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29. März 2024, 08:27:20

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Neuer alter Reifen und TÜV

Begonnen von nobelschroeder, 10. März 2022, 11:08:05

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nobelschroeder

So Leute,
ich habe wohl beim Kauf meiner Maschine in ein kleines Klo gegriffen und benötige einmal von euch einen Rat bzw. Hilfe.

Die 3LD hat im Januar diesen Jahres TÜV bekommen. Ohne Mängel soweit. Ich habe sie danach gekauft und angemeldet. Was ich übersehen habe war, dass auf der Maschine relativ neue K60 drauf sind (DOT xx21), aber in den Papieren natürlich eine Reifenfabrikatsbindung mit Bridgestone Trail Wing vermerkt ist.

Der Satz hat mich etwas stutzig gemacht und es schein so, als hätte sich 2019 etwas im Recht verändert und mit den K60 scheine ich wohl illegal zu fahren. Superklassetoll!

Angeblich gibt es hierfür COC- bzw. Betriebserlaubnis-Papiere für diese Maschine (für die XT660 gibt es die jedenfalls) in der der K60 wohl vermerkt ist. Weiß einer, wie ich an solche Papiere komme und wenn ja, sind diese ausreichend wenn ich diese mitführe? Ist eine Einzelabnahme möglich ohne gleich neue Papiere zu beantragen? Ich werde hier echt verrückt.

Würde mich darüber freuen, wenn hier jemand von dem Thema Ahnung hat. Dass ich auf gut Glück weiterfahren kann und auch andere vll. schon Jahre so fahren, ist zwar nett zu hören, hilft mir aber bei einer richtigen Kontrolle nicht weiter.

Herzlichen Dank!

Franki

es reicht, dieses Fabrikat in die Papiere eintragen zu lassen. Es sei denn, Du willst mal auf einen anderen Typ Reifen wechseln; in dem Falle lohnt sich eine Eintragung dann weniger...

Hagen von Tronje

Hallo
Bei meiner XTZ habe ich auch die Reifenbindung in den Papieren eingetragen, jedoch fahre ich Mitas E07, den TÜV hat das letzten Monat in keiner Weise interessiert. Es gibt vom Hersteller, soviel ich weiß, eine Freigabe dafür, letztes Jahr im August, meine ich, ist nochmal etwas geändert worden an der Vorschrift zu den Reifen, ich meine im Kopf zu haben das da das M+S Zeichen mit entscheidend ist, habe es aber auch nicht mehr genau im Kopf. Die Freigabe vom Hersteller findest du im Internet, einfach Google betätigen.
Gruß Hagen


Bucki

Moin,

sicher Fabrikatsbindung und nicht einfach schonmal vom Vorbesitzer extra Nach-Eingetragene Reifen? Würde heißen dass du die halt ohne Gutachten mitzuschleppen fahren darfst. Würde mal gucken wie genau der Wortlaut in deinen Papieren ist.

Ansonsten bei einem netten TÜV'er die Bindung austragen lassen... für K60 & co reicht seit letztem Jahr wieder die Mitführung der Reifenfreigabe + Aufkleber (z.B. 190km/h) für den Geschwindigkeitsindex im Cockpit-Sichtfeld. Bei mir hat der TÜV nur geschaut, dass die Reifen von der Größe passen, rel. neu sind und genug Fleisch haben... liegt aber auch am Sachverständigen.

Grüße,
Bucki

nobelschroeder

Danke für eure zahlreichen Nachrichten.

Habe den zuständigen Tüver angerufen und auch der war nicht so richtig überzeugt. Für ihn ist die Umstellung der Regelung auch nicht eindeutig. Ebenso mein Schwager (Polizeianwärter am Ende) ist sich auch nicht sicher. Richtig gut.

Aussage vom Tüv war, dass solange ich einen Nachweis vom Reifenhersteller habe, diese mitzuführen ist und das auch ausreichend sei, sofern die Maße gleich sind. Ich werde die Tage mal zur örtlichen Polizei gehen und genau nachfragen.

