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Reifenfreigaben für die T700

Begonnen von Patrick, 23. Januar 2020, 17:44:01

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0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Patrick

Hallo zusammen,
ich trau mich mal, hier ein neues Thema aufzumachen, um den Reifenthread nicht allzusehr zu überladen.
Ich hatte bei Conti angefragt, weil ich die letzten Jahre mit deren Reifen sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr XYZ,
für das benannte Fahrzeug sind derzeit noch keine Empfehlungen/Freigaben für Continental-Bereifungen erhältlich.
Ein Termin hierfür kann derzeit nicht benannt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
ABC
Technischer Produkt Service
Technischer Kundendienst


Die bereits bekannten Freigaben von Dunlop hänge ich hier der Vollständigkeit halber noch einmal an.
Gruss
Patrick

bigg0r

Du kannst jeden Reifen, der den Dimensionen im Schein entspricht aufziehen. Du brauchst keine Freigabe. Wenn Geschwindigkeitsindex und Lastindex passen einfach fahren, wenn Geschwindigkeit nicht passt, muss es ein M+S sein und du braucht einen Aufkleber im Sichtfeld.

Patrick

Hallo Biggür,
das mag so richtig sein oder auch nicht.... Ich habe im Zweifelsfall beim TÜV oder bei einer Polizeikontrolle lieber eine
Freigabe einstecken. Einen meiner Meinung nach ganz guten Überblick gibt dieses Dokument vom ADAC:

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

Gruss
Patrick

bigg0r

Kannst du natürlich handhaben wie es dir am liebsten ist. Direkt 1. bestätigt aber meine Aussage.

tam91

Hallo
Wie Biggor schreibt hat die Ténéré 700 keine Reifenbindung also braucht sie auch keine Reifenfreigabe die von der Reifenbindung entbindet.
Gruß
Christoph

Patrick

Hallo zusammen,
also ich sehe das zumindest für Deutschland anders...

Dazu bitte nochmal in den Punkt 2.2. des oben verlinkten ADAC Dokuments schauen ("2.2.Als verbindliche Empfehlung versteckte Reifenbindung der Motorradhersteller").

Danach in die Bedienungsanleitung gucken, wo auf Seite 6-20 der folgende Satz steht: "Ausschließlich die nachfolgenden Reifen sind nach zahlreichen Tests von Yamaha freigegeben worden:" Dahinter sind dann die Orginal Pirellis genannt, sonst nichts.

Damit haben wir in DE de facto eine Reifenbindung, die eine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich macht, wenn man andere
Reifen aufzieht.  :o

Gruss
Patrick

.

Tom Paris

Diese "versteckte Reifenbindung" greift doch nur wenn der Fahrer nach einem Unfall den Motorradhersteller haftbar machen will. Mal ehrlich, wer macht dass denn? Rein Zulassungsrechtlich gibt es für die neuen Modelle keine Bindung.

Im übrigen ist diese Zusammenstellung des ADAC wirklich sehr gut gemacht. Gerade für ältere Modelle ist das Thema ja fast undurchsichtig.

tam91

Hallo
nochmal: in allen Deinen "amtlichen Papieren" (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie COC) steht keine Reifenbindung in Form eines Herstellers oder Reifentyps. In Deiner Gebrauchsanleitung steht auch, daß Du nur Yamaha Ersatzteile und sonst noch was benutzen sollst und keine Pudel im Abgasstrom trocknen :o diese Sachen haben soviel rechtliche Relevanz wie der Spruch meiner Oma ich soll nicht so schnell fahren.
Gruß
Christoph

Patrick

naja, ich möchte ja auch nicht den  /devil/ an die Wand malen, letztendlich muss und soll das jeder nach seinem
Gusto entscheiden. Der von Tom erwähnte Punkt "Haftung" könnte aber aus meiner Sicht nicht nur gegenüber
Yamaha ins Spiel kommen, sondern z.B. auch bei einem "unverschuldeten" Unfall aus dem dann eine größere
Teilschuld wird, weil es keine Freigabe für die Reifen gibt.... Ich bin da ein etwas gebranntes Kind.....(nicht wegen
Reifen, sondern wegen "unangepasster Geschwindigkeit" - laut Gutachten war ich mit 50-60 km/h außerorts
auf einer Bundesstrasse unterwegs - ein PKW bog aus einem Feldweg ein und am Schluss war ich zu 60% schuld..).
Gruss
Patrick

