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OEM Riser Eintragungsfrei?

Begonnen von p41145, 27. März 2022, 23:44:25

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p41145

Hallo,

letztes Jahr habe ich mir eine Tenere zugelegt und mir diese mit einigen Extras aus dem Yamaha Konfigurator beim Händler bestellt.
Ein Freund meinte vor kurzem zu mir, dass Lenker Riser i.d.R. Eintragungspflichtig wären.

Ich habe vom Händler kein Dokument zum Riser bekommen (im Gegensatz zu den Fußrasten), kann auch keine ABE/KBA-Nr/Materialbescheinigung etc. finden.

Es geht um diese Riser: (BW3-F34D0-00-00)

Weiß jemand hier im Forum wie die Sachlage dazu in DE ist?

Kann/muss man diese eintragen, oder sind diese (da Originalteil) komplett ohne Nachweis eintragungsfrei?

Suntzun

Meine Riser kommen bei der 1000er Inspektion drauf, waren zum Abholtermin noch nicht lieferbar. Dürfte bald soweit sein, dann kann ich Dir genauere Auskunft geben über Papiere...
Ténéré Infiziert seit 1983...und endlich eine eigene...

Todestorte


TravelTourer

Interessant zu lesen . In dem Artikel steht auch das Hauptständer eingetragen sein müssen . Hab den dazu bestellt und auch keine Unterlagen dazu bekommen . Und das ein Seitenständer eine ABE hat hab ich auch noch nie irgendwo gelesen . Würde mich aber echt interessieren ob der Händler in deinem Fall eine ABE nachsteuern muss .

Gruss TT

mmo-bassman

Eingetragen werden MUSS gar nix!
Mein Hepco&Becker Hauptständer hat ne ABE, genauso wie meine Riser von Touratech. Außerdem ist eine KBA-Nr. drauf, damir es überhaupt in D gefahren werden darf. Man kann das alles eintragen lassen, ich führe aber ledigluch die ABE mit mir.

Original Yamaha-Zubehör braucht meines Wissens keine ABE, etc., da man davon ausgeht, dass das Originalzubehör vom Hersteller als passend und unbedenklich freigegeben ist. Sollte es für die Yamaha-Riser eine ABE geben, so wird Dein Händler sie Dir bestimmt aushändigen, was hat er davon, wenn er das nicht täte. Gibt er Dir nix, dann brauchts auch nix.

Knorke

So wie Bassi das schreibt, ist auch mein Kenntnisstand. Ich habe den Original Hauptständer von Yamaha und den Riser.

So wie Bassi das schon schreibt, ist Yamaha Originalzubehör freigegeben, alles andere würde mich jetzt wundern.   :-X

Ich hab da nix und führe auch nichts mit.
Suzuki DR650 RSE (1994-2005) / Tenere 700 Rally Edition (12/20-11/24) / Tenere 700 World Raid (11/24)

kahlo

Was machen eigentlich ausländische Motorradfahrer, wenn sie mal nach DE kommen? Wie schon die Abkürzung "ABE" sagt, ist das ein pur deutsches Phänomen.

Ich frag nur, weil ich mich im Sommer mal in dieses Land verirre und auch eine Lenkererhöhung (u.a.) montiert habe. Die "Allgemeine Betriebserlaubnis" ist nicht unbedingt norwegische Selbstverständlichkeit  /devil/

Grüsse aus der Freiheit,
Kahlo.

Uff

Hallo Kahlo,
nimm dir den passenden Inbusschlüssel mit.Dann kannst du die Riser ausbauen,wenn du in der Macht der Staatsgewalt landen solltest.
Verhaftest wirst du auch in Deutschland nicht.
Hier in Baden sind wir so frei,daß ich keine Repressalien befürchte muss.
Zumindest nicht wegen der ABE für Riser...

Gruß
Uff

kahlo

Ob das die Lösung ist? Alle ausländischen Biker bauen ihr Bike in den Auslieferungszustand ohne Zubehör um, bevor sie die deutsche Grenze kreuzen  ;D.

