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Technik => Ténéré XTZ750 => Thema gestartet von: nobelschroeder am 10. März 2022, 11:08:05

Titel: Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: nobelschroeder am 10. März 2022, 11:08:05
So Leute,
ich habe wohl beim Kauf meiner Maschine in ein kleines Klo gegriffen und benötige einmal von euch einen Rat bzw. Hilfe.

Die 3LD hat im Januar diesen Jahres TÜV bekommen. Ohne Mängel soweit. Ich habe sie danach gekauft und angemeldet. Was ich übersehen habe war, dass auf der Maschine relativ neue K60 drauf sind (DOT xx21), aber in den Papieren natürlich eine Reifenfabrikatsbindung mit Bridgestone Trail Wing vermerkt ist.

Der Satz hat mich etwas stutzig gemacht und es schein so, als hätte sich 2019 etwas im Recht verändert und mit den K60 scheine ich wohl illegal zu fahren. Superklassetoll!

Angeblich gibt es hierfür COC- bzw. Betriebserlaubnis-Papiere für diese Maschine (für die XT660 gibt es die jedenfalls) in der der K60 wohl vermerkt ist. Weiß einer, wie ich an solche Papiere komme und wenn ja, sind diese ausreichend wenn ich diese mitführe? Ist eine Einzelabnahme möglich ohne gleich neue Papiere zu beantragen? Ich werde hier echt verrückt.

Würde mich darüber freuen, wenn hier jemand von dem Thema Ahnung hat. Dass ich auf gut Glück weiterfahren kann und auch andere vll. schon Jahre so fahren, ist zwar nett zu hören, hilft mir aber bei einer richtigen Kontrolle nicht weiter.

Herzlichen Dank!
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Franki am 10. März 2022, 12:48:26
es reicht, dieses Fabrikat in die Papiere eintragen zu lassen. Es sei denn, Du willst mal auf einen anderen Typ Reifen wechseln; in dem Falle lohnt sich eine Eintragung dann weniger...
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Hagen von Tronje am 10. März 2022, 14:24:16
Hallo
Bei meiner XTZ habe ich auch die Reifenbindung in den Papieren eingetragen, jedoch fahre ich Mitas E07, den TÜV hat das letzten Monat in keiner Weise interessiert. Es gibt vom Hersteller, soviel ich weiß, eine Freigabe dafür, letztes Jahr im August, meine ich, ist nochmal etwas geändert worden an der Vorschrift zu den Reifen, ich meine im Kopf zu haben das da das M+S Zeichen mit entscheidend ist, habe es aber auch nicht mehr genau im Kopf. Die Freigabe vom Hersteller findest du im Internet, einfach Google betätigen.
Gruß Hagen
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Speeedy am 10. März 2022, 14:42:45
https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/2_fahrzeugsuche.htm
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Bucki am 10. März 2022, 16:17:26
Moin,

sicher Fabrikatsbindung und nicht einfach schonmal vom Vorbesitzer extra Nach-Eingetragene Reifen? Würde heißen dass du die halt ohne Gutachten mitzuschleppen fahren darfst. Würde mal gucken wie genau der Wortlaut in deinen Papieren ist.

Ansonsten bei einem netten TÜV'er die Bindung austragen lassen... für K60 & co reicht seit letztem Jahr wieder die Mitführung der Reifenfreigabe + Aufkleber (z.B. 190km/h) für den Geschwindigkeitsindex im Cockpit-Sichtfeld. Bei mir hat der TÜV nur geschaut, dass die Reifen von der Größe passen, rel. neu sind und genug Fleisch haben... liegt aber auch am Sachverständigen.

Grüße,
Bucki
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: nobelschroeder am 10. März 2022, 20:35:25
Danke für eure zahlreichen Nachrichten.

Habe den zuständigen Tüver angerufen und auch der war nicht so richtig überzeugt. Für ihn ist die Umstellung der Regelung auch nicht eindeutig. Ebenso mein Schwager (Polizeianwärter am Ende) ist sich auch nicht sicher. Richtig gut.

Aussage vom Tüv war, dass solange ich einen Nachweis vom Reifenhersteller habe, diese mitzuführen ist und das auch ausreichend sei, sofern die Maße gleich sind. Ich werde die Tage mal zur örtlichen Polizei gehen und genau nachfragen.

