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Ghost, Pepe

Dakar Parts Lenkungsdämpfer

Begonnen von Eisenbieger, 07. September 2022, 19:05:48

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Eisenbieger

Hallo,
Hat jemand von euch auch den Lenkungsdämpfer von Dakar Parts verbaut!? Meiner ist jetzt nach ca 4 Wochen kaputt... Er ölt aus den Verschraubungen... da die Kommunikation mit der Firma gelinde gesagt unterirdisch ist, wollte ich nachfragen ob jemand die gleichen Erfahrungen gemacht hat. Eisenbiegende Grüße.

gnortz


Allesschrauber

....hmmm.....dann vielleicht doch etwas mehr für Scott ausgeben..?
Irgendwann.....ist irgendwann zuspät.....
Gruß aus dem Norden

mmo-bassman

Oder das Teil von Öhlins, was bei der WR verbaut ist?
Wahrscheinlich brauchts dann auch die Gabelbrücke der WR.

becki

Die Lenkungsdämpfer gab/gibt es für unter 40€ in China. Wer sowas verkauft oder anbietet  ist selber schuld. Für den Kunden ist es aber natürlich Scheiße, der kann sowas nicht wissen.
Der Scott und Öhlins Lenkungsdämpfer ist Baugleich, Bissl aufpassen, es gibt unterschiedliche Hebel meines Wissens.

Eisenbieger

Danke für die China Info! Leider antwortet Dakar Parts auf meine Mails nicht... nun ja wer günstig kauft, kauft 2x... Eisenbiegende Grüße 💪

Pano

Ich habe mir diesen ( https://tripleclampmoto.eu/products/yamaha-t700-steering-damper-kit-by-tripleclamp-moto ) geordert. War innert einer Woche vor der Tür und gleich montiert.
Die Montage ist einfach. Schelle um das Lenkerrohr Lenkerbock von unten die zwei Muttern lössen, Lenker weg, Dämpferhalterung drunter, Lenker drauf, Muttern anziehen und fertig.
Bei der Bei der Variante von OTR muss man bedeutend mehr wegschrauben.
Funktionioniert einwandfrei und gibt auf unruhigem Untergraund ordentlch Ruhe rein.
Hatte bei meiner T700 immer etwas das Gefühl, das sie etwas zapplig auf dem Vorderrad ist. Vorallem bei Tempo auf holprigen Pisten.
Langzeiterfahrung betreffend undichtheit kann ich noch keine abgeben.

rallye tenere

#7
....aber es ist euch schon bewußt, daß es dann normalerweise mit einer Tüv Plakette eigentlich nichts mehr wird ?

Hatten wir gerade letzte Woche. Von YAMAHA gibt es da keine Freigabe für. Ein Lenkungsdämpfer bietet ohne Zweifel klare Fahrwerksverbessserung, aber auch der SCOTT von OTR ist ohne TÜV.
Begründung : Das Teil greift deutlich in die Fahrwerks und Lenkgeometrie ein und so in die Geamtkonstruktion - muss also bei jedem einzelnen Fahrzeug separat geprüft und abgenommen werden mot Genehmigung des Fzg Herstellers.
YAMAHA sagt dazu ganz klar Nein, wenn das Modell von Hause aus keinen Lenkungsdämpfer hatte.
Bei der T7 ist das genau so.
Hatte ich auch nicht gewusst, aber ich wurde vom TÜV Beamten, als auch von unseren Werkstattleiter genau darüber aufgeklärt.

Der Lenkungsdämpfer der WR passt natürlich nicht an die T7, auch wenn man die Gabelbrücke wechselt - von der Aufnahme her nicht und das Problem mit der Abnahme bleibt das Gleiche.

Gruß Ingo
www.rallye-tenere.com

Nein, ich bin kein Motorradfahrer- Ich bin TÉNÉRist, das ist etwas völlig Anderes !!

