YAMAHA TENERE FORUM

Technik => Ténéré 700 => Thema gestartet von: Patrick am 23. Januar 2020, 17:44:01

Titel: Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Patrick am 23. Januar 2020, 17:44:01
Hallo zusammen,
ich trau mich mal, hier ein neues Thema aufzumachen, um den Reifenthread nicht allzusehr zu überladen.
Ich hatte bei Conti angefragt, weil ich die letzten Jahre mit deren Reifen sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr XYZ,
für das benannte Fahrzeug sind derzeit noch keine Empfehlungen/Freigaben für Continental-Bereifungen erhältlich.
Ein Termin hierfür kann derzeit nicht benannt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
ABC
Technischer Produkt Service
Technischer Kundendienst


Die bereits bekannten Freigaben von Dunlop hänge ich hier der Vollständigkeit halber noch einmal an.
Gruss
Patrick
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: bigg0r am 23. Januar 2020, 20:35:02
Du kannst jeden Reifen, der den Dimensionen im Schein entspricht aufziehen. Du brauchst keine Freigabe. Wenn Geschwindigkeitsindex und Lastindex passen einfach fahren, wenn Geschwindigkeit nicht passt, muss es ein M+S sein und du braucht einen Aufkleber im Sichtfeld.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Patrick am 24. Januar 2020, 06:12:08
Hallo Biggür,
das mag so richtig sein oder auch nicht.... Ich habe im Zweifelsfall beim TÜV oder bei einer Polizeikontrolle lieber eine
Freigabe einstecken. Einen meiner Meinung nach ganz guten Überblick gibt dieses Dokument vom ADAC:

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

Gruss
Patrick
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: bigg0r am 24. Januar 2020, 07:33:31
Kannst du natürlich handhaben wie es dir am liebsten ist. Direkt 1. bestätigt aber meine Aussage.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: tam91 am 24. Januar 2020, 18:33:46
Hallo
Wie Biggor schreibt hat die Ténéré 700 keine Reifenbindung also braucht sie auch keine Reifenfreigabe die von der Reifenbindung entbindet.
Gruß
Christoph
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Patrick am 25. Januar 2020, 07:48:34
Hallo zusammen,
also ich sehe das zumindest für Deutschland anders...

Dazu bitte nochmal in den Punkt 2.2. des oben verlinkten ADAC Dokuments schauen ("2.2.Als verbindliche Empfehlung versteckte Reifenbindung der Motorradhersteller").

Danach in die Bedienungsanleitung gucken, wo auf Seite 6-20 der folgende Satz steht: "Ausschließlich die nachfolgenden Reifen sind nach zahlreichen Tests von Yamaha freigegeben worden:" Dahinter sind dann die Orginal Pirellis genannt, sonst nichts.

Damit haben wir in DE de facto eine Reifenbindung, die eine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich macht, wenn man andere
Reifen aufzieht.  :o

Gruss
Patrick

.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Tom Paris am 25. Januar 2020, 08:06:07
Diese "versteckte Reifenbindung" greift doch nur wenn der Fahrer nach einem Unfall den Motorradhersteller haftbar machen will. Mal ehrlich, wer macht dass denn? Rein Zulassungsrechtlich gibt es für die neuen Modelle keine Bindung.

Im übrigen ist diese Zusammenstellung des ADAC wirklich sehr gut gemacht. Gerade für ältere Modelle ist das Thema ja fast undurchsichtig.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: tam91 am 25. Januar 2020, 09:15:05
Hallo
nochmal: in allen Deinen "amtlichen Papieren" (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie COC) steht keine Reifenbindung in Form eines Herstellers oder Reifentyps. In Deiner Gebrauchsanleitung steht auch, daß Du nur Yamaha Ersatzteile und sonst noch was benutzen sollst und keine Pudel im Abgasstrom trocknen :o diese Sachen haben soviel rechtliche Relevanz wie der Spruch meiner Oma ich soll nicht so schnell fahren.
Gruß
Christoph
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Patrick am 25. Januar 2020, 09:40:22
naja, ich möchte ja auch nicht den  /devil/ an die Wand malen, letztendlich muss und soll das jeder nach seinem
Gusto entscheiden. Der von Tom erwähnte Punkt "Haftung" könnte aber aus meiner Sicht nicht nur gegenüber
Yamaha ins Spiel kommen, sondern z.B. auch bei einem "unverschuldeten" Unfall aus dem dann eine größere
Teilschuld wird, weil es keine Freigabe für die Reifen gibt.... Ich bin da ein etwas gebranntes Kind.....(nicht wegen
Reifen, sondern wegen "unangepasster Geschwindigkeit" - laut Gutachten war ich mit 50-60 km/h außerorts
auf einer Bundesstrasse unterwegs - ein PKW bog aus einem Feldweg ein und am Schluss war ich zu 60% schuld..).
Gruss
Patrick
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: tam91 am 25. Januar 2020, 10:22:14
Hallo
Da nunweider ergibt sichaus der GEfährdungshaftung die jeder hat der ein Kraftfahrzeug benutzt. Deren Sinn ist das alle Schäden die aus dem Benutzen eines KFZ entstehen im Endeffekt von der Versicherung gedeckt ist und niemand auf irgndwelchen Schäden sitzen bleibt. für den Normalen Menschenverstand nicht immer logisch und oft entgegen de Rechtsgefühl aber zweckdienlich.
Das andere sind Bau und Zulassungsvorschriften und bei denen ist prinzipiell alles erlaubt was nicht verboten ist. Und diese angst vor haftungsrechtlichen Sachen rührt von dem Unsinn her, der auch bei uns aus dem "angelsächsischen Recht" kommt und in dem man jeden für alles versuchen kann zu verklagen, was bei uns aber Gott sei Dank nicht geht. Deshalb stehen in den Gebrauchsanleitungen von international gehandelten Geräten auch der ganze Unsinn drin, weil seltsame Amis halt ihre Pudel in der Mikro trocknen und für die eigene Blödheit auch noch den Hersteller verklagen können.
Du kannst Dir also gerne versuchen Reifenfreigaben zu besorgen, diese werden aber von den Herstellern vermutlich nicht erstellt werden, weil sie nicht notwendig sind und extrem viel Geld kosten.
Gruß
Christoph
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 25. Januar 2020, 15:57:24
Zitat von: Tom Paris am 25. Januar 2020, 08:06:07
Diese "versteckte Reifenbindung" greift doch nur wenn der Fahrer nach einem Unfall den Motorradhersteller haftbar machen will.
Falsch. Die greift immer. Sobald du einen Unfall verschuldet hast und deine Versicherung blechen soll. Dann weis mach nach, das deine Reifenkombo (ohne Freigabe, ohne Tests) für das Fahrzeug geeignet ist. Richtig! Kannst du gar net. Und es ist allgemein bekannt, das nicht jeder Reifen auf jedem Motorrad funktioniert.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 25. Januar 2020, 16:00:00
Zitat von: tam91 am 25. Januar 2020, 09:15:05
Hallo
nochmal: in allen Deinen "amtlichen Papieren" (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie COC) steht keine Reifenbindung in Form eines Herstellers oder Reifentyps. In Deiner Gebrauchsanleitung steht auch, daß Du nur Yamaha Ersatzteile und sonst noch was benutzen sollst und keine Pudel im Abgasstrom trocknen :o diese Sachen haben soviel rechtliche Relevanz wie der Spruch meiner Oma ich soll nicht so schnell fahren.
Gruß
Christoph
Das muss da auch nicht stehen. Es reicht, das Yamaha andere Reifen nicht freigeben hat.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 25. Januar 2020, 16:09:42
Zitat von: tam91 am 25. Januar 2020, 10:22:14
Du kannst Dir also gerne versuchen Reifenfreigaben zu besorgen, diese werden aber von den Herstellern vermutlich nicht erstellt werden, weil sie nicht notwendig sind und extrem viel Geld kosten.
Gruß
Christoph
Ich hab von Mitas eine und eine Empfehlung von Heidenau. TÜV abnehmen mußt es aber trotzdem.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 25. Januar 2020, 16:31:56
Zitat von: jenova am 25. Januar 2020, 16:00:00
Das muss da auch nicht stehen. Es reicht, das Yamaha andere Reifen nicht freigeben hat.
Und auf welche Rechtsvorschrift stützt Du Deine Auffassung genau?

Was die Versicherung angeht: zumindest die Haftpflicht zahlt auch bei erloschener Betriebserlaubnis. Und Regress kommt da auch nur in begrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

Gesendet von meinem G8441 mit Tapatalk

Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 26. Januar 2020, 05:33:46
Zitat von: Onkeldittmeyer am 25. Januar 2020, 16:31:56
Und auf welche Rechtsvorschrift stützt Du Deine Auffassung genau?

Was die Versicherung angeht: zumindest die Haftpflicht zahlt auch bei erloschener Betriebserlaubnis. Und Regress kommt da auch nur in begrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

Gesendet von meinem G8441 mit Tapatalk
kannst du alles beim ADAC nachlesen.
Die Haftpflicht zahlt immer. Nur holt sie sich das Geld im Zweifel von dir wieder zurück
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: bikeever am 26. Januar 2020, 09:48:40
Zitat von: Patrick am 25. Januar 2020, 07:48:34
Hallo zusammen,
also ich sehe das zumindest für Deutschland anders...

Dazu bitte nochmal in den Punkt 2.2. des oben verlinkten ADAC Dokuments schauen ("2.2.Als verbindliche Empfehlung versteckte Reifenbindung der Motorradhersteller").

Danach in die Bedienungsanleitung gucken, wo auf Seite 6-20 der folgende Satz steht: "Ausschließlich die nachfolgenden Reifen sind nach zahlreichen Tests von Yamaha freigegeben worden:" Dahinter sind dann die Orginal Pirellis genannt, sonst nichts.

