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Lenkerklemme

Begonnen von Mark, 04. August 2017, 08:06:43

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Mark

Hallo Männer,

ich gönn meiner ST einen breiten Lenker, da wollt ich fragen ob ihr beim unserem lieben TÜV jemals nach einem ABE bzw. TÜV-abnahme von der Lenkerklemme gefragt worden seit?
Vom Cross Bereich gibt es aufnahmen Verbreiterung von 22-28mm für um die €30, die sind nicht nur stabil aber sehen auch spitze aus, wenn ich ein mit ABE möchte von den großen Firmen kostet das zwischen €60-80... Ich sehe es nicht ganz ein...
Daher meine Frage, wurdet ihr jemals drauf angesprochen (zumindest die, die auch einen breiten Lenker drauf haben)?

Gruß,


Mark

WIBA-Michael

Hi....

Kommt immer drauf an wieviel  /beer/ du mitbringst..  ;D
Ne Spaß... War schon mit mehreren Motorrädern beim TÜV und auch paar Polizeikontrollen, bis jetzt wurde noch nie danach gefragt..
Aber nimmer nur solange nix passiert..
Gruß
Michi

RomanL

Einsehen ist das Eine, Folgen beachten das Andere.  :-\

Technisch: Kein Problem, nicht-ABE-Höherlegungen, Verbreiterungen oder sonstwas anzubringen. Paßt, hält, bricht nicht.

Rechtlich: Kennt der TÜVer eine normale ST, dann schaut er da genauer hin - ergo fragt er auch nach solch auffälligen Änderungen bzw. deren ABE. Ist die nicht vorhanden, hast Du ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug...Mängelschein, Punkte, Außerbetriebsetzung wenn's dicke kommt.

Folgenseitig: Baust Du einen Crash, geht Dein Bike zur Begutachtung. Findet der Prüfer im Lenker- oder Bremsbereich was Derartiges vor, bist Du fällig. Kommst Du in eine solide Kontrolle - siehe Rechtliches...

So kann man es kurz und knapp zusammenfassen. Die Entscheidung, welchen Weg Du wählst, kann Dir dabei keiner abnehmen...  /angel/

Ach ja, und wenn Du legale Lenkerböcke, Bremsteile etc. anbaust, dann haben die grundsätzlich eingeschlagene Nummern und Papiere dazu. Das weiß jeder halbwegs taugliche Polizist und jeder Motorrad-TÜVer...und auch, wie das Original so üblicherweise aussieht...

Gruß
Roman


PS: Selbst erlebt: Polizei hält mich mit Sohenmanns Auto an (Rentnerwagen Vectra B ohne großen Schnick und Schnack - Standardkontrolle halt). Dickbäuchiger Mittfünziger guckt aus gut 5m Entfernung in Richtung Räder und sagt sofort: " Nu, aber DIE Räder sind ja wohl nicht original und eingetragen, oder?" Ich glotz ihn an, schau auf die Räder - original Opel, gekauft mit dem Auto, Format wie in Papieren angegeben.
Sagt er grinsend: "Jaaaa, also auf dem Astra G sind die ja ok, aber für den Vectra B gab's da keine explizite Freigabe. Paßt zwar super, ist aber eigentlich nicht zulässig." Aha!
Nach weiteren 5min (sehr angenehmem) Gespräch hatte ich begriffen, daß der gute Mann "nebenbei" Kfz-Sachverständiger ist und sich gerade in den Details der Tuningszene mehr als gut auskannte. Er wohnt auch noch ums Eck bei uns und macht regelmäßig Gutachten nach Unfällen oder anderen Auffälligkeiten. Seitdem sind wir gute Freunde....und wir fahren noch immer die Astra-Felgen...abgenommen durch einen aaS allerdings. 

Nun überleg mal, was Dir passiert, wenn Du so einem Spezi mit nicht-ABE-Lenkerbaugrupen unter die Augen rollst und dem dann auch och mit "Ist doch nicht so schlimm" oder "Na 80,- für'n Papier sind ja wohl unverschämt dafür..." kommst .  ;D
Lohnt sich das für "gesparte" 60-80,-?

