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Pepe, igarka

Reifeneintragung 2020

Begonnen von TTGeorg, 15. Oktober 2019, 21:49:35

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EloTec

Tenerè 1VJ 1987 Farawayblue
Tenere 700 World RAID  blau

Guenter

Hallo,

ich halte solch eine Forderung für falsch!

Ich denke, daß an die Reifenhersteller die Forderung gehen sollte, daß sie endlich ein verbindliches Gutachten - wie eine ABE - dem Kunden zur Verfügung stellen!!!!

Der Reifenhersteller muß auch in Haftung genommen werden können, was mit einer ABE möglich ist, aber nie mit einer Reifenfreigabe, die keinen verbindlichen Charakter hat.

Natürlich werden da vom Reifenhersteller immer wieder "zusätzliche Kosten" genannt!

Seltsamerweise können es aber die "Lenkerhersteller" und "Stahlflexbremsleitungenhersteller", wo Stückzahlen und Marge wesentlich geringer sind!

Die Reifenhersteller lachen sich tot über die Idioten, die solch eine Petition unterschreiben, da sie dann so weiter verfahren können wie bisher und den Kunden mit Reifenfreigaben ohne verbindlichen Charakter in Sicherheit wiegen können und nicht "in Haftung" genommen werden können!
Besser geht´s doch garnicht: keine Gewährleistung, Haftung oder Garantie übernehmen müssen!

In der Petition müßte stehen: "Reifenfreigabe ohne TÜV - wir wollen eine ABE!"

Gruss.




   

tam91

Hallo
In Motorrad wird das aktuell recht schön beschrieben. Die Reifenhersteller testen mit professionellen Testfahrern die Reifen auf genau den Maschinen, treiben einen riesen Aufwand und haften sehr wohl für ihre Freigaben, im Gegensatz zu den Prüforganisationen, die für nichts geradestehen was sie eingetragen haben und denen man auch nicht an die (grau)Kittel flicken kann. Wenn ich so sehe, wer hier sich herausnimmt mit einer wackeligen Runde um die Halle zu beurteilen ob ein Reifen passt - mir kommen da immer die Bilder von Holger Aue zu den Prüfern als Assoziation hoch.
Es gibt auch bei den Organisationen hochkompetente Leute aber fahrtechnisch haben die Reifenhersteller mit Sicherheit das um Welten bessere Personal und auch die Strecken um das zu testen.  Mal ganz abgesehen vom grundsätzlichen Wissen darum ob ein Reifen überhaupt zu einem bestimmten Motorrad passen kann.
Ich bin mir vollkommen sicher das eine Unbedenklichkeit wesentlich aussagekräftiger ist, als ein Prüfbericht von irgendeinem Prüfingenieur der wenig Routine mit Motorrädern hat (erlebt man ja immer wieder bei der HU).
Gruß
Christoph 

Guenter

Hallo Christoph,


tatsächlich ist es wirklich so, daß bestimmt viele HU-Prüfer froh sind, wenn sie bei der Probefahrt nicht vom Motorrad abgeworfen werden. ;D
Säße ich mit meinen 1,90m und 125kg auf einem "Sport-Motorrad" - am besten noch mit nach hinten verlegten Fußrasten - so würde ich ähnlich wackelig damit fahren. Aber bestimmt würde ich die Bremswirkung beurteilen können und grundlegend den Zustand der Gabel. Und mehr muß und soll auch nicht bei solch einer Probefahrt im Rahmen der HU gemacht werden bzw werden müssen.

Aber zurück zum Thema "Reifenfreigabe mit geänderter Reifengröße":
Schau dir mal solche aktuellen Reifenfreigaben an und lese das "Kleingedruckte" - und das ist wirklich richtig klein gedruckt! Da steht drin (O-Ton): "Reifenfreigabe nur zulässig/anwendbar, wenn die Reifengröße bereits in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist oder ein Gutachten (beispielsweise Teilegutachten) vorliegt und dessen Eintragung erfolgt oder es ist eine Einzelabnahme nach §21/§19.2 StVZO durchzuführen."
Und mit solchen "Zettelchen" - genannt: Reifenfreigabe werden die Motorradfahrer "auf die Reise geschickt" mit dem Wissen der Reifenhersteller, daß die Betriebserlaubnis des Motorrades eventuell erloschen ist und die vom Motorradfahrer mitgeführte Reifenfreigabe des Reifenherstellers das sogar noch beweist.
Und bei erloschener Betriebserlaubnis greift die "Härte des Gesetzes" oder/und bei eigentlich unverschuldetem Unfall wird die gegnerische Versicherung sowas als Grund sehen, ihre Zahlungen mindestens erheblich zu kürzen. Sollte aufgrund solch eines Unfall schon die körperliche Genesung/Gesundheit nicht mehr herstellbar sein, so muß mindestens finanziell das mögliche Maximum erfolgen!
Und nur weil ein 160er Hinterreifen geiler als ein 150er aussieht und man denkt eine Reifenfreigabe zu haben, bedeutet das noch lange nicht, daß die auch irgend einen Wert hat, außer - wie beschrieben - mindestens den Hinweis hat, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Deshalb auch genannter anderer Aufruf, der zu tätigen wäre oder sollte:

"Reifenfreigabe ohne TÜV - wir wollen eine ABE!"

Gruss.
Günter.

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