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Reifenfreigaben für die T700

Begonnen von Patrick, 23. Januar 2020, 17:44:01

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bikeever

Zitat von: Patrick am 25. Januar 2020, 07:48:34
Hallo zusammen,
also ich sehe das zumindest für Deutschland anders...

Dazu bitte nochmal in den Punkt 2.2. des oben verlinkten ADAC Dokuments schauen ("2.2.Als verbindliche Empfehlung versteckte Reifenbindung der Motorradhersteller").

Danach in die Bedienungsanleitung gucken, wo auf Seite 6-20 der folgende Satz steht: "Ausschließlich die nachfolgenden Reifen sind nach zahlreichen Tests von Yamaha freigegeben worden:" Dahinter sind dann die Orginal Pirellis genannt, sonst nichts.

Damit haben wir in DE de facto eine Reifenbindung, die eine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich macht, wenn man andere
Reifen aufzieht.  :o

Gruss
Patrick

.

Moin,

In der gedruckten Anleitung steht an der Stelle auch der Michlien Ankee Wild mit dem Hinweis, 170 KM/H, M+S Kennung und Aufkleber.

Grüße
Martin

Onkeldittmeyer

Zitat von: jenova am 26. Januar 2020, 05:33:46
kannst du alles beim ADAC nachlesen.
Die Haftpflicht zahlt immer. Nur holt sie sich das Geld im Zweifel von dir wieder zurück
Der ADAC ist keine Rechtsvorschrift. Wenn in der Betriebserlaubnis keine Reifenbindung vorgesehen ist, dann gibt es auch keine.
Man muß das einhalten, was dort steht, im Falle der Tenere (meine wird noch gebaut und das COC noch gedruckt, weshalb ich selbst nicht nachgucken kann) gibt es offenbar nur Vorgaben zur Reifendimension, Reifenbauart und Geschwindigkeit.

Die Haftpflicht holt sich erstens nur einen Teil (glaube maximal 2.500 Euro, müßte aber nachsehen) zurück und das auch nur in eng begrenzten Fällen (kein Führerschein, Suff, Drogen). Nachzulesen in den AKB der Versicherer.
Bei der Vollkasko sieht es anders aus, da kriegt man unter Umständen nix.

Onkeldittmeyer

Nachtrag:


Ich habe jetzt mal nachgeschaut. Es sind nicht maximal 2.500 Euro, sondern 5.000 Euro, die von Gesetzeswegen zulässig wären.
Außerdem gibt es noch ein paar andere Fälle, die Regress erlauben (unberechtigter Fahrer, Straßenrennen, Wechselkennzeichen nicht angebracht, Zweckentfremdung).

Nachzulesen in der KfzpflVV, Par 5 Abs 3 https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html

Was dann der eigene Versicherer davon umsetzt steht wiederum in den AKB des Versicherers.

Der langen Rede kurzer Sinn: Eine erloschen Betriebserlaubnis (zum Beispiel wegen eines falschen Reifens) darf überhaupt nicht zu einem Regress führen. Also in der Haftpflicht.
Wie das bei anderen Versicherungen ausschaut, kann jetzt ein anderer nachgucken. ;-)

P. S.: Ein fettes Bußgeld, Punkte und das Verbot der Weiterfahrt gäbe es natürlich trotzdem...

xtzrga

Zitat von: bikeever am 26. Januar 2020, 09:48:40
Moin,

In der gedruckten Anleitung steht an der Stelle auch der Michlien Ankee Wild mit dem Hinweis, 170 KM/H, M+S Kennung und Aufkleber.

Grüße
Martin

Komischerweise steht bei mir in der deutschen Anleitung nur der Pirelli drinnen. ( unter Punkt 6-20) Warum gibt es verschiedene Versionen? Oder bist du aus Österreich?

