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Reifenfreigabe Mitas

Begonnen von deichhopser, 09. April 2010, 21:26:34

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

ferzz

Hopp Boris

Sutener

Schön machst du das.......
Adresse und Telefon per Mail!

DT 175
XBR 500
2 mal DR600 Dakar
GSF Bandit 600
2 x XTZ 750 Super Tenere
T7

Fuchs

@ Boris:

hat sich schon was getan in der CZ???

Bin halt neugierig und brauche Reifen... ;)

Con Dios.
Reiner

ferzz

@ Fuchs und alle anderen Neugierigen.

Es ist wie bei allen Dingen, die mit dem Forum und unserem Hobby zu tun haben,
ihr hier seid die Ersten, die es erfahren, wenn ich etwas dazu weiss.

Bitte nicht selber nachhaken, es ist alles in Arbeit.
Hopp Boris

Fuchs

Hallo Boris,

hatte nicht vor, hier auch noch aktiv zu werden, bin schon bei Dunlop dran (Trailmax TR91)  ;)

Con Dios.
Reiner

ferzz

Hallo Gemeinde,

eben erreicht mich ein Mail von einem Importeur für MITAS Reifen mit Sitz in Deutschland.
Dort hatte man mir versprochen sich mit MITAS über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den deutschen Markt zu unterhalten.
Auf meinen Vorschlag die E-09 Serie für den Deutschen Markt mit M+S zu kennzeichnen um den Reifen der einen Speed-Index T hat für uns mit einem zulässige-Höchstgeschwindigkeit-Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers völlig legal zu machen, ist man bisher leider noch nicht eingegangen.
Vorab haben wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstung von der MITAS-Zentrale in Prag bekommen. Ob diese tatsächlich rechtlich Bestand hat bleibt noch mit der technischen Überwachung zu klären. Deshalb bitte ich euch noch um einen Moment Geduld.
Hopp Boris

Ralph_K

Hallo,

ich habe den Mitas E09 Dakar, ebenso wie einige andere brauchbare Stollenreifen (Mefo Stonemaster etc.) bei meiner 89er ST problemlos eintragen lassen.
Die Freigaben habe ich mir vorab beim jeweiligen Hersteller/Importeur besorgt.
Das war kein Problem.

Gruß, Ralph...

ferzz

@Ralph

Schön dich hier zu lesen.
Alle Freigaben die zu den Einträgen bei deinem Fahrzeug geführt haben könntest du freundlicherweise uns allen zur Verfügung stellen.
Schick sie einfach an einen der Moderatoren und die stellen sie dann in den Download-Bereich.
DANKE!

Ich habe dich erst jetzt auf dem Display gesehen und rufe dich zurück. ;-)
Hopp Boris

Zabel

Hallo zusammen,
wie stehen die Aktien mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Mitas für die ST 750?!?


Noch eine Anmerkung zu meinem ersten Beitrag auf Seite 1 dieses Threads und zu dem Geschwindigkeitsindex:

Die ST ist mit 180km/h in den Papieren definiert, 6,5 bzw. 7 km drauf bedeutet 187 km/h, damit ist GI T ausreichend, es ist kein M+S-Aufkleber erforderlich, auch keine M+S-Kennzeichnung! Wenn Mitas im konkreten Fall also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen T-Reifen ausstellt ist das absolut wasserdicht und ausreichend.

Gibt es eine derartige Freigabe für Deutschland schon?

Gruss, Zabel.

Hurricane

damit das tolle Thema nicht vergessen wird!

Von Seite zwei auf Seite eins.

Boris konntest Du etwas erreichen?
Yamaha Ténéré, la leggenda ritorna

ferzz

Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den MITAS E-09 Dakar für die XTZ 750 3LD bekommen. Diese habe  an die Moderatoren geschickt mit der Bitte sie in den Download-Bereich zu stellen. Dort wurde allerdings zwischenzeitlich eine für den E-09 Explorer eingestellt. Deshalb wurde mir von unseren Moderatoren mitgeteilt, dass sie es nicht für notwendig erachten meine auch einzustellen.