Speeedy, der Link ist zwar ganz gut, aber da ist die XTZ750 nicht aufgeführt.

Ich halte euch mal auf dem laufenden was die Polizei sagt.

Cosmo

Ich habe oft gesehen das die Reifenbindung ausgetragen wurde, stattdessen wurde folgendes eingetippt:
Beide Reifen von gleichem Hersteller montieren.


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Heimweh nach der Ferne.

Stefan32

mal so eine Frage:
Die XTZ ist so "Alt" da werden in einigen Briefen noch reifen drin stehen, die gibt es schon lang nicht mehr. Was dann?
Ich kannte das nur so:
1:
Wenn man eine Reifen hat, der die gleichen Abmessungen, Traglast und Geschwindigkeitsindex hat, braucht man nur die Freigabe vom Hersteller mitführen. (bei S+M muss man noch den Aufkleber anbringen wenn die eingetragene HG die des Reifens überschreitet)

Was bei Heidenau aber jetzt steht ist was anderes.
"
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert."
"
SO Fahrzeugtypprüfung .......für die XTZ? Sagt das I-Netz.
"
Mit der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 erfolgte die verbindliche Einführung des neuen WLTP für die Typprüfung neuer Modelle und neuer Motorvarianten ab dem 1. September 2017 und ab dem 1. September 2018 für neu zugelassene Fahrzeuge.
"
Fällt die XTZ nicht drunter.
Damit entfällt auch das (Heidenau):
"
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.

Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.

Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:

bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.
"
sind wir also wieder bei 1:
Hoffe ich mal .....

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Thommy

Ich wollte bei meiner T700 den AX41 R eintragen lassen.
Meinte der TÜV: Mache ich nicht. Die Reifendimension stimmt, das ist ein M&S Reifen, mach ein 160 km/h Aufkleber ins Cockpit und gut ist.

Mal gespannt, wenn mich die Rennleitung Anhalt und was sie dazu meint....

Grüße
Thommy
Horx-Racing@gmx.net
Remember Dirk: Zielen Sie auf den Mond, wenn Sie ihn verfehlen, gehören Sie zu den Sternen
Remember Axel: Die Wüste lebt!
😥

Hagen von Tronje

Zitat von: Stefan32 am 10. März 2022, 22:49:12
mal so eine Frage:
Die XTZ ist so "Alt" da werden in einigen Briefen noch reifen drin stehen, die gibt es schon lang nicht mehr. Was dann?
Ich kannte das nur so:
1:
Wenn man eine Reifen hat, der die gleichen Abmessungen, Traglast und Geschwindigkeitsindex hat, braucht man nur die Freigabe vom Hersteller mitführen. (bei S+M muss man noch den Aufkleber anbringen wenn die eingetragene HG die des Reifens überschreitet)

Was bei Heidenau aber jetzt steht ist was anderes.
"
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten
"
sind wir also wieder bei 1:
Hoffe ich mal .....
Ich würde mal sagen:
Weder Dimension noch Bauart des Reifens ändert sich. Da zB die Mitas zwar nicht den geforderten Geschwindigkeitsindex aus den Papieren haben, jedoch vom Index über der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit vom Motorrad liegen, brauche ich noch nicht einmal den Aufkleber.
Ich habe selber letztes Jahr die Freigabe von Heidenau für die XTZ 750 mal angesehen, sollte sich also im Netz oder evtl noch hier im Downloadbereich finden lassen.
Bei mir hat bisher noch keiner deswegen nachgefragt, wenn ich mal angehalten wurde und wenn keine sonstigen gravierenden Veränderungen am Fahrzeug gemacht wurden, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es die Rennleitung interessiert.
Aussage von einem Bekannten, der bei der Motorradpolizei ist: alles was die Sicherheit eines Motorrads verbessert, kann ich ja nicht schlecht finden. Weil ein Reifen der vor 30 Jahren stand der Technik war, ist heute hoffnungslos veraltet!

