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LED-H4 Birne

Begonnen von gnortz, 15. August 2012, 20:30:38

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Kaky

Heute kann ich ein Update zu einem LED-H4-Leuchtmittel geben.
In meiner XT600 43F (Bj. 1985) steckt jetzt eine Osram "Night Breaker Smart".  :D 
Das hätte ich gerne auch für meine Dicke, mit so wenig Aufwand so einen riesigen Unterschied zu erreichen!  :-[

Die XT600-Modelle ab Bj. 1984 stehen jetzt (ab September 2025) in der Kompatibilitäts-Liste.
Du darfst diesen Dateianhang nicht ansehen.

Die funzelige Beleuchtung vorher könnt ihr euch vorstellen, hier die Bilder nach der Umrüstung und Einstellung am Garagentor (5 Meter Abstand, Scheinwerfer Mitte -5CM Hell-Dunkel-Grenze und so).

Ohne Beleuchtung (zum Vergleich):
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Mit der "LED-Birne" Abblendlicht:
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Mit Fernlicht:
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In der "Kompatibilitätsliste" von Osram (https://www.osram.de/am/night-breaker-led/index.jsp#_m202__full_size_module_container) steht nix von ABE oder so.
Braucht man das?
Ich kenne mich nicht aus, muss ich bei der XT noch was beachten?
Könnte ich, weil es vom Platz und allen passt und sicher genau so gut funktionieren würde, das in der Dicken (XTZ750 3DL) verwenden? Die gibt es als H4 und H1, ich habe die originale Beleuchtungsanlage drin.
 
Fahre meine alte Dame XT600 43F seit 1995, würde ich auch nie wieder hergeben, zu viel umgebaut und gemeinsam erlebt.
Seit 2025 nicht mehr monogam, endlich den Traum von einer XTZ750 Super Tenere erfüllt.

harbo

Wie schon mal hier irgendwo erzählt...
Hatte die Philipps LED in meiner ST in Klarglas-Scheinwerfer verbaut.
Dann, im Harz in eine allg. Verkehrskontrolle geraten...
Resultat : 38,-€ Strafe und erlöschen der Betriebserlaubnis  >:(
Keine Weiterfahrt erlaubt.
Im Topcase fand ich dann noch eine Ersatz H4 Birne.
Umbau vor Ort wurde erlaubt und die Strafe wurde wegen angeblichen Vorsatz eben mal verdoppelt.
Doch durfte ich dann weiterfahren.

Also die Teile nicht in Klarglas-Scheinw. einbauen. Da werden die LED's natürlich schnell entdeckt.

/beer/
Männer wollen nicht die große Freiheit, sie wollen viele kleine

Kaky

Ich habe jetzt die ,,allgemeine Bauart Genehmigung" von Osram heruntergeladen, in der meine XT600 43F aufgeführt ist. Damit sollte es zweifelsfrei legal sein.
Fahre meine alte Dame XT600 43F seit 1995, würde ich auch nie wieder hergeben, zu viel umgebaut und gemeinsam erlebt.
Seit 2025 nicht mehr monogam, endlich den Traum von einer XTZ750 Super Tenere erfüllt.

harbo

Zitat von: Kaky am 17. November 2025, 00:45:27Ich habe jetzt die ,,allgemeine Bauart Genehmigung" von Osram heruntergeladen, in der meine XT600 43F aufgeführt ist. Damit sollte es zweifelsfrei legal sein.

Hab auch mal bei Osram geschaut...
Aber für die XTZ750 ist leider nix dabei
Doch für die XTZ660 und jede Menge XT600 gibt es scheinbar keine Probleme

 /mecker/  /mecker/  /mecker/

https://www.osram.de/apps/gvlrg/de_DE

 /beer/
Männer wollen nicht die große Freiheit, sie wollen viele kleine

al3x

Ich hatte von Osrams Night Breakern gelesen. In Foren wird teils von einer deutlich besseren Ausleuchtung gesprochen. Gebe es die für unsere 750er, sie wäre schon drin.

