Kann man mir das beantworten: Ich möchte dauerhaft meine Soziusfußrasten demontieren, außer zu TÜV Zwecken wieder montieren. Kann mir die Rennleitung da ans Bein pinkeln und wenn ja, was kostet der Spaß!? /-/ Gruß /beer/
Ich nehme an, T7: Offizielle Zulassung als 2- Sitzer- ergo alles muss dafür dran sein ( Haltegurt/ Griffe u. Fussrasten.) Sonst fahren ohne Betriebserlaubnis.
Zitat von: MA-D am 01. Februar 2024, 21:11:23Kann man mir das beantworten: Ich möchte dauerhaft meine Soziusfußrasten demontieren, außer zu TÜV Zwecken wieder montieren. Kann mir die Rennleitung da ans Bein pinkeln und wenn ja, was kostet der Spaß!? /-/ Gruß /beer/
Ich habe dieser Tage das sehr interessante Argument gelesen, dass, wenn ich bei einem 8-Sitzer (VW-)Bus die Sitzbänke ausbaue, auch nicht die BA erlischt. Dieses Zitat stammt wohl von einem Polizisten der Kontrollgruppe...
Lupus,
wenn Du einen Sitz ausbaust kann sich da auch niemand auf den Sitz setzen.
Beim Motorrad kann sich sehr wohl noch jemand auf den Soziussitz setzen, aber die Füsse haben nicht die gesetzlich vorgeschriebene Auflage, können also theoretisch ins Hinterrad kommen und einen Sturz verursachen. Meine Meinung, kann falsch sein.
MA-D: Würde versuchen eine "wahlweise" Eintragung zu bekommen. Einsitzer ohne Beifahrerfussrasten, Zweistzer mit Fussrasten. Dann hättest Du keinen Huddel mit der Rennleitung.
Grüsse
Thommy
Was angebaut ist muß den Vorschriften entsprechen und funktionieren.
Falls man so dämlich ist und ohne Fußrasten einen Sozius mitfahren lässt ist bei einer Kontrolle selbst schuld.
Bei der HU müssen die Fußrasten und auch die Haltemöglichkeit (Haltegriffe oder Halteriemen) montiert sein damit der 2-Personenbetrieb weiterhin gültig ist.
Bei meinem Geländewagen ist die Abdeckung für das außen montierte Reserverad vorgeschrieben und auch so eingetragen. Da ich garkein Reserverad montiert habe interessiert das weder die Streckenposten noch bei der HU-Untersuchung. Ebenso ist der eingetragen Frontbügel (,,Bullenfänger") nicht montiert. Interessiert auch niemand.
Mein Tipp: Fahre doch zu einer Prüforganisation deiner Wahl und frage dort nach. Das bringt mehr als wenn hier jeder, mich eingeschlossen, seine Sicht der Dinge schreibt.
Das Bus Argument ist mir plausibel, kein Sitz kein Platznehmen, es besteht ja auch keine grundsätzliche Mitnahme Pflicht nur weil es in den Papieren steht 7 sitzer, und muss es dann auch nicht austragen lassen. Beim Moped gibt es auch keine Mitnahme Pflicht, und wenn ich es doch mache, obwohl es nicht sicher für den Sozius ist, dann hab ich und der Sozius auch die Verantwortung übernommen, ja sorry danke fürs Ticket!
Beispiele: was ist wenn ich einen Kleinwüchsigen mitnehme und er/sie nicht die Rasten erreicht, oder wenn der Hersteller für seine Sitzbank eine Plastik Abdeckung für den Soziusplatz anbietet zum wechseln, weil halt geil aussieht...
Argument hin oder her, nix genaues weiß man nicht...
Jedenfalls danke an die Gemeinde für die Diskussion.
Gruß Ralf
Mir fehlt für die Diskussion auch eine Textstelle.
§19.2 STVZO
Zitat2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Falsch ist also schon mal, das jede Änderung am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens aufgrund fehlender Soziusfußrasten können wir wohl ausschließen.
Gefährdung kann man vielleicht bejahen, wenn der Sozius dabei ist. Das wäre aber irgendwie auch vor Ort behebbar, indem man alleine weiterfährt. Dann hat sich das mit der Gefährdung erledigt.
Bleibt noch die Änderung der Fahrzeugart. Für diesen Begriff hab ich keine Definition gefunden. Könnte äquivalent zur den EU-Fahrzeugklassen sein. Mal hingesponnen: Wenn ich Sitze in den Laderaum eines Transporters schraube, wird aus dem Nutzfahrzeug ein PKW oder ein Bus (je nach Anzahl der Sitzplätze). Wenn ich allerdings die Soziusfußrasten abschraube, bleibt das Motorrad ein Motorrad.
