Halo Leute,
bei meiner Kleinen ist zum WE der Seitenständer weg geknickt. Jedoch habe ich noch den Hauptständer.
Diese Woche muss ich die Kleine auch zum TÜV bringen.
Meine Frage ist, ist der Seitenständer fuer den TÜV relevant wenn auch ein zusätzlicher Hauptständer montiert ist ???
Danke
Gruss
aus
KÖLN
Moin, das ist ne gute Frage :o
Also, bevor Du den kaputten dran lässt, würde ich den abbauen, darauf verweisen, das Du den Hauptständer ja hast, Der Seitenständer schon bestellt und wieder angebaut wird. Wenn deine sonst nen guten Eindruck macht, könnte das funktionieren. Kommt vielleicht auch auf den Prüfer an. Ich weiss gar nicht, obs da ne Regelung für gibt, mit dem Hauptständer kannst Du das Motorrad ja sicher abstellen.
Schreib mal auf jeden Fall, was der gesagt hat, das würde micht mal interessieren
Grüsse TT
Sicher abstellen ja, aber auch immer sicher absteigen... !? Verschieb den TÜV um eine Woche und besorg Dir einen Seitenständer.
@Nobby
Wenn mich nicht alles täuscht hat der Seitenständer eine Funktionen zu erfüllen .
Seitenständer ausgeklappt ersten Gang rein ,sollte das Motörchen ausgehen .
Ich hatte mal einen Prüfer der hat geschaut ob das alles geht.
Gruss Ralf
Ich denke mal die Hauptfunktion ist doch das Motorrad darauf abzustellen und weil soviele Deppen, inclusieve mir (scheiß Gefühl wenn das Möppi nicht in die Kurve will), den schon mal vergessen einzuklappen, sind die Zusatzfunktionen dazu gekommen.
Grundsätzlich gilt beim TÜV: was angebaut ist muss funktionieren und weil die Herren dort auch nicht deppert sind, lässt sich ein halber Ständer wohl kaum verheimlichen.
Ruf einfach an und frag, klärt sofort alle Fragen.
Grüße,
Di
Zitat von: Schlawitzer am 19. August 2013, 17:40:40
@Nobby
Wenn mich nicht alles täuscht hat der Seitenständer eine Funktionen zu erfüllen .
Seitenständer ausgeklappt ersten Gang rein ,sollte das Motörchen ausgehen .
Ich hatte mal einen Prüfer der hat geschaut ob das alles geht.
Gruss Ralf
Etwas präziser: Man darf nicht mit ausgeklapptem Seitenständer losfahren können. Oft (nicht immer) ist da auch noch ein Kupplungsschalter beteiligt.
Was auch TÜV-konform ist: Ein selbst-einklappender Seitenständer, der hat dann keinen Seitenständerschalter.
Selbst einklappend ist, mit Verlaub, der letzte Schei..... /devil/
Da bin ich ganz bei dir. Hier steht ne kleine AJP in der Garage. Die schaust du nur schief an da klappt der Staender schon ein.
An der DR kommt die Klappschraube alle 2 Jahre für ca. 2 Std. dran ;)
Danke fuer all eure Kommentare.
Hier eine Antwort von einem Mitarbeiter vom TÜV-Leverkusen den ich ansprach als ich dort vorbei fuhr.
Hauptständer ist dran....gut.
Defekten Seitenständer demontieren und Vorführen...kein Problem :-)
Kurz und buendig... ok, oder ?
So und nun Termin holen
Gruss
Nobby
und warum holst Du Dir keinen neuen Seitenständer :o ????
Da er noch nicht ganz gebrochen ist und er schweissbar ist, ziehe ich dies vor