YAMAHA TENERE FORUM

Technik => Ténéré XT1200Z => Thema gestartet von: thorbenhh am 22. April 2011, 11:48:20

Titel: Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: thorbenhh am 22. April 2011, 11:48:20
Guten Tag,
ich besitze eine Yamaha XT1200z für die Sie den Tourance EXP freigegeben haben. Ich interessiere mich jedoch für den Tourance, für den es zwar für die großen BMW Enduros, jedoch nicht für die Yamaha eine Freigabe gibt. Kann ich in naher Zukunft mit eine Freigabe  für die XT1200z rechnen ?
vielen Dank im Voraus.
Thorsten Benda

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Freigabe für die von Ihnen gewünschte Reifenkombination ist noch nicht verfügbar. Es ist momentan nicht möglich Ihnen eine Auskunft zu geben, wann das Freigabeverfahren abgeschlossen sein wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen derzeit als einzige Möglichkeit zur Reifeneintragung die Einzelabnahme durch einen anerkannten Sachverständigen anbieten können. Der Reifenhersteller kann hierzu nur die technischen Daten der Reifen bescheinigen. Gerne senden wir Ihnen die entsprechenden Datenblätter auf Wunsch per Post oder Fax zu. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer zuständigen TÜV/Dekra-Stelle in Verbindung.

Viele Grüße
Pirelli Deutschland GmbH
Kundendienst München
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Pepe am 22. April 2011, 12:30:38
Pirelli ? :o
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: thorbenhh am 22. April 2011, 14:10:26
Ja,

Metzeler und Pirelli gehören zusammen.
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Bernybaby am 22. April 2011, 22:24:19
Metzler hat leider nicht den passenden Vordereifen für die Reifenpaarung.
Es fehlt die M/C-Karkassenauslegung. siehe auch:

http://www.metzelermoto.de/web/catalog/moto/moto_catalogo_schedaDescription.page?categoria=/catalog/moto/enduro_street/none&vehicleType=MOTO&product_id=878039&uri=/metzeler/de_DE/browser/xml/catalog/moto/EnduroStreet_Tourance.xml&menu_item=/products/catalog/enduro_street

Warum will mancher was es noch nicht gibt?  Es sind midestens 3 gute Reifenpaarungen auf dem Markt. Und so ne ST ist nun mal kein Auto.  /devil/


/angel/ /-/
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: thorbenhh am 23. April 2011, 00:20:19
Hi,

ich habe zu M/C mal ein bischen gegoogelt und folgendes gefunden.

Was bedeutet die Bezeichnung M/C?
Die Signatur weist darauf hin, dass es sich um einen Motorradreifen handelt, der ausschließlich auf einer Motorradfelge montiert werden darf. M/C = Motorcycle.
Diese Signatur ist seit dem 01.05.2003 auf allen Motorradreifen Pflicht.

http://ssl.delti.com/motorradreifendirekt_de/FAQs/Fragen_rund_um_die_Produkte_Fragen_zu_Motorradreifen.html#3002

siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Motorradreifen

M/C scheint nach diesen Aussagen nichts anders zu bedeuten, als das es sich um eine Motorradreifen handelt.
Also was bedeutet  " Es fehlt die M/C- Karkassenauslegung " ?

Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: XT12 am 23. April 2011, 21:23:15
Zitat von: thorbenhh am 22. April 2011, 11:48:20

... Yamaha XT1200z für die Sie den Tourance EXP freigegeben haben.


Von Yamaha werden zwei Reifenpaarungen empfohlen.
Laut den Fahrzeugpapieren unterliegt die XT1200Z keiner Reifenbindung. Zumindest sind in meinen Fahrzeugpapieren keine Reifenghersteller eingetragen.
Somit kann ich alle Reifen mit der entsprechenden Spezifikation (vorne: 110/80R19M/C 59V und hinten 150/70R17M/C 69V) fahren.
Der Tourance wird in den entsprechenden Größe angeboten und kann somit aufgezogen werden.

Viele Grüße
Franz
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: thorbenhh am 24. April 2011, 00:11:18
Zitat von: XT12 am 23. April 2011, 21:23:15
Von Yamaha werden zwei Reifenpaarungen empfohlen.
Laut den Fahrzeugpapieren unterliegt die XT1200Z keiner Reifenbindung. Zumindest sind in meinen Fahrzeugpapieren keine Reifenghersteller eingetragen.
Somit kann ich alle Reifen mit der entsprechenden Spezifikation (vorne: 110/80R19M/C 59V und hinten 150/70R17M/C 69V) fahren.
Der Tourance wird in den entsprechenden Größe angeboten und kann somit aufgezogen werden.