Hersch50

Hallo zusammen,
ich werde jetzt auch mal meine Info wegen Reifen zum Besten geben.
Bei Polizei und §29 habe ich eine Zulassungsbescheinigung Teil 1
vorzulegen und darin steht eindeutig was montiert zu sein hat:
Bei der Tenere 700 steht
VA 90/90-21 M/C 54 V und HA 150/70 R 18 M/C 70 V
und nichts von Pirelli od. sonst was.
d.h. der auf dem Fahrzeug verbaute Reifen muß diese Bezeichnungen auf der Flanke haben oder Höherwertigere wie W, Z .  Hat man Reifen montiert auf dem diese Bezeichnungen nicht stehen braucht man eine
Freigabe vom Reifenhersteller .
Es interessiert niemanden, was für Reifen montiert sind,  wenn die Bezeichnung stimmt. Siehe oben.
Ich hoffe dass ich hiermit alle offenen Fragen hinlänglich beantwortet habe.
Grüße


bikeever

Zitat von: xtzrga am 26. Januar 2020, 16:24:04
Komischerweise steht bei mir in der deutschen Anleitung nur der Pirelli drinnen. ( unter Punkt 6-20) Warum gibt es verschiedene Versionen? Oder bist du aus Österreich?

Nein, komme aus Deutschland:)

Eigentlich ist doch das COC maßgebend. Wenn da die ,,R" Reifen drin stehen, darf man die auch fahren.

Grüße
Martin

Onkeldittmeyer

So ist es im Fahrzeugschein neuer Art steht nicht zwingend alles drin. Im COC schon.

bigg0r

@xtzrga: Du hast wie ich eine mit e*xxx*00 - bikeever hat e*xxx*01, eine etwas neuere EU Typengenehmigung bei seinem Bike. Gab's wohl ab September irgendwann. Bisschen doof.

jenova

#23
Zitat von: Onkeldittmeyer am 26. Januar 2020, 10:20:13
Der ADAC ist keine Rechtsvorschrift. Wenn in der Betriebserlaubnis keine Reifenbindung vorgesehen ist, dann gibt es auch keine.
Man muß das einhalten, was dort steht, im Falle der Tenere (meine wird noch gebaut und das COC noch gedruckt, weshalb ich selbst nicht nachgucken kann) gibt es offenbar nur Vorgaben zur Reifendimension, Reifenbauart und Geschwindigkeit.

Die Haftpflicht holt sich erstens nur einen Teil (glaube maximal 2.500 Euro, müßte aber nachsehen) zurück und das auch nur in eng begrenzten Fällen (kein Führerschein, Suff, Drogen). Nachzulesen in den AKB der Versicherer.
Bei der Vollkasko sieht es anders aus, da kriegt man unter Umständen nix.
Stimmt, der ADAC isn Automobilclub. Aber wenn du dem Thread gefolgt wärst, was du nicht bist, hättest du auch dieses kleine PDF gelesen (https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf). Die Reifenbindung kommt vom Hersteller, nachzulesen im Handbuch. Nicht von Rechtswegen.
Achso, also es gibt nur drei Fälle wo die Haftpflicht sich das Geld zurückholt.  Dann is ja gut. Dann kann ich eigentlich völlig sinnbefreit und mit einem illegalen, nicht verkehrssicheren Fahrzeug fahren und Unfälle verschulden solange ich einen Führerschein habe, nicht betrunken bin und nicht bekifft bin passiert mir nix.
Gerade nochmal nachgelesen: KfzPflVV §6 bezieht sich nicht auf den Unfall selbst sondern was nach dem Unfall passiert.

jenova

Zitat von: Onkeldittmeyer am 26. Januar 2020, 20:16:14
So ist es im Fahrzeugschein neuer Art steht nicht zwingend alles drin. Im COC schon.
Aber da du ja so erpicht darauf bist nur nach Fahrzeugschein zu gehen, darfst halt auch nur die Dimensionen fahren, die im Schein stehen. Denn mit anderen Dimensionen isses ja nicht zugelassen. Egal was das CoC vorschreibt. Das CoC is keine Zulassungsbescheinigung.

Onkeldittmeyer

Was ist denn mit Dir los?

Erstens bin ich dem Thread gefolgt, zweitens habe ich das pdf gelesen (bzw. den Teil, der sich mit der "versteckten Reifenbindung" befasst), das ändert aber nichts daran, daß es zulassungsrechtlich nicht bindend ist.