Speeedy, der Link ist zwar ganz gut, aber da ist die XTZ750 nicht aufgeführt.

Ich halte euch mal auf dem laufenden was die Polizei sagt.
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Cosmo am 10. März 2022, 22:42:02
Ich habe oft gesehen das die Reifenbindung ausgetragen wurde, stattdessen wurde folgendes eingetippt:
Beide Reifen von gleichem Hersteller montieren.


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Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Stefan32 am 10. März 2022, 22:49:12
mal so eine Frage:
Die XTZ ist so "Alt" da werden in einigen Briefen noch reifen drin stehen, die gibt es schon lang nicht mehr. Was dann?
Ich kannte das nur so:
1:
Wenn man eine Reifen hat, der die gleichen Abmessungen, Traglast und Geschwindigkeitsindex hat, braucht man nur die Freigabe vom Hersteller mitführen. (bei S+M muss man noch den Aufkleber anbringen wenn die eingetragene HG die des Reifens überschreitet)

Was bei Heidenau aber jetzt steht ist was anderes.
"
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert."
"
SO Fahrzeugtypprüfung .......für die XTZ? Sagt das I-Netz.
"
Mit der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 erfolgte die verbindliche Einführung des neuen WLTP für die Typprüfung neuer Modelle und neuer Motorvarianten ab dem 1. September 2017 und ab dem 1. September 2018 für neu zugelassene Fahrzeuge.
"
Fällt die XTZ nicht drunter.
Damit entfällt auch das (Heidenau):
"
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.

Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.

Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:

bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.
"
sind wir also wieder bei 1:
Hoffe ich mal .....

Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Thommy am 11. März 2022, 00:28:07
Ich wollte bei meiner T700 den AX41 R eintragen lassen.
Meinte der TÜV: Mache ich nicht. Die Reifendimension stimmt, das ist ein M&S Reifen, mach ein 160 km/h Aufkleber ins Cockpit und gut ist.

Mal gespannt, wenn mich die Rennleitung Anhalt und was sie dazu meint....

Grüße
Thommy
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Hagen von Tronje am 11. März 2022, 06:18:15
Zitat von: Stefan32 am 10. März 2022, 22:49:12
mal so eine Frage:
Die XTZ ist so "Alt" da werden in einigen Briefen noch reifen drin stehen, die gibt es schon lang nicht mehr. Was dann?
Ich kannte das nur so:
1:
Wenn man eine Reifen hat, der die gleichen Abmessungen, Traglast und Geschwindigkeitsindex hat, braucht man nur die Freigabe vom Hersteller mitführen. (bei S+M muss man noch den Aufkleber anbringen wenn die eingetragene HG die des Reifens überschreitet)

Was bei Heidenau aber jetzt steht ist was anderes.
"
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten
"
sind wir also wieder bei 1:
Hoffe ich mal .....
Ich würde mal sagen:
Weder Dimension noch Bauart des Reifens ändert sich. Da zB die Mitas zwar nicht den geforderten Geschwindigkeitsindex aus den Papieren haben, jedoch vom Index über der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit vom Motorrad liegen, brauche ich noch nicht einmal den Aufkleber.
Ich habe selber letztes Jahr die Freigabe von Heidenau für die XTZ 750 mal angesehen, sollte sich also im Netz oder evtl noch hier im Downloadbereich finden lassen.
Bei mir hat bisher noch keiner deswegen nachgefragt, wenn ich mal angehalten wurde und wenn keine sonstigen gravierenden Veränderungen am Fahrzeug gemacht wurden, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es die Rennleitung interessiert.
Aussage von einem Bekannten, der bei der Motorradpolizei ist: alles was die Sicherheit eines Motorrads verbessert, kann ich ja nicht schlecht finden. Weil ein Reifen der vor 30 Jahren stand der Technik war, ist heute hoffnungslos veraltet!
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: nobelschroeder am 12. März 2022, 19:18:27
Ich war heute beim freundlichen Department.
Vorab zur klarstellung was im Fahrzeugschein steht:
"zu 15.1-15.3: Nur Bridgestone v. TW; h. TW (48 oder so) *Betriebserlaubnis beachten*"

