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Technik => Ténéré XT1200Z => Thema gestartet von: Fliewatüt am 11. März 2011, 00:13:28

Titel: Zusatzbeleuchtung - was ist erlaubt
Beitrag von: Fliewatüt am 11. März 2011, 00:13:28
@theblackone

und allen anderen, die es interessiert:

Es gibt eine pdf-Datei vom TÜV zum Download, in dem alle Zusatzlichter, die erlaubt sind, aufgeführt werden.

Link zum TÜV-Download (http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987058810729066405/1_112.PDF)

Gruß Peter

edit: Link geändert
Titel: Re:Zusatzbeleuchtung - was ist erlaubt
Beitrag von: thorbenhh am 11. März 2011, 07:14:16
Moin Moin,

also ist zusätzliches Fernlicht bei unseren 1200ern nicht erlaubt, weil wir schon 2 Scheinwerfer haben.
Nur Nebelscheinwerfer sind erlaubt.
Oder habe ich das falsch interpretiert?
Titel: Re:Zusatzbeleuchtung - was ist erlaubt
Beitrag von: Fliewatüt am 11. März 2011, 13:52:32
Hallo thorbenhh

Zitatalso ist zusätzliches Fernlicht bei unseren 1200ern nicht erlaubt, weil wir schon 2 Scheinwerfer haben.

Nein - stimmt so nicht - die XT hat ein Scheinwerfergehäuse, darin sind zwei 55Watt-Birnen untergebracht - Fertig.

Du kannst dir also jederzeit noch einen Zusatz-Fernscheinwerfer anbringen und einen Nebelscheinwerfer - alternativ auch zwei Nebelscheinwerfer ohne Zusatz-Fernscheinwerfer.

Soweit das Gesetz!


Ich fuhr 7 Jahre lang mit 2 Zusatz-Fernscheinwerfern und 2 Nebelscheinwerfern herum. Steht natürlich unter Strafe - wenn es denn jemanden interessiert. Beim TÜV wurden die Teile abgeklebt - Fertig.

Gruß Peter
Titel: Re:Zusatzbeleuchtung - was ist erlaubt
Beitrag von: thorbenhh am 11. März 2011, 15:57:43
Moi Moin ,

Danke für die Info /beer/