Damit haben wir in DE de facto eine Reifenbindung, die eine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich macht, wenn man andere
Reifen aufzieht.  :o

Gruss
Patrick

.

Moin,

In der gedruckten Anleitung steht an der Stelle auch der Michlien Ankee Wild mit dem Hinweis, 170 KM/H, M+S Kennung und Aufkleber.

Grüße
Martin
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 26. Januar 2020, 10:20:13
Zitat von: jenova am 26. Januar 2020, 05:33:46
kannst du alles beim ADAC nachlesen.
Die Haftpflicht zahlt immer. Nur holt sie sich das Geld im Zweifel von dir wieder zurück
Der ADAC ist keine Rechtsvorschrift. Wenn in der Betriebserlaubnis keine Reifenbindung vorgesehen ist, dann gibt es auch keine.
Man muß das einhalten, was dort steht, im Falle der Tenere (meine wird noch gebaut und das COC noch gedruckt, weshalb ich selbst nicht nachgucken kann) gibt es offenbar nur Vorgaben zur Reifendimension, Reifenbauart und Geschwindigkeit.

Die Haftpflicht holt sich erstens nur einen Teil (glaube maximal 2.500 Euro, müßte aber nachsehen) zurück und das auch nur in eng begrenzten Fällen (kein Führerschein, Suff, Drogen). Nachzulesen in den AKB der Versicherer.
Bei der Vollkasko sieht es anders aus, da kriegt man unter Umständen nix.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 26. Januar 2020, 10:46:34
Nachtrag:


Ich habe jetzt mal nachgeschaut. Es sind nicht maximal 2.500 Euro, sondern 5.000 Euro, die von Gesetzeswegen zulässig wären.
Außerdem gibt es noch ein paar andere Fälle, die Regress erlauben (unberechtigter Fahrer, Straßenrennen, Wechselkennzeichen nicht angebracht, Zweckentfremdung).

Nachzulesen in der KfzpflVV, Par 5 Abs 3 https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html

Was dann der eigene Versicherer davon umsetzt steht wiederum in den AKB des Versicherers.

Der langen Rede kurzer Sinn: Eine erloschen Betriebserlaubnis (zum Beispiel wegen eines falschen Reifens) darf überhaupt nicht zu einem Regress führen. Also in der Haftpflicht.
Wie das bei anderen Versicherungen ausschaut, kann jetzt ein anderer nachgucken. ;-)

P. S.: Ein fettes Bußgeld, Punkte und das Verbot der Weiterfahrt gäbe es natürlich trotzdem...
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: xtzrga am 26. Januar 2020, 16:24:04
Zitat von: bikeever am 26. Januar 2020, 09:48:40
Moin,

In der gedruckten Anleitung steht an der Stelle auch der Michlien Ankee Wild mit dem Hinweis, 170 KM/H, M+S Kennung und Aufkleber.

Grüße
Martin

Komischerweise steht bei mir in der deutschen Anleitung nur der Pirelli drinnen. ( unter Punkt 6-20) Warum gibt es verschiedene Versionen? Oder bist du aus Österreich?
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Hersch50 am 26. Januar 2020, 19:54:54
Hallo zusammen,
ich werde jetzt auch mal meine Info wegen Reifen zum Besten geben.
Bei Polizei und §29 habe ich eine Zulassungsbescheinigung Teil 1
vorzulegen und darin steht eindeutig was montiert zu sein hat:
Bei der Tenere 700 steht
VA 90/90-21 M/C 54 V und HA 150/70 R 18 M/C 70 V
und nichts von Pirelli od. sonst was.
d.h. der auf dem Fahrzeug verbaute Reifen muß diese Bezeichnungen auf der Flanke haben oder Höherwertigere wie W, Z .  Hat man Reifen montiert auf dem diese Bezeichnungen nicht stehen braucht man eine
Freigabe vom Reifenhersteller .
Es interessiert niemanden, was für Reifen montiert sind,  wenn die Bezeichnung stimmt. Siehe oben.
Ich hoffe dass ich hiermit alle offenen Fragen hinlänglich beantwortet habe.
Grüße

Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: bikeever am 26. Januar 2020, 20:13:07
Zitat von: xtzrga am 26. Januar 2020, 16:24:04
Komischerweise steht bei mir in der deutschen Anleitung nur der Pirelli drinnen. ( unter Punkt 6-20) Warum gibt es verschiedene Versionen? Oder bist du aus Österreich?

Nein, komme aus Deutschland:)

Eigentlich ist doch das COC maßgebend. Wenn da die ,,R" Reifen drin stehen, darf man die auch fahren.

Grüße
Martin
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 26. Januar 2020, 20:16:14
So ist es im Fahrzeugschein neuer Art steht nicht zwingend alles drin. Im COC schon.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: bigg0r am 27. Januar 2020, 07:58:16
@xtzrga: Du hast wie ich eine mit e*xxx*00 - bikeever hat e*xxx*01, eine etwas neuere EU Typengenehmigung bei seinem Bike. Gab's wohl ab September irgendwann. Bisschen doof.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 28. Januar 2020, 03:40:02
Zitat von: Onkeldittmeyer am 26. Januar 2020, 10:20:13
Der ADAC ist keine Rechtsvorschrift. Wenn in der Betriebserlaubnis keine Reifenbindung vorgesehen ist, dann gibt es auch keine.
Man muß das einhalten, was dort steht, im Falle der Tenere (meine wird noch gebaut und das COC noch gedruckt, weshalb ich selbst nicht nachgucken kann) gibt es offenbar nur Vorgaben zur Reifendimension, Reifenbauart und Geschwindigkeit.

Die Haftpflicht holt sich erstens nur einen Teil (glaube maximal 2.500 Euro, müßte aber nachsehen) zurück und das auch nur in eng begrenzten Fällen (kein Führerschein, Suff, Drogen). Nachzulesen in den AKB der Versicherer.
Bei der Vollkasko sieht es anders aus, da kriegt man unter Umständen nix.
Stimmt, der ADAC isn Automobilclub. Aber wenn du dem Thread gefolgt wärst, was du nicht bist, hättest du auch dieses kleine PDF gelesen (https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf). Die Reifenbindung kommt vom Hersteller, nachzulesen im Handbuch. Nicht von Rechtswegen.
Achso, also es gibt nur drei Fälle wo die Haftpflicht sich das Geld zurückholt.  Dann is ja gut. Dann kann ich eigentlich völlig sinnbefreit und mit einem illegalen, nicht verkehrssicheren Fahrzeug fahren und Unfälle verschulden solange ich einen Führerschein habe, nicht betrunken bin und nicht bekifft bin passiert mir nix.
Gerade nochmal nachgelesen: KfzPflVV §6 bezieht sich nicht auf den Unfall selbst sondern was nach dem Unfall passiert.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 28. Januar 2020, 03:53:31
Zitat von: Onkeldittmeyer am 26. Januar 2020, 20:16:14
So ist es im Fahrzeugschein neuer Art steht nicht zwingend alles drin. Im COC schon.
Aber da du ja so erpicht darauf bist nur nach Fahrzeugschein zu gehen, darfst halt auch nur die Dimensionen fahren, die im Schein stehen. Denn mit anderen Dimensionen isses ja nicht zugelassen. Egal was das CoC vorschreibt. Das CoC is keine Zulassungsbescheinigung.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 28. Januar 2020, 04:04:51
Was ist denn mit Dir los?

Erstens bin ich dem Thread gefolgt, zweitens habe ich das pdf gelesen (bzw. den Teil, der sich mit der "versteckten Reifenbindung" befasst), das ändert aber nichts daran, daß es zulassungsrechtlich nicht bindend ist.

Rechtlich bindend sind die Einschränungen in der BE. Häufig steht dann in den Fahrzeugpapieren der Satz "Reifenfabrikationsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten".

Wenn nur Reifendimensionen und Geschwindigkeitsindex vorgegeben ist, dann ist eben auch nur das zu beachten.

Von "passiert mir nix" habe ich auch nichts geschrieben, ich habe geschrieben, daß es keine Einschränkungen bei der Leistungspflicht der Haftpflicht gibt und das auch noch mit entsprechenden Quellen belegt. Was Du mit "KfzPflVV §6 bezieht sich nicht auf den Unfall selbst sondern was nach dem Unfall passiert." meinst, erschließt sich mir nicht.
Wir reden doch von Obliegenheitsverletzungen, die VOR dem Schadenseintritt ausgeschlossen wurden, die stehen in § 5 (siehe mein Post).

Verkehrszulassungsrechtlich wird anhand der Betriebserlaubnis geprüft. Und wenn die eben nur Reifengröße und Geschwindigkeitsindex.... Aber wir drehen uns im Kreis.

Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 28. Januar 2020, 04:14:37
Zitat von: jenova am 28. Januar 2020, 03:53:31
Aber da du ja so erpicht darauf bist nur nach Fahrzeugschein zu gehen, darfst halt auch nur die Dimensionen fahren, die im Schein stehen. Denn mit anderen Dimensionen isses ja nicht zugelassen. Egal was das CoC vorschreibt. Das CoC is keine Zulassungsbescheinigung.

Nein. Aber im CoC sind die Daten der EG-Typgenehmigung (Betriebserlaubnis) enthalten. Und die ist eben maßgeblich. Die neuen Fahrzeugscheine (so neu sind die ja nun auch nicht mehr) enthalten im Gegensatz zu den "alten" nicht mehr sämtliche Reifendimensionen. Und auch nicht die ggf. zugelassenen Reifen, dort stand üblicherweise nur der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäßt Betriebserlaubnis beachten."
Dieser Satz hatte eben zur Folge, daß nur diese Reifen (oder weitere freigegebene) verwendet werden durften.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: kahlo am 28. Januar 2020, 16:13:37
https://www.youtube.com/watch?v=_qW2d_rZ5LM (https://www.youtube.com/watch?v=_qW2d_rZ5LM)
(Reifenfreigaben 2020 - Neue Regeln) bringt das Problem auf den Punkt. Ist ja schliesslich nicht nur ein T700-Problem...


