YAMAHA TENERE FORUM
Technik => Ténéré XTZ750 => Thema gestartet von: Vhosse am 12. September 2019, 15:21:07
Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage bezüglich der beiden runden Lüftungslöcher in der Seitenverkleidungen rechts und links unterhalb der Scheinwerfer.
Sind die eigentlich nur aus optischen Gründen da, oder haben die technisch eine wesentliche Funktion.
Mir kam der Gedanke dort kleine Blinker ein zu bauen.
Gruß Volker
Der luftfilter saugt doch an der unterseite der airbox an...hab auch schon STs mit zusatzscheinwerfern in den löchern gesehen. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese löcher viel mehr als optik sind.
Carpe diem, max.
is auch nur Optik, hab da selbst schonmal für einen "Kunden" Scheinwerfer eingebaut. Sollen die Blinker die Hauptblinker ersetzen ? Dann wage ich zu bezweifeln, das das legal ist.
Ohne es gemessen zu haben sollte es beim TÜV keine Probleme geben.
Zitat von: TÜV-FlyerFahrtrichtungsanzeiger (Blinker):- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62- Anzahl: 4- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12- in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsen- augen") zueinander 560 mm- in der Höhe: 350 - 1200 mm- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig- "Ochsenaugen" bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Eine Anfrage würde ich jedoch im Vorfeld beim TÜV machen, ob zulässig oder nicht.
Zitat von: NaseDC am 12. September 2019, 21:59:15
Eine Anfrage würde ich jedoch im Vorfeld beim TÜV machen, ob zulässig oder nicht.
ja , immer schön fragen !!! und den tüv mit der nase draufstoßen !! als wüßten die , ob bei so nem möppi da löcher sind oder nicht .....gefährlich wird es , wenn der prüfer seine lochschablone aus der tasche zieht ???, ehrlich ::) au weia !!!!
...haben Cagiva Gran Canyon und Navigator Serienmäßig!!!
Eben! "Serienmäßig"!