Ich habe keine Betriebserlaubnis und lediglich den Wisch von Heidenau (https://xtzassistance.files.wordpress.com/2015/01/xtz750-heidenau-k60-freigabe.pdf) vorgezeigt. Der Polizist selbst ist auch Motorradfahrer und war etwas überrascht über die AUssage, dass es ja seit 2019 etwas neues auf dem Richtlinien-Markt gibt. Daher sind die Aussagen der er getroffen hatte auch definitiv nicht bindend. Für ihn gilt: Solange die Reifendimensionen gleich sind und diese in der Betriebserlaubnis eingetragen sind, ist sollte es da kein Problem geben. Auf die Aussage, dass ich keine vorliegen habe und nicht weiß, ob der K60 dort aufgeführt ist, meinte er nur, dass man ja sehen kann, dass bei allen Reifenhändlern dieser Reifen für das Motorrad gekauft werden kann. "Super" Aussage finde ich. Ich habe keinerlei anderer Veränderungen an meiner dicken, wie solle also plötzlich diese Freigabe denn erlöschen? Egal. Für ihn reicht der Zettel von Heidenau. Ich bin noch immer nicht beruhigt - zumal die Polizei bei einer Kontrolle auch keine Datenbanken zu friegegeben Reifen einsehen kann. Was also bleibt ist der Eintrag im Fahrzeugschein mit einer Reifenfabrikatsbindung Bridgestone und ein aus dem Internet, nicht unterschriebener Zettel vom Reifenhersteller.

Oder hat jemand zufällig eine Betriebserlaubnis für die 3LD? Wenn der dort aufgeführt wäre, könnte ich immerhin diskutieren, dass das "...NUR Bridgestone..." sich ja mit "*Betriebserlaubnis beachten*" beißt und die Dimensionen komplett gleich sind.
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Mr.Oizo am 13. März 2022, 11:45:19
Jetzt gehst zum Tüv und schilderst denen dein "Problem".
Und fragst ob die einfach die Bindung austragen und stattdessen nur die Reifengröße reinschreiben.
Hab ich bei meiner nagelneuen T 700 gemacht-war kein Problem!

Alter..... ;)

Und zieh `ne frische Unterhose an! :D :D
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: nobelschroeder am 14. März 2022, 11:45:23
Update: Habe von Heidenau eine Email bekommen. Ursprünglich habe ich gefragt, ob es eine aktualisierte Freigabe bei denen gibt.

ZitatSeit der zum 1.1.2020 eingeführten Regelung ist es nach den uns vorliegenden Informationen eigentlich so, das der Reifen bei Ihren Fahrzeug eingetragen werden muss.

Denn bei allen Fahrzeugen mit nationale Zulassung ist bei vorhandener Reifenfabrikatsbindung eine Eintragung notwendig, wenn andere Reifenfabrikate verwendet werden.

Die Eintragung ist mit der Ihnen vorliegenden Bescheinigung möglich.

Die Antwort kam ratzfatz binnen eines Werktages - das kann man Heidenau schon einmal hoch anrechnen.
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Hagen von Tronje am 14. März 2022, 18:00:16
Dann solltest du stattdessen die Fabrikatsbindung austragen lassen, dann hast du für die Zukunft Ruhe
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Mr.Oizo am 14. März 2022, 21:36:34
Zitat von: Hagen von Tronje am 14. März 2022, 18:00:16
Dann solltest du stattdessen die Fabrikatsbindung austragen lassen, dann hast du für die Zukunft Ruhe

Sag ich doch.....ber der Junge mags umständlich.
Ja dann....zieh`s durch. /beer/
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Stefan32 am 16. März 2022, 20:55:16
 "
meinte er nur, dass man ja sehen kann, dass bei allen Reifenhändlern dieser Reifen für das Motorrad gekauft werden kann.
"
Ich kann im Internet auch genügend "scheiße" kaufen die laut Hersteller auf die XTZ passen. Zusatzscheinwerfer, Endschaldämpfer, Fußrasten, Bremshebel usw. Wenn ich damit angehalten werde kann das Probleme geben.
Der Händler verkauft dir das , was du haben willst. Auch wenn das nicht der STVO gerecht wird.