Grüsse,
Kahlo
Titel: Frage zu: Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: einzylinder am 28. Januar 2020, 16:43:52
Hallo zusammen,
habe meine Tenere relativ früh im Jahr 2019 bekommen (was natürlich toll war).
Aber, habe daher im COC stehen, dass ich Reifen mit dem "V" fahren darf.
Obwohl die eingetragene zulässige Höchstgeschwindigkeit auch einen Reifen mit "T"
erlauben würde.
Alle Maschinen, die etwas später ausgeliefert wurden, haben die Angaben im COC
seitens Yamaha abgeändert bekommen ("T" erlaubt, mit Aufkleber auf dem Tacho)!

a) Kann ich mir beim TÜV per Einzelabnahme auch den "T" Reifen eintragen lassen?
b) Kann ich darauf hoffen, das Yamaha das irgendwann "nachbessert"?
c) Oder wird es in naher Zukunft wieder "Reifenfreigaben" seitens der Reifenhersteller geben, die ein Entragen ermöglichen?

Grüsse

Einzylinder
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 28. Januar 2020, 16:50:27
Naja, es ist eigentlich bringt das Video gar nichts auf den Punkt. Im Prinzip ist es eine minutenlange Hetze gegen den TÜV ohne jede Quellenangabe.
Zu keinem Zeitpunkt sagt der Mann, worauf er seine Aussagen stützt  und was sich nun genau geändert hat.
Kurzum: kompletter Blödsinn.


@ Einzylinder

https://www.mopedreifen.de/News/WICHTIGE-%C3%84NDERUNG-StVZO-ab-2018-f%C3%BCr-Motorr%C3%A4der.html?id=24

Die Seite scheint mir die Problematik recht anschaulich zusammenzufassen.
Das ist eine ziemlich komplizierte Materie, gut wäre, wenn es im CoC stünde...
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: kahlo am 28. Januar 2020, 16:56:48
Zitat von: Onkeldittmeyer am 28. Januar 2020, 16:50:27
Naja, es ist eigentlich bringt das Video gar nichts auf den Punkt. Im Prinzip ist es eine minutenlange Hetze gegen den TÜV ohne jede Quellenangabe.
Zu keinem Zeitpunkt sagt der Mann, worauf er seine Aussagen stützt  und was sich nun genau geändert hat.
Kurzum: kompletter Blödsinn.
Ok. Jeder hat seine eigene Filterblase. Mich nicht ausgenommen. Merkt man aber besonders in diesem Thread.
Grüsse,
Kahlo.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 28. Januar 2020, 20:01:16
Dem kann ich nur beipflichten. Wenn jemand in einer Filterblase lebt, dann der Mann in dem Video.
Problem ist, er ist rhetorisch ganz gut drauf, das führt dann halt dazu, daß viele das unkritisch hinnehmen.

Sei's drum.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: einzylinder am 28. Januar 2020, 20:07:25
Es tut mir leid, aber der letzte Film- Beitrag hilft uns überhaupt nicht weiter.
Sachliches und gut fundiertes Wissen wäre hilfreich gewesen.

Grüsse
Einzylinder
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Hersch50 am 06. Februar 2020, 20:38:39
hern Müll hasttt[img /tuar/img]
Titel: Antw:Frage zu: Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 07. Februar 2020, 14:20:09
Zitat von: einzylinder am 28. Januar 2020, 16:43:52
Hallo zusammen,
habe meine Tenere relativ früh im Jahr 2019 bekommen (was natürlich toll war).
Aber, habe daher im COC stehen, dass ich Reifen mit dem "V" fahren darf.
Obwohl die eingetragene zulässige Höchstgeschwindigkeit auch einen Reifen mit "T"
erlauben würde.
Alle Maschinen, die etwas später ausgeliefert wurden, haben die Angaben im COC
seitens Yamaha abgeändert bekommen ("T" erlaubt, mit Aufkleber auf dem Tacho)!

a) Kann ich mir beim TÜV per Einzelabnahme auch den "T" Reifen eintragen lassen?
b) Kann ich darauf hoffen, das Yamaha das irgendwann "nachbessert"?
c) Oder wird es in naher Zukunft wieder "Reifenfreigaben" seitens der Reifenhersteller geben, die ein Entragen ermöglichen?

Grüsse

Einzylinder
Es ist nichts nachgebessert worden. War ja kein Fehler im CoC.  Dein CoC wird nicht geändert. Du kannst alle Reifen mit Index >=  186 fahren.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 07. Februar 2020, 14:21:06
Zitat von: einzylinder am 28. Januar 2020, 20:07:25
Es tut mir leid, aber der letzte Film- Beitrag hilft uns überhaupt nicht weiter.
Sachliches und gut fundiertes Wissen wäre hilfreich gewesen.

Grüsse
Einzylinder
Steht alles hier im Thread und ist auch zu externen Quellen verlinkt. ADAC zum Beispiel.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 07. Februar 2020, 20:04:19
Sag mal, arbeitest Du eigentlich beim ADAC?  ;D
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 07. Februar 2020, 20:44:12
Zitat von: Onkeldittmeyer am 07. Februar 2020, 20:04:19
Sag mal, arbeitest Du eigentlich beim ADAC?  ;D
Klar. Ich köder hier Leute mit der Verlinkung zu Fachliteratur zu den Thema. Ich krieg da pro Klick auf den Link 5 Cent. Hier der Link, den ich meinte https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 07. Februar 2020, 20:46:49
Warum nicht, Kleinvieh macht auch Mist!
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Franki am 07. Februar 2020, 22:57:05
a Social Media expert ;D
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: -Tommy- am 21. Februar 2020, 09:45:49
Hallo zusammen,

da es hier ja eigentlich um Reifenfreigaben geht, hier mal die Liste von Mitas
für die Ténéré 700. Zu finden hier:

https://www.mitas-moto.com/de/reifenfreigabe/yamaha
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Franz am 21. Februar 2020, 10:31:49
Hallo,
ich möchte nicht unken, aber es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, keine Reifenfreigabe bescheinigung.
LG Franz
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: -Tommy- am 21. Februar 2020, 12:21:19
Hallo Franz,

stimmt, ist mir auch aufgefallen. Im Text wird dann allerdings "bestätigt", dass "keine Bedenken bestehen".

So ist das auch bei Pirelli und bei Heidenau formuliert. Die nennen ihre Bescheinigungen dann jeweils
Bereifungs-Empfehlung.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: yamralf am 21. Februar 2020, 16:12:00
Bei Avon heißt das "Service-Information für Reifenumrüstungen an Kraftfahrzeugen".

Das Fahrverhalten wurde durch fahrdynamische Tests bis zur Höchstgeschwindigkeit mit der geänderten Bereifung durchgeführt.

Also nix mit Bremsen und Kurven? Also nur Autobahn und gerade aus?

Und ganz wichtig:
Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich.

Aber mit dem Kleingedruckten haben es die Deutschen ja nicht so.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 21. Februar 2020, 17:17:59
Wo finde ich denn die Avon-Freigabe, wo "die Deutschen" das Kleingedruckte nicht lesen? Auf der Seite von Avon finde ich lediglich den "Trailrider" (wenn ich "nach Motorrad" suche). Der braucht aber überhaupt keine Freigabe, weil er den Spezifikationen entspricht und die Tenere keine Reifenfabrikatsbindung hat.
Einen Download-Bereich mit Freigaben habe ich leider nicht gefunden.

Zitat von: yamralf am 21. Februar 2020, 16:12:00
Bei Avon heißt das "Service-Information für Reifenumrüstungen an Kraftfahrzeugen".

Das Fahrverhalten wurde durch fahrdynamische Tests bis zur Höchstgeschwindigkeit mit der geänderten Bereifung durchgeführt.

Also nix mit Bremsen und Kurven? Also nur Autobahn und gerade aus?

(...)

Zumindest mit dem Deutschen sollten es "die Deutschen" aber haben.
Wenn da steht, daß fahrdynamische Tests bis zur Höchstgeschwindigkeit durchgeführt wurden, sagt dieser Satz NICHT aus, daß im Rahmen des Tests nur mit Vollgas über die Rennpiste gebraten wurde.

Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Silent am 27. Februar 2020, 18:16:34
Hallo, in dem Zusammenhang auch ganz interessant:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/abweichende-reifengroessen-herstellerfreigaben-nicht-mehr-ausreichend/ (https://www.motorradonline.de/ratgeber/abweichende-reifengroessen-herstellerfreigaben-nicht-mehr-ausreichend/)

incl. Petition....
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 27. Februar 2020, 19:19:18
Hier geht es um abweichende Größen.
Eher für die Tenere nicht relevant, oder?
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Silent am 27. Februar 2020, 19:25:59
Grundsätzlich richtig.
Es geht darum, dass Herstellerfreigaben alleine zum Betrieb abweichender Größen nicht mehr genügen.
Dies könnte jedoch auch abweichende Geschwindkeits- oder Tragzahlen betreffen.
Darum gings hier dann schon wiederum...
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: bigg0r am 28. Februar 2020, 07:46:37
Könnte auch schon die Bauart betroffen sein.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Teneg 7 am 11. Mai 2020, 19:36:52
Sorry das Ich jetzt als Neuling auch noch meinen Senf dazu abgebe .
Heute mein Moped zugelassen und in den Papieren wie Fz.Schein noch in den CoC Papieren stehen irgendwelche Reifenbindungen drin .
Nur die Größen und Traglast mit den entsprechenden Geschwindigkeitsindexen .
Das heißt für mich Ich kann Alle Reifen montieren die Diese Vorgaben von Größe  , Traglast und Geschwindigkeit erfüllen . Auch mit einem entsprechenden Aufkleber mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex  ( Der Aufkleber ist ja an der Tenere schon Werkseitig verbaut)
Würde aber eine Kopie der CoC Papiere in den Fz. Schein tun , falls es bei einer Kontrolle Probleme geben sollte , wenn die Reifen mit dem niedrigeren Geschwindigkeitsindex montiert sind .
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 11. Mai 2020, 20:19:05
Das ist richtig. Die Tenere hat keine Reifenfabrikatsbindung.