Viele Grüße
Franz

Das ist nicht richtig !

www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf

Auszug aus der PDF

Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten?
Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.

Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand.

Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestetund folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller. Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung.
Quelle Biker Journal 03.10.2007
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: XT12 am 24. April 2011, 22:02:26
Ist zwar schön zu lesen, aber welche gesetzliche Grundlage soll das haben.
Ich fahre die Reifengröße, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Warum sollte ich deswegen 3 Punkte und eine Strafe bekommen.
Seit wann ist das Benutzerhandbuch mit Reifenempfehlungen Grundlage der Fahrzeugpapiere?
Beim Auto gibt es auch keine Reifenbindung. Hier fährt man auch die Größe, die in den Papieren steht.

Ich glaube hier hat eine Jouralie etwas durcheinander gebracht.
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Pepe am 24. April 2011, 22:30:59
zum Thema:

http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-r_reifen-fabrikatsbindung.htm
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: dauphin am 25. April 2011, 15:19:25
hm,
und welche reifen sind nun erlaubt?
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Pepe am 25. April 2011, 16:19:04
Die der Fahrzeug- oder ein Reifenhersteller freigegeben hat.

In der Betriebsanleitung des Herstellers stehen momentan nur 2 Reifentypen, von Reifenproduzenten gibt es meines Wissen noch nichts Neues  ;)
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: XT12 am 25. April 2011, 18:45:02
Zitat von: Pepe am 25. April 2011, 16:19:04
Die der Fahrzeug- oder ein Reifenhersteller freigegeben hat.

In der Betriebsanleitung des Herstellers stehen momentan nur 2 Reifentypen, von Reifenproduzenten gibt es meines Wissen noch nichts Neues  ;)

Hallo Pepe,

das sehe ich anderes.

In den verlinkten Dokument steht:

?Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert.?

Wenn es eine Reifenbindung in den Fahrzeugpapieren gibt, dann muss sich daran halten. Hier gilt die EU Richtlinie nicht.

Des steht aber auch drin:
?Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen.?

Somit können wir montieren was wir wollen.

Viele Grüße
Franz
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: dauphin am 25. April 2011, 18:51:10
ich habe es bisher so verstanden, dass die betriebsanleitung eine empfehlung der zu montierenden reifen darstellt ...
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Pepe am 25. April 2011, 20:48:31
Hallo Franz,

es geht um den Umfang der Definitionen des Herstellers. Yamaha schreibt Größe und Fabrikat vor.

Wie und wo ist egal, auch bei BMW steht nichts mehr in Schein oder Brief sondern es wird auf Freigaben auf der Homepage verwiesen.

Sorry, mir wäre es anders auch lieber

Peter
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: XT12 am 25. April 2011, 21:29:20
Hallo Peter,

ich gehe morgen zum TÜV und frage nach.
Ich sehe die Vorgaben von Yamaha nur als Empfehlung nicht als Vorschrift.
Bei den PKWs geben die Hersteller auch Empfehlungen für Reifen und da muss man sich auch nicht dran halten.

Also sehen wir mal, was der TÜV spricht.

Viele Grüße
Franz
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: ila am 26. April 2011, 11:24:46
Hallo Franz,

da bin ich ja mal gespannt, was Du herausfindest....

Ich habe einmal beim TÜV und Dekra angerufen...

TÜV sagt: es existieren keine Reifenbindungen für die XT, aber es darf nur ein freigegebener Reifen aufgezogen werden, sonst erlischt die ABE
Dekra sagt: es existieren keine Reifenbindungen für die XT, ich darf aufziehen, was ich will (natürlich korrekte Grösse/Li), nur keine Mischbereifungen und alles ist gut.....

Der TÜV-ler meinte noch, dass es keine Bindungen mehr im KFZ-Schein gibt, das wäre einfacher.... darauf sagte ich: ist doch das Gleiche wie vorher auch - wenn eine Freigabe vom Reifenhersteller vorlag, durfte ich früher auch "alles aufziehen"....
Klasse.... in dem "Paragraphendschungel" sind sich scheinbar nicht mal die "Fachleute" einig.... ich könnte kot...n. Alles wird einfacher und keiner kennt sich aus.....

