Welcome to YAMAHA TENERE FORUM. Please login or sign up.

22. September 2024, 13:41:40

Login with username, password and session length

372 Gäste, 0 Benutzer

Neuer alter Reifen und TÜV

Begonnen von nobelschroeder, 10. März 2022, 11:08:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Stefan32

 "
meinte er nur, dass man ja sehen kann, dass bei allen Reifenhändlern dieser Reifen für das Motorrad gekauft werden kann.
"
Ich kann im Internet auch genügend "scheiße" kaufen die laut Hersteller auf die XTZ passen. Zusatzscheinwerfer, Endschaldämpfer, Fußrasten, Bremshebel usw. Wenn ich damit angehalten werde kann das Probleme geben.
Der Händler verkauft dir das , was du haben willst. Auch wenn das nicht der STVO gerecht wird.

"
Vorab zur klarstellung was im Fahrzeugschein steht:
"zu 15.1-15.3: Nur Bridgestone v. TW; h. TW (48 oder so) *Betriebserlaubnis beachten*"
"
HÄ?
Stehen da keine Größen in der Zeile neben 15.1 /15.2
15.1 ist die 1 Achse also vorne
15.2 ist die 2 Achse also hinten
15.3 ist die 3 Achse..... beim Moppet der Beiwagen?

In der Bedienungsanleitung von der XTZ steht:
" Die nachfolgend aufgeführte(n) Reifenmarke(n) - und Typen.............freigegeben......andere.............keine Garantie"
In der Tabelle steht:
Vorne:
Bridgestone: 90/90 21 54 H Typ: TW47
Metzeler     :                       Typ: Enduro 3
Pirelli          :                       Typ: MT 60   
Hinten:
Bridgestone: 14/80-17 69H Typ: TW 48
Metzeler     :                      Typ: Enduro 3
Pirelli          :                     Typ: MT 60

JETZT verstehe ich das auch. Kann es sein das da noch die Erst Ausrüster Reifen drin stehen?
(öm ich habe gerade bei mir nach gesehen.....da steht auch so Mist drin ...*Betriebserlaubnis beachten*" und noch weitere Möglichkeiten)

ABER:

Fahr damit zum TÜV und lass das austragen. Das macht überhaupt keinen Sinn.
Jeder, klar denkende, Tüver (ja da gibt es immer weniger von) sollte das machen.
Nimm das schreiben mit:
https://xtzassistance.files.wordpress.com/2015/01/xtz750-heidenau-k60-freigabe.pdf

und gut sollte das sein.



Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Mr.Oizo


nobelschroeder

Mr. Oizo, bei aller Liebe aber du trägst nicht wirklich produktiv zu der Diskussion bei.

Den Heidenau habe ich ja drauf, also hilft dein Link nicht allzu viel, zumal es von Heidenau selbst offiziell keine aktuellere Freigabe gibt als die, die hier im Forum irgendwo rumflattert (<2019).

Mittlerweile habe ich noch mit zwei anderen Polizisten gesprochen. Einer hatte keine Bedenken, der andere auch nicht. Bis ich ihm mal zu meinem Satz in der Zulassung fragte. Daraufhin meinte er auch sinngemäß: "Gut, wenn es so drin steht, musst du es auch so fahren, da ZLB über alles steht."  Letztlich würde er mich trotzdem durchwinken, weil die Regelung, die Festlegung selbst nicht viel Sinn in Bezug auf Fahrsicherheit hat. Er meinte, würde an der Maschine noch etwas nicht stimmen oder ich einen komischen Eindruck machen, würde die Maschine am Straßenrand stehen bleiben.

Ein netter Herr der DEKRA würde mir empfehlen, diesen Satz bei ihm austragen zu lassen, dann ist man auf der sicheren Seite. Ist auch nicht das erste Mal, dass man das hört - hier im Forum wurde es ja auch vorgeschlagen. Auch wenn es eine "einfache" Möglichkeit ist, ist diese Aufwändig und der Sachverhalt extrem nervig. Zudem sind es halt wieder rund 80€ für ein blödes Stück Papier.

Ich werde so erst einmal weiterfahren. Momentan bin ich noch etwas in der Findungsphase und werde evtl. eh noch ein paar Teile umbauen. Dann lohnt sich der Weg zur DEKRA schon etwas mehr. Bis dahin begnüge ich mich damit, dass mit ca. 80% der Leute sagten, dass ich so fahren kann.