tam91

Hallo
Da nunweider ergibt sichaus der GEfährdungshaftung die jeder hat der ein Kraftfahrzeug benutzt. Deren Sinn ist das alle Schäden die aus dem Benutzen eines KFZ entstehen im Endeffekt von der Versicherung gedeckt ist und niemand auf irgndwelchen Schäden sitzen bleibt. für den Normalen Menschenverstand nicht immer logisch und oft entgegen de Rechtsgefühl aber zweckdienlich.
Das andere sind Bau und Zulassungsvorschriften und bei denen ist prinzipiell alles erlaubt was nicht verboten ist. Und diese angst vor haftungsrechtlichen Sachen rührt von dem Unsinn her, der auch bei uns aus dem "angelsächsischen Recht" kommt und in dem man jeden für alles versuchen kann zu verklagen, was bei uns aber Gott sei Dank nicht geht. Deshalb stehen in den Gebrauchsanleitungen von international gehandelten Geräten auch der ganze Unsinn drin, weil seltsame Amis halt ihre Pudel in der Mikro trocknen und für die eigene Blödheit auch noch den Hersteller verklagen können.
Du kannst Dir also gerne versuchen Reifenfreigaben zu besorgen, diese werden aber von den Herstellern vermutlich nicht erstellt werden, weil sie nicht notwendig sind und extrem viel Geld kosten.
Gruß
Christoph

jenova

Zitat von: Tom Paris am 25. Januar 2020, 08:06:07
Diese "versteckte Reifenbindung" greift doch nur wenn der Fahrer nach einem Unfall den Motorradhersteller haftbar machen will.
Falsch. Die greift immer. Sobald du einen Unfall verschuldet hast und deine Versicherung blechen soll. Dann weis mach nach, das deine Reifenkombo (ohne Freigabe, ohne Tests) für das Fahrzeug geeignet ist. Richtig! Kannst du gar net. Und es ist allgemein bekannt, das nicht jeder Reifen auf jedem Motorrad funktioniert.

jenova

Zitat von: tam91 am 25. Januar 2020, 09:15:05
Hallo
nochmal: in allen Deinen "amtlichen Papieren" (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie COC) steht keine Reifenbindung in Form eines Herstellers oder Reifentyps. In Deiner Gebrauchsanleitung steht auch, daß Du nur Yamaha Ersatzteile und sonst noch was benutzen sollst und keine Pudel im Abgasstrom trocknen :o diese Sachen haben soviel rechtliche Relevanz wie der Spruch meiner Oma ich soll nicht so schnell fahren.
Gruß
Christoph
Das muss da auch nicht stehen. Es reicht, das Yamaha andere Reifen nicht freigeben hat.

jenova

Zitat von: tam91 am 25. Januar 2020, 10:22:14
Du kannst Dir also gerne versuchen Reifenfreigaben zu besorgen, diese werden aber von den Herstellern vermutlich nicht erstellt werden, weil sie nicht notwendig sind und extrem viel Geld kosten.
Gruß
Christoph
Ich hab von Mitas eine und eine Empfehlung von Heidenau. TÜV abnehmen mußt es aber trotzdem.

Onkeldittmeyer

Zitat von: jenova am 25. Januar 2020, 16:00:00
Das muss da auch nicht stehen. Es reicht, das Yamaha andere Reifen nicht freigeben hat.
Und auf welche Rechtsvorschrift stützt Du Deine Auffassung genau?

Was die Versicherung angeht: zumindest die Haftpflicht zahlt auch bei erloschener Betriebserlaubnis. Und Regress kommt da auch nur in begrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

Gesendet von meinem G8441 mit Tapatalk


jenova

Zitat von: Onkeldittmeyer am 25. Januar 2020, 16:31:56
Und auf welche Rechtsvorschrift stützt Du Deine Auffassung genau?

Was die Versicherung angeht: zumindest die Haftpflicht zahlt auch bei erloschener Betriebserlaubnis. Und Regress kommt da auch nur in begrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

Gesendet von meinem G8441 mit Tapatalk
kannst du alles beim ADAC nachlesen.
Die Haftpflicht zahlt immer. Nur holt sie sich das Geld im Zweifel von dir wieder zurück

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