"
Vorab zur klarstellung was im Fahrzeugschein steht:
"zu 15.1-15.3: Nur Bridgestone v. TW; h. TW (48 oder so) *Betriebserlaubnis beachten*"
"
HÄ?
Stehen da keine Größen in der Zeile neben 15.1 /15.2
15.1 ist die 1 Achse also vorne
15.2 ist die 2 Achse also hinten
15.3 ist die 3 Achse..... beim Moppet der Beiwagen?

In der Bedienungsanleitung von der XTZ steht:
" Die nachfolgend aufgeführte(n) Reifenmarke(n) - und Typen.............freigegeben......andere.............keine Garantie"
In der Tabelle steht:
Vorne:
Bridgestone: 90/90 21 54 H Typ: TW47
Metzeler     :                       Typ: Enduro 3
Pirelli          :                       Typ: MT 60   
Hinten:
Bridgestone: 14/80-17 69H Typ: TW 48
Metzeler     :                      Typ: Enduro 3
Pirelli          :                     Typ: MT 60

JETZT verstehe ich das auch. Kann es sein das da noch die Erst Ausrüster Reifen drin stehen?
(öm ich habe gerade bei mir nach gesehen.....da steht auch so Mist drin ...*Betriebserlaubnis beachten*" und noch weitere Möglichkeiten)

ABER:

Fahr damit zum TÜV und lass das austragen. Das macht überhaupt keinen Sinn.
Jeder, klar denkende, Tüver (ja da gibt es immer weniger von) sollte das machen.
Nimm das schreiben mit:
https://xtzassistance.files.wordpress.com/2015/01/xtz750-heidenau-k60-freigabe.pdf

und gut sollte das sein.



Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Mr.Oizo am 25. April 2022, 13:03:15
Also noch einmal....
Mach den Satz drauf und a Ruh is.
M+S darfste ohne Eintragung fahren.

https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/reifenliste/view.php?lang=de&point=2&rtyp=10&profil=162&pic=99
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: nobelschroeder am 25. April 2022, 14:19:14
Mr. Oizo, bei aller Liebe aber du trägst nicht wirklich produktiv zu der Diskussion bei.

Den Heidenau habe ich ja drauf, also hilft dein Link nicht allzu viel, zumal es von Heidenau selbst offiziell keine aktuellere Freigabe gibt als die, die hier im Forum irgendwo rumflattert (<2019).

Mittlerweile habe ich noch mit zwei anderen Polizisten gesprochen. Einer hatte keine Bedenken, der andere auch nicht. Bis ich ihm mal zu meinem Satz in der Zulassung fragte. Daraufhin meinte er auch sinngemäß: "Gut, wenn es so drin steht, musst du es auch so fahren, da ZLB über alles steht."  Letztlich würde er mich trotzdem durchwinken, weil die Regelung, die Festlegung selbst nicht viel Sinn in Bezug auf Fahrsicherheit hat. Er meinte, würde an der Maschine noch etwas nicht stimmen oder ich einen komischen Eindruck machen, würde die Maschine am Straßenrand stehen bleiben.

Ein netter Herr der DEKRA würde mir empfehlen, diesen Satz bei ihm austragen zu lassen, dann ist man auf der sicheren Seite. Ist auch nicht das erste Mal, dass man das hört - hier im Forum wurde es ja auch vorgeschlagen. Auch wenn es eine "einfache" Möglichkeit ist, ist diese Aufwändig und der Sachverhalt extrem nervig. Zudem sind es halt wieder rund 80€ für ein blödes Stück Papier.

Ich werde so erst einmal weiterfahren. Momentan bin ich noch etwas in der Findungsphase und werde evtl. eh noch ein paar Teile umbauen. Dann lohnt sich der Weg zur DEKRA schon etwas mehr. Bis dahin begnüge ich mich damit, dass mit ca. 80% der Leute sagten, dass ich so fahren kann.

Und an alle, die jetzt denken mögen: "Siehste! Hab ich ja gesagt!" Freut euch, aber es ist bei weitem nicht 100%ig klar, wie es mit der Regelung wirklich läuft bzw. ist diese noch nicht, oder halt nicht eindeutig, bei allen - inkl. TÜV, Werkstätten und selbst Polizei - angekommen. Ich denke, keiner hat Lust zu streiten oder irgendwelche Risiken einzugehen (im Sinne von Legalität und nicht Sicherheit), daher sind solche Kommentare absolut unproduktiv.
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Stefan32 am 25. April 2022, 20:09:06
ALTER, ich versuch mich gerade durch den Paragrafen Dschungel zu lesen......haben die alle eine Korken im Arsch?