Vielleicht mache ich mir den Spass und rufe noch bei der GTÜ an...... vielleicht gibt es noch eine dritte Alternative, die wir alle noch nicht kennen  :P

Gruss Ingo
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: ila am 26. April 2011, 11:40:15
so - es geht noch weiter :).....

Die GTÜ sagt, es ist das bindend, was der Hersteller sagt... Auf der Freigabeseite von Yamaha steht nichts :) - die 1200-er ist nicht aufgeführt.... Kontakt geht wohl nur über den Händler... den werde ich jetzt mal damit beglücken :)

Ich finde es mittlerweile schon wieder lustig... wer möchte, kann mal nach dem "Passierschein A38" von Asterix und Obelix googeln.....  /beer/

Gruss Ingo
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: XT12 am 26. April 2011, 11:56:35
Also ich war eben persönlich beim TÜV vorstellig und habe meine Fahrzeugpapiere vorgelegt.
Auf Anhieb konnte der TÜV-Mann meine Frage nicht beantworten. Dann hat er 15 Minuten in seinen Computer herumgehackt.

Und dann kam die Antwort:
Es existieren keine Reifenbindungen für die XT1200, ich darf aufziehen, was ich will (natürlich korrekte Grösse/Li), nur keine Mischbereifungen und alles ist gut.....

Ich habe dann nochmal auf die Vorgaben von Yamaha, die in der Betriebsanleitung stehen, hingewiesen.
Der TüV-Mann sagt, dass das keine Rolle spielt, die Fahrzeugpapiere sind ausschlaggebend.

Na dann, montieren wir, was wir wollen.

Viele Grüße
Franz
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Pepe am 26. April 2011, 12:18:47
Hallo Ingo,
hallo Franz,

Danke für die Mühe, die ihr euch gemacht habt, um die Problematik etwas zu erhellen.

Ich werde nach wie vor nur freigegebene Reifen fahren. Die Hersteller machen hier nicht umsonst lange Tests und produzieren sogar modellabgestimmte Sonderkennungen. Im Falle eines Falles nützt mir die mündl. Ansicht eine TÜV Angestellten leider nur wenig.

schöne Grüße

Peter
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: ila am 26. April 2011, 12:46:40
OK - ich bekomme meinen  :) gerade nicht ans Telefon......

Ich werde mal schauen, ob ich noch einen Hufschmied finde, vielleicht weiss der auch noch was dazu :)

Danke Franz, schön zu sehen, das man sich innerhalb "der eigenen Organisation" (TÜV) nicht mal einig ist.

Gruss Ingo
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Slaine am 27. April 2011, 07:20:24
Der Händler meine vertrauen hat gesagt man darf was man will montieren, Großer, Typ, Geschwindigkeit usw. muss passen, sonst nichts.
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: ila am 27. April 2011, 09:44:47
Ich habe meinen gestern noch erreicht und ihn gebeten, mal was bei Yamaha herauszufinden.... - ich hoffe, dass er das Gleiche wie bei Dir sagt.... :)

Werde das Ergebnis dann posten.....  /beer/

Gruss Ingo
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: aabacan am 27. April 2011, 14:02:42
Hey folks,

war gestern bei meinem Motorradreifenhändler und bei einem freundlichen TÜV-SüdWest-Ingenieur.

Beide waren sich unabhängig voneinander einig, dass solange in den Fahrzeugpapieren nur die Reifendimensionen angegeben sind, man(n)/frau  fahren kann was diesen Dimensionsangaben entspricht, jeweils von einem Hersteller und mit zueinanderpassenden Profilarten. Mischbereifung ist nicht erlaubt.

In meinem Fahrzeugschein, im Fahrzeugbrief und in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ist zur Bereifung kein einschränkender Vermerk aufgeführt, dementsprechend kann ich, die richtige Reifendimensionierung vorausgesetzt, fahren was der Markt so anbietet.

Anders sieht es aus, wenn im Fahrzeugschein oder im Fahrzeugbrief oder in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zusätzlich ein einschränkender Vermerk aufgeführt ist wie z.B. ... Bereifung nur entsprechend der in der Herstellerbetriebserlaubnis angegebenen Fabrikate bzw. Reifentypen ... . In diesem Falle darf ich nur die in der Herstellerbetriebserlaubnis aufgeführten Reifentypen fahren.