Flodder

Mit meiner Harley bin ich genau deswegen (Lenkerklemme aka Riser) schonmal beim TÜV durchgefallen. Ich hätte nie damit gerechnet dass das einem auffällt, die war auch nicht höher als normal sondern nur ganz leicht gebogen. Haben die aber sofort gesehen, und da ich keine Papiere hatte - Mööp ! Kann sein dass die bei den amerikanischen Eisenhaufen sowieso genauer hinschauen, aber ich würds nicht drauf ankommen lassen. Wie schon gesagt wurde, spätestens wenn was passiert bist du dran. Dagegen sind die paar Euros für ein legales Teil nur Peanuts.

Mark

@WIBA-Michael ein Kasten dürfte dann genügen oder?! /beer/
@RomanL, macht leider Sinn, nicht am falschen fleck zu sparen, gut zu wissen das du dich in der Tuning-szene bist, komm dann auf dich dann zurück mit der Tieferlegenung! 8)
@Flodder, hast recht!

Dann gebe ich jetzt das bisl extra aus und keiner kann was sagen. /-/

Danke nochmal!

mgc

@Roman, ich bin da etwas anderer Meinung was Anbauteile ohne Eintragung angeht. Sicherlich hast du Recht, das Anbauteile ein ABE haben sollten, oder vom TÜV in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen.

Kommt es aber zu einem Unfall und die angebauten Teile waren nicht Ursache des Unfalls, sieht die Sachlage schon ganz anders aus.
Mein Aufbau der XTZ 750 "Schrott wird flott"

Meine Reisen mit der XTZ 750

Klatsch und Tratsch, ist der soziale Klebstoff der Menschheit.

Svoeen

Zitat von: mgc am 04. August 2017, 13:38:33
@Roman, ich bin da etwas anderer Meinung was Anbauteile ohne Eintragung angeht. Sicherlich hast du Recht, das Anbauteile ein ABE haben sollten, oder vom TÜV in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen.

Kommt es aber zu einem Unfall und die angebauten Teile waren nicht Ursache des Unfalls, sieht die Sachlage schon ganz anders aus.

Ich will den Thread jetzt nicht zu einer Grundsatzdiskussion verkommen lassen, aber da leg ich Widerspruch ein.

Wenn durch den Umbau die Betriebserlaubnis erloschen ist, auch wenn das Teil nicht zum Unfall beigetragen hat, kann/wird sich die Versicherung querstellen und nichts bezahlen und das kann sehr schnell sehr, sehr teuer/unbezahlbar werden.

XTZ 850 mit 3VD, XT 600 3UW offen, XTZ 660 3YF, XT 750 Scrambler, WR 450 F (06er), XV 750 SE mit gereckter Gabel, XS 1100 Gespann, R 1100 GS, Grizzly 660

Christof

Das mag sein, ist aber auch eine Frage der Auslegung. Ich behaupte mal 95% aller Motorräder sind nicht mehr in dem Zustand, in dem die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

Svoeen

Da stimm ich dir zu Christof, klar ist das Auslegungssache. Ich will damit nur, so wie Roman auch, auf mögliche Folgen hinweisen. Dass es am Ende so kommt ist vielleicht nicht sonderlich wahrscheinlich, aber dennoch im Bereich des Möglichen und somit nicht ausblendbar. Das hat auch nichts mit Schwarzmalen zu tun, so ist es nunmal und jeder muss für sich entscheiden, ob er das Risiko eingehen will.
XTZ 850 mit 3VD, XT 600 3UW offen, XTZ 660 3YF, XT 750 Scrambler, WR 450 F (06er), XV 750 SE mit gereckter Gabel, XS 1100 Gespann, R 1100 GS, Grizzly 660

mgc

@Svoeen, deine Aussage ist nicht richtig. Wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen Bauteil und Unfall besteht, muss das nicht heißen die die Versicherung von der Zahlung befreit ist.

Dazu gibt es ganz klare Regeln im VVG.

