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Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info

Begonnen von thorbenhh, 22. April 2011, 11:48:20

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ila

Hallo Franz,

da bin ich ja mal gespannt, was Du herausfindest....

Ich habe einmal beim TÜV und Dekra angerufen...

TÜV sagt: es existieren keine Reifenbindungen für die XT, aber es darf nur ein freigegebener Reifen aufgezogen werden, sonst erlischt die ABE
Dekra sagt: es existieren keine Reifenbindungen für die XT, ich darf aufziehen, was ich will (natürlich korrekte Grösse/Li), nur keine Mischbereifungen und alles ist gut.....

Der TÜV-ler meinte noch, dass es keine Bindungen mehr im KFZ-Schein gibt, das wäre einfacher.... darauf sagte ich: ist doch das Gleiche wie vorher auch - wenn eine Freigabe vom Reifenhersteller vorlag, durfte ich früher auch "alles aufziehen"....
Klasse.... in dem "Paragraphendschungel" sind sich scheinbar nicht mal die "Fachleute" einig.... ich könnte kot...n. Alles wird einfacher und keiner kennt sich aus.....

Vielleicht mache ich mir den Spass und rufe noch bei der GTÜ an...... vielleicht gibt es noch eine dritte Alternative, die wir alle noch nicht kennen  :P

Gruss Ingo

ila

so - es geht noch weiter :).....

Die GTÜ sagt, es ist das bindend, was der Hersteller sagt... Auf der Freigabeseite von Yamaha steht nichts :) - die 1200-er ist nicht aufgeführt.... Kontakt geht wohl nur über den Händler... den werde ich jetzt mal damit beglücken :)

Ich finde es mittlerweile schon wieder lustig... wer möchte, kann mal nach dem "Passierschein A38" von Asterix und Obelix googeln.....  /beer/

Gruss Ingo

XT12

Also ich war eben persönlich beim TÜV vorstellig und habe meine Fahrzeugpapiere vorgelegt.
Auf Anhieb konnte der TÜV-Mann meine Frage nicht beantworten. Dann hat er 15 Minuten in seinen Computer herumgehackt.

Und dann kam die Antwort:
Es existieren keine Reifenbindungen für die XT1200, ich darf aufziehen, was ich will (natürlich korrekte Grösse/Li), nur keine Mischbereifungen und alles ist gut.....

Ich habe dann nochmal auf die Vorgaben von Yamaha, die in der Betriebsanleitung stehen, hingewiesen.
Der TüV-Mann sagt, dass das keine Rolle spielt, die Fahrzeugpapiere sind ausschlaggebend.

Na dann, montieren wir, was wir wollen.

Viele Grüße
Franz

Pepe

Hallo Ingo,
hallo Franz,

Danke für die Mühe, die ihr euch gemacht habt, um die Problematik etwas zu erhellen.

Ich werde nach wie vor nur freigegebene Reifen fahren. Die Hersteller machen hier nicht umsonst lange Tests und produzieren sogar modellabgestimmte Sonderkennungen. Im Falle eines Falles nützt mir die mündl. Ansicht eine TÜV Angestellten leider nur wenig.

schöne Grüße

Peter

ila

OK - ich bekomme meinen  :) gerade nicht ans Telefon......

Ich werde mal schauen, ob ich noch einen Hufschmied finde, vielleicht weiss der auch noch was dazu :)

Danke Franz, schön zu sehen, das man sich innerhalb "der eigenen Organisation" (TÜV) nicht mal einig ist.

Gruss Ingo

Slaine

Der Händler meine vertrauen hat gesagt man darf was man will montieren, Großer, Typ, Geschwindigkeit usw. muss passen, sonst nichts.

ila

#21
Ich habe meinen gestern noch erreicht und ihn gebeten, mal was bei Yamaha herauszufinden.... - ich hoffe, dass er das Gleiche wie bei Dir sagt.... :)

Werde das Ergebnis dann posten.....  /beer/

Gruss Ingo

aabacan

Hey folks,

war gestern bei meinem Motorradreifenhändler und bei einem freundlichen TÜV-SüdWest-Ingenieur.