Hinsichtlich des Geschwindigkeitsindex hast Du mit den neueren CoC Glück.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: bikeever am 11. Mai 2020, 20:29:08
Zitat von: Onkeldittmeyer am 11. Mai 2020, 20:19:05
Das ist richtig. Die Tenere hat keine Reifenfabrikatsbindung.

Hinsichtlich des Geschwindigkeitsindex hast Du mit den neueren CoC Glück.

Das erste COC ohne die zweite Reifeneintragung, bis wann gab es das denn eigentlich?
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: hakim am 12. Mai 2020, 07:58:13
Hallo,
zur Reifenspezifikation bei Motorrädern gab es ja einiges Durcheinander, sei es auf gesetzlicher Ebene, sei es weil in Presse und Foren immer wieder die Begrifflichkeiten durcheinander geworfen wurden oder auch weil nicht einmal die Prüfer genau Bescheid wußten.
Ich fasse hier mal meinen Wissensstand zusammen:
Die altbekannte M+S-Regelung wurde grundsätzlich zwar aufgehoben, dies aber ohne Gültigkeit für Motorräder! Hintergrund: in der EU-Verordnung zur Umstellung von M+S auf "Schneeflocke" werden explizit alle betroffenen Fahrzeugkategorien erwähnt. Motorräder sind nicht darunter! Bei der Anpassung der deutschen StVZO an EU-Recht wurde das aber nicht berücksichtigt. Da unbestreitbar EU-Recht nationales Recht bricht, gilt die M+S-Regelung nach wie vor für Motorräder mit EU-Homologation wie unsere Ténéré 700. Lediglich Motorräder mit nationaler KBA-Zulassung fallen aus der M+S-Regelung tatsächlich raus.
Fazit:
1.Ich darf auf meiner T7 alle Reifen fahren, die der in der Zulassung genannten Spezifikation genau entsprechen. Also Größe, Bauart, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex. Natürlich gekennzeichnet mit "e" und "M/C".
2.Ausnahme: bei kleinerem Geschwindigkeitsindex in Verbindung mit M+S-Kennzeichnung ist der entsprechende Vmax-Aufkleber am Tacho erforderlich. Eine spezielle Freigabe ist nicht nötig.
3.Achtung: ändert sich die Bauart, montiert man also auf die T7 einen Hinterreifen in B (diagonal) anstelle des vorgeschriebenen R (radial), muß dies eingetragen werden, sofern der Reifen ab DOT 01/20 hergestellt wurde. Eine vorliegende Freigabe dient dem Prüfer nur noch als Arbeitsgrundlage.
4.Achtung: ändert sich die Dimension, zieht man also z.B. einen 140/80R18 anstelle des 150/70R18 auf, muß dies eingetragen werden. Auch hier reicht eine Freigabe nicht mehr, sie dient allenfalls noch als Arbeitsgrundlage für den Prüfer.
5.Gut zu wissen: Herstellerfreigaben haben für EU-homologierte Motorräder formal nur noch Empfehlungscharakter. Trotzdem sagen sie inhaltlich aus, daß ein bestimmter Reifen auf einem bestimmten Motorrad fahrtechnisch gut funktioniert, was man bei der Reifenwahl gerne berücksichtigen kann.
6.Vermerke T7-Bedienungsanleitung: hiernach sind ausschließlich zwei Reifen von YAMAHA freigegeben, nämlich der STR als Serienreifen und der Anakee Wild als Alternative mit Stollen und Speedindex R. Wir sind aber zulassungsrechtlich nicht daran gebunden. Der STR ist sowieso Serie, und den WILD dürfen wir ohnehin mit Vmax-Aufkleber fahren, da er M+S-gekennzeichnet ist.
7.Optional Tyre im COC: bei meiner T7 steht da als Alternative 90/90-21 M/C 54R M+S und 150/70R18 M/C 70R M+S.
Schön, allerdings sagt das "F" davor aus, daß dies für Frankreich gültig ist...warum auch immer.
Hier zum schnellen Nachlesen zwei Links zu HEIDENAU.
https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/108_Ergaenzung-Winterreifen-Neuregelung.htm
https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/110_Neuregelung-Reifenfreigaben.htm
Soweit mein Stand nach bestem Wissen.
Hakim
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: einzylinder am 12. Mai 2020, 09:54:42
Vielen, vielen Dank für die klärenden Aussagen.

Endlich Klarheit !!!

Wie du schon erwähnt hattest, wurden hierzu von unterschiedlichsten Quellen die verschiedensten Aussagen getätigt.

Hoffentlich muss man dann bei einer Kontrolle nicht langwierige Diskussionen mit den
"grünen Streckenposten" führen,

knitterfreie Fahrt und bleibt gesund,

Grüsse
Einzylinder

Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 10:27:51
Zitat von: hakim am 12. Mai 2020, 07:58:13
(...)
Die altbekannte M+S-Regelung wurde grundsätzlich zwar aufgehoben, dies aber ohne Gültigkeit für Motorräder! Hintergrund: in der EU-Verordnung zur Umstellung von M+S auf "Schneeflocke" werden explizit alle betroffenen Fahrzeugkategorien erwähnt. Motorräder sind nicht darunter! Bei der Anpassung der deutschen StVZO an EU-Recht wurde das aber nicht berücksichtigt. Da unbestreitbar EU-Recht nationales Recht bricht, gilt die M+S-Regelung nach wie vor für Motorräder mit EU-Homologation wie unsere Ténéré 700. Lediglich Motorräder mit nationaler KBA-Zulassung fallen aus der M+S-Regelung tatsächlich raus.


Vielleicht ist das so, vielleicht nicht. Möglicherweise könnte man die Idee haben, die nationale Regelung geht über die europäische hinaus, widerspricht ihr aber nicht direkt.
Der Schutzmann vor Ort wird nach deutschem Recht handeln.
Vielleicht gewinnst Du das Verfahren, vielleicht nicht.

Die Situation ist unbefriedigend. Man kann auf eine Änderung der StVZO hoffen. Ist nur die Frage, wann die kommt.


Zitat von: hakim am 12. Mai 2020, 07:58:13
6.Vermerke T7-Bedienungsanleitung: hiernach sind ausschließlich zwei Reifen von YAMAHA freigegeben, nämlich der STR als Serienreifen und der Anakee Wild als Alternative mit Stollen und Speedindex R. Wir sind aber zulassungsrechtlich nicht daran gebunden. Der STR ist sowieso Serie, und den WILD dürfen wir ohnehin mit Vmax-Aufkleber fahren, da er M+S-gekennzeichnet ist.
(...)

Ich glaube diese Empfehlungen sind nur für den Hersteller relevant. Stichwort: Produkthaftung. Sie entfalen rechtlich keine Wirkung für den Halter. Der muß nur gucken, daß er sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält.

Insgesamt trifft es Deine Zusammenfassung schon recht gut.

Und ganz ehrlich: Ich finde die Originalbereifung richtig gut.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 12. Mai 2020, 11:31:39
Zitat von: hakim am 12. Mai 2020, 07:58:13
7.Optional Tyre im COC: bei meiner T7 steht da als Alternative 90/90-21 M/C 54R M+S und 150/70R18 M/C 70R M+S.
Schön, allerdings sagt das "F" davor aus, daß dies für Frankreich gültig ist...warum auch immer.
Nein, das gilt laut Aussage von Yamaha auch für Deuschtland.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 12. Mai 2020, 11:49:38
Zitat von: bigg0r am 28. Februar 2020, 07:46:37
Könnte auch schon die Bauart betroffen sein.
Zitat von: Silent am 27. Februar 2020, 19:25:59
Grundsätzlich richtig.
Es geht darum, dass Herstellerfreigaben alleine zum Betrieb abweichender Größen nicht mehr genügen.
Dies könnte jedoch auch abweichende Geschwindkeits- oder Tragzahlen betreffen.
Darum gings hier dann schon wiederum...
Es ist alles betroffen. Die Bauart, die Traglast, der Speedindex und natürlich die Reifengrößen.
Ist die Traglast geringer als im CoC angegeben oder ist der Speedindex < Vmax oder die Reifengrößen/Bauart anders mußt es eintragen lassen.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 18:35:33
Jenova, das ist doch logisch.

Ist auch beim Pkw nicht anders.

Entscheidend ist zunächst mal, daß man auf die bescheuerte Bindung auf bestimmte Reifen verzichtet hat!

Weniger nachvollziehen kann ich den Geschwindigkeitsindex. H hätte es getan (mit viel Reserve), im Grunde sogar T.

Aber: Es ist, wie es ist...
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 12. Mai 2020, 19:33:48
Zitat von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 18:35:33
Entscheidend ist zunächst mal, daß man auf die bescheuerte Bindung auf bestimmte Reifen verzichtet hat!

Weniger nachvollziehen kann ich den Geschwindigkeitsindex. H hätte es getan (mit viel Reserve), im Grunde sogar T.