Nach dieser Auskunft werde ich mich zukünftig verhalten, d.h. ich habe jetzt den "normalen" Metzeler Tourance montiert. Ich denke der normale Tourance hat ähnliche Fahrqualitäten bei Trockenheit und Nässe wie der Tourance EXP Index C. Außerdem erwarte ich mir vom "normalen" Tourance  einen geringeren Reifenverschleiss als beim Tourance EXP, Index C (8.000 km bis ratzeglatt hinten).

Gruß Wolfgang

ps Für die absolute Richtigkeit der o.g. Informationen übernehme ich ausdrücklich keine Gewähr.
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: thorbenhh am 27. April 2011, 14:25:17
MoinMoin,

ich habe es jetzt endlich schriftlich vom GTÜ.

Sehr geehrter Herr XY,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Deutschland ist die Reifenbindung für Motorräder noch nicht wie bei den Pkws aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Fahrzeughersteller immer noch Reifenbindungen aussprechen können. Die Motorradhersteller gehen jedoch immer mehr dazu über keine Reifenbindung mehr auszusprechen. Bei Fahrzeugen, für die die neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, steht meistens der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" drin. Ein Blick in die EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges zeigt uns und den Überwachungsorganen, dass für Ihr Fahrzeug keine Reifenbindung besteht. Damit könnten sie alle Radialreifen in der Größe, wie sie in Ihren Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, fahren. Es empfiehlt sich jedoch die Reifenempfehlungen der Fahrzeug- und Reifenhersteller zu beachten. Laut Bedienungsanleitung werden für Ihr Fahrzeug empfohlen:
Vorderreifen:
Größe:
110/80R19M/C 59V
Hersteller/Modell:
BRIDGESTONE/BW501
METZELER/TOURANCE EXP C
Hinterreifen:
Größe:
150/70R17M/C 69V
Hersteller/Modell:
BRIDGESTONE/BW502
METZELER/TOURANCE EXP C
VORNE und HINTEN:
Reifenventil:
TR412
Ventileinsatz:
#9100 (Original)



Freundliche Grüße

YXXA
Referent Betreuung Prüftätigkeit




Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Twindriver900 am 27. April 2011, 14:28:34
Hallo zusammen,

maßgebend ist immer der Zulassungsbescheid II und hier sind bei der ST Bridgestone und Metzler eingetragen.
Für alle anderen Reifen muss eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorhanden sein.
Ansonsten wirds teuer.

Gruß Roger  /tewin/
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Fredl am 27. April 2011, 15:56:22
Servus Leut?s!

Na was gilt jetzt /mecker/
Ein Blick in die EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges zeigt uns und den Überwachungsorganen, dass für Ihr Fahrzeug keine Reifenbindung besteht. Damit könnten sie alle Radialreifen in der Größe, wie sie in Ihren Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, fahren.  
Also sieht weder der TÜV/Dekra usw. und auch die Überwachungsorgane sprich Polente nicht, ob nun eine Reifenbindung besteht!
Also, besteht keine und ich kann fahren was ich will /beer/
Gutso, mach ich eh /angel/

Oder aber gilt was Roger sagt:

maßgebend ist immer der Zulassungsbescheid II und hier sind bei der ST Bridgestone und Metzler eingetragen.
Für alle anderen Reifen muss eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorhanden sein.
Ansonsten wirds teuer.
Was gilt jetzt die EG-Typengenehmigung oder der Zulassungsbescheid II????????
Und vor allem was kann die Polizei, Dein freundlicher Mitesser und Fallensteller, den so bei einer Kontrolle auf seinen Laptop für Daten abrufen?
I kenn mi nimma aus /mecker/


Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Franki am 27. April 2011, 16:17:26
ich würd' mich da auf Aussagen von Yamaha berufen. Gibt es da nix Schriftliches? Irgendwas, was man immer mitführen kann (und muss)? Wäre doch das Idealste...
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: uwemol am 27. April 2011, 16:24:32
hallo zusammen,
ich denke, dass bei einer kontrolle vor ort nachgeschaut wird, ob sich deine reifen mit den angaben in deiner zulassung decken.
das steht die reine grössenangabe drin. ich kann mir nicht vorstellen, dass die rennleitung in datenbanken da weiterforscht.
aber bei einem unfall könnte die sache schon anders aussehen.
gruss uwe
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Odin22 am 27. April 2011, 17:00:33
Zitat von: aabacan am 27. April 2011, 14:02:42
Hey folks,

war gestern bei meinem Motorradreifenhändler und bei einem freundlichen TÜV-SüdWest-Ingenieur.