Ich hab mir jetzt aber mal ein Paar für meinen 124er geordert. Die bisherigen Lämpchen sind wirklich schwach. Damals hat man das nicht so mitbekommen. Aber heute, im Vergleich zu meinem Golf, ist das im wahrsten Sinne des Wortes ein Unterschied wie Tag und Nacht. Da will man nicht mehr wirklich bei Dunkelheit mit fahren.
Mal gucken, zu was die Night Breaker zu leisten im Stande sind.
Es gibt kein Wlan im Wald - aber eine bessere Verbindung.

horschte

Danke fürs Probieren...

Da ich an meiner XT1200 mit Auxito LEDs (Empfehlung GS Forum) ohne ABE 2x durch den TÜV bin (die Halogenlampen habe ich zur Sicherheit unter der Sitzbank), will ich die 750er auch auf LED unrüsten, habe aber einen Kurzschluss im Kopf:

Ich brauche (neben Standlicht) 2x H4, richtig?
Die Linke zum Gruß,

Horst
XTZ 750, XT 1200 Z

Wintermotorrad: 180° Reihentwin, Zündzeitpunkt dynamisch 40° nach OT. Bohrung x Hub: 150 x 40 (=Fahrrad)

Laufleistungen XTZ 750: https://tenere.de/index.php/topic,12059.0.html

Franki

Zitat von: horschte am 17. November 2025, 09:20:59[...] Ich brauche (neben Standlicht) 2x H4, richtig?
die Lichtansteuerung ist doch auf H7 (original) ausgelegt...  ::)

Franz

aber nicht bei der XTZ750
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Erfahrungen sind die vernarbten Wunden unserer Dummheit

Kaky

#38
Bei meiner XTZ750 aus 1994 mit original Beleuchtung links H4 (Abblend- und Fernlicht) und rechts H1 Fernlicht.
Ich habe jetzt gelernt, dass man ohne "Kompatibilität" des Herstellers, also ohne Auflistung des Modells in der "Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG)" die "Allgemeine Betriebserlaubnis" verliert, wenn man die Leuchtmittel dennoch einbaut.
Die ABG muss man auch immer mitführen, die von Osram findet man aktuell hier: https://look.ams-osram.com/m/5d9bd8ecefd1de65/original/Certificate-Street-legal-Germany-64193DWNB.pdf
Fahre meine alte Dame XT600 43F seit 1995, würde ich auch nie wieder hergeben, zu viel umgebaut und gemeinsam erlebt.
Seit 2025 nicht mehr monogam, endlich den Traum von einer XTZ750 Super Tenere erfüllt.

Franki

Zitat von: Franki am 17. November 2025, 10:50:16die Lichtansteuerung ist doch auf H7 (original) ausgelegt...  ::)
ah ja, die Rede war ja von "der Kleinen"  ???  /beer/

Sartene

Zitat von: harbo am 16. November 2025, 22:14:35Wie schon mal hier irgendwo erzählt...
Hatte die Philipps LED in meiner ST in Klarglas-Scheinwerfer verbaut.
Dann, im Harz in eine allg. Verkehrskontrolle geraten...
Resultat : 38,-€ Strafe und erlöschen der Betriebserlaubnis  >:(
Keine Weiterfahrt erlaubt.
Im Topcase fand ich dann noch eine Ersatz H4 Birne.
Umbau vor Ort wurde erlaubt und die Strafe wurde wegen angeblichen Vorsatz eben mal verdoppelt.
Doch durfte ich dann weiterfahren.

Also die Teile nicht in Klarglas-Scheinw. einbauen. Da werden die LED's natürlich schnell entdeckt.

/beer/


Ich halte das für durchaus zweifelhaft.....

§ 19 StVZo erwähnt Drei Gründe, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen:

o Änderung der Fahrzeugart....zb. aus PKW wird LKW
o Änderung der Abgaseinrichtung, Lärm
0 Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Ein falsches Leuchtmittel müsste KONKRET zu welcher Gefährdung führen? Blendung? Faktisch ist der Eintritt einer konkreten Gefährdung von anderen VK_Teilnehmern kausal von Nöten. Das einfache Austauschen eines Leuchtmittels ohne das es zu einer konkreten Gefährdung kommt, wäre nicht zulässig, führte aber nicht zum Erlöschen der BE. Es fehlt schlicht und einfach die Gefährdung. Wer sich dagegen zur Wehr setzt, würde sicher als Sieger vom Feld gehen.