Allerdings weder die eingestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung noch die von mir sind m.E. nach richtig und somit auch nicht verwendbar!
Auf der einen findet sich die falsche Felgengrösse auf der anderen der falsche Geschwindigkeitsindex der originalen Reifen als Referenz. Ausserdem wird dort darauf hingewiesen, dass die Grösse des MITAS E-09 bzw. Dakar der des von YAMAHA empfohlenen entspricht und deshalb der Zulassung entspricht, statt sich auf den Geschwindigkeitsindex zu berufen, dieser wird mit keinem Wort erwähnt und der entspricht halt nicht den Vorgaben. Eine Festlegung eines Geschwindigkeitsindex kann der Reifenhersteller einfach nicht entscheiden, das obliegt dem Fahrzeughersteller. ....und dem Prüfer oder Kontrolleur, die wohlwollend eingestellt sind oder halt eben nicht.
Hopp Boris

Paetschman

Zitat von: ferzz am 10. August 2010, 09:00:51
Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den MITAS E-09 Dakar für die XTZ 750 3LD bekommen. Diese habe  an die Moderatoren geschickt mit der Bitte sie in den Download-Bereich zu stellen. Dort wurde allerdings zwischenzeitlich eine für den E-09 Explorer eingestellt. Deshalb wurde mir von unseren Moderatoren mitgeteilt, dass sie es nicht für notwendig erachten meine auch einzustellen.

Diese Aussage ist sicher nicht von mir. Laß mir die Bescheinigung zukommen und ich werde sie einstellen...
/tuar/ Paetschman  /UTE/
...I've been everywhere, man. Crossed the desert's bare, man. I've breathed the mountain air, man...(Jonny Cash)
Mein aktuelles Programm findet ihr unter https://www.advtime.eu/index.php/ein-startseiten-abschnitt/

Zabel

Hallo zusammen,

bei der Freigabe im Downloadbereich ist natürlich das Problem vorhanden, dass der Index S nicht ausreicht und dort stattdessen T stehen müßte. Als Prüfer (ich bin einer) würde ich einen Reifen akzeptieren, der mit T gekennzeichnet ist; oder der mit S gekennzeichnete hat eine M+S-Kennung, solange diese nicht drauf ist, darf kein S-Reifen montiert werden.
Idealerweise müßte dieses Freigabeschreiben mit nochmals besorgt werden, mit Index T, dann ist alles perfekt!

MfG, Zabel.

chrisPS924

Zitat von: Zabel am 12. August 2010, 14:30:13
Hallo zusammen,

bei der Freigabe im Downloadbereich ist natürlich das Problem vorhanden, dass der Index S nicht ausreicht und dort stattdessen T stehen müßte.
MfG, Zabel.


Hallo Zabel,

schau Dir bitte nochmals die Bescheinigung an ..... bei der Angabe der Originalbereifung wurde der Geschwindigkeitindex S angegeben .... der Mitas E-09 hat den Speedindex T und dies wird in der Bescheinigung auch so angegeben .... die Originalwerte wurden in dieser Bescheinigung "nur" nicht richtig wiedergegeben  ....



Gruss

Christian

Zabel

Hallo Christian,

wer lesen kann ist klar im Vorteil; ich habe die Bescheinigung nur überflogen (mein Kleinster stand gerade hinter mir und nervte mich); du hast recht!  Ich würde die Bescheinigung so akzeptieren (als Technische Prüfstelle wissen wir ja, welche vmax ein Fahrzeug hat und was in den Papieren eingetragen ist). Jetzt könnte man noch auf dem Originalstempel herumreiten, meiner Ansicht nach wurde wurde der Reifen von Mitas freigegeben, mit oder ohne Stempel ist hier nebensächlich. Den Mitas E09 Dakar ... können wir also ohne weiteres legal auf der ST750 fahren.

Anmerkung:
Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen, drängt sich natürlich die Frage auf, wieviel so ein Papier in der Realität wert ist, wenn schon offensichtliche Fehler enthalten sind. Firmen wie Metzeler, Pirelli, Michelin  ...und natürlich der TÜV bei Einzelabnahmen erproben Reifen auf Motorradtypen (bis zur Endgeschwindigkeit und im Grenzbereich), Conti sagt für den TKC80 sinngemäß dies solle der TÜV mit Einzelabnahmen machen. Könnten manche Papiere/Bescheinigungen nicht auch rein der Verkaufsförderung dienen, speziell bei länderübergreifenden Zusammenhängen (deutsches Recht / tschechischer Hersteller/Aussteller)?

Was mich persönlich betrifft werde ich Ende nächsten Jahres wahrscheinlich vorne und hinten auf MITAS E09 Dakar umrüsten, die Freigabe liegt ja vor und die Erprobung im Grenzbereich erspare ich mir, da ich artgerecht im Gelände fahren möchte!

Gruss,
Zabel.

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