Beide waren sich unabhängig voneinander einig, dass solange in den Fahrzeugpapieren nur die Reifendimensionen angegeben sind, man(n)/frau  fahren kann was diesen Dimensionsangaben entspricht, jeweils von einem Hersteller und mit zueinanderpassenden Profilarten. Mischbereifung ist nicht erlaubt.

In meinem Fahrzeugschein, im Fahrzeugbrief und in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ist zur Bereifung kein einschränkender Vermerk aufgeführt, dementsprechend kann ich, die richtige Reifendimensionierung vorausgesetzt, fahren was der Markt so anbietet.

Anders sieht es aus, wenn im Fahrzeugschein oder im Fahrzeugbrief oder in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zusätzlich ein einschränkender Vermerk aufgeführt ist wie z.B. ... Bereifung nur entsprechend der in der Herstellerbetriebserlaubnis angegebenen Fabrikate bzw. Reifentypen ... . In diesem Falle darf ich nur die in der Herstellerbetriebserlaubnis aufgeführten Reifentypen fahren.

Nach dieser Auskunft werde ich mich zukünftig verhalten, d.h. ich habe jetzt den "normalen" Metzeler Tourance montiert. Ich denke der normale Tourance hat ähnliche Fahrqualitäten bei Trockenheit und Nässe wie der Tourance EXP Index C. Außerdem erwarte ich mir vom "normalen" Tourance  einen geringeren Reifenverschleiss als beim Tourance EXP, Index C (8.000 km bis ratzeglatt hinten).

Gruß Wolfgang

ps Für die absolute Richtigkeit der o.g. Informationen übernehme ich ausdrücklich keine Gewähr.

Hallo Wolfgang ,

Muß man beim " normalen " Tourance eigentlich auch noch auf so einen " C "  Index achten , oder was hast du genau aufgezoegen / empfohlen bekommen ...  ???  ???  ???

Und wenn du schon erste  " Er-Fahrungen " hast , schreib mal gleich drauf los ... !!!  :o  8)  :o

Zeige dort auch großes Interresse , der " Alte " nutzt ja nur auf den ersten 2 - 3000 km schnell ab und dann stabilisiert er sich ...  /beer/

Gruß aus dem Norden

Ralf
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Jörg Lutz am 27. April 2011, 19:12:29
Zitat von: Twindriver900 am 27. April 2011, 14:28:34
Hallo zusammen,

maßgebend ist immer der Zulassungsbescheid II und hier sind bei der ST Bridgestone und Metzler eingetragen.
Für alle anderen Reifen muss eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorhanden sein.
Ansonsten wirds teuer.

Gruß Roger  /tewin/

Hallo Twindriver,

habe gerade nochmal nachgeschaut. In meinem Zulassungsbescheid Teil II steht lediglich die Reifendimension.
Die Reifenfabrikate Bridgestone und Metzeler sind nicht eingetragen bzw. aufgeführt.
Du meinst die XT 1200 Z ?
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: aabacan am 27. April 2011, 21:10:08
Zitat von: Twindriver900 am 27. April 2011, 14:28:34
Hallo zusammen,

maßgebend ist immer der Zulassungsbescheid II und hier sind bei der ST Bridgestone und Metzler eingetragen.
Für alle anderen Reifen muss eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorhanden sein.
Ansonsten wirds teuer.

Hallo Roger,

in der Zulassungsbescheinigung Teil II sind bei der XT1200Z keine Eintragungen bzgl. Reifenbindungen eingetragen.

Gruß Wolfgang
Gruß Roger  /tewin/
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: aabacan am 27. April 2011, 21:14:17
Zitat von: Odin22 am 27. April 2011, 17:00:33
Hallo Wolfgang ,

Muß man beim " normalen " Tourance eigentlich auch noch auf so einen " C "  Index achten , oder was hast du genau aufgezoegen / empfohlen bekommen ...  ???  ???  ???

