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Reifenfreigaben für die T700

Begonnen von Patrick, 23. Januar 2020, 17:44:01

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Silent

#45

Onkeldittmeyer

Hier geht es um abweichende Größen.
Eher für die Tenere nicht relevant, oder?

Silent

Grundsätzlich richtig.
Es geht darum, dass Herstellerfreigaben alleine zum Betrieb abweichender Größen nicht mehr genügen.
Dies könnte jedoch auch abweichende Geschwindkeits- oder Tragzahlen betreffen.
Darum gings hier dann schon wiederum...

bigg0r

Könnte auch schon die Bauart betroffen sein.

Teneg 7

#49
Sorry das Ich jetzt als Neuling auch noch meinen Senf dazu abgebe .
Heute mein Moped zugelassen und in den Papieren wie Fz.Schein noch in den CoC Papieren stehen irgendwelche Reifenbindungen drin .
Nur die Größen und Traglast mit den entsprechenden Geschwindigkeitsindexen .
Das heißt für mich Ich kann Alle Reifen montieren die Diese Vorgaben von Größe  , Traglast und Geschwindigkeit erfüllen . Auch mit einem entsprechenden Aufkleber mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex  ( Der Aufkleber ist ja an der Tenere schon Werkseitig verbaut)
Würde aber eine Kopie der CoC Papiere in den Fz. Schein tun , falls es bei einer Kontrolle Probleme geben sollte , wenn die Reifen mit dem niedrigeren Geschwindigkeitsindex montiert sind .
Gruß Stefan

Onkeldittmeyer

Das ist richtig. Die Tenere hat keine Reifenfabrikatsbindung.

Hinsichtlich des Geschwindigkeitsindex hast Du mit den neueren CoC Glück.

bikeever

Zitat von: Onkeldittmeyer am 11. Mai 2020, 20:19:05
Das ist richtig. Die Tenere hat keine Reifenfabrikatsbindung.

Hinsichtlich des Geschwindigkeitsindex hast Du mit den neueren CoC Glück.

Das erste COC ohne die zweite Reifeneintragung, bis wann gab es das denn eigentlich?