Aber: Es ist, wie es ist...
Der Verzicht der Reifenbindung hört sich immer so schön an. Tatsächlich gibt es sie aber doch. Gesetzlich zwar nicht, aber durch den Hersteller.
Für meine T7 sind nur und ausschließlich die Pirelli Reifen durch Yamaha freigegeben (siehe Handbuch).
Solltest Du die Reifen eben nicht fahren, liegt bei Dir das Problem im Falle eines Falles nachzuweisen, daß der Unfall eben nicht durch die Reifen verursacht wurde.
Yamaha kann sich da schön zurücklehnen und aufs Handbuch zeigen.
Selbst wenn es das nicht gäbe, wärst Du als Halter dafür verantwortlich, daß der Reifen
auf deinem Mopped problemlos fährt. Also mußt Du im Prinzip das machen was sonst Motorrad-/Reifenhersteller mit ihren Freigaben gemacht haben.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 19:46:01
Für Dich als Halter und Führer sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.

Die einzige theoretische Möglichkeit, in der die Yamaha - Empfehlung Relevanz entfalten könnte, wäre, daß Du Yamaha selbst verklagst.

Dafür gibt es übrigens Normen.

Traglastindex, Geschwindigkeitsindex usw.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 12. Mai 2020, 20:14:21
Zitat von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 19:46:01
Für Dich als Halter und Führer sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.

Die einzige theoretische Möglichkeit, in der die Yamaha - Empfehlung Relevanz entfalten könnte, wäre, daß Du Yamaha selbst verklagst.

Dafür gibt es übrigens Normen.

Traglastindex, Geschwindigkeitsindex usw.
Falsch. Die Bestimmungen sind nur beim TÜV und der Polizei relevant.
Yamaha interessiert das herzlich wenig.
Yamaha gibt keine Reifenempfehlung. Yamaha hat nur und ausschließlich den Pirelli und bei neuren Teneres den Anakee Wild freigegeben.  Lies es einfach im Handbuch nach. Damit wälzt Yamaha das Risiko auf dich als Führer/Halter des Fahrzeugs.
Und selbstredend mußt Du nachweisen, das dein Reifen auch mit der Maschine harmoniert. Is ja in deinem eigenen Interesse. Oder fährst Du einen Reifen der zum Pendeln oder zu starkem Shimmy führt? Logischerweise nicht. Aber vom Gesetz her darfst ihn fahren.
Bereifungsempfehlungen helfen da sicherlich den richtigen Reifen zu finden.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 20:27:37
Was genau möchtest Du damit sagen?

Vom Gesetz her darf ich ihn also fahren. Da sind wir uns also einig.
Alles andere dürfte keine Rolle spielen. Oder was sind Deine Bedenken?



Für meinen PKW werden nur Total - Schmiermittel empfohlen.
Was ist, wenn Castrol reinkommt?
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 12. Mai 2020, 21:21:17
Zitat von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 20:27:37
Was genau möchtest Du damit sagen?

Vom Gesetz her darf ich ihn also fahren. Da sind wir uns also einig.
Alles andere dürfte keine Rolle spielen. Oder was sind Deine Bedenken?
Ich frag also nochmal: Fährst Du einen Reifen, den Du von Gesetzeswegen her fahren darfst aber dich im Straßenverkehr gefährdet durch Shimmy oder Pendeln oder was auch sonst?
Bleibt ja Dir überlassen. Aber so ein Ding käme mir nicht auf meine Möhre. Allerdings und da sind wir wieder beim Anfang mußt DU jetzt als Halter bzw. Führer die Fahrversuche mit den Reifen machen. Gesetz hin oder her. Der Gesetzgeber stellt nicht sicher, daß der Reifen zu deinem Motorrad passt und auf deinem Motorrad funktioniert.
Das haben früher die Hersteller und Reifenproduzenten mit den UBBs sichergestellt.

Und wenn dein Motorrschaden an deinem Auto von Castrol herrührt und du Total hättest fahren sollen, zieht Dir der Autohersteller auch eine lange Nase. Es sei denn Du hast einen Fuhrpark mit 100 LKW vom gleichen Hersteller wie dein Auto ;-)
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 21:49:21
Natürlich muß ich für mich selber das passende Produkt finden.
Oder ich frage nach Erfahrungen in Foren wie diesen hier.
Mache ich beim Pkw - Reifen auch so. Auch beim PKW - Öl ist mir der Hersteller Wurst, wenn die Spezifikationen stimmen.

Wem das zu heikel ist, der sollte sich natürlich in jedem Fall an die Empfehlungen halten.

Fazit: Rechtlich ist es Wurst, wer eher der Unsichere ist, nimmt die Herstellerempfehlung.

Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 13. Mai 2020, 04:59:20
Zitat von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 21:49:21
Fazit: Rechtlich ist es Wurst, wer eher der Unsichere ist, nimmt die Herstellerempfehlung.
Oder eben keine ausgedehnten Fahrversuche mit den Reifen machen will um den richtigen Reifen zu finden
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: hakim am 13. Mai 2020, 10:49:35
Hallo,
vermutlich werde ich den Tag nicht mehr erleben, an dem hierzulande und für jeden Motorradfahrer, TÜVler und Polizisten vollständige Klarheit und rechtliche Sicherheit bei der Motorradreifenwahl herrschen wird. Im Zweifel und wenn man kein Restrisiko tragen möchte, gibt es eine einfache Lösung: Wunschreifen beim TÜV begutachten und von der Zulassungsstelle eintragen lassen. Einzelabnahmen nach §21 dürfen mittlerweile alle Prüforganisationen machen, allerdings ist der TÜV hier immer noch am Erfahrensten. Gesamtkosten inklusive Eintrag liegen bei circa 80-100 Euro. Mir war es das Geld schon einmal wert, als ich auf meiner 1290er KTM Superadventure unbedingt einen stolligeren Reifen mit unzureichendem Speedindex fahren wollte. War für einen kompetenten TÜV-Gutachter kein Problem. Nach einer Voranfrage Reifen montiert, vorgefahren und Gutachten für die Zulassungsstelle erhalten. Ganz ohne Probefahrt.
Hakim
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 13. Mai 2020, 12:26:10
Zitat von: hakim am 13. Mai 2020, 10:49:35
Hallo,
vermutlich werde ich den Tag nicht mehr erleben, an dem hierzulande und für jeden Motorradfahrer, TÜVler und Polizisten vollständige Klarheit und rechtliche Sicherheit bei der Motorradreifenwahl herrschen wird. Im Zweifel und wenn man kein Restrisiko tragen möchte, gibt es eine einfache Lösung: Wunschreifen beim TÜV begutachten und von der Zulassungsstelle eintragen lassen. Einzelabnahmen nach §21 dürfen mittlerweile alle Prüforganisationen machen, allerdings ist der TÜV hier immer noch am Erfahrensten. Gesamtkosten inklusive Eintrag liegen bei circa 80-100 Euro. Mir war es das Geld schon einmal wert, als ich auf meiner 1290er KTM Superadventure unbedingt einen stolligeren Reifen mit unzureichendem Speedindex fahren wollte. War für einen kompetenten TÜV-Gutachter kein Problem. Nach einer Voranfrage Reifen montiert, vorgefahren und Gutachten für die Zulassungsstelle erhalten. Ganz ohne Probefahrt.
Hakim
Es geht ja gar nicht um das rechtliche. Das ist glassklar geregelt.
Aber deine TÜV Eintragung erspart Dir ja nicht die Fahrversuche, ob der Reifen tatsächlich auf deiner Maschine funktioniert. Das ist doch der springende Punkt den offenbar niemand auf dem Schirm hat.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: tam91 am 13. Mai 2020, 12:52:19
Hallo
Es geht nur um das rechtliche, der Rest ist heutzutage so, daß wenn Du einen Reifen Kaufst und nicht gerade einen Chinakracher, dann sind die alle miteinander akzeptabel und sicher. Wenn das bei einem Motorrad nicht der Fall ist greifen die Hersteller zur Reifenbindung um Gefahr zu verhindern. Das ist, zumindest in den 90ern ausgeufert, sodaß jede 17PS Maschine Reifenbindungen hatte. 
Wenn wir jetzt mal konkret sind, dann ist die Ténéré 700 unkritisch, kein Kickback, nicht mal im Ansatz kein Pendeln usw.. So und wenn wir jetzt nicht gerade die Superstollen aufziehen, dann bleibt das auch so, vielleicht mal abgesehen von einer Pendelneigung jenseits von (abgeschätzten) 130km/h oder mehr. Die restlichen Eigenschaften variieren natürlich, aber alle in sicheren Grenzen.
Für die persönliche Auswahl ist Eigenverantwortlichkeit gefragt und die Vollkaskomentalität die leider immer mehr verbreitet ist hilft nicht weiter.
Gruß
Christoph
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 13. Mai 2020, 14:11:09
Zitat von: tam91 am 13. Mai 2020, 12:52:19
Hallo
Es geht nur um das rechtliche, der Rest ist heutzutage so, daß wenn Du einen Reifen Kaufst und nicht gerade einen Chinakracher, dann sind die alle miteinander akzeptabel und sicher. Wenn das bei einem Motorrad nicht der Fall ist greifen die Hersteller zur Reifenbindung um Gefahr zu verhindern. Das ist, zumindest in den 90ern ausgeufert, sodaß jede 17PS Maschine Reifenbindungen hatte. 
Wenn wir jetzt mal konkret sind, dann ist die Ténéré 700 unkritisch, kein Kickback, nicht mal im Ansatz kein Pendeln usw.. So und wenn wir jetzt nicht gerade die Superstollen aufziehen, dann bleibt das auch so, vielleicht mal abgesehen von einer Pendelneigung jenseits von (abgeschätzten) 130km/h oder mehr. Die restlichen Eigenschaften variieren natürlich, aber alle in sicheren Grenzen.
Für die persönliche Auswahl ist Eigenverantwortlichkeit gefragt und die Vollkaskomentalität die leider immer mehr verbreitet ist hilft nicht weiter.
Gruß
Christoph
Nochmal: Das rechtliche ist aktuell glassklar geregelt. Die Reifenbindung besteht seitens Yamaha weiterin und hat mit Gesetz nichts zu tun. Steht mehr als deutlich im Handbuch auf Seite 6-20. Ich freu mich, das Du für alle möglichen Reifenkombinationen auf der Tenere so ausführliche Fahrversuche durchgeführt hast um so eine Aussage zu treffen. Dann können wir ja in Zukunft alle Dich fragen. Meine Vollkaskomentalität läßt mich deutlich entspannter Motorradfahren ohne.
Fakt ist: Wenn Du heutzutage einen Reifen aufziehst weißt Du über sein Fahrverhalten einfach nichts.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: hakim am 13. Mai 2020, 14:34:34
Zitat von: jenova am 13. Mai 2020, 12:26:10
...Aber deine TÜV Eintragung erspart Dir ja nicht die Fahrversuche, ob der Reifen tatsächlich auf deiner Maschine funktioniert...
Hallo,
ganz ehrlich: ich brauche niemanden, der für mich austestet, ob ein Reifen auf meiner Maschine funktioniert. Ich komme mit jedem Reifen klar, Hauptsache rund und schwarz. Solange einer drauf ist, stelle ich mich auf seine Charakteristik ein. Und wenn ich nicht zufrieden bin, kommt danach was anderes drauf. Meine Entscheidung, meine Verantwortung. Für mich persönlich haben Freigaben keinen Mehrwert, es sei denn daß sie mir eventuell eine Legalisierung ermöglichen, so ich diese denn für erforderlich erachte. So wie im Falle des TKC70 auf meiner 1290Superadventure. Für diese gab es von CONTI keine Freigabe, aber für den in relevanten Merkmalen identischen Vorgänger 1190Adventure. Einzeleintragung und fertig.
Nochmal zur T7: Maßgebend ist das COC, was keinerlei Reifenbindung aufweist! Die Aussage in der Bedienungsanleitung  "Ausschließlich die nachfolgenden Reifen (A.d.V.: Rally STR und Anakee Wild) sind nach zahlreichen Tests von Yamaha freigegeben worden..." stellt auf Hintergrund des COC und der aktuellen Rechtslage faktisch nicht mehr und nicht weniger als eine werksseitige Empfehlung in Verbindung mit einen Haftungsausschluß von seiten YAMAHA dar. Das Erste ist hilfreich, das Zweite legitim, all das bedeutet aber nicht, daß kein anderer Reifen, welcher die COC-Spezifikationen erfüllt, legal gefahren werden darf.
Hakim
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: norei am 13. Mai 2020, 15:26:57
Zitat von: jenova am 13. Mai 2020, 14:11:09
... Die Reifenbindung besteht seitens Yamaha weiterin und hat mit Gesetz nichts zu tun. Steht mehr als deutlich im Handbuch auf Seite 6-20. ...