Beide waren sich unabhängig voneinander einig, dass solange in den Fahrzeugpapieren nur die Reifendimensionen angegeben sind, man(n)/frau  fahren kann was diesen Dimensionsangaben entspricht, jeweils von einem Hersteller und mit zueinanderpassenden Profilarten. Mischbereifung ist nicht erlaubt.

In meinem Fahrzeugschein, im Fahrzeugbrief und in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ist zur Bereifung kein einschränkender Vermerk aufgeführt, dementsprechend kann ich, die richtige Reifendimensionierung vorausgesetzt, fahren was der Markt so anbietet.

Anders sieht es aus, wenn im Fahrzeugschein oder im Fahrzeugbrief oder in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zusätzlich ein einschränkender Vermerk aufgeführt ist wie z.B. ... Bereifung nur entsprechend der in der Herstellerbetriebserlaubnis angegebenen Fabrikate bzw. Reifentypen ... . In diesem Falle darf ich nur die in der Herstellerbetriebserlaubnis aufgeführten Reifentypen fahren.

Nach dieser Auskunft werde ich mich zukünftig verhalten, d.h. ich habe jetzt den "normalen" Metzeler Tourance montiert. Ich denke der normale Tourance hat ähnliche Fahrqualitäten bei Trockenheit und Nässe wie der Tourance EXP Index C. Außerdem erwarte ich mir vom "normalen" Tourance  einen geringeren Reifenverschleiss als beim Tourance EXP, Index C (8.000 km bis ratzeglatt hinten).

Gruß Wolfgang

ps Für die absolute Richtigkeit der o.g. Informationen übernehme ich ausdrücklich keine Gewähr.

thorbenhh

#23
MoinMoin,

ich habe es jetzt endlich schriftlich vom GTÜ.

Sehr geehrter Herr XY,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Deutschland ist die Reifenbindung für Motorräder noch nicht wie bei den Pkws aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Fahrzeughersteller immer noch Reifenbindungen aussprechen können. Die Motorradhersteller gehen jedoch immer mehr dazu über keine Reifenbindung mehr auszusprechen. Bei Fahrzeugen, für die die neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, steht meistens der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" drin. Ein Blick in die EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges zeigt uns und den Überwachungsorganen, dass für Ihr Fahrzeug keine Reifenbindung besteht. Damit könnten sie alle Radialreifen in der Größe, wie sie in Ihren Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, fahren. Es empfiehlt sich jedoch die Reifenempfehlungen der Fahrzeug- und Reifenhersteller zu beachten. Laut Bedienungsanleitung werden für Ihr Fahrzeug empfohlen:
Vorderreifen:
Größe:
110/80R19M/C 59V
Hersteller/Modell:
BRIDGESTONE/BW501
METZELER/TOURANCE EXP C
Hinterreifen:
Größe:
150/70R17M/C 69V
Hersteller/Modell:
BRIDGESTONE/BW502
METZELER/TOURANCE EXP C
VORNE und HINTEN:
Reifenventil:
TR412
Ventileinsatz:
#9100 (Original)



Freundliche Grüße

YXXA
Referent Betreuung Prüftätigkeit





Twindriver900

Hallo zusammen,

maßgebend ist immer der Zulassungsbescheid II und hier sind bei der ST Bridgestone und Metzler eingetragen.
Für alle anderen Reifen muss eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorhanden sein.
Ansonsten wirds teuer.

Gruß Roger  /tewin/

Fredl

#25
Servus Leut?s!

Na was gilt jetzt /mecker/
Ein Blick in die EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges zeigt uns und den Überwachungsorganen, dass für Ihr Fahrzeug keine Reifenbindung besteht. Damit könnten sie alle Radialreifen in der Größe, wie sie in Ihren Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, fahren.
Also sieht weder der TÜV/Dekra usw. und auch die Überwachungsorgane sprich Polente nicht, ob nun eine Reifenbindung besteht!
Also, besteht keine und ich kann fahren was ich will /beer/
Gutso, mach ich eh /angel/

Oder aber gilt was Roger sagt:

maßgebend ist immer der Zulassungsbescheid II und hier sind bei der ST Bridgestone und Metzler eingetragen.
Für alle anderen Reifen muss eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorhanden sein.
Ansonsten wirds teuer.

