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Reifenfreigaben für die T700

Begonnen von Patrick, 23. Januar 2020, 17:44:01

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Peter700

#105
Zitat von: GeKKo am 22. Februar 2026, 16:54:32Und das bedeutet nun für die Praxis?
Das es keiner genau weiß und es im Zweifel Ärger gibt, wenn Du mit dem Heidenau angetroffen wirst (ich hab auch den Scout drauf). Das Problem beim Heidenau ist das "B" für Gürtelreifen am Hinterrad, das ist eine andere Bauart als in den Papieren steht, dort steht nämlich "R" für radial. Mein KÜS-Prüfer hat selbst keine Ahnung, ich frag ihn auch nicht (schlafende Hunde), er pappt mir die Plakette alle 2 Jahre drauf und gut is. Bei einer Polizeikontrolle letztes Jahr hat es keinen interessiert, bzw. sie haben nicht drauf geachtet.

ABER:
Wenn Du an einen kommst, der sich auskennt und es sehr genau nimmt, dann haste Ärger anner Backe. Ich warte so lange, bis das passiert, wenn ich von Amtswegen aufgefordert werde es eintragen zu lassen, dann mache ich das, so lange fahre ich so durch die Gegend.

Reifenfreigaben der Hersteller sind maximal eine Empfehlung für den Prüfer, der das eintragen soll, dann hat er schonmal ne Arbeitsgrundlage, eine rechtliche Bedeutung hat so eine Reifenfreigabe nicht und hatte sie auch nie.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Ede

Hier eine Grafik zulässiger Reifen und -Kombinationen für Moppeds mit alter Zulassung und EU-ABE.
Stammt aus dem im Norden verbreitetem Kradblatt.
Du darfst diesen Dateianhang nicht ansehen.

Da sich auf dem Sektor die Prüf- und Zulassungsgremien immer wieder etwas ändert — die Herren und Damen wollen ja nicht arbeitslos werden — hat diese Liste aber nicht ewig Gültigkeit.
Gruß Ede

Nicht asphaltierte Wege zu befahren ist kein Offroad!

Peter700

Das wiederum sieht jetzt sehr interessant aus.
Wenn das so stimmt (is ja kein amtliches Papier), dann ist neuerdings die Bauart egal,
Dimensionen des Heidenau stimmen,
M&S steht auch drauf,
Aufkleber in Sichtnähe
alles ok, oder?
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

MudMonster

Die Bauart ist nicht erst neuerdings egal.
Die Diskussion hatten wir doch schon vor einigen Jahren.
Wenn die Reifen bis auf die Bauart (radial/diagonal) alle im COC eingetragenen Kriterien erfüllen, ist die Verwendung zulässig.

In den ersten T7 COCs gab es lediglich einen zulässigen Geschwindigkeitsindex, der zu hoch für die Heidenauer war.
Mit anderer Bauart und zu niedrigem Index, waren die Reifen dort tatsächlich nicht OK.
Zum Glück bekamen kurze Zeit danach alle folgenden T7 einen zweiten Eintrag mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex.

Und so lange alles andere stimmt, kann in der Bauart abgewichen werden.
Wenn Dimension, zulässige Last und Geschwindigkeit stimmen, wäre alles Andere ein Schildbürgerstreich.
 

Onkeldittmeyer

Endlich wird das Thema mal wieder diskutiert. Es bleibt dabei. Alle Reifen, die den Angaben im Schein mindestens entsprechen, sind immer zulässig.
Es gab nie eine Reifenfabrikatsbindung.

Peter700

Das hat ja auch gar keiner behauptet Onkel, dafür is die T7 auch viel zu jung.

Es geht um das bauartbedingte "R" in den Papieren, betrifft nur das Hinterrad, vorne is alles ok. Viele Reifen, darunter der Scout K60 sind "B" - Reifen, haben also eine andere Bauart und dürfen damit nicht so ohne weiteres gefahren werden. Das Problem ist mittlerweile, das keiner mehr durchblickt, jeden den man fragt, und ich hab schon an vielen wichtigen Stellen gefragt, erzählt Dir was anderes. Nur um mal deutlich zu machen, wie tief ich schon in die Materie eingestiegen bin:
Ich hatte zum Thema Reifenbauart bei der Ténéré regen Austausch mit dem BMVI, natürlich mit Yamaha in Neuss und mit Heidenau himself.
Ergebnis:
Keiner weiß was, bzw. versteht überhaupt mein Problem.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

olba73

Deutschland auf den Punkt gebracht...  /devil/
Ténéré 700, 4/'22, 58.600 km
BMW K100, 4/'84, 70.400 km

MudMonster

Zitat von: Peter700 am 22. Februar 2026, 22:25:06Ich hatte zum Thema Reifenbauart bei der Ténéré regen Austausch mit dem BMVI ...
Herzliches Beileid!
Die haben wirklich null Plan, von dem was sie da verzapfen.

Ich habe mit denen eine ähnliche Diskussion wg. der Voge 300 Rally gehabt, die bis vor Kurzem im Stall stand.
Das erste Modell ist ausschließlich mit zölligen Reifen homologiert.
Der gleiche BMVI, der sagt, dass die Abweichung in puncto Bauart zulässig ist, sagt auch, dass ich Reifen mit gleicher Traglast, gleichem Geschwindigkeitsindex jedoch mit metrischer Reifengröße, die laut Umschlüsselungstabelle der eingetragenen zölligen Größe entspricht, ohne zusätzliche Eintragung nicht fahren darf.

Fällt mir nix mehr zu ein; ganz besonders, weil ein französiches Mitglied aus dem Voge Forum dazu schrieb, dass den Franzosen das völlig Latte sei.

