Peinlich isses net sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Bin mir oft nicht ganz sicher ob solcher Kommentare

Trollversuch oder nur bedingt im Thema?
Nimms nit bös

Richtlinie der EU (75/443/EWG)
- Zulassung vor 1991 = Abweichung um 7% nach oben vom realen Wert
- Zulassung nach 1991 = Abweichung um 10% plus einem Aufschlag von 4 Kilometern pro Stunde
Wenn man es also genau nimmt, verstößt Yamaha, oder zumindest meine T7, gegen die Gesetzeslage, da es sich bei GPS-50kmh bei der angezeigten Geschwindigkeit im Tacho um einen höheren Wert handelt, nämlich 10% + 5kmh.
Das dürfte sich mit zunehmder Geschwindigkeit noch weiter auseinanderdividieren.
Somit nicht innerhalb der zulässigen Vorschrift, somit eigentlich Verlust der Zulassung.
Die Rechtsverdreher verstehen nämlich so gar keinen Spaß beim Tacho.
So gut wie alle meine Fahrzeuge die ich selbst fahre wie auch kenne, sind innerhalb der 10% Marke.
Freiwilliger Aufschlag oder sogar Überreizung der Toleranzerlaubnis habe ich derart maximalisiert noch nirgens gesehen und ergibt auch keinen wirklichen Sinn.
Womit ich in diesem Kreis wieder bei meinem Startpunkt wäre "Peinlich"

Gruß in den Sonntag

das Tom