Was gilt jetzt die EG-Typengenehmigung oder der Zulassungsbescheid II????????
Und vor allem was kann die Polizei, Dein freundlicher Mitesser und Fallensteller, den so bei einer Kontrolle auf seinen Laptop für Daten abrufen?
I kenn mi nimma aus /mecker/



Franki

ich würd' mich da auf Aussagen von Yamaha berufen. Gibt es da nix Schriftliches? Irgendwas, was man immer mitführen kann (und muss)? Wäre doch das Idealste...

uwemol

hallo zusammen,
ich denke, dass bei einer kontrolle vor ort nachgeschaut wird, ob sich deine reifen mit den angaben in deiner zulassung decken.
das steht die reine grössenangabe drin. ich kann mir nicht vorstellen, dass die rennleitung in datenbanken da weiterforscht.
aber bei einem unfall könnte die sache schon anders aussehen.
gruss uwe
wer wenig weiß, glaubt viel (Bono)

Odin22

Zitat von: aabacan am 27. April 2011, 14:02:42
Hey folks,

war gestern bei meinem Motorradreifenhändler und bei einem freundlichen TÜV-SüdWest-Ingenieur.

Beide waren sich unabhängig voneinander einig, dass solange in den Fahrzeugpapieren nur die Reifendimensionen angegeben sind, man(n)/frau  fahren kann was diesen Dimensionsangaben entspricht, jeweils von einem Hersteller und mit zueinanderpassenden Profilarten. Mischbereifung ist nicht erlaubt.

In meinem Fahrzeugschein, im Fahrzeugbrief und in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ist zur Bereifung kein einschränkender Vermerk aufgeführt, dementsprechend kann ich, die richtige Reifendimensionierung vorausgesetzt, fahren was der Markt so anbietet.

Anders sieht es aus, wenn im Fahrzeugschein oder im Fahrzeugbrief oder in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zusätzlich ein einschränkender Vermerk aufgeführt ist wie z.B. ... Bereifung nur entsprechend der in der Herstellerbetriebserlaubnis angegebenen Fabrikate bzw. Reifentypen ... . In diesem Falle darf ich nur die in der Herstellerbetriebserlaubnis aufgeführten Reifentypen fahren.

Nach dieser Auskunft werde ich mich zukünftig verhalten, d.h. ich habe jetzt den "normalen" Metzeler Tourance montiert. Ich denke der normale Tourance hat ähnliche Fahrqualitäten bei Trockenheit und Nässe wie der Tourance EXP Index C. Außerdem erwarte ich mir vom "normalen" Tourance  einen geringeren Reifenverschleiss als beim Tourance EXP, Index C (8.000 km bis ratzeglatt hinten).

Gruß Wolfgang

ps Für die absolute Richtigkeit der o.g. Informationen übernehme ich ausdrücklich keine Gewähr.

Hallo Wolfgang ,

Muß man beim " normalen " Tourance eigentlich auch noch auf so einen " C "  Index achten , oder was hast du genau aufgezoegen / empfohlen bekommen ...  ???  ???  ???

Und wenn du schon erste  " Er-Fahrungen " hast , schreib mal gleich drauf los ... !!!  :o  8)  :o

Zeige dort auch großes Interresse , der " Alte " nutzt ja nur auf den ersten 2 - 3000 km schnell ab und dann stabilisiert er sich ...  /beer/

Gruß aus dem Norden

Ralf

Jörg Lutz

Zitat von: Twindriver900 am 27. April 2011, 14:28:34
Hallo zusammen,

maßgebend ist immer der Zulassungsbescheid II und hier sind bei der ST Bridgestone und Metzler eingetragen.
Für alle anderen Reifen muss eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorhanden sein.
Ansonsten wirds teuer.

Gruß Roger  /tewin/

Hallo Twindriver,

habe gerade nochmal nachgeschaut. In meinem Zulassungsbescheid Teil II steht lediglich die Reifendimension.
Die Reifenfabrikate Bridgestone und Metzeler sind nicht eingetragen bzw. aufgeführt.
Du meinst die XT 1200 Z ?

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