Du mußt ein anderes Handbuch haben als ich (ich habe in das online verfügbare geschaut) - da sehe ich nichts in dem von dir geäußerten Sinn stehen (die Angabe in dem Kasten sehe ich lediglich als einen Hinweis auf den Auslieferungszustand an); kannst du mich da 'mal aufklären?
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: bikeever am 13. Mai 2020, 17:30:00
Zitat von: norei am 13. Mai 2020, 15:26:57
Du mußt ein anderes Handbuch haben als ich (ich habe in das online verfügbare geschaut) - da sehe ich nichts in dem von dir geäußerten Sinn stehen (die Angabe in dem Kasten sehe ich lediglich als einen Hinweis auf den Auslieferungszustand an); kannst du mich da 'mal aufklären?

Den Passus mit dem alternativen Anakee Wild gibt es bisher nur in der gedruckten Version...
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Teneg 7 am 13. Mai 2020, 18:34:04
Also Ich habe zwei Deutsche Dokumente ( Fz. Schein und Brief) und ein Europäisches vom Großen Yamaha Mann .
In keinem steht was von einer Markenbindung drin . Und das ist für mich Ausschlaggebend .
Dann gibt es noch die Betriebsanleitung . Da steht drin das die Reifen XYZ von Yamaha nach zahlreichen Tests freigegeben worden sind .
Das sehe Ich als Empfehlung an , um irgendwelche Regress - Garantieansprüche mit einer von Yamaha nicht getesteten Bereifung abzulehnen .
Denn Ich sah an einem Allrad LKW aus Japanischer Proguktion auch schon einen Aufkleber daß , das Fahrzeug nur auf befestigten Wegen gefahren werden darf .
Die Ganze Diskussion hier bringt doch nichts , und langweilt so langsam . Es soll doch jeder das draufmachen was er denkt .
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Ollip am 21. Juni 2020, 19:17:14
Hallo in die Runde !

Heute habe ich den Mitas E 10 auf der T7 getestet.
Zielsetzung war einen Grobstoller zu fahren der die Endgeschwindigkeit der T7 zulässt aber auch ordentliche Traktion im Gelände bietet . Vorab muß ich anmerken, das Mitas eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die T7 / E 10 auf ihrer Seite hat.
Der Reifen hat kaum Abrollgeräusche ,liegt in Kurven vollkommen sicher ,Bremsverhalten ist für einen Grobstoller völlig in Ordnung ,wohlbemerkt alles auf trockener Straße . Nässe konnte ich noch nicht testen , soll aber in Tests nicht so dolle sein.
Da der Reifen Geschwindigkeitsindex T besitzt(190 Km/h) u. von Mitas für die T7 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen hat ,habe ich heute das Verhalten auf der BAB getestet : ab 120 Km/h habe ich in 10er Schritten Lenkbewegungen eingeleitet u. das Verhalten beobachtet : Ab 150 Km/h wirds abenteuerlich , bei über 160 wird's gefährlich : Es stellt sich selbst bei leichter Lenkbewegung gefährliche Pendelbewegung um die Längsachse ein !! Habe dann mit verschiedenen Drücken experimentiert , immer mit dem gleichen Ergebnis . Bevor jetzt wieder der Grobstoller/Fahrphysik-Thread aufkommt muß ich sagen das ich ausschließlich auf Grobstollern unterwegs bin und mir derer Einbußen im Straßenbetrieb völlig bewußt bin ,aaaber : Dies soll als Warnung dienen ,das dieser Reifen bei der T7  auf der BAB ab 160 nicht funktioniert ,obwohl bis 190 Km/h freigegeben . Wie hier eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zustandegekommen ist ,hätte ich gern erläutert bekommen .
Zum Vergleich : Meine XT 660 Z läuft in der Kombi ANAKEE WILD vorn u. MITAS E 09 hinten bei 160 Km/h an zwei Fingern sturr geradeaus.
Fazit : Fürs Gelände u. Kurvenhatz im trockenen gut, aber bitte keine zügige BAB -Fahrt auf der T7 ( obwohl von den Daten her möglich ).
Als nächstes werde ich wie von Yamaha freigegeben ,den ANAKEE WILD auf der T7 testen . Wenn jemand schon Erfahrungen gemacht hat , wie der Anakee sich auf der T7 /BAB bei zügiger Fahrt verhält ,wäre ich für ein kurzes Feedback dankbar ! Ein freigegebener Reifen sollte meines Erachtens nach auch sicher kontrollierbar die freigegebene angegebene Geschwindigkeit erreichen können ,auch unter Abstrichen ( Grobstoller eben ).
Beim E 10 / T7 wird's echt gefährlich und nicht nur eben nervend !

  Gruß Olli
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: diekuh am 21. Juni 2020, 20:44:10
Danke für die Einschätzung. Da weiß ich schon mal was ich nicht montierte. Bin auch noch schwer am überlegen, aber am liebsten wäre mir wieder einer ala Heidenau K60 Scout. Biserl hab ich noch zum Wechsel
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 21. Juni 2020, 21:11:39
Zitat von: Teneg 7 am 13. Mai 2020, 18:34:04
Das sehe Ich als Empfehlung an , um irgendwelche Regress - Garantieansprüche mit einer von Yamaha nicht getesteten Bereifung abzulehnen .
Du hast das Betriebshandbuch scheinbar nicht gelesen. Yamaha empfiehlt keinerlei Reifen.
Yamaha hat nur und ausschließlich die genannten Reifen für die Tenere freigegeben.
Somit gibt es eine Herstellerreifenbindung.
Und wenn Du den Post von Ollip liest, dann weißt Du auch warum das an sich gut ist.
Aber du darfst gern dutzende Reifen testen und dann uns berichten welche bis 190 taugen oder nicht.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jenova am 21. Juni 2020, 21:15:25
Zitat von: Ollip am 21. Juni 2020, 19:17:14
Hallo in die Runde !

Heute habe ich den Mitas E 10 auf der T7 getestet.
Danke für die Mühe! Mit der UBB is Mitas immer schnell. Anscheinend testen die aber nicht. Und da es keine gesetzliche Reifenbindung mehr gibt dürfen wir jetzt alle die Tests auf der Straße machen.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: jim knopf am 22. Juni 2020, 09:30:26
Zitat von: diekuh am 21. Juni 2020, 20:44:10
Danke für die Einschätzung. Da weiß ich schon mal was ich nicht montierte. Bin auch noch schwer am überlegen, aber am liebsten wäre mir wieder einer ala Heidenau K60 Scout. Biserl hab ich noch zum Wechsel

Ich habe mit dem AVON Trekrider also Trek und nicht Trail einen super Nachfolger zum K60 gesehen. Er hält fast genauso lang, hat super grip trocken wie nass und ist sehr leise im Vergleich zum K60. Der war einer der Besten Mischreifen die ich bislang gefahren bin, wenn nicht der Beste. Sind nicht mehr mit AVON um 2000 zu vergleichen! - Siehe auch Wolf und Reifentest!

