YAMAHA TENERE FORUM
Technik => Ténéré XT660Z => Thema gestartet von: kiste am 10. Februar 2014, 14:31:18
Falls ich mit diesem Thema in diesem Bereich falsch liege bitte ich die Moderatoren gleich um Verzeihung und bitte um Verschiebung...
Ich hab mir letztes Jahr eine 2013er XT 660 Z (ohne ABS) geleistet. Sofort angefangen sie für mich umzubauen mit freundlicher Unterstützung einiger Teile aus dem kleinen Dorf Niedereschach, Teilen von Zwei wohlgbekannten Forumsmitgliedern (grossartige Arbeit übrigens) und auch noch Selfmade-Teile von Kollegen aus dem Xt660-Forum. Im Herbst wurde sie dann so richtig getestet in Südamerika und ich bin sehr Glücklich mit meiner Entscheidung:-)
Schade nur:
Yamaha hat auch für die XT 660 Z ohne ABS die Typennummer von DM02 auf DM04 geändert. Zudem hat Yamaha dieses nicht an Zulieferer wie Öhlins, Wilbers, oder auch diverse Trötenhersteller weitergeleitet. Gewisse Teile werden somit wohl den DM04 fahrenden auf dem legalen Wege verwehrt bleiben:-(
das ist ein kleines Detail mit grosser Wirkung!
Ich bezweifle, dass das Yamahas Pflicht ist, ueber sowas an etwaige Zubehörhersteller zu informieren.
Da darfst du dich eher bei den Zubehörherstellern selbst "bedanken".
Du hast recht das Yamaha dort nicht in der Pflicht ist. Ich meine nur das es bauart- bedingt keine Änderungen gibt ausser der Typenbezeichnung.
Nur wegen der Bezeichnung müsste also jedes Teil nochmals neu vom TÜV abgenommen werden... das macht natürlich kaum eine Firma!
Zitat von: kiste am 10. Februar 2014, 14:46:36
das ist ein kleines Detail mit grosser Wirkung!
Glaub ich nicht.
Wichtig ist meiner Meinung nach ob sich die Schlüsselnummer und die ABE/EG Typgenehmigung, im Falle der Z von 2008 diese hier e13*2002/24*0272***, geändert hat.
Aber ein Anruf bei der Zulassung bringt Klarheit.