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Reifen für die T70ü

Begonnen von vanduro36, 15. Dezember 2019, 06:17:13

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Franz

Es gibt bei diesem Winterreifenschwachsinn eine Ausnahmegenehmigung, siehe :
https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/108_Ergaenzung-Winterreifen-Neuregelung.htm

Ich weiß nur nicht rechtssicher, ob die Ausnahmegenehmigung bis 2024 nur für nationale Zulassungen (also Fzg-Schein/Fahrzeugbrief) gilt oder auch für Zulassung nach EU-Recht (Zulassungsbesch. 1 und 2).

LG Franz
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Erfahrungen sind die vernarbten Wunden unserer Dummheit

jenova

Zitat von: Franz am 11. Januar 2020, 18:31:09
Es gibt bei diesem Winterreifenschwachsinn eine Ausnahmegenehmigung, siehe :
https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/108_Ergaenzung-Winterreifen-Neuregelung.htm

Ich weiß nur nicht rechtssicher, ob die Ausnahmegenehmigung bis 2024 nur für nationale Zulassungen (also Fzg-Schein/Fahrzeugbrief) gilt oder auch für Zulassung nach EU-Recht (Zulassungsbesch. 1 und 2).

LG Franz
Die Regelung ist ja bekannt. Aber erstens hat mich der nette Yamaha Herr nicht darauf hingewiesen, zweitens macht es keinen Sinn einen R Reifen mit ins CoC aufzunehmen und nach 5 Jahren isses net mehr gülitg, drittens isses mir Wurscht.

tam91

Hallo
Wenn ich diesen Schrieb nicht ganz falsch verstehe gilt die Ausnahme für Fahrzeuge mit EU Betreibserlaubnis unbegrenzt und die Übergangsregelung ist auf die nationalen BE´s beschränkt.
Die Originaltexte der RILI 94/24 EG und VO(EU)Nr3 2014 hab ich unten angehängt.
Die Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013 Beziehen sich auf die EG Betriebserlaubnis

Damit wären ja alle Sorgen vom Tisch und man müsste, wenn man nicht gerade damit zur HU fährt in Kontrollen durchkommen.
Gruß
Christoph

vanduro36

Moin
Ich habe auch mal mit meinem Händler gesprochen. Die haben das mal durch einen Sachverständigen abklären lassen. Der Reifenindex muss höher sein als die angegebene Höchstgeschwindigkeit - also T

Ich habe dazu noch etwas rumgegoogelt. Da in der COC als alternativer Reifen ein R eingetragen ist, darf dieser auch mit einem Aufkleber gefahren werden. Der Aufkleber ist ja bereits unterm Tacho verklebt.

Hat natürlich keinen Anspruch auf Rechtssicherheit 🙈

jenova

Zitat von: vanduro36 am 12. Januar 2020, 07:10:16
Moin
Ich habe auch mal mit meinem Händler gesprochen. Die haben das mal durch einen Sachverständigen abklären lassen. Der Reifenindex muss höher sein als die angegebene Höchstgeschwindigkeit - also T

Ich habe dazu noch etwas rumgegoogelt. Da in der COC als alternativer Reifen ein R eingetragen ist, darf dieser auch mit einem Aufkleber gefahren werden. Der Aufkleber ist ja bereits unterm Tacho verklebt.

Hat natürlich keinen Anspruch auf Rechtssicherheit 🙈
deine Google Recherche widerspricht aber der Sachverständigen Aussage.

blue diesel

Hallo,

wollte mich auch mal in die Reifendebatte einmischen. Hat zwar erstmal nichts mit dem Zulassungsprocedere zu tun, sondern ist eher technischer Natur. Wie sieht es aus auf dem Hinterrad einen der OFF-Road lastigen 140/80-18 er Rallye oder Enduro Reifen auf die Felge zu ziehen. Diese Reifen werden ja mehrheitlich auf 2.15er oder 2.50er Felgenbreiten mit Reifenhalter und/oder Mousse aufgezogen. Die 7er hat ja eine 4.00er Felgenbreite und keinen Reifenhalter, gibt es meines Wissens für diese Felgenbreite auch nicht, wie sitzt der 140er auf der Felge ? Erfahrungswerte ? Gibt es schon andere Räder ?