Rechtlich bindend sind die Einschränungen in der BE. Häufig steht dann in den Fahrzeugpapieren der Satz "Reifenfabrikationsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten".

Wenn nur Reifendimensionen und Geschwindigkeitsindex vorgegeben ist, dann ist eben auch nur das zu beachten.

Von "passiert mir nix" habe ich auch nichts geschrieben, ich habe geschrieben, daß es keine Einschränkungen bei der Leistungspflicht der Haftpflicht gibt und das auch noch mit entsprechenden Quellen belegt. Was Du mit "KfzPflVV §6 bezieht sich nicht auf den Unfall selbst sondern was nach dem Unfall passiert." meinst, erschließt sich mir nicht.
Wir reden doch von Obliegenheitsverletzungen, die VOR dem Schadenseintritt ausgeschlossen wurden, die stehen in § 5 (siehe mein Post).

Verkehrszulassungsrechtlich wird anhand der Betriebserlaubnis geprüft. Und wenn die eben nur Reifengröße und Geschwindigkeitsindex.... Aber wir drehen uns im Kreis.


Onkeldittmeyer

Zitat von: jenova am 28. Januar 2020, 03:53:31
Aber da du ja so erpicht darauf bist nur nach Fahrzeugschein zu gehen, darfst halt auch nur die Dimensionen fahren, die im Schein stehen. Denn mit anderen Dimensionen isses ja nicht zugelassen. Egal was das CoC vorschreibt. Das CoC is keine Zulassungsbescheinigung.

Nein. Aber im CoC sind die Daten der EG-Typgenehmigung (Betriebserlaubnis) enthalten. Und die ist eben maßgeblich. Die neuen Fahrzeugscheine (so neu sind die ja nun auch nicht mehr) enthalten im Gegensatz zu den "alten" nicht mehr sämtliche Reifendimensionen. Und auch nicht die ggf. zugelassenen Reifen, dort stand üblicherweise nur der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäßt Betriebserlaubnis beachten."
Dieser Satz hatte eben zur Folge, daß nur diese Reifen (oder weitere freigegebene) verwendet werden durften.

kahlo

#27
https://www.youtube.com/watch?v=_qW2d_rZ5LM
(Reifenfreigaben 2020 - Neue Regeln) bringt das Problem auf den Punkt. Ist ja schliesslich nicht nur ein T700-Problem...


Grüsse,
Kahlo

einzylinder

Hallo zusammen,
habe meine Tenere relativ früh im Jahr 2019 bekommen (was natürlich toll war).
Aber, habe daher im COC stehen, dass ich Reifen mit dem "V" fahren darf.
Obwohl die eingetragene zulässige Höchstgeschwindigkeit auch einen Reifen mit "T"
erlauben würde.
Alle Maschinen, die etwas später ausgeliefert wurden, haben die Angaben im COC
seitens Yamaha abgeändert bekommen ("T" erlaubt, mit Aufkleber auf dem Tacho)!

a) Kann ich mir beim TÜV per Einzelabnahme auch den "T" Reifen eintragen lassen?
b) Kann ich darauf hoffen, das Yamaha das irgendwann "nachbessert"?
c) Oder wird es in naher Zukunft wieder "Reifenfreigaben" seitens der Reifenhersteller geben, die ein Entragen ermöglichen?

Grüsse

Einzylinder
vielleicht wird alles vielleichter !

Onkeldittmeyer

#29
Naja, es ist eigentlich bringt das Video gar nichts auf den Punkt. Im Prinzip ist es eine minutenlange Hetze gegen den TÜV ohne jede Quellenangabe.
Zu keinem Zeitpunkt sagt der Mann, worauf er seine Aussagen stützt  und was sich nun genau geändert hat.
Kurzum: kompletter Blödsinn.


@ Einzylinder

https://www.mopedreifen.de/News/WICHTIGE-%C3%84NDERUNG-StVZO-ab-2018-f%C3%BCr-Motorr%C3%A4der.html?id=24

Die Seite scheint mir die Problematik recht anschaulich zusammenzufassen.
Das ist eine ziemlich komplizierte Materie, gut wäre, wenn es im CoC stünde...

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