Ansonsten werde ich dann den Michelin Anakee Wild probieren, wenn der bei Sartene 10tkm hielt ist das super und je nach Wetter eine Saison. Zumal die Tenere 700 vorne laut Frank gut Grip im Gelände vertragen kann.

Grüße
Jim

Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Lawman am 08. September 2021, 15:40:55
Ergänzung, falls es jemand interessiert:

Ich wollte mir auf meiner Rally die Mitas E07+ aufziehen lassen.
Von Mitas gibt es eine entsprechende Herstellerbescheinigung, die jedoch davon ausgeht, dass aufgrund der Bauartänderung (Diagonal- statt Radial) die Betriebserlaubnis erlischt und eine Begutachtung beim TÜV erforderlich ist.
Dies ist allerdings nicht der Fall. Aufgrund der Ergänzung des Bundesverkehrsministeriums vom März 2021 ist ein Wechsel von Radial auf Diagonalreifen bei ansonsten gleichen Spezifikationen unschädlich. Die Betriebserlaubnis erlischt damit nicht (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html)!
Der Mitas E07+ kann daher meiner Meinung nach (ebenso wie jeder andere Diagonalreifen der im Fahrzeugschein vermerkten Größe) montiert und legal gefahren werden. Heidenau Reifen sieht das ebenso wie ich und weist in der Reifenfreigabe (neudeutsch: Bereifungsempfehlung) https://de.reifenwerk-heidenau.com/documents/freigaben/52067B.pdf ausdrücklich darauf hin.

Gute Fahrt!!
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Hauke am 09. September 2021, 14:36:20
Zitat von: Lawman am 08. September 2021, 15:40:55
Ergänzung, falls es jemand interessiert:

Ich wollte mir auf meiner Rally die Mitas E07+ aufziehen lassen.
Von Mitas gibt es eine entsprechende Herstellerbescheinigung, die jedoch davon ausgeht, dass aufgrund der Bauartänderung (Diagonal- statt Radial) die Betriebserlaubnis erlischt und eine Begutachtung beim TÜV erforderlich ist.
Dies ist allerdings nicht der Fall. Aufgrund der Ergänzung des Bundesverkehrsministeriums vom März 2021 ist ein Wechsel von Radial auf Diagonalreifen bei ansonsten gleichen Spezifikationen unschädlich. Die Betriebserlaubnis erlischt damit nicht (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html)!
Der Mitas E07+ kann daher meiner Meinung nach (ebenso wie jeder andere Diagonalreifen der im Fahrzeugschein vermerkten Größe) montiert und legal gefahren werden. Heidenau Reifen sieht das ebenso wie ich und weist in der Reifenfreigabe (neudeutsch: Bereifungsempfehlung) https://de.reifenwerk-heidenau.com/documents/freigaben/52067B.pdf ausdrücklich darauf hin.

Gute Fahrt!!

Danke für den Tip :D
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 10. September 2021, 20:03:46
Zitat von: Lawman am 08. September 2021, 15:40:55
Ergänzung, falls es jemand interessiert:

Ich wollte mir auf meiner Rally die Mitas E07+ aufziehen lassen.
Von Mitas gibt es eine entsprechende Herstellerbescheinigung, die jedoch davon ausgeht, dass aufgrund der Bauartänderung (Diagonal- statt Radial) die Betriebserlaubnis erlischt und eine Begutachtung beim TÜV erforderlich ist.
Dies ist allerdings nicht der Fall. Aufgrund der Ergänzung des Bundesverkehrsministeriums vom März 2021 ist ein Wechsel von Radial auf Diagonalreifen bei ansonsten gleichen Spezifikationen unschädlich. Die Betriebserlaubnis erlischt damit nicht (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html)!
Der Mitas E07+ kann daher meiner Meinung nach (ebenso wie jeder andere Diagonalreifen der im Fahrzeugschein vermerkten Größe) montiert und legal gefahren werden. Heidenau Reifen sieht das ebenso wie ich und weist in der Reifenfreigabe (neudeutsch: Bereifungsempfehlung) https://de.reifenwerk-heidenau.com/documents/freigaben/52067B.pdf ausdrücklich darauf hin.

Gute Fahrt!!

Das ist eine interessante Info, Danke dafür. Vor allem weil eine andere Reifenbauart eigentlich klar dem Wortlaut der StVZO widerspricht, aber vielleicht entfaltet die EU hier mal ihre äußerst seltene positive Wirkung. ;-)


Zitat von: jenova am 21. Juni 2020, 21:11:39
Du hast das Betriebshandbuch scheinbar nicht gelesen. Yamaha empfiehlt keinerlei Reifen.
Yamaha hat nur und ausschließlich die genannten Reifen für die Tenere freigegeben.
Somit gibt es eine Herstellerreifenbindung.
Und wenn Du den Post von Ollip liest, dann weißt Du auch warum das an sich gut ist.
Aber du darfst gern dutzende Reifen testen und dann uns berichten welche bis 190 taugen oder nicht.

Falsch, falsch, falsch! Und das haben wir doch hier im Forum schon durch. Warum fängst Du immer wieder damit an? Finde ich total daneben. Bei Kraftfahrzeugen kann der Hersteller überhaupt nichts freigeben, dafür sind die Zulassungsbehörden zuständig (also z.B. das KBA).
Yamaha könnte also die Zulassung eines Reifens beantragen, was aber gar nicht nötig ist, weil für die Tenere von vornherein alle Reifen der Spezifikation X zugelassen sind, wer die herstellt ist wumpe, sie müssen nur die Spezifikationen erfüllen und eine Typgenehmigung haben.

Selbst wenn die Tenere eine Herstellerbindung hätte (die sie nicht hat), wäre sie nach der Info, die der Lawman gepostet hat, jetzt im übrigen hinfällig.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Wr45 am 11. September 2021, 08:03:22
Habe mir das mal ganz durchgelesen. Ich verstehe das Problem nicht: im Fahrzeugschein steht eine Große eine Gewichts- und eine Geschwindigkeitsvorgabe. Da steht nicht: ,,nur Reifen von Pirelli." Somit ist es doch völlig egal ob jetzt der Reifen eine Freigabe hat oder nicht. Und im Falle eines Unfalles (angenommen es bestünde ein kausaler Zusammenhang zwischen Verminderter Bodenhaftung und dem Unfallgeschehen), muss man da gar nichts nachweisen, weil der Nachweis in Form von Dimemsion, Geschwindigkeits- und Gewichtsindex bereits auf dem Reifen draufsteht. Der Hersteller hat bereits nachgewiesen das sein Reifen für die Felge, das Gewicht und die Geschwindigkeit geeignet ist.
Was aber vielleicht eine Beachtung wert ist, ist die Angabe ob der Reifen auch mit Schlauch verwendet werden darf!?
Was sind überhaupt ,,Radialreifen", wie erkenne ich die und stehen die nicht sogar im COC- Papier?
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 11. September 2021, 11:49:51
@Wr45

Da hast Du vollkommen Recht, für die Tenere gibt es keine Herstellerbindung.

Die Radialreifen erkennst Du am "R" in der Größenangabe.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Mr.Oizo am 12. September 2021, 10:19:43
Liest sich so:
150/70R18
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: opat7 am 12. September 2021, 20:55:12
Hallo,
Schön mit dem Fettdruck dargestellt und genau an dieser Stelle der Größenangabe. Daher nicht mit dem R für Geschwindigkeitsindex verwechseln.
Aber durch die neue Ergänzung ist ja jetzt mit und ohne R erlaubt.
Und für das andere R habe ich den Cockpit Aufkleber... ;D
Gruß
Helmut
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Doc Hollywood am 17. September 2021, 16:09:44
Da der Link zu den Mitas-Reifen für die T700 weiter oben tot ist, hier nochmal der aktuelle Link:

https://www.mitas-moto.com/de-de/reifenfreigabe (https://www.mitas-moto.com/de-de/reifenfreigabe)

Auf dieser Seite muss man durch klick auf das rote Feld ganz unten bestätigen dass man alles verstanden hat (IQ>50 ...) dann kommt man zu r Hersteller auswahl und von dort aus zur T700. Da kann man sich den Reifenfreigabebestätigungsformularausdruck (geiles Wort ...) runterladen. Ich hab den immer in der Tasche am Mopped, für den Fall der Fälle.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Hejoko am 17. September 2021, 20:09:03
Nur nutzt dir dieser Wisch nichts. Weil es sich einfach um eine andere Bauart handelt. Mein TüV`ler hat einige Tage nachgeforscht und meinte, wenn ich sicher gehen will, eintragen lassen. Hab ich gemacht, aber so das ich alle Diagonalreifen fahren kann. Hat mich 43€ gekostet. Dafür hab ich jetzt meine Ruhe.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Doc Hollywood am 18. September 2021, 08:29:55
Aber wenn es bei dir eingetragen ist - ich meine - das ist doch eine reine Geldmacherei. Deine T700 ist doch mit meiner baugleich. Da müsste es doch dann so was wie eine Musterzulassung des Herstellers geben für das Mopped. Natürlich kann ich das dann auch bei mr eintragen lassen, und Paul, und Dirk, und Sepp, und ...

So ne von Gesetzes wegen verliehene Geldmaschine hätte ich auch gerne in der Garage.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Hejoko am 18. September 2021, 10:11:49
Klar ist das eine Gelddruckmaschine. Was is denn in diesem Land vernünftig geregelt? Da sitzen irgendwelche unfähige, geistig blockierte Beamte und lassen sich mal wieder einen Schwachsinn einfallen um befördert zu werden. Das Problem in diesem Fall ist, das da keiner mehr richtig durchblickt. Und wenn man sich nicht absichert ist der Ärger bei einer Kontrolle etc. vorprogramiert.
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Doc Hollywood am 18. September 2021, 12:49:49
Zitat von: Hejoko am 18. September 2021, 10:11:49
Klar ist das eine Gelddruckmaschine. Was is denn in diesem Land vernünftig geregelt? Da sitzen irgendwelche unfähige, geistig blockierte Beamte und lassen sich mal wieder einen Schwachsinn einfallen um befördert zu werden.