Erinnert Euch....früher führte allein das Fehlen des Spritzschutzes hinten unterhalb des amtlichen Kennzeichens zum Erlöschen der BE.

Mit der großen Reform und Trennung der StVZo in StVZo und FeV wurden alle diese sinnlosen Vorschriften ad acta gelegt und die Drei oben aufgeführten relevanten Änderungen eingeführt.

Aus diesem Grund halte ich Deine Strafe für rechtswidrig. Aber wer wehrt sich schon??!!!

Kaleu   /tuar/

 /tewin/
Ténéré?  Na was denn sonst??!!!!!

Kaky

Eine Verkehrsgefährdung durch mögliche Blendung des Gegenverkehrs ist hier der Grund.  ???

Das ist mit der original Beleuchtung natürlich kein Thema, bei meiner XT war eine Kerze heller, mit Fernlicht 2 Kerzen. Osram hat geprüft (bzw. prüfen lassen), ob durch deren H4-LED eine Gefährdung besteht und hat eine regelgerechte Beleuchtung für die Fahrzeuge in der Liste festgestellt.

Bei der Dicken ist das Fernlicht schon im Original ganz brauchbar, vielleicht ist das bei der Kombi H4 / H1 in LED zu viel und bekommt deshalb keine Freigabe. Man erfährt ja nicht, ob es schon geprüft und nicht freigegeben oder einfach noch nicht geprüft wurde.
Ich würde als Hersteller nach Stückzahl der Fahrzeuge im Bestand vorgehen, die wollen ja auch möglichst viele LEDs verkaufen. Da ist die XTZ750 in Deutschland nicht bei den ersten mit dabei...
Seltene Exemplare, unsere Super  /tewin/ 
Fahre meine alte Dame XT600 43F seit 1995, würde ich auch nie wieder hergeben, zu viel umgebaut und gemeinsam erlebt.
Seit 2025 nicht mehr monogam, endlich den Traum von einer XTZ750 Super Tenere erfüllt.

Kaky

Ich habe eben mal bei Osram zur XTZ750 angefragt:

Du darfst diesen Dateianhang nicht ansehen.

Ob da was zurück kommt?

Wenn viele anfragen, erkennen die vielleicht die Nachfrage und lassen es testen, hier könnt ihr eure Nachfrage bekunden:
https://www.osram.com/apps/cbcontact/contacts/add/DE/AM/am.product

 /beer/
Fahre meine alte Dame XT600 43F seit 1995, würde ich auch nie wieder hergeben, zu viel umgebaut und gemeinsam erlebt.
Seit 2025 nicht mehr monogam, endlich den Traum von einer XTZ750 Super Tenere erfüllt.

harbo

Zitat von: Sartene am 17. November 2025, 16:07:32........
Aus diesem Grund halte ich Deine Strafe für rechtswidrig. Aber wer wehrt sich schon??!!!

Kaleu   /tuar/

 /tewin/

Hey Kaleu,
Ja, wer wehrt sich schon ? ...wenn er 500km von zu Hause weg ist, und weiterfahren will ?
Und du bist lange genug im "Geschäft", um zu wissen, dass nicht jede Verkehrskontrolle immer nach dem Gesetzbuch läuft.
( und erst recht nicht, wenn der Herr von der Rennleitung auf so einen Gegenanstinker wie mich trifft.  ;D  )
Es gibt, wie überall, sich ihrer Macht bewusste Kollegen, die dem Biker mal zeigen wollen, wo der Frosch die Locken hat.
Das ist dann sein innerlicher Reichsparteitag für den Tag....
Ich hab auch schon andere Polizisten erlebt, mit denen man sehr wohl schnacken kann.
War halt nun mal so... Pech gehabt.
Was soll ich wegen knapp 80,- ein Fass aufmachen.

 /beer/
Männer wollen nicht die große Freiheit, sie wollen viele kleine

yamralf

Zitat von: Kaky am 17. November 2025, 17:58:19Ich habe eben mal bei Osram zur XTZ750 angefragt:
Ich bleibe lieber bei meinem Leitsatz: Haben die nichts im Laden, können sie nicht verkaufen.
Jetzt habe ich meine Kinder antiautoritär erzogen. Aber sie tun immer nocht nicht das was ich will.

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