Welcome to YAMAHA TENERE FORUM. Please login or sign up.

29. März 2024, 12:42:39

Login with username, password and session length

393 Gäste, 7 Benutzer
Subside, Fabi92, Deville, stfreak, Vukka66, RaKe, HorXT

Reifenfreigaben xtz660

Begonnen von maxtenere660, 20. Mai 2019, 23:24:41

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

maxtenere660

Hallo!
Ich bin seit Heute stolzer Besitzer einer XTZ660 bj. 1991, habe gerade die Papiere genauer angeschaut und bin leicht verwirrt...in dem alten Fahrzeugbrief steht im Feld 33 nichts, also auch keine Reifenfabrikatsbindung. Im neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) auch nicht. In der Zulassungsbsacheinigung Teil 1 steht im Feld 22 allerdings der Satz: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Nach jeder Menge Googeln bin ich dann auf zwei unterschiedliche Aussagen gestoßen, auf www.660er.de heißt es: "Zumindest gibt es bei der XTZ 660 keine Reifenbindung, welche die Wahl eingrenzen..." und in einem alten Service Manual stehen die größen inklusive der Hersteller. Hatte so einen Fall bis jetzt noch nie, wäre nett wenn ihr mir sagen könntet was jetzt richtig ist und was falsch. Falls man ne Reifenfreigabe benötigt bin ich auf der Suche nach einer für MITAS e07...da is n nagelneuer Satz drauf.  Zu guterletzt hoffe Ich das Ich das Thema im Richtigen Bereich eingestellt habe, bin absoluter Forumsneuling! Schönen Abend und schonmal danke für die Hilfe, Max.

maxtenere660

Ich nochmal...Habe gerade Die Sammlung der Reifenfreigaben gefunden, super!. Problem is jetzt nur das bei mir in den Papieren ein 120er Hinterreifen vorgeschrieben wird, und deswegen jetzt auch ein 120er Mitas drauf ist :( . Die Chancen dafür auchnoch eine Freigabe zu finden sind wohl eher gering oder?

Gruß

Max

KTM-Peter

Für die 660er gibt es keine Reifenbindung. Solange die Dimensionen,also Größe, Speed-, Lastindex stimmen, braucht es keine Freigabe oder Eintragung. Hab seinerzeit auf dem Ding alle möglichen Reifen gefahren, Mitas E09, TKC 80, Heidenau K60, u.v.a.

Der Satz: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ist nur ein allgemeiner Hinweis, für den Fall, daß eine solche Bindung besteht.

Also: Kopf hoch, alles im grünen Bereich.  /-/
teneristische Grüße
Peter

maxtenere660

Hi Peter,

Super! Danke für deine Rückmeldung, da bin ich ja mal froh.

SMF spam blocked by CleanTalk