Dafür lass ich Dir nen Like /laola/ hier
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Mr.Oizo am 18. September 2021, 21:01:04
"Das Problem in diesem Fall ist, das da keiner mehr richtig durchblickt. Und wenn man sich nicht absichert ist der Ärger bei einer Kontrolle etc. vorprogramiert."

Und das keiner was davon versteht-alles Laien! >:(
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Onkeldittmeyer am 18. September 2021, 22:48:47
Zitat von: Hejoko am 17. September 2021, 20:09:03
Nur nutzt dir dieser Wisch nichts. Weil es sich einfach um eine andere Bauart handelt. Mein TüV`ler hat einige Tage nachgeforscht und meinte, wenn ich sicher gehen will, eintragen lassen. Hab ich gemacht, aber so das ich alle Diagonalreifen fahren kann. Hat mich 43€ gekostet. Dafür hab ich jetzt meine Ruhe.

Das sehe ich anders. Der Wisch wurde vom Bundesverkehrsministerium in den Orbit geschossen. Das sind die, die im wesentlichen für die StVO, StVZO und den ganzen anderen Kram verantwortlich zeichnen.
Will heißen: Eine offizielle rechtliche Würdigung des BMVI wird wohl von den Gerichten sicher berücksichtigt werden. Ich denke, aus der Nummer käme man dann raus.


Zitat von: Hejoko am 18. September 2021, 10:11:49
Klar ist das eine Gelddruckmaschine. Was is denn in diesem Land vernünftig geregelt? Da sitzen irgendwelche unfähige, geistig blockierte Beamte und lassen sich mal wieder einen Schwachsinn einfallen um befördert zu werden. Das Problem in diesem Fall ist, das da keiner mehr richtig durchblickt. Und wenn man sich nicht absichert ist der Ärger bei einer Kontrolle etc. vorprogramiert.

Findest Du? Weiß nicht, ich glaube eher, das Problem liegt in der Einstellung nie und nimmer für irgendwas Verantwortung übernehmen zu wollen. Das mag nun bei Beamten ausgeprägter sein, ist aber sicherlich kein spezifisch auf diese Gruppe beschränktes Problem.

Viele Privatmenschen machen ja sogar mit. Da werden munter Un- oder Halbwahrheiten verbreitet (z.B. die nicht aus der Welt zu bekomende Mär des ausfallenden Haftpflichtversicherungsschutzes nach Erlöschen BE und anderer Unfug) und jedes Argument wird ignoriert.

Im übrigen hat sicherlich viel mit EU-Schwachsinn zu tun. Früher war das deutsche Zulassungsrecht sehr klar und nachvollziehbar (wenn auch bisweilen (leider) viel strenger als das Recht anderer Staaten. Jetzt weiß kein Mensch mehr was eigentlich Sache ist.

Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: TrueSkipper am 20. September 2021, 12:32:07
Hallo Teneristi, habe einen Reifen der japanisch-koreanischen Firma Shinko im Auge als Nachfolger für die STRs. Das Modell hat die Bezeichnung E 705 Trail Master. Bin überwiegend auf der Straße unterwegs und ab und zu mal Schotter oder Sand. Matsch und grobes Gelände ist für mich nicht angesagt. Was haltet ihr von dem Reifen? Er bietet ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Mfg
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Qtreiber66 am 06. Oktober 2021, 11:40:04
Eine generelle Frage, die ihr mir eventuell beantworten könnt:
Wie sieht es rechtlich mit Mischtbereifung aus?
In meinem konkreten Fall:
Pirelli Scorpion Rally STR Hinterreifen + Metzeler Karoo Street Vorderreifen? (eigentlich sind beide Reifen von einem Herstellerkonzern)

Hintergrund:
Aufgrund der Tatsache, dass der STR-Vorderreifen lange Zeit nicht lieferbar war und ich für größere Touren mehrmals komplett frisch bereifen musste, liegen in der Garage nun 2 STR-Hinterreifen, welche noch ordentlich Restprofil haben. Daneben liegt ein Pirelli Vorderreifen mit ebenfalls ordentlich Restprofil. In Kombination wären so noch viele Kilometer Laufleistung ohne Invest vorhanden.  ;)

VG
Guido
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: krt am 11. Oktober 2021, 11:13:44
Aktuell sind die Michelin Anakee Wild in 90/90 54R wieder verfügbar.  /-/

Gruß,
Tobias
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Hagen von Tronje am 11. Oktober 2021, 12:25:33
Zitat von: Qtreiber66 am 06. Oktober 2021, 11:40:04
Eine generelle Frage, die ihr mir eventuell beantworten könnt:
Wie sieht es rechtlich mit Mischtbereifung aus?
In meinem konkreten Fall:
Pirelli Scorpion Rally STR Hinterreifen + Metzeler Karoo Street Vorderreifen? (eigentlich sind beide Reifen von einem Herstellerkonzern)

Hintergrund:
Aufgrund der Tatsache, dass der STR-Vorderreifen lange Zeit nicht lieferbar war und ich für größere Touren mehrmals komplett frisch bereifen musste, liegen in der Garage nun 2 STR-Hinterreifen, welche noch ordentlich Restprofil haben. Daneben liegt ein Pirelli Vorderreifen mit ebenfalls ordentlich Restprofil. In Kombination wären so noch viele Kilometer Laufleistung ohne Invest vorhanden.  ;)

VG
Guido
Soviel mir beim TÜV letztes Jahr auf die Frage hin gesagt wurde wäre eine Mischbereifung nur möglich wenn der Reifenhersteller dies freigibt, was die aber nicht machen weil sie die Kombination dann auf der Maschine entsprechend testen müssen (Fahrverhalten usw, Reifen sind nicht aufeinander abgestimmt).
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: opat7 am 11. Oktober 2021, 12:57:34
Zitat von: Hagen von Tronje am 11. Oktober 2021, 12:25:33
Soviel mir beim TÜV letztes Jahr auf die Frage hin gesagt wurde wäre eine Mischbereifung nur möglich wenn der Reifenhersteller dies freigibt, was die aber nicht machen weil sie die Kombination dann auf der Maschine entsprechend testen müssen (Fahrverhalten usw, Reifen sind nicht aufeinander abgestimmt).
Hallo,
da es die Reifenfreigabe formell so nicht mehr gibt, kann es sich bei dieser Aussage nur um eine Einzelmeinung handeln. M.E. sind auch bei einem Motorrad Reifen verschiedener Hersteller möglich, wenn die Vorgaben nach Größe, Geschwindigkeit, usw. eingehalten sind.
Aber was nutzt es, wenn gerade dieser Mitarbeiter in grau Dir eine bunte Plakette kleben soll.
Gruß
Helmut
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Qtreiber66 am 11. Oktober 2021, 18:25:47
Danke für eure Antworten.  :)

Zitat von: Hagen von Tronje am 11. Oktober 2021, 12:25:33
Soviel mir beim TÜV letztes Jahr auf die Frage hin gesagt wurde wäre eine Mischbereifung nur möglich wenn der Reifenhersteller dies freigibt......

Letztes Jahr hätte die Aussage des Prüfers aufgrund der Gesetze noch "irgendwie" (?) stimmen können.
Wobei: Was wäre gewesen, wenn zwar unterschiedliche Hersteller, dem KFZ-Schein nach aber korrekte Reifen verwendet worden wären?

Zitat von: opat7 am 11. Oktober 2021, 12:57:34
Hallo,
da es die Reifenfreigabe formell so nicht mehr gibt, .........
Gruß
Helmut

Ändert dies überhaupt was an dem Sachverhalt der oben erwähnten korrekten Reifen unterschiedlicher Hersteller?
Außer dem Fakt, dass ich nun wieder M&S-Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex verwenden darf?

Bei dem ganzen Wirrwarr, das zu diesem Thema veranstaltet wird und wurde, blickt langsam keiner mehr durch.
Mir wäre es jedoch recht, wenn wenigstens ich im Zweifelsfall bei einer Kontrolle sicher wüsste, dass ich, trotz unterschiedlicher Hersteller vorne und hinten, gesetzeskonform unterwegs bin.  ;)

VG
Guido
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Teneg 7 am 11. Oktober 2021, 21:15:53
Wenn Die Reifengröße passt darf man unterschiedliche Reifenhersteller fahren laut Gesetz . Solange keine Reifenbindung in den Fz. Papieren steht . (So ist wenigstens mein Kenntnisstand)
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Dirk123 am 12. Oktober 2021, 09:06:16
Zitat von: krt am 11. Oktober 2021, 11:13:44
Aktuell sind die Michelin Anakee Wild in 90/90 54R wieder verfügbar.  /-/

Gruß,
Tobias

Hallo, wo soll es die geben?

Gruß Dirk
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: krt am 12. Oktober 2021, 12:55:08
Zitat von: Dirk123 am 12. Oktober 2021, 09:06:16
Hallo, wo soll es die geben?

Gruß Dirk


Aktuell nur noch bei Tirendo und Reifen.de

Gruß,
Tobias
Titel: Antw:Reifenfreigaben für die T700
Beitrag von: Qtreiber66 am 12. Oktober 2021, 14:10:24
Zitat von: Teneg 7 am 11. Oktober 2021, 21:15:53
....Solange keine Reifenbindung in den Fz. Papieren steht . (So ist wenigstens mein Kenntnisstand)

Was bei der T700 lt. meinem Kenntnisstand ja nicht der Fall ist.
Danke!  :)

VG
Guido