Meine TÉNÉRÉ´s:
XT 600 Z 1986 - Sonauto Dakar Replica 1985
XTZ 690 E  2019 - TÉNÉRÉ  700 -  BYRD Rallye Touring
XTZ 690 D -  2022 - TÉNÉRÉ 700 - WORLD RAID Rallye Touring

Teneg 7

Hallo , weiß jemand ob die Probleme mit der Dichtheit der Lenkungsdämpfer immer noch existieren , oder ob es inzwischen Alternativen gibt.
Gruß Stefan

Marcel

Wenn man den Lenkungsdämpfer nicht eingetragen bekommt und das Mopped dann nicht mehr auf der Straße fahren kann, macht auch die Suche nach Alternativen keinen Sinn mehr.

Man sollte sich bewusst sein, dass ein Fahrzeug ohne Straßenzulassung im Falle eines Unfalls auch keinen Versicherungsschutz mehr hat. Das wäre es mir persönlich nicht wert..
Spaß Du haben sollst..

Sartene

...naja....die Mähr vom fehlenden Versicherungsschutz wird wohl niemals aussterben.....

Gesetzlich ist der Versicherer IMMER verpflichtet, zu regulieren. Der VS-Schutz bleibt immer bestehen, jedoch kann die VS auf dem Zivilklageweg Geld zurück fordern; und wird es sicherlich auch immer wieder mal tun. Jedoch muss zwischen der BE erlöschenden Änderung und dem Unfall ein kausaler Zusammenhang bestehen........um erfolgreich ans Geld des zukünftigen Ex-Kunden zu kommen......

Viel ärgerlicher ist ja im Grunde, dass das Fahrzeug mal sichergestellt werden kann im Rahmen einer VK-Kontrolle und dieses dann zur Prüfung an aaSoP übergeben wird. Und dieses könnte in der Hochsaison dann schon mal mehrere Wochen dauern.....mehr als ärgerlich......hinzu kommt, dass das entsprechende Bauteil dann zu demontieren ist......und das Geld wäre dann futsch. Auch wenn es überzeugte Wiederholungstäter gibt, Zeit, Geld und Nerven kostet es immer.


Viel Erfolg beim "Dicht bekommen"  /beer/


Kaleu  /tuar/

/tewin/

Ténéré?  Na was denn sonst??!!!!!

TravelTourer

Zitat von: Sartene am 14. Januar 2023, 07:01:25
...naja....die Mähr vom fehlenden Versicherungsschutz wird wohl niemals aussterben.....


Ich würde das ganze nicht so "bagatellisieren". Der immer wieder auftretende Hinweis was zum erlöschen einer BE oder Versicherungsschutz führen kann ist wichtig und sollte bei all den technischen Fachgesprächen hier auch immer erfolgen wenn jemand dies anmerken möchte.
Hier lesen nicht nur alte Hasen und Menschen mit hohem technischen Sachverstand mit.
Es melden sich neue, unerfahrene an und hobbieschrauber. Und da finde ich da darf auch sachlich darauf hingewiesen werden. Die haben vielleicht wegen einer coolen Idee keine Lust nachher zu prozessieren nachdem sie einen Crash hatten und sich dann für dies und das rechtfertigen zu müssen.

Wer was nachher macht ist natürlich in der Eigenverantwortung.

Sorry fürs Off-Topic aber das war mir wichtig.

Gruß TT

Sartene

#12
Danke für Dein Statement. Aber es bleibt dabei, der "VS-Schutz" erlischt halt nicht. Es wird reguliert! Immer. Wer dann am Ende die Zeche zahlt, ist eine andere Geschichte. Aber der Schaden wird reguliert und die VS entscheidet, ob sie sich vom VS-Nehmer das Geld zurück holt. Das ist der entscheidende Unterschied. es WIRD reguliert!

Das Erlöschen der BE nach §19 (2) StvZo ist lediglich eine verwaltungstechnische Regelung und zielt ab auf eine abstrakte bis hin zu einer konkreten Gefahr oder gar Störung/Gefährdung durch das Kfz., die über die allgemeine Betriebsgefahr durch das Kfz hinausgeht. Sie soll ja nur das Verhältnis zwischen dem VK-Teilnehmer und der Rechtsordnung in Bezug auf mögliche Rechtsfolgen klären.

