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22. November 2024, 19:52:38

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Reifen für die T70ü

Begonnen von vanduro36, 15. Dezember 2019, 06:17:13

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olba73

Offen gestanden habe ich mich schlicht nicht darum gekümmert, ob da B steht oder nicht. Für mich war lediglich die Freigabe entscheidend, daher habe ich ihn montiert. Ich drucke mir das Teil für den Fall der Fälle auch aus, denn ich muss morgen zur HU mit meinem Bock...
Ténéré 700, 4/'22, 40.300 km
BMW K100, 4/84, 66.900 km

Peter700

Dann berichte doch bitte morgen mal, ob es den Prüfer überhaupt interessiert hat, oder ob das keine Rolle spielt.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Razom

Wenn ich die Seite vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr richtig verstehe ist "B" irrelevant für die Reifen. Geschwindigkeit Index ist ja auch erfüllt solange ein Kleber angebracht ist.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Zitat*Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters ,,Reifenbauart" sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

Peter700

Genau dieses Schriftstück habe ich auch ausgedruckt und unter der Sitzbank verstaut.
ABER:
Der letzte Satz ist doch das eigentliche Problem :
"Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters ,,Reifenbauart" sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden."

Und genau das ist ja leider nicht der Fall, denn die Reifenbauart ist unterschiedlich UND der Geschwindigkeitsindex stimmt nicht, Aufkleber im Cockpit hin oder her.

Daraus interpretiere ich:
EINE Abweichung darf sein, entweder Bauart oder Geschwindigkeitsindex, aber nicht BEIDE gleichzeitig, das darf nicht sein.

Habe ich das falsch interpretiert?
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Razom

Ich würde davon ausgehen das beide erfüllt sind. Im §36 der StVZO steht auch nix darüber.
Mit dem Aufkleber + M+S auf dem reifen ist der Geschwindigkeit Index ja erfüllt.


https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

Zitat(11) Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die in Nummer 2.29 der Regelung Nummer 75 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Krafträder und Mopeds (ABl. L 84 vom 30.3.2011, S. 46) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden.

Zitat(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung ,,POR", deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Zitat(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
1.
durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und

2.
die mit dem Alpine-Symbol  (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

Peter700

Danke für Deine Mühe!
Versteht das noch irgendjemand?

Ich würde mal behaupten, der durchschnittliche Sheriff bei der Kontrolle versteht das genauso wenig wie ich. Wenn ich dann selbstsicher behaupte, dass es doch so hier schwarz auf weiß steht, komme ich hoffentlich damit durch.

Am Samstag fahre ich zu SW-Motechs Open House, da wird auch ein Heidenau-Stand sein, die Mitarbeiter dort werde ich mal nerven mit meinen Fragen, mal sehn, was der Reifenhersteller dazu sagt, der müsste es doch eigentlich wissen.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

MudMonster

#786
Zitat von: Peter700 am 05. Juni 2024, 23:17:22Und genau das ist ja leider nicht der Fall, denn die Reifenbauart ist unterschiedlich UND der Geschwindigkeitsindex stimmt nicht, Aufkleber im Cockpit hin oder her.

Daraus interpretiere ich:
EINE Abweichung darf sein, entweder Bauart oder Geschwindigkeitsindex, aber nicht BEIDE gleichzeitig, das darf nicht sein.

Habe ich das falsch interpretiert?
Da liegst Du schon richtig.
Aber Deine Aussage, dass der Geschwindigkeitsindex nicht stimmt, trifft für den Großteil der T7 Besitzer nicht zu.
In meinem COC steht, dass ich wahlweise Reifen mit Index "R" fahren darf.
Da der Heidenau das einhält bzw. übertrifft, ist alles gut.
Zum Nachweis müsstest Du bestenfalls eine Kopie des COC mitführen.
Die Freigabe von Heidenau ist überflüssig.

Hatte Dir der Alpinist bereits ein paar Seiten vorher erläutert  ;)

Wenn Du den Eintrag im COC nicht hast, bist Du natürlich gekniffen.
Dann geht's erstmal nicht.
In dem Fall würde ich bei deinem Yamaha Händler vorstellig werden, um ein korrigiertes COC zu bekommen.
Meine ist EZ 11/2019 und hat den Eintrag.

Peter700

Habe eine dwr ersten von 2019, Seriennummer 23xx.
In meinem COC steht nur eine Reifengröße mit Index V, was ja für die Ténéré völlig übertrieben ist.

Ich bin also gekniffen?
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

MudMonster

Moin Peter,

erst einmal ja.
Du hattest hier schon mal ein Foto von Deinem COC gepostet.
Und darauf ist leider deutlich zu sehen, dass dort, wo der Eintrag stehen sollte, gähnende Leere ist.

Aber das sollte Yamaha auf Anfrage bestimmt nachbessern können.
Schließlich unterscheidet sich Deine T7 baulich nicht von den später ausgelieferten Maschinen.

Gruß
MM

Peter700

Moin MudMonster.
Vielen Dank für Deine Mühe, Du hast natürlich Recht, wir hatten das Thema schonmal vor ca. einem Jahr. Hab das damals nicht weiter verfolgt, weil ich zwischenzeitlich nochmals legale V-Reifen aufgezogen hatte.

Ich hab grad bei Yamaha-Deutschland in Neuss angerufen, man hat mich dort abgewimmelt, mit der Begründung, COCs könne nur der Vertragshändler beantragen, sie können mir da leider nicht weiterhelfen. Ich hab ihm den Fall erklärt und echt nicht locker gelassen, aber man hat mich abgewimmelt, ich hab grad n ziemlich dicken Hals!

