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Technik => Ténéré XTZ660 => Thema gestartet von: Nobby am 19. August 2013, 13:08:01

Titel: Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: Nobby am 19. August 2013, 13:08:01
Halo Leute,
bei meiner Kleinen ist zum WE der Seitenständer weg geknickt. Jedoch habe ich noch den Hauptständer.
Diese Woche muss ich die Kleine auch zum TÜV bringen.
Meine Frage ist, ist der Seitenständer fuer den TÜV relevant wenn auch ein zusätzlicher Hauptständer montiert ist ???

Danke
Gruss
aus
KÖLN
Titel: Re:Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: Tenere-Traveler am 19. August 2013, 15:46:12
Moin, das ist ne gute Frage  :o

Also, bevor Du den kaputten dran lässt, würde ich den abbauen, darauf verweisen, das Du den Hauptständer ja hast, Der Seitenständer schon bestellt und wieder angebaut wird. Wenn deine sonst nen guten Eindruck macht, könnte das funktionieren. Kommt vielleicht auch auf den Prüfer an. Ich weiss gar nicht, obs da ne Regelung für gibt, mit dem Hauptständer kannst Du das Motorrad ja sicher abstellen.

Schreib mal auf jeden Fall, was der gesagt hat, das würde micht mal interessieren

Grüsse TT
Titel: Re:Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: Christof am 19. August 2013, 16:40:57
Sicher abstellen ja, aber auch immer sicher absteigen... !?  Verschieb den TÜV um eine Woche und besorg Dir einen Seitenständer.
Titel: Re:Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: Schlawitzer am 19. August 2013, 17:40:40
@Nobby

Wenn mich nicht alles täuscht hat der Seitenständer eine Funktionen zu erfüllen .

Seitenständer ausgeklappt ersten Gang rein ,sollte das Motörchen ausgehen .

Ich hatte mal einen Prüfer der hat geschaut ob das alles geht.

Gruss Ralf
Titel: Re:
Beitrag von: xtzdidi am 19. August 2013, 23:50:13
Ich denke mal die Hauptfunktion ist doch das Motorrad darauf abzustellen und weil soviele Deppen, inclusieve mir (scheiß Gefühl wenn das Möppi nicht in die Kurve will), den schon mal vergessen einzuklappen, sind die Zusatzfunktionen dazu gekommen.

Grundsätzlich gilt beim TÜV: was angebaut ist muss funktionieren und weil die Herren dort auch nicht deppert sind, lässt sich ein halber Ständer wohl kaum verheimlichen.
Ruf einfach an und frag, klärt sofort alle Fragen.

Grüße,

Di
Titel: Re:Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: TheBlackOne am 20. August 2013, 11:42:59
Zitat von: Schlawitzer am 19. August 2013, 17:40:40
@Nobby

Wenn mich nicht alles täuscht hat der Seitenständer eine Funktionen zu erfüllen .

Seitenständer ausgeklappt ersten Gang rein ,sollte das Motörchen ausgehen .

Ich hatte mal einen Prüfer der hat geschaut ob das alles geht.

Gruss Ralf

Etwas präziser: Man darf nicht mit ausgeklapptem Seitenständer losfahren können. Oft (nicht immer) ist da auch noch ein Kupplungsschalter beteiligt.

Was auch TÜV-konform ist: Ein selbst-einklappender Seitenständer, der hat dann keinen Seitenständerschalter.
Titel: Re:Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: xtzdidi am 20. August 2013, 12:30:46
Selbst einklappend ist, mit Verlaub, der letzte Schei.....  /devil/
Titel: Re:Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: TheBlackOne am 20. August 2013, 18:29:47
Da bin ich ganz bei dir. Hier steht ne kleine AJP in der Garage. Die schaust du nur schief an da klappt der Staender schon ein.
Titel: Re:AW: Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: xtzdidi am 20. August 2013, 20:07:56
An der DR kommt die Klappschraube alle 2 Jahre für ca. 2 Std. dran ;)
Titel: Re:Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: Nobby am 21. August 2013, 10:29:25
Danke fuer all eure Kommentare.
Hier eine Antwort von einem Mitarbeiter vom TÜV-Leverkusen den ich ansprach als ich dort vorbei fuhr.
Hauptständer ist dran....gut.
Defekten Seitenständer demontieren und Vorführen...kein Problem :-)

Kurz und buendig... ok, oder ?
So und nun Termin holen


Gruss
Nobby
Titel: Re:Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: Christof am 21. August 2013, 11:34:59
und warum holst Du Dir keinen neuen Seitenständer  :o ????
Titel: Re:Seitenständer und der TÜV
Beitrag von: Nobby am 21. August 2013, 11:38:26
Da er noch nicht ganz gebrochen ist und er schweissbar ist, ziehe ich dies vor