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M+S Bereifung

Begonnen von skotty, 05. August 2021, 10:25:10

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skotty

Hey,gerade auf der Internetseite von Heidenau gefunden.
Newsmagazin - Artikel: M+S Reifen wieder zulässig

Wichtige Neuerung im Umgang mit M+S gekennzeichneten Reifen, dessen Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt.

Durch die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2021, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr.38 ausgeben zu Bonn am 2. Juli 2021, ist es wieder legal möglich mit M+S gekennzeichneten Reifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu unterschreiten. Wichtig ist dabei, dass die zulässige Geschwindigkeit des Reifens im Sichtfeld des Fahrers*in mit einem entsprechenden Aufkleber kenntlich gemacht wird.
Entscheidend ist der Neue Absatz (11) Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die in Nummer 2.29 der Regelung Nummer 75 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Krafträder und Mopeds (ABl. L 84 vom 30.3.2011, S. 46) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

aber heist das jetzt man braucht die Reifen nicht eintragen lassen.
Scheiss Beamtendeutsch >:( >:(

LG Skotty
Freiheit ist das, was hinter der nächsten Kurve kommt.

Neckartäler

Hi Skoty,

In den Heidenau-News steht jetzt ein weiterer wichtiger Hinweis.

" Ergänzend das Thema der Reifenbauartänderung Radial zu Bais Belted (Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse) oder Diagonal.
Leider ist das Thema noch nicht final geklärt, aber das BMVI bezieht auf seiner Seite den klaren Standpunkt, dass eine Änderung der Bauart möglich ist.

Nachzulesen hier im letzten Absatz: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

... damit wäre neben dem Gedöns zum Geschwindigkeitsindex nun vom BMVI auch die aktuelle Beurteilung der Bauartänderung von R (radial) auf B (diagonal) geklärt.
Ich gehe davon aus, dass das BMVI eine solche Bewertung nicht verfassen würde, wenn sie nicht anwendbar ist.

Daraus folgere ich, dass der Heidenau K60 Scout jetzt ohne Eintrag in den Fahrzeugschein problemlos mit der 1200er  Tenere gefahren werden darf. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht.
:)

Ich habe jetzt nach 11.000 km gerade den 2. Satz neu drauf machen lassen. War mit dem ersten Satz super zufrieden. Bin auch problemlos durch den TÜV gekommen (mit 190 km/h-Aufkleber). Für meine Fahrweise der perfekte Reifen.

Grüße vom Neckartäler /beer/

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