YAMAHA TENERE FORUM
Technik => Ténéré XTZ750 => Thema gestartet von: klauss am 18. August 2011, 20:27:02
Hi,
meine 3LD ist mittels Querschnittsverengung im Ansaugstutzen auf 50 PS gedrosselt. Ich will sie entdrosseln. Brauch ich beim TÜV ein Gutachten oder genügt der Hinweis meiner Werkstatt auf die durchgeführten Arbeiten?
Gruß
Klaus
Soviel ich weis eine Bestätigung der Werkstatt und nach der Abnahmen wird der Schein geändert, anschließend der Versicherung melden. Ist aber schon nen Weilchen her das ich sowas mal gemacht habe.
Gruß
Ingolf
Normalerweise haben die Prüfdienste in ihrem Rechnern die Daten für die entdrosselte Variante der XTZ.
Dann reicht der Weg zum Prüfer und du trägst dein Anliegen vor. Schreiben der Werkstatt von Vorteil, aber nicht zwingend.
Bekommst dann ne § 21 Änderungsabnahme und musst zur Zulassungsstelle/Straßenverkehrsbehörde die eine neue Zulassung
erteilt. Also Brief, Fzg-Schein (Zulassungsbescheinigungen) Ausweis und etwas Euros mitbringen.
Versicherung informieren und fertig.
Dann ist das ja richtig einfach geworden, naja PC Zeitalter halt. Vor 10 Jahren hatten die noch garnichts an irgentwelchen Daten im Rechner und es gab immer Probleme wenn was nicht wie beschrieben war.
Dann viel Spass beim offen fahren. /-/
Vielen Dank, hat tatsächlich ganz unbürokratisch geklappt
Klaus