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Zulassung EG oder StVzO?

Begonnen von pfilsing, 24. August 2013, 00:00:14

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pfilsing

hallo,

habe letzte woche eine xtz660 tenere bj 1994 gekauft und würde gerne ein paar änderungen vornehmen, wie zb. andere blinker, neuen tank etc.
jetzt gibt es ja unterschiedliche richtlinien, je nach dem ob ein motorrad nach EG oder deutschem Recht STVZO zugelassen ist.
was trifft denn auf meine maschine zu?
in den papieren steht unter K nix, also - und aus dem typenschild werde ich auch nicht schlau.
und weiss jemand wie sich der tüv verhält wenn man einen anderen tank anbringt?

vielen dank schonmal,

peter aus heidelberg


wenns fertig ist gibts bilder!

Tom Paris

Auf Grund des Bj. ist deine Maschine nach StVZO zugelassen. Ist aber relativ egal. Du kannst dich sowohl auf STVZO als auch auf EU-Richtlinien bei Umbauten beziehen. Diese dürfen nur nicht "vermischt" werden. Das heißt, dass Teile die in Zusammenhang stehen, nicht nach unterschiedlichen Vorschriften geprüft sein dürfen. Beispiel: Beleuchtung: Abstände der Blinker zueinander, Anzahl der Rücklichter. Ist aber in der Praxis fast nie ein Problem. Die EU-RiLi sind in der Regel lascher bzw. Schrauberfreundlicher. Ergo: Prüfzeichen checken, Anbaumaße nach EU einhalten und glücklich sein.Das alles gilt beim Tausch von Bauteilen mit Prüfzeichen oder Bauartvorschriften.

Der Tank ist da was besonderes, da es hier keine universalen e-Prüfzeichen gibt.
Stammt der Tank von einem anderen Motorradtyp der in D typiesiert ist, müsste der Prüfer bei einer Sonderabnahme nach § 21 StVZO, lediglich Befestigung und Freigängigkeit prüfen. Ist es ein Tank ohne Zulassung müssen Dichtheit, Unfallverhalten, ect. nachgewiesen werden. Schwierig.

Neuere EU-RiLi sind da strenger. Mittlerweile geht es da auch um Ausdünstungsverhalten. Betrifft dich aber nicht, da dein Mopped Bj. 94 ist.

pfilsing

hi,

vielen dank für die super antwort, ist ne echte motivation!

danke,

peter

frank

Ein kundenfreundlicher Prüfer mit Sachverstand,der trotzdem seinen staatlichen Prüfauftrag ernst nimmt ,hat immer auch einen gewissen Handlungsspielraum (nach eigenenm Ermessen).Wenn etwas solide und nicht sicherheisgefährdent ist,kann er beide Rechtsgrundlagen verwenden.
So geschehen bei meiner Vollabnahme mit 34 Positionen unter anderem auch selbstgefertigte Rasten und Auspuffanlage,etc.Was bei der StvZo nicht passte,passte bei E oder lag im Ermessensspielraum des Prüfers-immer vorausgesetzt es ist solide und sicher.
Dinge vorab beim TÜV klären und nach einem Motorradversierten Prüfer fragen.
Gruß
Frank

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