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Reifenfreigaben für die T700

Begonnen von Patrick, 23. Januar 2020, 17:44:01

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jenova

Zitat von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 19:46:01
Für Dich als Halter und Führer sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.

Die einzige theoretische Möglichkeit, in der die Yamaha - Empfehlung Relevanz entfalten könnte, wäre, daß Du Yamaha selbst verklagst.

Dafür gibt es übrigens Normen.

Traglastindex, Geschwindigkeitsindex usw.
Falsch. Die Bestimmungen sind nur beim TÜV und der Polizei relevant.
Yamaha interessiert das herzlich wenig.
Yamaha gibt keine Reifenempfehlung. Yamaha hat nur und ausschließlich den Pirelli und bei neuren Teneres den Anakee Wild freigegeben.  Lies es einfach im Handbuch nach. Damit wälzt Yamaha das Risiko auf dich als Führer/Halter des Fahrzeugs.
Und selbstredend mußt Du nachweisen, das dein Reifen auch mit der Maschine harmoniert. Is ja in deinem eigenen Interesse. Oder fährst Du einen Reifen der zum Pendeln oder zu starkem Shimmy führt? Logischerweise nicht. Aber vom Gesetz her darfst ihn fahren.
Bereifungsempfehlungen helfen da sicherlich den richtigen Reifen zu finden.

Onkeldittmeyer

Was genau möchtest Du damit sagen?

Vom Gesetz her darf ich ihn also fahren. Da sind wir uns also einig.
Alles andere dürfte keine Rolle spielen. Oder was sind Deine Bedenken?



Für meinen PKW werden nur Total - Schmiermittel empfohlen.
Was ist, wenn Castrol reinkommt?

jenova

Zitat von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 20:27:37
Was genau möchtest Du damit sagen?

Vom Gesetz her darf ich ihn also fahren. Da sind wir uns also einig.
Alles andere dürfte keine Rolle spielen. Oder was sind Deine Bedenken?
Ich frag also nochmal: Fährst Du einen Reifen, den Du von Gesetzeswegen her fahren darfst aber dich im Straßenverkehr gefährdet durch Shimmy oder Pendeln oder was auch sonst?
Bleibt ja Dir überlassen. Aber so ein Ding käme mir nicht auf meine Möhre. Allerdings und da sind wir wieder beim Anfang mußt DU jetzt als Halter bzw. Führer die Fahrversuche mit den Reifen machen. Gesetz hin oder her. Der Gesetzgeber stellt nicht sicher, daß der Reifen zu deinem Motorrad passt und auf deinem Motorrad funktioniert.
Das haben früher die Hersteller und Reifenproduzenten mit den UBBs sichergestellt.

Und wenn dein Motorrschaden an deinem Auto von Castrol herrührt und du Total hättest fahren sollen, zieht Dir der Autohersteller auch eine lange Nase. Es sei denn Du hast einen Fuhrpark mit 100 LKW vom gleichen Hersteller wie dein Auto ;-)

Onkeldittmeyer

Natürlich muß ich für mich selber das passende Produkt finden.
Oder ich frage nach Erfahrungen in Foren wie diesen hier.
Mache ich beim Pkw - Reifen auch so. Auch beim PKW - Öl ist mir der Hersteller Wurst, wenn die Spezifikationen stimmen.

Wem das zu heikel ist, der sollte sich natürlich in jedem Fall an die Empfehlungen halten.

Fazit: Rechtlich ist es Wurst, wer eher der Unsichere ist, nimmt die Herstellerempfehlung.


jenova

Zitat von: Onkeldittmeyer am 12. Mai 2020, 21:49:21
Fazit: Rechtlich ist es Wurst, wer eher der Unsichere ist, nimmt die Herstellerempfehlung.
Oder eben keine ausgedehnten Fahrversuche mit den Reifen machen will um den richtigen Reifen zu finden

hakim

Hallo,
vermutlich werde ich den Tag nicht mehr erleben, an dem hierzulande und für jeden Motorradfahrer, TÜVler und Polizisten vollständige Klarheit und rechtliche Sicherheit bei der Motorradreifenwahl herrschen wird. Im Zweifel und wenn man kein Restrisiko tragen möchte, gibt es eine einfache Lösung: Wunschreifen beim TÜV begutachten und von der Zulassungsstelle eintragen lassen. Einzelabnahmen nach §21 dürfen mittlerweile alle Prüforganisationen machen, allerdings ist der TÜV hier immer noch am Erfahrensten. Gesamtkosten inklusive Eintrag liegen bei circa 80-100 Euro. Mir war es das Geld schon einmal wert, als ich auf meiner 1290er KTM Superadventure unbedingt einen stolligeren Reifen mit unzureichendem Speedindex fahren wollte. War für einen kompetenten TÜV-Gutachter kein Problem. Nach einer Voranfrage Reifen montiert, vorgefahren und Gutachten für die Zulassungsstelle erhalten. Ganz ohne Probefahrt.
Hakim