Und an alle, die jetzt denken mögen: "Siehste! Hab ich ja gesagt!" Freut euch, aber es ist bei weitem nicht 100%ig klar, wie es mit der Regelung wirklich läuft bzw. ist diese noch nicht, oder halt nicht eindeutig, bei allen - inkl. TÜV, Werkstätten und selbst Polizei - angekommen. Ich denke, keiner hat Lust zu streiten oder irgendwelche Risiken einzugehen (im Sinne von Legalität und nicht Sicherheit), daher sind solche Kommentare absolut unproduktiv.

Stefan32

#18
ALTER, ich versuch mich gerade durch den Paragrafen Dschungel zu lesen......haben die alle eine Korken im Arsch?

Hab mal was "Leichtes" gefunden.......
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

mfw

Hier mal mein Senf dazu.

Reifenfreigaben sind inzwischen zum in die Haare schmieren. Bringt genau nix mehr. Was in den Papieren steht muss gefahren werden. Allerdings kann man sich beim Graukittel des geringsten Misstrauens auch einfach andere Dimensionen eintragen lassen und dabei auch gleich andere Reifenarten. Der muss halt nur bescheinigen, dass davon keine Gefährdung für niemanden ausgeht und fertig. Das ist auch für viele alte Motorräder erforderlich, weil es einfach keine Reifen mehr in der ursprünglichen Dimension oder Bauart mehr gibt, geschweige denn das Fabrikat.

Mit einer EG-Typzulassung ist das etwas einfacher. Da gibt es ein sogenanntes CoC (Certificate of Conformity). Außerdem ist Reifenbindung da unüblich. Da darf in der Zulassung stehen was will, die gilt. Alles andere wäre ein Verstoß gegen EU-Recht. Und es ist sogar darüber hinaus möglich, sich mit obigem Verfahren weitere Reifengrößen und -arten freizuschießen. Das kompensiert etwas die Unfähigkeit vieler Zulassungsstellen die Daten aus der CoC vollständig zu übernehmen.

nobelschroeder

Zitat von: Stefan32 am 25. April 2022, 20:09:06
ALTER, ich versuch mich gerade durch den Paragrafen Dschungel zu lesen......haben die alle eine Korken im Arsch?

Sag ich ja. Wie MFW schrieb, gilt eigentlich "was in den papieren steht ist einzuhalten". Soweit so schlecht für mich eigentlich. Aber um an diesem Punkt zu kommen bzw. diesen Punkt zu vermeiden muss man erst einmal wissen was drumrum geschieht. Und das ist, wie du richtig bemerkt hast, eine Qual.

mfw

Den Paragraphendschungel kannst du dir imho übrigens schenken. Das ist so ein widerlicher Wust aus aus Gesetzten, Verordnungen und Querverwisen auf teilweise veraltete oder nicht anwendbare EU-Verordnungen und -Richtlinien. Da wirst du nicht Durchblicken. Sprich mit deinem TÜVer, der weiss am ehesten, was er darf.

Im Grunde ist es so, dass wenn dir ein Polizist ans Bein pinkeln will, findet er eine Formulierung, die du vor Ort nicht widerlegt kriegst. Wenn du lange suchst, findest du was, was dir in die Karten spielt. Wenn der Polizist dir wohlgesonnen ist, gibt es kein Problem. Wenn du dir deine gewünschten Reifengrößen einfach eintragen lässt.

Stefan32

Wenn ich das bis jetzt richtig zusammen getragen habe, ist meine Betriebserlaubnis erloschen.  /mecker/ /mecker/
(und bei x tausend Moppets in der BRD auch.....)

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html#1

Denn meine XTZ 750 hat keine EU-Typgenehmigungen (wobei ich mir nicht sicher bin ob die alten Zulassungen als Typgenehmigungen gelten.)  und ich fahre Reifen die nicht in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I stehen.

Da werden einige Hersteller sich aber umsehen. wen die Betriebserlaubnisse für alle reifen brauchen......

@mfw: ja das kenn ich und ich könnte im Strahl kotzen wenn ich die Sätze lese. aber so langsam kommt es, (leider muss ich mich ab und zu auch beruflich mit so was rumschlagen)
Warum man das aber so kompliziert macht weis ich nicht.
Das war doch früher auch gut geregelt.



Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

mfw

Genau, da steht aber auch, dass du dir so gut wie alles Eintragen lassen kannst, solange es freigängig ist, der Tacho keine übermäßige Abweichung zeigt und der Prüfer einen guten Tag hat.

SMF spam blocked by CleanTalk