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typbezogene Reifenfreigaben aufgehoben?

Begonnen von RomanL, 04. November 2015, 13:13:12

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RomanL

Moin,
  mal eine Frage an die Community, die ich nun aus drei Quellen unterschiedlich beantwortet bekam. Wie ist der Stand bezüglich der ST und der typbezogenen Reifenfreigaben?

1. Antwort vom Fachmann (alt, Prüfer hauptsächlich Kfz): Ja, für Motorräder nach wie vor gültig: Nur was explizit für die Maschine freigegeben ist, darf rauf.

2. Antwort vom Fachmann (jung, Prüfer hauptsächlich Umbauten/Tuning): Jain, gilt für alte Maschinen mit Fabrikatsbindung nach wie vor und muß bei Ersatz eines Reifens durch den Nachfolgereifen extra neu vom Hersteller beantragt werden.

3. Antwort vom Fachmann (ebenfalls jung, Motorradwerkstatt): Nee, alles schon längst Geschichte. Nur Reifendimension, Traglast, Speedindex und Anwendungsbereich müssen passen. Heutige Reifen sind alle besser als das, was damals homologiert wurde. Wenn diagonal mal drauf, dann radial auch zulässig, andersrum nicht.

Toll! Nu weiß ich so viel als zuvor: Kann sein, kann auch nicht...oder doch, wenn...  /mecker/
Quellen sind sie mir natürlich alle drei schuldig geblieben...und das Netz auch.

Wer weiß was Genaueres dazu und aus welcher Quelle? Am liebsten wäre mir Geschriebenes, aber ich tippe mal, viel anders als mir geht's Euch auch nicht.?  :-[

Gruß
Roman

RomanL

Nur zum Verständnis, der folgende Link vertritt Meinung 3...ABER: Er wird nur von einem Fachmann von dreien geteilt, der noch dazu KEIN Prüfer ist  :o

http://www.600ccm.info/1/110727/XJ_600_SN:_%C2%BBReifenfabrikats%C2%ADbindung_gem._Betriebs%C2%ADerlaubnis%C2%AB

Gruß
Roman

Flodder

Mein DEKRA-Prüfer hat letztens auch Meinung Nr. 2 vertreten. Wichtig ist aber vor allem was die Rennleitung entscheidet wenn sie Dich rausziehen. Und wenn in Deinen Papieren was von Fabrikatsbindung steht und Du keine Freigabe dabei hast, ist eben grundsätzlich erstmal Essig.

RomanL

In den neuen Papieren steht die Bindung nicht drin, da sie standardmäßig nicht übertragen wird bzw. in der Typgenehmigung zur Homologation noch gar nicht existierte. Falls doch, steht im KBA-Statement und auch in der EC ganz klar drin, daß eine solche pauschale Bindung eines Nationalstaates nicht (mehr) statthaft ist und durch die Polizei somit nicht bezogen werden kann.

Das, eine Zeit lang durchaus übliche, stillschweigende Übertragen der Bindungen der neueren Modelle auf ältere Papiere ist sogar ganz unzulässig, da ein bereits homologiertes Fahrzeug durch eine eingeschränkte Homologation von Nachfolgemodellen nicht nachträglich in seiner Nutzbarkeit beeinträchtigt werden darf ( Thema Sicherheitsgurte oder Zweikreisbremsanlage etc. bei H-Zulassung und Bj. in den 50ern...).

Wie gesagt, ich hab dazu schon Einiges gefunden, aber die aktuellsten Sachen sind von 2013. Da hat sich bestimmt was getan. Nur was?
Was die Rennleitung angeht, so so hab ich großen respekt vor deren Arbeit. Allerdings sind auch diese Jungs ein Produkt ihrer (Ausbildungs)Zeit und nicht alle so bildungswillig, daß sie die neueste Rechtsprechung wortgenau intus haben. Viele sind Spezis, keine Frage, aber in diesem Thema bezweifle ich mal, daß sich Polizei und KBA regelmäßig so intensiv austauschen wie wir hier  /beer/

Wie gesagt, Verschriftliches aus 2014/15 wäre angenehm...und je offizieller desto besser...

Gruß
Roman

Mc Gyver

Ich schau, obs für den Reifen meiner Begierde eine Freigabe gibt, dann nehm ich den dafür zugelassenen und leg die Freigabe unter die Sitzbank.
Es macht als auch nicht unbedingt Sinn einfach einen Reifen, der eine, gefällt oder günstig ist oder bei andren Mopeds gut funktioniert aufs eigene Bike zu montieren.
Für meine FJR gibt's zum Beispiel beim Z6 eine spezielle Kennung, außer Traglast, Geschwindigkeitsindex und Größe. Er hat eine andere Construuktion in der Karkasse. Ohne in die Freigaben zu sehn, hätte ich bestimmt den Falschen drauf.

Bin trotzdem gespannt, wie die Erkenntnis zu Reifenbindung weitergeht... Bei der XT600 isses vieleicht nicht sooo tragisch? Oder doch?
Was man nicht selbst gemacht hat, gehört einem auch nicht richtig


RomanL

Danke! Genau das wäre auch das, was ich für sinnvoll erachte - und was mir eine Freundin von der Autobahnpolzie nochmals ausdrücklich als Rechtspraxis bestätigt hat.
Das heißt im Klartext, daß die Reifenfreigae in den Papieren nur noch empfehlenden Charakter hat - sofern der Reifen vom Hersteller explizit für die Maschine freigegen ist. Ein Eintragen ist damit nicht mehr notwendig. Gut so  :D

Wie gesagt, nochmals ausdrückliches Danke für diese aktuelle Info!

Gruß
Roman

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