Ich fahre auch ohne Soziusfußrasten, bei dem einen Bike ist eine Sitzbankabdeckung drauf, bei dem anderen halt nicht. Hat noch nie jemanden interessiert. Keinen Polizisten, keinen TÜV, keine Dekra.
Hallo
Fahrzeugart ist zum Beispiel Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Leichenwagen oder Sonderkfz Wohnmobil. Das fällt also alles hier raus.
Gruß
Christoph
ich fahre noch eine bmw g650 xmoto, die ist als 2-sitzer eingetragen, hat aber weder fußrasten noch soziusgriffe ab werk - das wäre optionales zubehör gewesen.
deswegen würde ich sagen, dass das geundsätzlich kein problem darstellen dürfte..
Ich war mit meiner alten 1VJ ohne Soziusfussrasten bei der HU - hat keinen interessiert.
Man kann auch einfach mal bei der Polizei vor Ort anrufen, natürlich nicht unter der 110, aber die geben sicher Auskunft dazu.
Gruß Hagen
Vmtl. hängt das von der momentanen Laune der Rennleitung bzw. Prüfer ab.
(Italienische Zustände halt).
Ich war einmal bei HU mit dem Auto, bei welchem ich wg. Transport von Sachen die komplette hintere Bank abmontiert hatte, und dem prüfenden Ingegnöör vom TÜV-Nord hat das gar nicht interessiert. ''Nur die Sicherheitsgürte dürfen Sie nicht ausbauen'' war seine Meinung.
ADAC sagt: Generell gilt, dass ein Motorrad oder Motorroller über einen Beifahrersitz, Fußrasten und eine Haltevorrichtung verfügen müssen, damit eine zweite Person mitgenommen werden darf. Fehlen diese Vorrichtungen, muss der Eintrag im Kfz-Schein geändert werden
...das ist richtig.
Ich habe aufgrund der Montage der Hecktanks an meiner WORLD RAID, die nun auch ohnehin nicht mehr soziustauglich ist, einen befreundeten TÜV Sachverständigen diesbezüglich extra befragt.
Den zweiten Sitzplatz auszutragen, geht nur über eine Sonderabnahme des Fahzeugs, was schwierig ist und noch zusätzlich viel Geld kostet.
...aber das Fahren ohne Soziusrasten ist nur eine geringe Ordnungswidrigkeit, das im echten Höchstfall gerademal 20 € Bußgeld kostet - natürlich nur, wenn man nicht erwischt wird zu Zweit ohne Soziusrasten.
Das Erlischen der Betriebserlaubnis steht überhaupt nicht zur Debatte, was hier so Mancher geschrieben hat.
Denn es wird weder in die Verkehrstauglichkeit, das Fahrverhalten, die Bremsanlage, die Motorleistung, der Geräusch und Abgaswerte eingegriffen, was dies aber voraussetzen würde.
Die meisten Polizisten würden das, wegen Belanglosigkeit und dem nötigen Arbeitsaufwand gegenüber dem niedrigen Bußgeld gar nicht in Erwägung ziehen.
So mein Freund, der Sachverständige, spezialisiert auf Motorräder für YAMAHAin Berlin.
Also macht euch nicht verrückt.
Meine 1VJ hat schon seit 2001 keine Soziusrasten mehr und meine T7 auch von Anfang an seit 2019 nicht und beide waren auch so schon mehrfach beim TÜV.
Gruß Ingo
Das ist eine gute Info. Dann baue ich bei meiner die Soziusfußrasten auch ab. Da kann man stattdessen prima Zurrösen fürs Gepäck montieren. Und ganz nebenbei muss ich mir auch noch was für den Vorspannungsversteller vom Federbein einfallen lassen.
Zitat von: freddy_walker am 10. Februar 2024, 12:40:44Ich war mit meiner alten 1VJ ohne Soziusfussrasten bei der HU - hat keinen interessiert.
Dann war der Prüfer sehr oberflächlich unterwegs. Ohne Fußrasten ist eine Austragung der 2-Sitzer-Funktion Pflicht. Dazu muss der zweite Sitzplatz unbrauchbar gemacht werden - Thema Mofatasche oder halt fest überbauen.
Wenn ein Polizist sich gut auskennt (und das ist bei Motorradkontrollgruppen zu 99% der Fall), dann gibt es Bußgeld und Punkt.Wiedervorführung dann inklusive...