Und wenn du schon erste  " Er-Fahrungen " hast , schreib mal gleich drauf los ... !!!  :o  8)  :o

Zeige dort auch großes Interresse , der " Alte " nutzt ja nur auf den ersten 2 - 3000 km schnell ab und dann stabilisiert er sich ...  /beer/

Gruß aus dem Norden

Ralf

Hallo Ralf,

beim normalen Metzeler Tourance gibt es keine unterschiedlichen Ausführungen bzw. verschiedene Indizes.
Nur beim Tourance EXP gibt es verschieden Index. Kennung C steht für die XT1200Z, Index M für die BMW R1200GS und GS/Adv. ab Baujahr 2008

Gruß Wolfgang
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Odin22 am 27. April 2011, 21:32:29
Zitat von: aabacan am 27. April 2011, 21:14:17
Hallo Ralf,

beim normalen Metzeler Tourance gibt es keine unterschiedlichen Ausführungen bzw. verschiedene Indizes.
Nur beim Tourance EXP gibt es verschieden Index. Kennung C steht für die XT1200Z, Index M für die BMW R1200GS und GS/Adv. ab Baujahr 2008

Gruß Wolfgang

Danke dir ...  /beer/

Und wie fährt sich der " Alte " , ich kann mir kaum vorstellen das es groß anders ist ... /-/

Wir fahten ja keine Rennsemmel auf der letzten Rille ...  /tewin/

Gruß aus dem Norden

Ralf
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: aabacan am 27. April 2011, 22:38:56
Hallo Ralf - Habe erst heute montiert, Erfahrungsbericht folgt demnächst in diesem Forum /beer/ Wolfgang
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Fredl am 28. April 2011, 07:02:49
@odin22
Servus Ralf,
ich hab ja schon meine ersten Erfahrungen in einem anderen Fred beschrieben, guggst Du: http://www.tenere.de/forum/index.php?topic=2982.0
Inzwischen kann ich nach ca. 1500 km auf dem "alten" Tourance meinen Aussaugen etwas präzisieren:
Nun, der Verschleiß ist, wie ich es schon gewohnt war sehr niedrig. Auf die 1.500 km hab ich ca. 0,5 mm Profil eingebüßt.
Das bedeutet für mich ich werde sicherlich die 10.000 km Marke wieder locker knacken.
Kurvenstabiltiät und Einlenkverhalten sind sehr gut und im Gegensatz zum Brückenstein geht alles viel leichter.
ABS und TCS funktioneren wie gewohnt, bei einer Vollbremsung mit ABS-Einsatz ist aber ein leichtes Wimmern des Vorderrades zu hören.
Genaueres kann ich Dir am Sonntag berichten, den am Samstag mach ich ein Motorradsicherheitstraining und da geht?s wie immer ganz schön zu Sache!
Bei Regen bin ich mit dem Tourance sicher unterwegs, aber ich fahre hier im T-Modus und sehr vorsichtig, sprich ich reize da nix aus!
Ich möchte aber auch hier betonen, dass das meine subjektiven Erfahrungen mit dem Reifen sind /tewin/
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Odin22 am 28. April 2011, 18:15:53
Danke Männer`s , ich werde gespannt warten und lauschen ...  8)  /beer/   8)

Gruß aus dem Norden

Ralf
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: thorbenhh am 29. April 2011, 17:34:39
Moin Moin,

und hier eine Schriftliche Antwort von der Dekra.

Sehr geehrter Herr XY,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Nach der Typgenehmigung gibt es für die XT1200Z weder eine Profil- noch
Herstellerbindung. Selbst Mischungen unterschiedlicher Hersteller wären
rechtlich zulässig und können nicht bemängelt werden, solange die
verwendeten Reifen die richtige Größe, ausreichende Last- und Geschwindig-
keitsindizes und EG- oder ECE-Prüfzeichen ( E... oder e... und eine
Prüfnummer) besitzen.


Ungeachtet der vorstehenden rechtlichen Informationen weisen wir Sie darauf
hin, dass die Reifen wesentliche Auswirkungen auf das Fahrverhalten des
Fahrzeugs haben. Einige Fahrzeughersteller, die sogar Reifenhersteller und
-fabrikate empfehlen, weisen bei Nichtbefolgung der Empfehlungen ggf.
Haftungsansprüche zurück. Somit würden wir Ihnen zu empfohlenen und
geprüften Reifenkombinationen jeweils eines Reifenherstellers und -typs
raten.