Ich habe und brauche keinen Vertragshändler, die Kiste hab ich seinerzeit von privat gekauft, meinen Service mach ich von jeher selbst und bei mir gibt es keinen Yamaha-Händler mehr. Der nächste ist 80km entfernt, den, für mich völlig fremden, hab ich grad angerufen. Natürlich hat der auch was Besseres zu tun, als sich um sowas zu kümmern. Immerhin sind wir so verblieben, dass ich ihm meine Unterlagen mailen soll, und er guckt sich das dann mal an, naja.

Hat noch jemand ne Idee, wie ich das mit den Reifen irgendwie legal hinbekommen könnte? Scheinbar bin ich ja ein seltener Sonderfall.
Sehr hilfreich wäre es für mich, wenn mir jemand von Euch eine Kopie seiner COC zukommen lassen könnte, damit ich beweisen kann, dass ich keinen Blödsinn erzähle. Gut wäre natürlich die COC einer DM07, dass würde zumindest schonmal mein Anliegen unterstützen.
Sollte mir jemand helfen können, dann gern per PM, vielen Dank schonmal.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

ude

groetjes, der uli

olba73

So, bereit zum Rapport. Der Bock ist innerhalb von nicht mal 10 Minuten durch die HU gewesen. Die Reifen haben irgendwie keinen so richtig interessiert. Ich hatte lediglich verlauten lassen, dass ich wegen des Geschwindigkeitsindexes die (hier gepostete) Freigabe durch Heidenau mithabe, das war`s schon. Kurzer Blick auf den Tempolimit-Aufkleber unter dem Tacho, und fertig. Der wollte die ABE für die hohe GIVI-Scheibe nicht sehen, dass der HP-Corse-Auspuff eine EG-Nummer hat, wurde scheinbar als gegeben vorausgesetzt. Ich glaube, das war die schnellste HU meines Kraftfahrerlebens...  ;D
Ténéré 700, 4/'22, 40.300 km
BMW K100, 4/84, 66.900 km

MudMonster

@Peter:
Die Reaktion von Yamaha Deutschland ist ein echtes Armmutszeugnis - pfui !
Die haben es doch verbockt.
Wer hat denn das "unvollständige" COC mit der Maschine geliefert ?

Natürlich könntest Du mit der Kopie eines anderen COC zu einer Prüforganisation gehen und die Reifengröße nachtragen lassen.
Aber dann musst Du für das zahlen, was andere Yamaha Kunden ab Werk kostenlos haben.
Das kann's doch irgendwie nicht sein ?!

Oder Du verlässt Dich darauf, dass Keine/r so genau kontrolliert.
Im schlimmsten Fall kannst Du Dich darauf berufen, dass der Reifen für die T7 homologiert ist und bei der Ausstellung Deines COC nachweislich gepatzt wurde.

oildrop

Ma ehrlich,  wer nimmt sein COC zum TÜV mit?

Peter700

Zitat von: MudMonster am 06. Juni 2024, 20:41:14@Peter:
Die Reaktion von Yamaha Deutschland ist ein echtes Armmutszeugnis - pfui !
Die haben es doch verbockt.
Wer hat denn das "unvollständige" COC mit der Maschine geliefert ?

Natürlich könntest Du mit der Kopie eines anderen COC zu einer Prüforganisation gehen und die Reifengröße nachtragen lassen.
Aber dann musst Du für das zahlen, was andere Yamaha Kunden ab Werk kostenlos haben.
Das kann's doch irgendwie nicht sein ?!

Oder Du verlässt Dich darauf, dass Keine/r so genau kontrolliert.
Im schlimmsten Fall kannst Du Dich darauf berufen, dass der Reifen für die T7 homologiert ist und bei der Ausstellung Deines COC nachweislich gepatzt wurde.

Jepp, genau so isses!
Habe vorhin meinen sehr kulanten KÜS-Prüfer in der Sache angerufen. Der kennt mich und weiß, dass ich keine krummen Dinger an meinen Fahrzeugen habe. Er kann selbstverständlich eine Einzelabnahme machen, eine Kopie einer entsprechenden COC (Hab ich mittlerweile, vielen Dank an Ude) sei da sicherlich bei der Erstellung hilfreich, bloß koste das ca. 150,-€. Dazu dann noch der Eintrag in die Fahrzeugpapiere, weitere 50,-€ bei der Zul.-Stelle.
Da hab ich natürlich gar keinen Bock drauf.

Ihr habt ja Recht:
Kein TÜV-Prüfer nimmt es so genau, bei einer Polizeikontrolle kommt man mit Aufkleber und Reifenfreigabe von Heidenau auch ungeschoren davon, keiner verlangt das Mitführen der COC. Kritisch könnte es halt aus versicherungstechnischen Gründen werden, wenns einen Unfall gibt, die Kiste sichergestellt wird, und der Gutachter dann feststellt, dass ich die Reifen gar nicht fahren durfte. Die COC is wie ne Geburtsurkunde, es gilt für mich was da drinsteht, auch wenns falsch drinsteht. Streng genommen fahre ich ohne Betriebserlaubnis, rechtlich ist das definitiv so!

Bin ich denn der Einzige, der davon betroffen ist?
Ich habe die #2334, alle mit kleineren Nummern müssten auch betroffen sein.
Gab es hier nicht schonmal jemanden, der seine COC dementsprechend hat ändern lassen?
Wenn ja, wie?
Wenn da jemand was weiß, würde ich mich sehr freuen!  /beer/
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

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