nobelschroeder

Ich war heute beim freundlichen Department.
Vorab zur klarstellung was im Fahrzeugschein steht:
"zu 15.1-15.3: Nur Bridgestone v. TW; h. TW (48 oder so) *Betriebserlaubnis beachten*"

Ich habe keine Betriebserlaubnis und lediglich den Wisch von Heidenau (https://xtzassistance.files.wordpress.com/2015/01/xtz750-heidenau-k60-freigabe.pdf) vorgezeigt. Der Polizist selbst ist auch Motorradfahrer und war etwas überrascht über die AUssage, dass es ja seit 2019 etwas neues auf dem Richtlinien-Markt gibt. Daher sind die Aussagen der er getroffen hatte auch definitiv nicht bindend. Für ihn gilt: Solange die Reifendimensionen gleich sind und diese in der Betriebserlaubnis eingetragen sind, ist sollte es da kein Problem geben. Auf die Aussage, dass ich keine vorliegen habe und nicht weiß, ob der K60 dort aufgeführt ist, meinte er nur, dass man ja sehen kann, dass bei allen Reifenhändlern dieser Reifen für das Motorrad gekauft werden kann. "Super" Aussage finde ich. Ich habe keinerlei anderer Veränderungen an meiner dicken, wie solle also plötzlich diese Freigabe denn erlöschen? Egal. Für ihn reicht der Zettel von Heidenau. Ich bin noch immer nicht beruhigt - zumal die Polizei bei einer Kontrolle auch keine Datenbanken zu friegegeben Reifen einsehen kann. Was also bleibt ist der Eintrag im Fahrzeugschein mit einer Reifenfabrikatsbindung Bridgestone und ein aus dem Internet, nicht unterschriebener Zettel vom Reifenhersteller.

Oder hat jemand zufällig eine Betriebserlaubnis für die 3LD? Wenn der dort aufgeführt wäre, könnte ich immerhin diskutieren, dass das "...NUR Bridgestone..." sich ja mit "*Betriebserlaubnis beachten*" beißt und die Dimensionen komplett gleich sind.

Mr.Oizo

Jetzt gehst zum Tüv und schilderst denen dein "Problem".
Und fragst ob die einfach die Bindung austragen und stattdessen nur die Reifengröße reinschreiben.
Hab ich bei meiner nagelneuen T 700 gemacht-war kein Problem!

Alter..... ;)

Und zieh `ne frische Unterhose an! :D :D

nobelschroeder

Update: Habe von Heidenau eine Email bekommen. Ursprünglich habe ich gefragt, ob es eine aktualisierte Freigabe bei denen gibt.

ZitatSeit der zum 1.1.2020 eingeführten Regelung ist es nach den uns vorliegenden Informationen eigentlich so, das der Reifen bei Ihren Fahrzeug eingetragen werden muss.

Denn bei allen Fahrzeugen mit nationale Zulassung ist bei vorhandener Reifenfabrikatsbindung eine Eintragung notwendig, wenn andere Reifenfabrikate verwendet werden.

Die Eintragung ist mit der Ihnen vorliegenden Bescheinigung möglich.

Die Antwort kam ratzfatz binnen eines Werktages - das kann man Heidenau schon einmal hoch anrechnen.

Hagen von Tronje

Dann solltest du stattdessen die Fabrikatsbindung austragen lassen, dann hast du für die Zukunft Ruhe

Mr.Oizo

Zitat von: Hagen von Tronje am 14. März 2022, 18:00:16
Dann solltest du stattdessen die Fabrikatsbindung austragen lassen, dann hast du für die Zukunft Ruhe

Sag ich doch.....ber der Junge mags umständlich.
Ja dann....zieh`s durch. /beer/

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