Yamaha gibt auf Ihren Internetseiten
(http://www.yamaha-motor.de/de/informationen/freigaben_gutachten/freigaben_gutachten.aspx)
bisher noch keine Reifenempfehlungen für diesen Kraftradtyp.


Hier eine kleine Auswahl von Links zu geprüften Reifenkombinationen und
-freigaben der namhaftesten Hersteller.

http://bridgestone-freigaben.motorrad-daten.de

http://www.dunlopmotorcycle.eu/dunlop_dede/mc/tyre_finder/index.jsp

http://www.michelin.de/motorradreifen/reifenfinder/

http://www.metzelermoto.de/web/fitment/metzeler/homeMotoFull.do

http://www.avonreifen.com/motorbike-search?manufacturer=71&model=850&year=0

http://www.reifen-freigaben.de/freigaben_swf/freigaben.htm

Eine weitere Auswahl an Reifenfreigaben der anderer Hersteller
finden Sie über die einschlägigen Suchmaschinen im "www."

Andere Hersteller werden Ihnen auf Anfrage sicherlich ebenfalls die
geforderten Freigaben ausstellen.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme




Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Jörg Lutz am 29. April 2011, 20:23:10
Zitat von: thorbenhh am 29. April 2011, 17:34:39
Moin Moin,


... Andere Hersteller werden Ihnen auf Anfrage sicherlich ebenfalls die
geforderten Freigaben ausstellen.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. Andreas Forkert


Hallo zusammen,

andere Hersteller stellen Freigaben ohne Tests aus ? Wer's glaubt.
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Pepe am 13. Mai 2011, 10:01:11
Hallo,

zum Thema habe ich YAMAHA bemüht und gleichzeitig gebeten, die Freigabeliste auf der YAMAHA-HP mit der XT1200Z zu ergänzen. Folgende Antwort:


Sehr geehrter Herr P....,

grundsätzlich hat die XT1200Z keine Reifenfabrikatsbindung innerhalb der Seriengrößen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, die in der Bedienungsanleitung angegeben Reifentypen, oder die Reifenfreigaben der Reifenindustrie (finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller) zu beachten, da diese Reifen auf dem Fahrzeug ausgiebig auf Ihre Funktion geprüft wurden. Die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen werden nach EU-Richtlinien erstellt und unterliegen leider nicht unserem Einfluss.
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.


Mit freundlichen Grüßen / Kind regards,

Yamaha Motor Deutschland GmbH
Hansemannstr. 12, 41468 Neuss
Tel.: 02131/20130



Es scheint also tatsächlich so zu sein, das die Reifenfreigaben nicht über den Rechtscharakter ein "Empfehlung" hinausgehen.

Gruß

Peter

Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: hombacher am 13. Mai 2011, 10:57:56


Danke miteinander für das Zusammentragen der Informationen! Für mich nehme ich gerne die Info mit, dass keine Reifenfabrikatsbindung vorliegt.

Somit tuffel ich meinen Conti nun weiter und gebe dann entsprechendes Feedback im Continental-Thread.


Bzgl. Tourance kann ich von meiner Seite nur anmerken, dass es eine Verbesserung war, als ich ihn bei meiner XT660Z gegen den Michelin Sirac tauschte.


Gruss
hombacher
Titel: Re:Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info
Beitrag von: Harry_T am 19. Mai 2011, 16:44:33
Zitat von: aabacan am 27. April 2011, 21:14:17
Hallo Ralf,

beim normalen Metzeler Tourance gibt es keine unterschiedlichen Ausführungen bzw. verschiedene Indizes.
Nur beim Tourance EXP gibt es verschieden Index. Kennung C steht für die XT1200Z, Index M für die BMW R1200GS und GS/Adv. ab Baujahr 2008

Gruß Wolfgang


Hallo Wolfgang,

dazu eine Frage: Wenn beim Tourance EXP das "C" für die ST steht und "M" für die R1200GS - Gibt es auch einen EXP ohne diese Sonderkennzeichnungen ? Sozusagen für den Rest der Welt.
Wie ein Kollege von Bridgestone erfahren hatte ist der BW mit "E" Kennzeichnung besonders weich gemischt worden, speziell für die ST. Bridgestone hat jetz den "normalen" BW für die ST freigegeben.
Wäre es eventuell mit dem Verschleiß NICHT so gravieernd wenn man eine EXP ohne "C" aufzieht

Grüße
Harry