Bin ja mal gespannt, im Juni isses soweit. Ich seh es vor meinem inneren Auge, wie die Polizei mich fragt "Please, show us the allgemeine Betriebserlaubnis of your Lenkererhöhung..."

tam91

Hallo
Keine Sorge, solange Du nicht eine Verkehrsgefärhdung durch abfallende Teile, glatte Reifen oder offensichtlich funktionsunfähige Bremse darstellst passiert da nichts da für das jeweilige Fahrzeug die Vorschriften aus dem Ursprungsland gelten.
Gruß
Christoph

smeagolvomloh

Aus der Praxis - für die Praxis:

Interessiert keine Sau! Zumindest die kleine Lenkererhöhungsgeschichte nicht.

Das meine ich nicht despektierlich gegenüber welchen Kontrollorganen auch immer. Schließlich zähle ich mich ja selber dazu.

Ich kann mich dienstlich an keine Kradkontrolle erinnern, wo ein Kollege an einem Moped "unserer" Art auf solche Dinge achten würde. Bei Choppern wird schon mal genauer auf Umbauten, insbesondere im Bereich der Abgaseinrichtungen, Reifen/Felgen und Eintragungen geachtet; bei Rennsemmeln ebenfalls.

Interessiert übrigens meinen TÜV oder Dekra auch nicht die Bohne. Habe schon diverse Zettelchen vorweisen wollen. Immer zur Antwort bekommen: "Brauche ich nicht." Auf der anderen Seite dafür schon mehrere Male gehört: "Eigentlich bräuchte man dafür ...". Plakette gibt es trotzdem.

Hinsichtlich der Vorschriften für im Ausland zugelassene Fahrzeuge ist hier eine ganz ordentliche Zusammenfassung:

https://ksv-polizeipraxis.de/vorschriftsmaessigkeit-auslaendischer-fahrzeuge/
XL250, DR600, LC4 620, 18 Jahre XRV750 RD07, 4 Jahre 700er Ténéré Rally Edition und jetzt Ténéré 700 World Raid.

kahlo

Na, da bin ich ja erleichtert  /beer/. Danke für die polizeiliche Vorschriftsmässigkeit im Link. Da kann man ja fast von gesundem Menschenverstand sprechen  /devil/.

Grüsse aus Norwegen!
Kahlo.

Suntzun

Gestern bei der Montage der Riser nachgefragt - da gibts keine Papiere zu, ist OE und somit ABE und Eintragungsfrei...die Aussage meines Händlers.
Ténéré Infiziert seit 1983...und endlich eine eigene...

Onkeldittmeyer

Zitat von: smeagolvomloh am 28. März 2022, 20:39:15
Aus der Praxis - für die Praxis:

Interessiert keine Sau! Zumindest die kleine Lenkererhöhungsgeschichte nicht.

Das meine ich nicht despektierlich gegenüber welchen Kontrollorganen auch immer. Schließlich zähle ich mich ja selber dazu.

Ich kann mich dienstlich an keine Kradkontrolle erinnern, wo ein Kollege an einem Moped "unserer" Art auf solche Dinge achten würde. Bei Choppern wird schon mal genauer auf Umbauten, insbesondere im Bereich der Abgaseinrichtungen, Reifen/Felgen und Eintragungen geachtet; bei Rennsemmeln ebenfalls.

Interessiert übrigens meinen TÜV oder Dekra auch nicht die Bohne. Habe schon diverse Zettelchen vorweisen wollen. Immer zur Antwort bekommen: "Brauche ich nicht." Auf der anderen Seite dafür schon mehrere Male gehört: "Eigentlich bräuchte man dafür ...". Plakette gibt es trotzdem.

Hinsichtlich der Vorschriften für im Ausland zugelassene Fahrzeuge ist hier eine ganz ordentliche Zusammenfassung:

https://ksv-polizeipraxis.de/vorschriftsmaessigkeit-auslaendischer-fahrzeuge/
Naja. Grundsätzlich hast Du sicher Recht. Es gibt aber auch immer einzelne Kollegen, die so etwas suchen.
Also ganz sicher ist man da nie.

Ich für meinen Teil bin auch mit erloschener BE durch eine HU gekommen (Sonderlenker). Bißchen Glück gehört dazu.


Aber am schönsten wäre die Möglichkeit, das Fahrzeug in Rumänien zuzulassen. Da gelten dann wirklich nur noch rudimentäre Vorschriften. Vielleicht kümmere ich mich mal um einen Zweitwohnsitz in Kronstadt oder so. ;-)

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