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Technische Änderung, fahren noch erlaubt?

Begonnen von Plattfuss, 02. Juli 2022, 14:33:42

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Plattfuss

Hallo zusammen, ich habe jetzt auch seit Pfingsten meine T7. Das Fahren damit macht mega Laune, allerdings befürchte ich, dass es momentan von kurzer Dauer ist. Da ich leider nur einen A2 Führerschein besitze, musste noch eine Drosselung eingebaut werden. Leider wurde das auch erst gemacht, nachdem die Zulassung gemacht wurde. Da ich eine Teilfinanzierung gemacht habe, liegt der KFZ Brief auch bei der Bank und ich kann die Drosselung nicht eintragen lassen, solange eben jener noch nicht bei der Zulassungsstelle liegt. (Diese Bürokratie auch immer  /mecker/).

Meine Frage ist jetzt, darf ich mein Motorrad dennoch fahren, obwohl die Drosselung nicht eingetragen ist? Bzw reicht es, wenn ich den DEKRA Bericht mit mir rumführe und sage das aus gewissen Gründen noch keine Änderung in den Papieren vorgenommen wurde?

Ahoi Plattfuss

SL1975

Eine Leistungsänderung muss sofort eingetragen werden. Ist auch für die Versicherung relevant. Einfach so rumfahren würde ich definitiv nicht. Bei finanzierten Fahrzeugen kann man aber problemlos die Zulassungsbescheinigung zur Zulassungsstelle senden lassen, dann werden die Papiere geändert und sie geht wieder zurück zur Bank. Funktioniert einwandfrei, kostet halt ein paar Euro extra.

mfw

Imho ist deine Betriebserlaubnix durch technische Änderung erloschen, also Fahren ist nicht erlaubt, außer zum TÜV. Was ich mich allerdings frage: Wofür braucht man da den Brief? Das ganze muss doch nur in der Zulassung vermerkt werden.

Tom Paris

Darfst du leider nicht. Und ist auch sehr von abzuraten. Vergehen nennt sich Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist juristisch keine Bagatelle.

hakim

Zitat von: mfw am 02. Juli 2022, 22:20:49
Imho ist deine Betriebserlaubnix durch technische Änderung erloschen, also Fahren ist nicht erlaubt, außer zum TÜV. Was ich mich allerdings frage: Wofür braucht man da den Brief? Das ganze muss doch nur in der Zulassung vermerkt werden.
Hallo,
im "Brief" / Zulassungsbescheinigung II steht die Motorleistung vermerkt. Deshalb wird beim Eintragen einer Leistungsänderung nicht nur der "Schein" neu ausgestellt, sondern auch der alte Brief eingezogen und ein neuer ausgefertigt.
Hakim

Mr.Oizo

Zitat von: Tom Paris am 02. Juli 2022, 22:28:52
Darfst du leider nicht. Und ist auch sehr von abzuraten. Vergehen nennt sich Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist juristisch keine Bagatelle.

Ich hätte meinem Versicherungsagenten Bescheid gegeben und wär gefahren-passenden Führerschein hätte ich ja gehabt und die Drossel ist ja verbaut.... /-/


yamralf

Als ich mit dem Motorrad fahren begann gab es viele die ihr Krad in der 98 PS Klasse versicherten aber offen fuhren. Sehr beliebt unter Yamaha FJ 1100/1200 Fahrern.  Bin da auch eher bei Tom Paris was das Fahren betrifft. Schönen Gruß
Eine Enduro putzen, ist wie Seiten aus der Bibel reißen.

Zahme Vögel singen von Freiheit. Wilde Vögel fliegen,

Tom Paris

Mit erloschener Betriebserlaubnis zu fahren ist ne Ordnungswidrigkeit. Aber wenn nicht endgültig im Schein die Drossel drin steht, ist sie es amtlich halt nicht. Und mit A2 Führerschein ist das halt ne Straftat. Auch wenn man vielleicht Gnade vom Staatsanwalt bekommt weil die Dossel ja zumindest drin war, den Terror will man nicht haben. Versicherung ist trotzdem gültig und würde greifen. Ist aber ne Vertragsverletzung die Kündigung oder Eintrag ins "Schwarze Buch"  der Versicherer nach sich zieht. Im Schadensfall auch Regress.

Mr.Oizo

Die Betriebserlaubnis dürfte nicht erlöschen.
Er hat ja die Abnahme vom Tüv-in dem steht immer das das Fahrzeug ansonsten der Betriebserlaubnis entspricht.

Es dürfte meines Erachtens lediglich ein Sturm im Wasserglas-sprich Geldbeutel- werden.

Aber ich bin kein Rechtsexperte....

Plattfuss

Um allen aus dem Weg zu gehen hab ich sie stehen lassen, meine Bank angerufen, die haben es hingeschickt (25€ Gebühr /mecker/). Ich bin heute früh hin, hab es ändern lassen und jetzt sollte alles in Ordnung sein (hat natürlich auch nochmal 10€ mehr gekostet wegen der Aufbewahrung, aber man gibt es ja gerne ::).)
Dann kann ich morgen gleich mal ne schöne Runde drehen   8)
Vielen Dank liebe Teneristen für das abhalten von Dummheiten.
Ahoi Plattfuss

RomanL

Zitat von: Mr.Oizo am 04. Juli 2022, 13:36:46Die Betriebserlaubnis dürfte nicht erlöschen.
Er hat ja die Abnahme vom Tüv-in dem steht immer das das Fahrzeug ansonsten der Betriebserlaubnis entspricht.

Es dürfte meines Erachtens lediglich ein Sturm im Wasserglas-sprich Geldbeutel- werden.

Aber ich bin kein Rechtsexperte....

Meinung ist leider kein geltendes Recht. Eine Umtragung ist erst dann vollständig, wenn sie im Dokument erfolgt ist. Da hilft leider auch kein noch so amtlicher TÜV-Schrieb. Das Amt trägt um und meldet es in die Datenbank. Bis dahin nix ABE und somit nix zu fahren.
So ist nun mal die Gesetzeslage...

Gruß
Roman

PS: Gleiches gilt für alle abnahme- UND eintragungspflichtigen §21-Umbauten.

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