Gruß
Roman
PS: Glaubt bitte nicht jede wilde Interpretation in irgendwelchen FB-Gruppen oder Foren! Es ist verdammt teuer und ungemütlich, wenn die Kiste beim Sonntagsausritt stillgelegt wird und abtransportiert werden muss. Spart Euch den Ärger einfach! Was stört an Fußrasten so sehr? Ist es das ganze Prozedere mit Abnahme, Austragung und Rennerei drumherum wert? Just my2cts...
Na ja, zu 90 % habe ich auf dem soziusplatz meine beiden Gepäckrollen drauf. Da kann niemand mehr mitfahren. Also braucht es auch keine Soziusfussrasten.
Warum abbauen?
Weniger Verletzungsgefahr und Gewicht, Hauptständer vieeel leichter erreichbar sowie unsinnig teures Ersatzteil, wenns denn mal Bodenkontakt hat und der Aluhalter dann vielleicht auch noch bricht.
Nachteil vielleicht: Der Auspuff ist beim Sturz vernutlich weniger geschützt.
Aber trotzdem verlangt die Rennleitung, wenn nicht auf Solobetrieb umgetragen, Fussrasten und Halteriemen oder Griffe. Wer sicher weiß das er nur alleine fährt kann das für sich entscheiden und ein- bzw austragen lassen.
Mein Kumpel fährt KTM. Da kann es schon praktisch sein, wenn er bei einer Panne nicht die Füße in der Luft halten muss.
(Hoffentlich liest er hier nicht mit...) :o
Es mag ja tausend gute Gründe geben, warum man ohne Fußrasten besser vorankäme, aber das hat halt mit legal nix zu tun. Fakt ist nun mal, fährt man ohne und hat den Sitz nicht ausgetragen und dauerhaft demontiert/blockiert, dann gibt es Bußgeld und Vorführung. Voila.
Gruss
Roman
/beer/
Hat denn hier schon jemand eine Strafe fürs fahren ohne Soziusfussrasten bezahlen müssen ?
Ein Kumpel hat es mal auf der Mängelkarte stehen gehabt. Aber die war etwas länger, da kam es auf die Fußrasten nicht an.
Zitat von: leser2 am 19. April 2024, 08:32:48Hat denn hier schon jemand eine Strafe fürs fahren ohne Soziusfussrasten bezahlen müssen ?
Jepp.
Hallo,
hört euch dazu mal die letzte frage an.
https://www.youtube.com/watch?v=zcQhN2YRe-0
Gruß Andreas.
Na dann feuer frei, die Halter können ab! /-/ /angel/ /beer/
Eben. Fuer meinen Sozius, der vor mir sitzt, bringen ja die rasten hinten auch nix..
Nur zur Info, für die Gewichts Fetischisten...900g abgebaut!
Zitat von: leser2 am 19. April 2024, 08:32:48Hat denn hier schon jemand eine Strafe fürs fahren ohne Soziusfussrasten bezahlen müssen ?
Yepp, sonst würde ich wohl kaum so klug daherschnacken. :D
Gruss
Roman
Schraub sie ab und leg sie ins Regal! Habe meine vor der ersten Fahrt demontiert. Seither liegen sie im Keller. Bei der Vorgängerin, einer 690er KTM Enduro dto. Direkt nach dem Kauf demontiert und sechs Jahre später zum Verkauf wieder dran geschraubt.
TÜV oder Polizei haben nie danach gefragt.
Genausowenig haben sie sich jemals für die steckbare 2Zoll-Anhängerkupplung an meinem Pickup interessiert.
Solange die Anschraubmöglichkeit für die Fußrasten bestehen bleibt, ist alles gut.
Bei meinen 1200 GS haben die Sozius-Sitzbrötchen auch jeweils nur beim Kauf und Verkauf das Tageslicht gesehen und die restlichen 17 Jahre im Keller verbracht. Hat auch nie irgend Jemanden interessiert.
Zitat von: MA-D am 02. Mai 2024, 19:18:24Nur zur Info, für die Gewichts Fetischisten...900g abgebaut!
Mir geht es dabei nicht ums Gewicht, sondern um weniger sperrig abstehende Teile.
Zitat von: Dieter_N am 06. Mai 2024, 17:01:00Mir geht es dabei nicht ums Gewicht, sondern um weniger sperrig abstehende Teile.
war auch nur für die Gramm Zähler geschrieben... Wenns erlaubt/ nicht verboten ist, kommt für mich sinnvolles dran und unnützes ab, und die Dinger waren mir ein Dorn im Auge und sperrig...