Kommt es zu einem verschuldetem Unfall, haftet die Versicherung so oder so an den Geschädigten, kann aber je nach Sachlage vom Versicherungsnehmer Regress einklagen.

Auch hier wäre der Regress limitiert.

Beispiel. Beleuchtung Fernscheinwerfer hat eine höherer Wattzahl, jedoch nicht zulässig. Das Fahrzeug verursacht am Tag bei nicht eingeschaltetem Fernlicht einen Unfall.....

Oder wo wäre der Unterschied bei Trunkenheit vs. Anbauteil, auch hier muss die Versicherung im vollen Umfang die Leistung an den Geschädigten zahlen, kann aber Regress nehmen.

Anders sieht es bei Teilkasko oder Vollkaskoschäden aus ,hier wird die Zahlung verweigert.

Kurz, es gibt hier kein Schwarz oder Weiß, sondern ist immer von dem jeweiligen (UN)fall abhängig.

cu Frank
Mein Aufbau der XTZ 750 "Schrott wird flott"

Meine Reisen mit der XTZ 750

Klatsch und Tratsch, ist der soziale Klebstoff der Menschheit.

Svoeen

Mag ja sein, dass man im Einzelfall Glück hat und die Versicherung nichts von einem zurückverlangt. Dennoch wäre mir das Risiko zu groß, wegen ein paar € für eine rechtliche Absicherung, so etwas zu riskieren.

Ich denke es wurde nun ausreichend darüber geredet und jeder kann sich sein Bild machen und für sich entscheiden, wie er rumfahren will.

Genug von der Stammtisch Diskussion  /beer/

Lieber bei dem schönen Wetter  /-/

XTZ 850 mit 3VD, XT 600 3UW offen, XTZ 660 3YF, XT 750 Scrambler, WR 450 F (06er), XV 750 SE mit gereckter Gabel, XS 1100 Gespann, R 1100 GS, Grizzly 660

RomanL

Ja, das Thema "was passiert wenn ich keine ABE..." ist so alt wie das KBA und die STVO  ;D Fakt ist, daß bei jeglichen Motorradunfällen die Bremse, der Lenker und die Räder bis ins kleinste Detail untersucht werden. Letztlich sind genau diese Teile ja der Grund, warum das Bike geradeaus oder halt ums Ecke fährt und daß man auch sicher zum Halten kommt.

Klar, Licht ist imer wieder ein gern gesehenes Bußgeldthema, Auspuff auch. Aber richtig ernst wird es immer an der Bremse und am Lenker. Und ja, da weiß ich aus eigener Erfahrung, daß die Gutachter sogar Materialstärken und Schraubenfestigkeiten nachprüfen, um Tunig auf die Spur zu kommen. Gerade bei Personenschaden und Regulierungspflichten der Versicherung geht es da ums i-Tüpfelchen.

Ich (persönlich) bin auch der Ansicht, daß so manche Strengregulierung in unserem Land technisch Blödsinn ist und letztlich OEM-Teile (z.B. mit Design und Auslegung aus den 70er Jahren) sogar gefährlicher und unsicherer sein können als modernere Tuningartikel oder Reifen.
Nur ändert das eben nichts daran, daß es enge, gesetzliche Rahmen gibt und diese -im E-Fall- auch strikt als Entschuldigungsgrund für's Nichtzahlen herangezogen werden. Da gibt eine Versicherung lieber 5000,-€ für ein Gutachten aus als >250.000,-€ für einen Gelähmten...

Insofern mein gut gemeinter Rat imer: Bleibt auf der legalen Seite des möglichen Grau  /beer/

Gruß
Roman

Guenter

Ich wollt nur was zum ersten Beitrag sagen.

Zitat von: Mark am 04. August 2017, 08:06:43
Hallo Männer,

ich gönn meiner ST einen breiten Lenker, da wollt ich fragen ob ihr beim unserem lieben TÜV jemals nach einem ABE bzw. TÜV-abnahme von der Lenkerklemme gefragt worden seit?
(...)

JA, immer!!!

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