hakim

Hallo,
zur Reifenspezifikation bei Motorrädern gab es ja einiges Durcheinander, sei es auf gesetzlicher Ebene, sei es weil in Presse und Foren immer wieder die Begrifflichkeiten durcheinander geworfen wurden oder auch weil nicht einmal die Prüfer genau Bescheid wußten.
Ich fasse hier mal meinen Wissensstand zusammen:
Die altbekannte M+S-Regelung wurde grundsätzlich zwar aufgehoben, dies aber ohne Gültigkeit für Motorräder! Hintergrund: in der EU-Verordnung zur Umstellung von M+S auf "Schneeflocke" werden explizit alle betroffenen Fahrzeugkategorien erwähnt. Motorräder sind nicht darunter! Bei der Anpassung der deutschen StVZO an EU-Recht wurde das aber nicht berücksichtigt. Da unbestreitbar EU-Recht nationales Recht bricht, gilt die M+S-Regelung nach wie vor für Motorräder mit EU-Homologation wie unsere Ténéré 700. Lediglich Motorräder mit nationaler KBA-Zulassung fallen aus der M+S-Regelung tatsächlich raus.
Fazit:
1.Ich darf auf meiner T7 alle Reifen fahren, die der in der Zulassung genannten Spezifikation genau entsprechen. Also Größe, Bauart, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex. Natürlich gekennzeichnet mit "e" und "M/C".
2.Ausnahme: bei kleinerem Geschwindigkeitsindex in Verbindung mit M+S-Kennzeichnung ist der entsprechende Vmax-Aufkleber am Tacho erforderlich. Eine spezielle Freigabe ist nicht nötig.
3.Achtung: ändert sich die Bauart, montiert man also auf die T7 einen Hinterreifen in B (diagonal) anstelle des vorgeschriebenen R (radial), muß dies eingetragen werden, sofern der Reifen ab DOT 01/20 hergestellt wurde. Eine vorliegende Freigabe dient dem Prüfer nur noch als Arbeitsgrundlage.
4.Achtung: ändert sich die Dimension, zieht man also z.B. einen 140/80R18 anstelle des 150/70R18 auf, muß dies eingetragen werden. Auch hier reicht eine Freigabe nicht mehr, sie dient allenfalls noch als Arbeitsgrundlage für den Prüfer.
5.Gut zu wissen: Herstellerfreigaben haben für EU-homologierte Motorräder formal nur noch Empfehlungscharakter. Trotzdem sagen sie inhaltlich aus, daß ein bestimmter Reifen auf einem bestimmten Motorrad fahrtechnisch gut funktioniert, was man bei der Reifenwahl gerne berücksichtigen kann.
6.Vermerke T7-Bedienungsanleitung: hiernach sind ausschließlich zwei Reifen von YAMAHA freigegeben, nämlich der STR als Serienreifen und der Anakee Wild als Alternative mit Stollen und Speedindex R. Wir sind aber zulassungsrechtlich nicht daran gebunden. Der STR ist sowieso Serie, und den WILD dürfen wir ohnehin mit Vmax-Aufkleber fahren, da er M+S-gekennzeichnet ist.
7.Optional Tyre im COC: bei meiner T7 steht da als Alternative 90/90-21 M/C 54R M+S und 150/70R18 M/C 70R M+S.
Schön, allerdings sagt das "F" davor aus, daß dies für Frankreich gültig ist...warum auch immer.
Hier zum schnellen Nachlesen zwei Links zu HEIDENAU.
https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/108_Ergaenzung-Winterreifen-Neuregelung.htm
https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/110_Neuregelung-Reifenfreigaben.htm
Soweit mein Stand nach bestem Wissen.
Hakim

einzylinder

Vielen, vielen Dank für die klärenden Aussagen.

Endlich Klarheit !!!

Wie du schon erwähnt hattest, wurden hierzu von unterschiedlichsten Quellen die verschiedensten Aussagen getätigt.

Hoffentlich muss man dann bei einer Kontrolle nicht langwierige Diskussionen mit den
"grünen Streckenposten" führen,

knitterfreie Fahrt und bleibt gesund,

Grüsse
Einzylinder

vielleicht wird alles vielleichter !

Onkeldittmeyer

Zitat von: hakim am 12. Mai 2020, 07:58:13
(...)
Die altbekannte M+S-Regelung wurde grundsätzlich zwar aufgehoben, dies aber ohne Gültigkeit für Motorräder! Hintergrund: in der EU-Verordnung zur Umstellung von M+S auf "Schneeflocke" werden explizit alle betroffenen Fahrzeugkategorien erwähnt. Motorräder sind nicht darunter! Bei der Anpassung der deutschen StVZO an EU-Recht wurde das aber nicht berücksichtigt. Da unbestreitbar EU-Recht nationales Recht bricht, gilt die M+S-Regelung nach wie vor für Motorräder mit EU-Homologation wie unsere Ténéré 700. Lediglich Motorräder mit nationaler KBA-Zulassung fallen aus der M+S-Regelung tatsächlich raus.


Vielleicht ist das so, vielleicht nicht. Möglicherweise könnte man die Idee haben, die nationale Regelung geht über die europäische hinaus, widerspricht ihr aber nicht direkt.
Der Schutzmann vor Ort wird nach deutschem Recht handeln.
Vielleicht gewinnst Du das Verfahren, vielleicht nicht.

Die Situation ist unbefriedigend. Man kann auf eine Änderung der StVZO hoffen. Ist nur die Frage, wann die kommt.


