YAMAHA TENERE FORUM

Technik => Technik allgemein => Thema gestartet von: fire750 am 23. September 2013, 20:59:42

Titel: Nebelrückleuchte
Beitrag von: fire750 am 23. September 2013, 20:59:42
Moin

Ist mir gerade eingefallen als ich 3 Km hinter einer Pfeiffe mit eingeschalteter Nebelrückleuchte im Auto hinterher fahren musste.
Wieso ist das  bei Autos pflicht und beim Motorrad nicht ?
Nur mal so in die Runde gefragt ?

Gruß
Frank
:o
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: Mille am 23. September 2013, 21:18:09
weil moperlfahrer meist schneller untwegs sind und deswegen wird uns nie ein auto hinten druff fahren?  :P
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: Schlawitzer am 23. September 2013, 21:19:20
Ist dir langweilig Frank ?

;D Gruss Ralf
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: fire750 am 23. September 2013, 22:01:03
Nö, ist mir nur so eingefallen, würde ich echt mal gerne wissen.
Werde mal Angelika fragen die weiß das bestimmt.
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: Tenere-Traveler am 23. September 2013, 22:50:07
Wo willst n das beim Mopped noch unterbringen  ;D  ??????? Viel wichtiger fände ich ne serienmäßige Warnblinklichtanlage
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: tomcat am 24. September 2013, 09:12:19
Da Nebelschlussleuchte und Bremslicht zwecks Unterscheidbarkeit mindestens 10cm voneinander entfernt sein müssen, dürfte das bei den meisten Bikes eher schwierig werden mit der Montage.
Am Heck einer Goldwing natürlich kein Problem :)

Aber an sich ist so ein Ding natürlich auch beim Motorrad sinnvoll.

In der STVZO für Motorräder werden Nebelschlussleuchten meines Wissens nach nicht erwähnt, sind aber nach europäischen Zulassungsbestimmungen erlaubt.
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: uwemol am 24. September 2013, 12:13:53
Bist Du sicher, dass das mit den 10 cm stimmt. Die Nebelleuchten sind doch bei modernen PKW in den Rückleuchten integriert.
Gruss Uwe
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: Tenere-Traveler am 24. September 2013, 12:46:51
Ja, mit den 10cm hat er Recht, denke in den Rückleuchten sind die dann auch 10cm auseinander. Was das alles für Regeln gibt, die sich Bürokraten ausdenken. Da kommt Ottonormalverbraucher gar nicht drauf.
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: tomcat am 24. September 2013, 18:59:58
Naja, das mit den 10cm halte ich sogar mal für eine sinnvolle Sache - der Hinterherfahrende sollte ja trotz Nebelschlussleuchte, grade bei schlechten Sichtverhältnissen, auch noch deutlich erkennen wenn der Vordermann in die Eisen geht.

Grade bei z. B. japanischen Autos, wo man, im Gegensatz zu deutschen, oft 2 symetrisch verbaute NSLs hat ist eine Unterscheidbarkeit schon wichtig.

Ich wäre für eine Aufhebung des Abstands und eine gleichzeitige Umfärbung der NSL auf eine gelb-pinke Mischfarbe  ;D
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: knatterfritz am 24. September 2013, 20:37:26
Nö, das könnte man ganz einfach regeln:
1. Nebelschlussleuchten dürfen erst bei einer Sichtweite < 50 meter eingeschaltet werden.
2. Bei einer Sichtweite von 50 metern darf man wenn ich mich recht entsinne nicht mehr als 50 km/h fahren.
Also sollte logischerweise bei Einschalten der Nebelschlussleuchten nicht mehr als 50 km/h gefahren  werden........das könnte man durch einen einfachen Eingriff in die Fahrzeugelektronik bewerkstelligen.....würde mich wundern wenn dann noch  "vergessen" wird die Nebelschlussleuchten auszuschalten.

Abgesehen davon beweist das doch dass man einen Blinden vor sich hat, wenn der bei schönem Wetter nur 50 meter weit sieht und das dadurch beweist das er die Nebelschlussleuchte anhat. /devil/

Salu2 Markus  /beer/
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: marc-s am 24. September 2013, 21:09:16
Ev. geht man davon aus, dass eh alles nur Schönwetterfahrer sind. Da brauchts sowas nicht. Deswegen haben wir ja auch kein Dach.  /-/
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: fire750 am 25. September 2013, 20:01:48
Hallo

Möchte nicht den Eindruck erwecken das ich eine haben möchte.
Ist mir spontan eingefallen, habe meiner Tochter einen US Beetle geleistet, ging alles mit dem Zulassen glatt bis auf die Nebelrückleuchte, selbst das 80er Kennzeichen fürs Heck ging per Einzelabnahme und einer Sondergenehmigung durch, nur diese Kack Nebelleuchte,habe dann vom Deutschen Model den einen Rückfahrscheinwerfer links gegen eine Nebelbombe getauscht, musste halt neue Kabel ziehen und den Lichtschalter tauschen, danach waren alle zufrieden.
Wenn man dann noch bei besten Wetter hinter einer Flach-Pfeife mit Nebelrückleuchte hinterher fährt...hat sich bei mir die Frage gestellt warum der Aufstand bei einem PKW der meistens sichtbarer bei Nebel ist wie ein Zwo Rad. Muss ich wohl Herrn Ramsauer kontaktieren das ab sofort jeder Zwo Radfahrer bei Nebel eine Nebelrückleuchte am Helm haben muss. Ich denke wir bringen eine Petition ein und ihr seit alle begeistert.
/lol/
Bitte nicht hauen, musste die letzten Monate schon genug weg stecken  und wenn man dann keine Tenere fahren kann.....kommt man auf lustige Gedanken:-)))

Gruß vom
Frank
Titel: Re:Nebelrückleuchte
Beitrag von: Schlawitzer am 25. September 2013, 20:36:56
Bitte nicht hauen usw.

High Frank,ich glaub ich muss mal mit der ST vorbei kommen ,dich hinten drauf schnallen und mal
ne stramme Runde im Pfälzer Wald fahren  /-/

Ich glaube du hast ein Tenereentzugssyndrom  :P

Gruss Ralf  ;D