Aber wir sind hier in Deutschland - da muss Recht und Ordnung herrschen! :P 

Dieter_N

Zitat von: Peter700 am 22. Februar 2026, 22:25:06Ergebnis:
Keiner weiß was, bzw. versteht überhaupt mein Problem.
Dann akzeptiere doch einfach, dass da gar kein Problem ist!
Warum willst Du Dir das Leben schwer machen?
Wenn Dir langweilig ist, geh Mopped fahren! Statt "Probleme" zu erfinden.

MudMonster

Zitat von: Peter700 am 22. Februar 2026, 22:25:06Keiner weiß was, bzw. versteht überhaupt mein Problem.
Doch Peter!
Heidenau z.B. hat es schon lange verstanden.
Es gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers für Scout und Ranger zum Download.
Die bestätigt noch einmal das, was auch das Diagramm von Ede sagt.

Ich zitiere den wichtigsten Satz aus der Bescheinigung:
"Bei Montage der Reifen liegt somit keine Änderung und kein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor."

Kannst Du (Stand 28.02.2026) HIER bei Heidenau herunterladen.
Ausdrucken, in die Tasche stecken, Ruhe im Schiff! ;)

Winni001

Ich wechsele und fahre die Reifen genau wie früher und warte mal ab, was im Falle einer Kontrolle effektiv passiert :D
Mein TÜVler hat von den ganzen neuen Vorschriften so die Nase voll, dass er schon gar keine Reifeneintragungen mehr macht ::)

Peter700

Och Muddy, das is wirklich total lieb von Dir, vielen Dank dafür.
Aber den Zettel fahr ich schon seit 3 Jahren unter meiner Sitzbank spazieren, hat nur im Ernstfall leider keinerlei rechtliche Relevanz. Is lediglich eine Bestätigung/Freigabe des Herstellers, reicht aber leider nicht.

Sollte ich mal in die brenzlige Situation kommen, habe ich mittlerweile so einige Schriftstücke unter der Sitzbank, inkl. ausgedrucktem Email-Verkehr mit dem BMVI. Vielleicht kann ich damit Eindruck machen, rechtlich relevant is das leider alles nicht.
Ich halte es weiterhin wie von Winni oben beschrieben: Fahren und Abwarten, mal sehn welche Änderung es nächstes Jahr wieder gibt.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

MudMonster

Zitat von: Peter700 am Gestern um 14:16:32Is lediglich eine Bestätigung/Freigabe des Herstellers
Euer Ehren - ich widerspreche!
Das ist keine Freigabe.
Die würde ungefähr so lauten: "abweichend von den eingetragenen Reifen ist für die Yamaha T7 nach Fahrprüfung auch der Reifentyp XY in Dimension und Ausführung ABC zulässig"
Und die kann mittlerweile tatsächlich nur noch als Grundlage dienen, Dir den Reifen per Einzelabnahme einzutragen.

Im Schreibeschrieb von Heidenau steht hingegen ausdrücklich:
Freigabe und Abnahme sind nicht notwendig, weil sich die Reifen in den genannten Dimensionen auch ohne Eintragung im rechtlichen Rahmen bewegen.
Diese Aussage deckt sich mit dem PDF von Bridgestone, auf das Ede bereits verwiesen hat.

Auch die Reifenhersteller sind darauf bedacht, ihren Kunden rechtssichere Dokumente zu Verfügung zu stellen.
Darum gehe ich schwer davon aus, dass Dokumente mit solcher Tragweite vor Veröffentlichung mit dem BMVI abgeglichen wurden.

Kann natürlich sein, dass Dir Dein Problem so sehr am Herzen liegt, dass Du es gern weiterhin behalten möchtest.
Dann wäre es zum allgemeinen Verständnis hilfreich, wenn Du uns genauer erläuterst,
warum Du die o.g. Informationen nicht für rechtssicher hältst.

Peter700

#118
Weil auf der Seite vom BMVI keinerlei Sonderfälle mehr aufgeführt sind, wie es vor 2025 der Fall war. Es wird nur noch erwähnt, das jede Änderung der Reifendimensionen oder der Bauart eine Einzelabnahme erforderlich machen.

Wie gesagt, das Dokument auf der Heidenau-Seite is schon älter, da galten noch andere Regeln. Das exakt gleiche Dokument mit von Dir erwähntem Wortlaut habe ich in einer Version von 2022 und 2024  unter meiner Sitzbank, da steht genau das drin, auf was Du verweist, nützt nur leider nix.

Aktuell schreibt Heidenau folgendes:
https://shop.heidenau.com/de/administrationvehicles/front/tire/
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

MudMonster

Na gut, das ist doch mal 'ne Ansage!
... wobei ich in dem Fall erwarten würde, dass Heidenau bei allen Dokumenten auf die von Dir verlinkte Aussage hinweist.
Vermutlich geht es denen aber, wie allen anderen beteiligten Parteien: sie kommen mit den Änderungen nicht mehr hinterher.

Dass die Sachlage so schwammig ist, weiß jeder gut ausgebildete Motorrad Cop.
Weil sie selbst keine eindeutige Grundlage haben, werden sie Dich kaum anzählen, wenn Du anhand der mitgeführten Dokumente dokumentieren kannst, dass Du nach bestem Wissen gehandelt hast.

Das "gemeine Streifenhörnchen" hat in der Regel weder Lust noch Wissen überhaupt so tief ins Detail zu gehen.
Die nehmen Dich nur wegen der offensichtlichen Dinge, wie fehlende E-Prüfzeichen an Anbauteilen hopp.

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