Hab mal was "Leichtes" gefunden.......
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: mfw am 25. April 2022, 20:23:31
Hier mal mein Senf dazu.

Reifenfreigaben sind inzwischen zum in die Haare schmieren. Bringt genau nix mehr. Was in den Papieren steht muss gefahren werden. Allerdings kann man sich beim Graukittel des geringsten Misstrauens auch einfach andere Dimensionen eintragen lassen und dabei auch gleich andere Reifenarten. Der muss halt nur bescheinigen, dass davon keine Gefährdung für niemanden ausgeht und fertig. Das ist auch für viele alte Motorräder erforderlich, weil es einfach keine Reifen mehr in der ursprünglichen Dimension oder Bauart mehr gibt, geschweige denn das Fabrikat.

Mit einer EG-Typzulassung ist das etwas einfacher. Da gibt es ein sogenanntes CoC (Certificate of Conformity). Außerdem ist Reifenbindung da unüblich. Da darf in der Zulassung stehen was will, die gilt. Alles andere wäre ein Verstoß gegen EU-Recht. Und es ist sogar darüber hinaus möglich, sich mit obigem Verfahren weitere Reifengrößen und -arten freizuschießen. Das kompensiert etwas die Unfähigkeit vieler Zulassungsstellen die Daten aus der CoC vollständig zu übernehmen.
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: nobelschroeder am 25. April 2022, 20:33:34
Zitat von: Stefan32 am 25. April 2022, 20:09:06
ALTER, ich versuch mich gerade durch den Paragrafen Dschungel zu lesen......haben die alle eine Korken im Arsch?

Sag ich ja. Wie MFW schrieb, gilt eigentlich "was in den papieren steht ist einzuhalten". Soweit so schlecht für mich eigentlich. Aber um an diesem Punkt zu kommen bzw. diesen Punkt zu vermeiden muss man erst einmal wissen was drumrum geschieht. Und das ist, wie du richtig bemerkt hast, eine Qual.
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: mfw am 25. April 2022, 20:56:27
Den Paragraphendschungel kannst du dir imho übrigens schenken. Das ist so ein widerlicher Wust aus aus Gesetzten, Verordnungen und Querverwisen auf teilweise veraltete oder nicht anwendbare EU-Verordnungen und -Richtlinien. Da wirst du nicht Durchblicken. Sprich mit deinem TÜVer, der weiss am ehesten, was er darf.

Im Grunde ist es so, dass wenn dir ein Polizist ans Bein pinkeln will, findet er eine Formulierung, die du vor Ort nicht widerlegt kriegst. Wenn du lange suchst, findest du was, was dir in die Karten spielt. Wenn der Polizist dir wohlgesonnen ist, gibt es kein Problem. Wenn du dir deine gewünschten Reifengrößen einfach eintragen lässt.
Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: Stefan32 am 25. April 2022, 21:24:24
Wenn ich das bis jetzt richtig zusammen getragen habe, ist meine Betriebserlaubnis erloschen.  /mecker/ /mecker/
(und bei x tausend Moppets in der BRD auch.....)

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html#1

Denn meine XTZ 750 hat keine EU-Typgenehmigungen (wobei ich mir nicht sicher bin ob die alten Zulassungen als Typgenehmigungen gelten.)  und ich fahre Reifen die nicht in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I stehen.

Da werden einige Hersteller sich aber umsehen. wen die Betriebserlaubnisse für alle reifen brauchen......

@mfw: ja das kenn ich und ich könnte im Strahl kotzen wenn ich die Sätze lese. aber so langsam kommt es, (leider muss ich mich ab und zu auch beruflich mit so was rumschlagen)
Warum man das aber so kompliziert macht weis ich nicht.
Das war doch früher auch gut geregelt.



Titel: Antw:Neuer alter Reifen und TÜV
Beitrag von: mfw am 25. April 2022, 21:42:55
Genau, da steht aber auch, dass du dir so gut wie alles Eintragen lassen kannst, solange es freigängig ist, der Tacho keine übermäßige Abweichung zeigt und der Prüfer einen guten Tag hat.