Ich führe mal auf. Nach §19 (2) StvZo erlischt die BE nur in Drei Fällen:



@Änderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens
@Änderung des Fahrzeugtypes (z.b. aus PKW wird LKW (Auflastung/Ablastung) etc)
@technische Änderung, die zu einer konkreten Gefahr führt (hierbei gibt es KEINE abschließende Katalogisierung)


Eine manipulierte Auspuffanlage oder eine Auspuffanlage, welche weder abgasrechtliche noch geräuschtechnische Anforderungen  erfüllt führt ebenso zum erlöschen der BE, wie eine geänderte/manipulierte Bremsanlage beispielsweise.

Ein zu lauter Auspuff wird vermutlich kaum zu einem Verkehrsunfall führen, eine geänderte Bremsanlage hingegen möglicherweise schon eher.....

Die Regulierung des eingetretenen Sach- oder Personenschadens hingegen fusst auf dem BGB und anderen Gesetzen mit dem Ziel der Schadensregulierung in einem konkreten Einzelfall. Beides ist verwaltungstechnisch miteinander verwoben und dennoch getrennt zu betrachten.

Der Sinn wird logischerweise niemals sein, dass wer ein Kfz. mit einem technischen Mangel durch Erlöschen der BE im öffentlichen Straßenverkehr führt, einen Sach- oder Personenschaden verursacht, und hierbei ist es völlig unbedeutend für die Schadensabwicklung, ob der Schadenseintritt unmittelbar verursacht ist durch den Sachmangel oder einen anderen Fehler, das der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, dass der Schaden immer reguliert wird, der Verursacher jedoch möglicherweise aufgrund seines fahrlässigen oder vorsätzlich herbeigeführtem Ändern, welches zum Erlöschen der BE nach §19 (2) StvZo geführt hat, für diesen Fehlgriff im schlimmsten Fall sein Leben lang wird bezahlen müssen!!!

Aus diesem Grund ist der "erhobene Vorwurf" einer "Bagatellisierung" wenig sinnvoll und schlicht falsch. Man muss aber die Fakten kennen und sollte nicht mit alten und zugleich falschem "Wissen" hantieren, die in der oberflächlichen Betrachtung dazu führen könnte, dass ein Geschädigter fälschlicherweise annehmen muss, er bliebe auf seinem Schaden sitzen, nur weil ein anderer ein Kfz. im öffentlichen Verkehrsraum ohne BE geführt und einen Schaden verursacht hat.

Das allein ist wichtig zu wissen! Die rechtlichen Konsequenzen aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht bleiben hiervon unberührt, denn diese sind in der Verordnung manifestiert.

Das JEDER für sein Handeln ganz allein die Verantwortung trägt, ist eine andere Geschichte und dieses sollte JEDEM immer klar sein.

Oben und gesund bleiben!


Kaleu  /tuar/

/tewin/
Ténéré?  Na was denn sonst??!!!!!

Peter700

 ???
Wo ist denn da der Unterschied?
Ja, die Versicherung reguliert den entstandenen Schaden erstmal, das ist zumindest beruhigend für den Geschädigten.

Aber wenn sich die VR anschließend (sehr wahrscheinlich) bei mir als Verursacher wegen erloschener BE die Schadenssumme per Klage wiederholt, macht das doch FÜR MICH keinen Unterschied. Am Ende hafte ich, weil ich nicht zugelassenes Zeug am Moped verbaut habe. Ob ich das Geld direkt an den Geschädigten überweise, oder an meine Versicherung ist doch relativ egal, oder hab ich nen Denkfehler?

Insofern finde ich einen entsprechenden Hinweis im Thread für Unerfahrene immer sinnvoll.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

mfw

Boah, gibt es hier noch Themen in denen nicht BEs, Versicherungen und Zivilrecht diskutiert wird. Es wurde dazu bereits alles gesagt, von manchen mehrfach. Wen das interessiert, der kann ja die Suchfunktion benutzen.

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