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sushi
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Reifenfreigaben für die T700

Begonnen von Patrick, 23. Januar 2020, 17:44:01

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Peter700

#120
Davon gehe ich auch aus und auch mein KÜS-Prüfer zu dem ich im April muss hat keinen blassen Schimmer. Der macht fast nur Autos und winkt mich mit meinen Mopeds seit Jahren zügig durch.

Streng genommen ist aber die BE erloschen, im Falle eines Unfalls mit Haftungsanspruch könnte ein sehr cleverer Rechtsverdreher hier ansetzen, dann wirds unangenehm.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Onkeldittmeyer

Zitat von: Peter700 am 28. Februar 2026, 22:25:23Davon gehe ich auch aus und auch mein KÜS-Prüfer zu dem ich im April muss hat keinen blassen Schimmer. Der macht fast nur Autos und winkt mich mit meinen Mopeds seit Jahren zügig durch.

Streng genommen ist aber die BE erloschen, im Falle eines Unfalls mit Haftungsanspruch könnte ein sehr cleverer Rechtsverdreher hier ansetzen, dann wirds unangenehm.


Was soll der Rechtsverdreher ansetzen. Entweder ich bin Schuld am Unfall, dann zahle ich, oder eben nicht, dann nicht.

Peter700

Wenn er zB. unterstellt, der Bremsweg wäre wegen nicht zulassungskonformer Reifen zu lang gewesen, der Unfall hätte sich mit modernen Radialreifen verhindern lassen. Sicherlich weit her geholt, aber beweis erstmal das Gegenteil, wenn ers behauptet, hast Du den Spielball und bist genötigt die Aussage zu widerlegen und das Gegenteil zu beweisen.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Onkeldittmeyer

Ziemlich irrelevant, weil ich immer innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können muß.
Dafür ist die Karre aber ja haftpflichtversichert, gell?

Peter700

Auch ohne Betriebserlaubnis?
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Onkeldittmeyer

Zitat von: Peter700 am Gestern um 22:45:12Auch ohne Betriebserlaubnis?

Na, wenn Du die Karre auf öffentlichen Straßen ohne Haftpflicht in Betrieb nimmst, ist die erloschene BE sicher das kleinere Problem.
Das eine ist eine Straftat, das andere ein Bußgeld.

Franki

ist es - theoretisch - nicht so, dass die eigene Versicherung dann die Auslagen an den Unfallgegner von einem selbst zum Teil oder vollständig zurückverlangen kann? Natürlich noch nie von so einem Fall gehört; dennoch versicherungstechnisch möglich...?

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