Zitat von: svebes am 28. März 2024, 20:32:51Ich glaube ja, habe es aber aus den Augen verloren. Ich kann dir einen Stabi zum Test schicken, du probierst es aus und behälst ihn, bzw. schickst ihn zurück. Dafür aber bitte im Forum berichten und ich bekomme paar Fotos
Österliche Testgrüsse
Sven
Zitat von: Peter700 am Gestern um 09:47:10Genau genommen ist das auch kein "Standlicht", wie in der Überschrift formuliert sondern das "Tagfahrlicht". Auch wenn bei laufendem Motor sowieso das Abblendlicht dauerhaft leuchtet, ändert das nix an der rechtlichen Situation.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber dieses sog. Standlicht muss leuchten, bzw. darf gar nicht abgeschaltet werden, weil das Moped so homologiert wurde. Hier gilt das Motto, was dran ist muss auch funktionieren. Und gerade bei Beleuchtungseinrichtungen ist die Rennleitung bei Kontrollen immer extrem pingelig, da würde ich nix verändern.
Von daher schließe ich mich meinem Vorredner an: lieber tanken und fahren!
Seite erstellt in 0.143 Sekunden mit 23 Abfragen.