Bin heute nicht durch den TÜV gekommen , weil ich den o. genannten Reifen in der Größe drauf habe.
Der freundlich Beamte meinte , ich brauche den in 4.60.
Meine frage , gibt es da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Metzeler?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Bei meiner 1VJ war im alten Brief 4.00 und 4.60 eingetragen, habe auf Wechsel zum neuen Brief darauf bestanden, dass das wieder eingetragen wird.
Normalerweise übernehmen die nur die größte Größe.
Den Metzeler würde ich eh nicht weiterfahren
der 120/80-18 etspricht 4.00-18
der 130/80-18 dem 4.60-18
http://de.reifenwerk-heidenau.com/documents/freigaben/Yamaha_XT600Z_34L_1VJ_3AJ_55W.pdf
evtl hilft dir das weiter,
Seite10 https://www.yamaha-motor-service.de/freigaben/bereifung/Reifenliste_2014-12-19.pdf
demnach hat der TÜV recht bei der 3AJ
3.00S21
4.60S18 oder
120/80-18 62S
Hallo hab mit meiner 3aj hinten den Heidenau k60 drauf auch ein 4.0, hab TÜV bekommen. Mein Motorrad Händler hat gemeint den 4.6 gibt es nicht mehr. :o
Zitat von: Michi7791 am 27. Mai 2017, 08:11:59
Hallo hab mit meiner 3aj hinten den Heidenau k60 drauf auch ein 4.0, hab TÜV bekommen.
Das ist gut und schön, hilft aber dem Fragesteller nicht weiter: Dein Prüfer hats vielleicht nicht gemerkt, ihn nicht weiter gestört etc.
Mein Tipp (in dieser Reihenfolge):
1) Hol' dir einen Reifen mit Freigabe. Reifenfreigaben bekommst du auf den Webseiten der Reifenhersteller.
2) Versuchs bei einem anderen TÜV und hoffe, dass es dort kein Problem ist.