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Reifenfreigaben für die T700

Begonnen von Patrick, 23. Januar 2020, 17:44:01

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kahlo

Zitat von: Onkeldittmeyer am 28. Januar 2020, 16:50:27
Naja, es ist eigentlich bringt das Video gar nichts auf den Punkt. Im Prinzip ist es eine minutenlange Hetze gegen den TÜV ohne jede Quellenangabe.
Zu keinem Zeitpunkt sagt der Mann, worauf er seine Aussagen stützt  und was sich nun genau geändert hat.
Kurzum: kompletter Blödsinn.
Ok. Jeder hat seine eigene Filterblase. Mich nicht ausgenommen. Merkt man aber besonders in diesem Thread.
Grüsse,
Kahlo.

Onkeldittmeyer

Dem kann ich nur beipflichten. Wenn jemand in einer Filterblase lebt, dann der Mann in dem Video.
Problem ist, er ist rhetorisch ganz gut drauf, das führt dann halt dazu, daß viele das unkritisch hinnehmen.

Sei's drum.

einzylinder

Es tut mir leid, aber der letzte Film- Beitrag hilft uns überhaupt nicht weiter.
Sachliches und gut fundiertes Wissen wäre hilfreich gewesen.

Grüsse
Einzylinder
vielleicht wird alles vielleichter !

Hersch50


jenova

Zitat von: einzylinder am 28. Januar 2020, 16:43:52
Hallo zusammen,
habe meine Tenere relativ früh im Jahr 2019 bekommen (was natürlich toll war).
Aber, habe daher im COC stehen, dass ich Reifen mit dem "V" fahren darf.
Obwohl die eingetragene zulässige Höchstgeschwindigkeit auch einen Reifen mit "T"
erlauben würde.
Alle Maschinen, die etwas später ausgeliefert wurden, haben die Angaben im COC
seitens Yamaha abgeändert bekommen ("T" erlaubt, mit Aufkleber auf dem Tacho)!

a) Kann ich mir beim TÜV per Einzelabnahme auch den "T" Reifen eintragen lassen?
b) Kann ich darauf hoffen, das Yamaha das irgendwann "nachbessert"?
c) Oder wird es in naher Zukunft wieder "Reifenfreigaben" seitens der Reifenhersteller geben, die ein Entragen ermöglichen?

Grüsse

Einzylinder
Es ist nichts nachgebessert worden. War ja kein Fehler im CoC.  Dein CoC wird nicht geändert. Du kannst alle Reifen mit Index >=  186 fahren.

jenova

Zitat von: einzylinder am 28. Januar 2020, 20:07:25
Es tut mir leid, aber der letzte Film- Beitrag hilft uns überhaupt nicht weiter.
Sachliches und gut fundiertes Wissen wäre hilfreich gewesen.

Grüsse
Einzylinder
Steht alles hier im Thread und ist auch zu externen Quellen verlinkt. ADAC zum Beispiel.

Onkeldittmeyer

Sag mal, arbeitest Du eigentlich beim ADAC?  ;D

jenova

Zitat von: Onkeldittmeyer am 07. Februar 2020, 20:04:19
Sag mal, arbeitest Du eigentlich beim ADAC?  ;D
Klar. Ich köder hier Leute mit der Verlinkung zu Fachliteratur zu den Thema. Ich krieg da pro Klick auf den Link 5 Cent. Hier der Link, den ich meinte https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

Onkeldittmeyer

Warum nicht, Kleinvieh macht auch Mist!

Franki


-Tommy-

Hallo zusammen,

da es hier ja eigentlich um Reifenfreigaben geht, hier mal die Liste von Mitas
für die Ténéré 700. Zu finden hier:

https://www.mitas-moto.com/de/reifenfreigabe/yamaha
Viele Grüße aus Köln
Thomas

Franz

Hallo,
ich möchte nicht unken, aber es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, keine Reifenfreigabe bescheinigung.
LG Franz
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Erfahrungen sind die vernarbten Wunden unserer Dummheit

-Tommy-

Hallo Franz,

stimmt, ist mir auch aufgefallen. Im Text wird dann allerdings "bestätigt", dass "keine Bedenken bestehen".

So ist das auch bei Pirelli und bei Heidenau formuliert. Die nennen ihre Bescheinigungen dann jeweils
Bereifungs-Empfehlung.
Viele Grüße aus Köln
Thomas

yamralf

Bei Avon heißt das "Service-Information für Reifenumrüstungen an Kraftfahrzeugen".

Das Fahrverhalten wurde durch fahrdynamische Tests bis zur Höchstgeschwindigkeit mit der geänderten Bereifung durchgeführt.

Also nix mit Bremsen und Kurven? Also nur Autobahn und gerade aus?

Und ganz wichtig:
Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich.

Aber mit dem Kleingedruckten haben es die Deutschen ja nicht so.
Eine Enduro putzen, ist wie Seiten aus der Bibel reißen.

Zahme Vögel singen von Freiheit. Wilde Vögel fliegen,

Onkeldittmeyer

Wo finde ich denn die Avon-Freigabe, wo "die Deutschen" das Kleingedruckte nicht lesen? Auf der Seite von Avon finde ich lediglich den "Trailrider" (wenn ich "nach Motorrad" suche). Der braucht aber überhaupt keine Freigabe, weil er den Spezifikationen entspricht und die Tenere keine Reifenfabrikatsbindung hat.
Einen Download-Bereich mit Freigaben habe ich leider nicht gefunden.

Zitat von: yamralf am 21. Februar 2020, 16:12:00
Bei Avon heißt das "Service-Information für Reifenumrüstungen an Kraftfahrzeugen".

Das Fahrverhalten wurde durch fahrdynamische Tests bis zur Höchstgeschwindigkeit mit der geänderten Bereifung durchgeführt.

Also nix mit Bremsen und Kurven? Also nur Autobahn und gerade aus?

(...)

Zumindest mit dem Deutschen sollten es "die Deutschen" aber haben.
Wenn da steht, daß fahrdynamische Tests bis zur Höchstgeschwindigkeit durchgeführt wurden, sagt dieser Satz NICHT aus, daß im Rahmen des Tests nur mit Vollgas über die Rennpiste gebraten wurde.


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