YAMAHA TENERE FORUM
Technik => Ténéré XT1200Z => Thema gestartet von: Fliewatüt am 11. März 2011, 00:13:28
@theblackone
und allen anderen, die es interessiert:
Es gibt eine pdf-Datei vom TÜV zum Download, in dem alle Zusatzlichter, die erlaubt sind, aufgeführt werden.
Link zum TÜV-Download (http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987058810729066405/1_112.PDF)
Gruß Peter
edit: Link geändert
Moin Moin,
also ist zusätzliches Fernlicht bei unseren 1200ern nicht erlaubt, weil wir schon 2 Scheinwerfer haben.
Nur Nebelscheinwerfer sind erlaubt.
Oder habe ich das falsch interpretiert?
Hallo thorbenhh
Zitatalso ist zusätzliches Fernlicht bei unseren 1200ern nicht erlaubt, weil wir schon 2 Scheinwerfer haben.
Nein - stimmt so nicht - die XT hat
ein Scheinwerfergehäuse, darin sind zwei 55Watt-Birnen untergebracht - Fertig.
Du kannst dir also jederzeit noch einen Zusatz-Fernscheinwerfer anbringen und einen Nebelscheinwerfer - alternativ auch zwei Nebelscheinwerfer ohne Zusatz-Fernscheinwerfer.
Soweit das Gesetz!
Ich fuhr 7 Jahre lang mit 2 Zusatz-Fernscheinwerfern und 2 Nebelscheinwerfern herum. Steht natürlich unter Strafe - wenn es denn jemanden interessiert. Beim TÜV wurden die Teile abgeklebt - Fertig.
Gruß Peter
Moi Moin ,
Danke für die Info /beer/