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Zusatzbeleuchtung - was ist erlaubt

Begonnen von Fliewatüt, 11. März 2011, 00:13:28

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Fliewatüt

@theblackone

und allen anderen, die es interessiert:

Es gibt eine pdf-Datei vom TÜV zum Download, in dem alle Zusatzlichter, die erlaubt sind, aufgeführt werden.

Link zum TÜV-Download

Gruß Peter

edit: Link geändert

thorbenhh

Moin Moin,

also ist zusätzliches Fernlicht bei unseren 1200ern nicht erlaubt, weil wir schon 2 Scheinwerfer haben.
Nur Nebelscheinwerfer sind erlaubt.
Oder habe ich das falsch interpretiert?

Fliewatüt

Hallo thorbenhh

Zitatalso ist zusätzliches Fernlicht bei unseren 1200ern nicht erlaubt, weil wir schon 2 Scheinwerfer haben.

Nein - stimmt so nicht - die XT hat ein Scheinwerfergehäuse, darin sind zwei 55Watt-Birnen untergebracht - Fertig.

Du kannst dir also jederzeit noch einen Zusatz-Fernscheinwerfer anbringen und einen Nebelscheinwerfer - alternativ auch zwei Nebelscheinwerfer ohne Zusatz-Fernscheinwerfer.

Soweit das Gesetz!


Ich fuhr 7 Jahre lang mit 2 Zusatz-Fernscheinwerfern und 2 Nebelscheinwerfern herum. Steht natürlich unter Strafe - wenn es denn jemanden interessiert. Beim TÜV wurden die Teile abgeklebt - Fertig.

Gruß Peter

thorbenhh


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