Gruss Klaus
Ein Arsch, zuviele Mopeds

tam91

Hallo
Erst mal die Theorie: Nach ERTO darf ein 140/80-18 auf Felgen von 2,75 bis 3,75  Zoll gefahren werden, der 150/70-18 auf 3,50 bis 4,50 Zoll. Damit dürftest Du Probleme haben den 140er eingetragen zu bekommen.
Der Optik nach ist die Ténéré 700 Felge recht breit und der 150 er hat schon recht gerade Flanken wenn er montiert ist d.h. die Felge ist fast genauso breit wie die Lauffläche. Mit einem 140 wird die Flanke noch gerader und damit der Reifen sehr hart, was im Gelände nicht so toll sein wird. Ich denke, daß Du hier wohl umspeichen mußt und einen schmaleren Felgenkranz nehmen mußt. Sollte bei einem versierten Sachverständigen machbar sein, da auch beide Größen einen 70er Tragfähigkeitsindex haben.
Gruß
Christoph

blue diesel

Hi,
erstmal danke, was ist Erto ? Keine Sportenduro hat 2,75 ofer mehr, laut Metzeler
und Pirelli 2.15er und 2.50er.
Ein Arsch, zuviele Mopeds

tam91

Hallo
ERTO==> European Tire and Rim Technical Organization. Europäische Reifennormungsinstanz (der Hersteller soweit ich weiß). Du hast recht in der Hinsicht, daß viele Hersteller den 140er auf schmalere Felgen als Norm aufziehen, dann aber auch eine Unbedenklichkeit über eigene Fahrversuche erwirken. Ich hab auf dem weg ja auch den 140er auf meine WR 250R eingetragen bekommen. eien Schmalere Felge bewirkt auch eine stärkere Krümmung der Reifenflanke wodurch der Reifen "elastischer" wird, was wiederum im Gelände nicht dumm ist. Das Umgekehrte ist wei schon vorher gesagt eher nicht zielführend.
Gruß
Christoph


blue diesel

Hääää?
Sind zwar lauter Links auf mir Unbekannte Reifen, gibt es auch Erfahrungswerte ?
Und teuer sind die auch, ein Pirelli Scorpion Rallye in140/80-18 in R, kostet beim Butzner keine 90 Euro !
Der einzige Vorteil , es gibt auch einen 150er, aber in Q.

Gruss Klaus
Ein Arsch, zuviele Mopeds

pitts333


vanduro36

Zitat von: jenova am 12. Januar 2020, 10:01:43
deine Google Recherche widerspricht aber der Sachverständigen Aussage.

Ja ... nee
Die Aussage des Sachverständigen bezieht sich auf die Eintragung im Schein. Die T7 hat eine Höchstgeschwindigkeit von 185 eingetragen. Also muss man minimum einen T fahren obwohl V als Reifengröße eingetragen.

Unabhängig davon darf man auch einen R mit Aufkleber fahren, da dieses in der COC steht. ... aber nicht im Schein.

Zwei Themen also. Habe ich vorhin nicht so verständlich geschrieben.

xtzrga

Ich check garnix mehr. In meinen COC steht nur der ,, V" Reifen. ( obwohl Maschine von Anfang August) Genauso wie in meinen Papieren ( Brief / Schein) Auch kein Aufkleber vorhanden. War beim TÜV und hatte mal nachgefragt.  Antwort: Keine Chance , es muss immer ein ,, V" Reifen drauf sein. Sonst kommst du nicht durch den TÜV! Ob er wirklich eine Ahnung hatte? Das mit dem Tachoaufkleber hattet er noch nie gehört!
Parallel dazu bekomme ich am Donnerstag noch eine weitere Information, vom TÜV meines Yamaha Händlers- bin gespannt. Warum das alles so kompliziert sein muss. Ist jetzt auch egal. Wenn ich vom TÜV Typen 2 noch eine überraschende Antwort bekommen sollte werde ich das hier noch posten.

jenova

Zitat von: xtzrga am 12. Januar 2020, 19:03:24
Ich check garnix mehr. In meinen COC steht nur der ,, V" Reifen. ( obwohl Maschine von Anfang August)
Du hast nur den V drin stehen weil die Maschine von Anfang August is.

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