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Technik => Technik allgemein => Thema gestartet von: TTGeorg am 15. Oktober 2019, 21:49:35

Titel: Reifeneintragung 2020
Beitrag von: TTGeorg am 15. Oktober 2019, 21:49:35
Oh man....

https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGR%C3%96SSE-MEHR-AB-2020-%21%21%21.html?id=41

gruss
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: xtzdidi am 15. Oktober 2019, 22:38:29
Das bringt es auf den Punkt,  gut, das bei meiner DR verschiedene Größen eingetragen sind.
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: Il Solitario am 15. Oktober 2019, 23:31:55
Ja, und das "Lustige" dabei ist, dass mir letztens ein TÜV-Prüfer eine andere Größe nicht eintragen wollte, weil es dafür keine Freigabe des Herstellers gab...
Sein Kollege hat das dann 2 Wochen später erledigt, ohne Probefahrt oder so, nur die Daten gecheckt und dann die Papiere erstellt.

Schöne Grüße
Werner
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: dermax am 16. Oktober 2019, 08:49:52
Komisch in Österreich gibts wenig unfälle wegen metrischen reifengrößen  :P

Na aber echt mal ernst... ihr tut mir leid.
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: pitts333 am 16. Oktober 2019, 17:09:51
danke !!!! ::)
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: SAW am 17. Oktober 2019, 20:40:37
Also ich hoffe ja, dass das nie passiert, würde sowas auch zutiefst missbilligen und könnte es selbst nicht übers Herz bringen, aber wenn irgend ein Genervter dem Prüfinschenör zufällig zum Dank einmal die Größe 8x57IS ins Rever einträgt, dann wäre das auch nicht gar so sehr verwunderlich.
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: TTGeorg am 17. Oktober 2019, 20:44:20
Wer darf nochmal jährlich zum Pickerl Mann?
Gruss
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: SAW am 17. Oktober 2019, 21:17:23
Ich muss aber mal dumm fragen, wie sieht das dann mit möglichen Freigaben des Fahrzeugherstellers aus?
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: tam91 am 17. Oktober 2019, 21:35:57
Hallo
Wird vemutlich das gleiche sein, da es nicht in den Papieren steht. Einzige Möglichkeit wäre eine ABE ergänzung durch den Hersteller, die für den aber recht teuer und aufwändig ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient aber dann wieder nur als Basis für eine unproblematische Eintragung  auf Kosten des Kunden. Sie ganze Sache ist das Ergebnis von guter Lobbyarbeit und dient nur der Gewinnmaximierung aber nicht der Erhöhung der Sicherheit.
Gruß
Christoph
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: yamralf am 11. Februar 2020, 19:07:23
Nicht ärgern. Handeln.

https://www.openpetition.de/petition/online/reifenfreigaben-der-hersteller-ohne-tuev-eintragung?fbclid=IwAR0fasBh4C6RBi8ESxGurVKQYXBh7g-T2C62m602odCurB8PQPOuyjDz7QY
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: tam91 am 11. Februar 2020, 19:24:06
Hallo Ralf
Erledigt
An alle!!! Bitte mitmachen!!!!
/tewin/
Gruß
Christoph
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: pitts333 am 11. Februar 2020, 20:41:00
erledigt !
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: Roland am 11. Februar 2020, 21:32:01
Bin zwar als Ösi (noch) nicht betroffen, hab's aber auch unterschrieben  /beer/
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: Guenter am 11. Februar 2020, 23:26:24
Ich möchte jedem Reifenhersteller zugestehen, daß er für ein bestimmtes Motorrad einen guten Reifen bereit stellt, der mindestens bezüglich dessen Sicherheit nicht kritisch ist bezüglich dessen Fahreigenschaften.
Mehr macht der Reifenhersteller nicht!!!
Und mehr interessiert es nicht dem Reifenhersteller!!!
Bei Reifenfreigebe mit abweichenden Reifenmaß gegenüber Serie ist es dem Reifenhersteller völlig egal, was "Sein" könnte, wie
- nicht ausreichender Radfreigang des Hinterrades, wo dann die Kette am Reifen schleift oder
- der Reifenumfang ist vorne größer (Beispiel: 100/90-21 statt Serie 90/90-21) und man dann garnicht begreifen kann, daß man "Fußgänger ist", weil man ja garnicht so viel zu schnell gefahren ist (Tacho zeigt zu wenig an),
- ...

Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: Franz am 12. Februar 2020, 06:58:09
erledigt
Gruß Franz
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: EloTec am 13. Februar 2020, 20:26:33
Erledigt
Gruß Markus
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: Guenter am 16. Februar 2020, 23:03:31
Hallo,

ich halte solch eine Forderung für falsch!

Ich denke, daß an die Reifenhersteller die Forderung gehen sollte, daß sie endlich ein verbindliches Gutachten - wie eine ABE - dem Kunden zur Verfügung stellen!!!!

