Welcome to YAMAHA TENERE FORUM. Please login or sign up.

27. Februar 2026, 23:57:23

Login with username, password and session length

235 Gäste, 3 Benutzer
ck1, Deko, Peter700
[]

ABE und Reifenfreigabe

Begonnen von APe, Heute um 12:43:49

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

APe

Moin an euch Alle,

ich stehe grade vor dem Problem der neuen (seit 2020) Reifenregeln.

Hat zufällig jemand eine ABE F680*06. Ich habe nämlich keine. Müsste aber mal mal neue Reifen beschaffen. Deshalb wäre mal gut zu wissen, ob da eine Reifenbindung drin steht oder nur die Größe. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht neben der Größe nur der Verweis auf die ABE.

Saludos Cordiales :)

APe

Ein Bekannter meinte, dass im alten Fz-Brief alles drin stehen müsste.
Da stehen nur die federnd angebrachten Blinker drin.
Der Text "Reifenfabrikatsbindung gem. Betrieberlaubnis beachten." Ist da wohl als Standardtext reingekommen.

Aber falls jemand was anderes weiß...gerne.

Fabian

Also: ich habe zwei XTZ 660, es gibt da keine Fabrikatsbindung und die im Schein eingetragene Größen können gefahren werden. Die Floskel mit dem Hinweis auf die Betriebserlaubnis heißt wohl, dass der TÜV/GTÜ etc. Noch mal auf Daten vom Kraftfahrtbundesamt zurückgreifen kann, die wir nicht einsehen können. Es bedarf auch keines erweiterten Eintrages im Schein. Für uns ist das egal. Andere Größen können wahrscheinlich aber nicht gefahren werden bzw.nur nach Prüfung und Eintrag! Tipp: vor der Hauptuntersuchung einfach mal den Prüfer ansprechen, ob der vorhandene/gewünschte Reifen eintragungspflichtig ist oder nicht. Das kostet ja nichts.

SMF spam blocked by CleanTalk