Zitat von: hakim am 12. Mai 2020, 07:58:13
6.Vermerke T7-Bedienungsanleitung: hiernach sind ausschließlich zwei Reifen von YAMAHA freigegeben, nämlich der STR als Serienreifen und der Anakee Wild als Alternative mit Stollen und Speedindex R. Wir sind aber zulassungsrechtlich nicht daran gebunden. Der STR ist sowieso Serie, und den WILD dürfen wir ohnehin mit Vmax-Aufkleber fahren, da er M+S-gekennzeichnet ist.
(...)

Ich glaube diese Empfehlungen sind nur für den Hersteller relevant. Stichwort: Produkthaftung. Sie entfalen rechtlich keine Wirkung für den Halter. Der muß nur gucken, daß er sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält.

Insgesamt trifft es Deine Zusammenfassung schon recht gut.

Und ganz ehrlich: Ich finde die Originalbereifung richtig gut.

jenova

Zitat von: hakim am 12. Mai 2020, 07:58:13
7.Optional Tyre im COC: bei meiner T7 steht da als Alternative 90/90-21 M/C 54R M+S und 150/70R18 M/C 70R M+S.
Schön, allerdings sagt das "F" davor aus, daß dies für Frankreich gültig ist...warum auch immer.
Nein, das gilt laut Aussage von Yamaha auch für Deuschtland.

jenova

Zitat von: bigg0r am 28. Februar 2020, 07:46:37
Könnte auch schon die Bauart betroffen sein.
Zitat von: Silent am 27. Februar 2020, 19:25:59
Grundsätzlich richtig.
Es geht darum, dass Herstellerfreigaben alleine zum Betrieb abweichender Größen nicht mehr genügen.
Dies könnte jedoch auch abweichende Geschwindkeits- oder Tragzahlen betreffen.
Darum gings hier dann schon wiederum...
Es ist alles betroffen. Die Bauart, die Traglast, der Speedindex und natürlich die Reifengrößen.
Ist die Traglast geringer als im CoC angegeben oder ist der Speedindex < Vmax oder die Reifengrößen/Bauart anders mußt es eintragen lassen.

Onkeldittmeyer

Jenova, das ist doch logisch.

Ist auch beim Pkw nicht anders.

Entscheidend ist zunächst mal, daß man auf die bescheuerte Bindung auf bestimmte Reifen verzichtet hat!

Weniger nachvollziehen kann ich den Geschwindigkeitsindex. H hätte es getan (mit viel Reserve), im Grunde sogar T.

Aber: Es ist, wie es ist...

jenova

Zitat von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 18:35:33
Entscheidend ist zunächst mal, daß man auf die bescheuerte Bindung auf bestimmte Reifen verzichtet hat!

Weniger nachvollziehen kann ich den Geschwindigkeitsindex. H hätte es getan (mit viel Reserve), im Grunde sogar T.

Aber: Es ist, wie es ist...
Der Verzicht der Reifenbindung hört sich immer so schön an. Tatsächlich gibt es sie aber doch. Gesetzlich zwar nicht, aber durch den Hersteller.
Für meine T7 sind nur und ausschließlich die Pirelli Reifen durch Yamaha freigegeben (siehe Handbuch).
Solltest Du die Reifen eben nicht fahren, liegt bei Dir das Problem im Falle eines Falles nachzuweisen, daß der Unfall eben nicht durch die Reifen verursacht wurde.
Yamaha kann sich da schön zurücklehnen und aufs Handbuch zeigen.
Selbst wenn es das nicht gäbe, wärst Du als Halter dafür verantwortlich, daß der Reifen
auf deinem Mopped problemlos fährt. Also mußt Du im Prinzip das machen was sonst Motorrad-/Reifenhersteller mit ihren Freigaben gemacht haben.

Onkeldittmeyer

Für Dich als Halter und Führer sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.

Die einzige theoretische Möglichkeit, in der die Yamaha - Empfehlung Relevanz entfalten könnte, wäre, daß Du Yamaha selbst verklagst.

Dafür gibt es übrigens Normen.

Traglastindex, Geschwindigkeitsindex usw.

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