Der Reifenhersteller muß auch in Haftung genommen werden können, was mit einer ABE möglich ist, aber nie mit einer Reifenfreigabe, die keinen verbindlichen Charakter hat.

Natürlich werden da vom Reifenhersteller immer wieder "zusätzliche Kosten" genannt!

Seltsamerweise können es aber die "Lenkerhersteller" und "Stahlflexbremsleitungenhersteller", wo Stückzahlen und Marge wesentlich geringer sind!

Die Reifenhersteller lachen sich tot über die Idioten, die solch eine Petition unterschreiben, da sie dann so weiter verfahren können wie bisher und den Kunden mit Reifenfreigaben ohne verbindlichen Charakter in Sicherheit wiegen können und nicht "in Haftung" genommen werden können!
Besser geht´s doch garnicht: keine Gewährleistung, Haftung oder Garantie übernehmen müssen!

In der Petition müßte stehen: "Reifenfreigabe ohne TÜV - wir wollen eine ABE!"

Gruss.




   
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: tam91 am 17. Februar 2020, 20:14:18
Hallo
In Motorrad wird das aktuell recht schön beschrieben. Die Reifenhersteller testen mit professionellen Testfahrern die Reifen auf genau den Maschinen, treiben einen riesen Aufwand und haften sehr wohl für ihre Freigaben, im Gegensatz zu den Prüforganisationen, die für nichts geradestehen was sie eingetragen haben und denen man auch nicht an die (grau)Kittel flicken kann. Wenn ich so sehe, wer hier sich herausnimmt mit einer wackeligen Runde um die Halle zu beurteilen ob ein Reifen passt - mir kommen da immer die Bilder von Holger Aue zu den Prüfern als Assoziation hoch.
Es gibt auch bei den Organisationen hochkompetente Leute aber fahrtechnisch haben die Reifenhersteller mit Sicherheit das um Welten bessere Personal und auch die Strecken um das zu testen.  Mal ganz abgesehen vom grundsätzlichen Wissen darum ob ein Reifen überhaupt zu einem bestimmten Motorrad passen kann.
Ich bin mir vollkommen sicher das eine Unbedenklichkeit wesentlich aussagekräftiger ist, als ein Prüfbericht von irgendeinem Prüfingenieur der wenig Routine mit Motorrädern hat (erlebt man ja immer wieder bei der HU).
Gruß
Christoph 
Titel: Antw:Reifeneintragung 2020
Beitrag von: Guenter am 17. Februar 2020, 22:44:57
Hallo Christoph,


tatsächlich ist es wirklich so, daß bestimmt viele HU-Prüfer froh sind, wenn sie bei der Probefahrt nicht vom Motorrad abgeworfen werden. ;D
Säße ich mit meinen 1,90m und 125kg auf einem "Sport-Motorrad" - am besten noch mit nach hinten verlegten Fußrasten - so würde ich ähnlich wackelig damit fahren. Aber bestimmt würde ich die Bremswirkung beurteilen können und grundlegend den Zustand der Gabel. Und mehr muß und soll auch nicht bei solch einer Probefahrt im Rahmen der HU gemacht werden bzw werden müssen.

Aber zurück zum Thema "Reifenfreigabe mit geänderter Reifengröße":
Schau dir mal solche aktuellen Reifenfreigaben an und lese das "Kleingedruckte" - und das ist wirklich richtig klein gedruckt! Da steht drin (O-Ton): "Reifenfreigabe nur zulässig/anwendbar, wenn die Reifengröße bereits in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist oder ein Gutachten (beispielsweise Teilegutachten) vorliegt und dessen Eintragung erfolgt oder es ist eine Einzelabnahme nach §21/§19.2 StVZO durchzuführen."
Und mit solchen "Zettelchen" - genannt: Reifenfreigabe werden die Motorradfahrer "auf die Reise geschickt" mit dem Wissen der Reifenhersteller, daß die Betriebserlaubnis des Motorrades eventuell erloschen ist und die vom Motorradfahrer mitgeführte Reifenfreigabe des Reifenherstellers das sogar noch beweist.
Und bei erloschener Betriebserlaubnis greift die "Härte des Gesetzes" oder/und bei eigentlich unverschuldetem Unfall wird die gegnerische Versicherung sowas als Grund sehen, ihre Zahlungen mindestens erheblich zu kürzen. Sollte aufgrund solch eines Unfall schon die körperliche Genesung/Gesundheit nicht mehr herstellbar sein, so muß mindestens finanziell das mögliche Maximum erfolgen!
Und nur weil ein 160er Hinterreifen geiler als ein 150er aussieht und man denkt eine Reifenfreigabe zu haben, bedeutet das noch lange nicht, daß die auch irgend einen Wert hat, außer - wie beschrieben - mindestens den Hinweis hat, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Deshalb auch genannter anderer Aufruf, der zu tätigen wäre oder sollte:

"Reifenfreigabe ohne TÜV - wir wollen eine ABE!"

Gruss.
Günter.