jenova

Zitat von: hakim am 13. Mai 2020, 10:49:35
Hallo,
vermutlich werde ich den Tag nicht mehr erleben, an dem hierzulande und für jeden Motorradfahrer, TÜVler und Polizisten vollständige Klarheit und rechtliche Sicherheit bei der Motorradreifenwahl herrschen wird. Im Zweifel und wenn man kein Restrisiko tragen möchte, gibt es eine einfache Lösung: Wunschreifen beim TÜV begutachten und von der Zulassungsstelle eintragen lassen. Einzelabnahmen nach §21 dürfen mittlerweile alle Prüforganisationen machen, allerdings ist der TÜV hier immer noch am Erfahrensten. Gesamtkosten inklusive Eintrag liegen bei circa 80-100 Euro. Mir war es das Geld schon einmal wert, als ich auf meiner 1290er KTM Superadventure unbedingt einen stolligeren Reifen mit unzureichendem Speedindex fahren wollte. War für einen kompetenten TÜV-Gutachter kein Problem. Nach einer Voranfrage Reifen montiert, vorgefahren und Gutachten für die Zulassungsstelle erhalten. Ganz ohne Probefahrt.
Hakim
Es geht ja gar nicht um das rechtliche. Das ist glassklar geregelt.
Aber deine TÜV Eintragung erspart Dir ja nicht die Fahrversuche, ob der Reifen tatsächlich auf deiner Maschine funktioniert. Das ist doch der springende Punkt den offenbar niemand auf dem Schirm hat.

tam91

Hallo
Es geht nur um das rechtliche, der Rest ist heutzutage so, daß wenn Du einen Reifen Kaufst und nicht gerade einen Chinakracher, dann sind die alle miteinander akzeptabel und sicher. Wenn das bei einem Motorrad nicht der Fall ist greifen die Hersteller zur Reifenbindung um Gefahr zu verhindern. Das ist, zumindest in den 90ern ausgeufert, sodaß jede 17PS Maschine Reifenbindungen hatte. 
Wenn wir jetzt mal konkret sind, dann ist die Ténéré 700 unkritisch, kein Kickback, nicht mal im Ansatz kein Pendeln usw.. So und wenn wir jetzt nicht gerade die Superstollen aufziehen, dann bleibt das auch so, vielleicht mal abgesehen von einer Pendelneigung jenseits von (abgeschätzten) 130km/h oder mehr. Die restlichen Eigenschaften variieren natürlich, aber alle in sicheren Grenzen.
Für die persönliche Auswahl ist Eigenverantwortlichkeit gefragt und die Vollkaskomentalität die leider immer mehr verbreitet ist hilft nicht weiter.
Gruß
Christoph

jenova

Zitat von: tam91 am 13. Mai 2020, 12:52:19
Hallo
Es geht nur um das rechtliche, der Rest ist heutzutage so, daß wenn Du einen Reifen Kaufst und nicht gerade einen Chinakracher, dann sind die alle miteinander akzeptabel und sicher. Wenn das bei einem Motorrad nicht der Fall ist greifen die Hersteller zur Reifenbindung um Gefahr zu verhindern. Das ist, zumindest in den 90ern ausgeufert, sodaß jede 17PS Maschine Reifenbindungen hatte. 
Wenn wir jetzt mal konkret sind, dann ist die Ténéré 700 unkritisch, kein Kickback, nicht mal im Ansatz kein Pendeln usw.. So und wenn wir jetzt nicht gerade die Superstollen aufziehen, dann bleibt das auch so, vielleicht mal abgesehen von einer Pendelneigung jenseits von (abgeschätzten) 130km/h oder mehr. Die restlichen Eigenschaften variieren natürlich, aber alle in sicheren Grenzen.
Für die persönliche Auswahl ist Eigenverantwortlichkeit gefragt und die Vollkaskomentalität die leider immer mehr verbreitet ist hilft nicht weiter.
Gruß
Christoph
Nochmal: Das rechtliche ist aktuell glassklar geregelt. Die Reifenbindung besteht seitens Yamaha weiterin und hat mit Gesetz nichts zu tun. Steht mehr als deutlich im Handbuch auf Seite 6-20. Ich freu mich, das Du für alle möglichen Reifenkombinationen auf der Tenere so ausführliche Fahrversuche durchgeführt hast um so eine Aussage zu treffen. Dann können wir ja in Zukunft alle Dich fragen. Meine Vollkaskomentalität läßt mich deutlich entspannter Motorradfahren ohne.
Fakt ist: Wenn Du heutzutage einen Reifen aufziehst weißt Du über sein Fahrverhalten einfach nichts.

hakim

#69
Zitat von: jenova am 13. Mai 2020, 12:26:10
...Aber deine TÜV Eintragung erspart Dir ja nicht die Fahrversuche, ob der Reifen tatsächlich auf deiner Maschine funktioniert...
Hallo,
ganz ehrlich: ich brauche niemanden, der für mich austestet, ob ein Reifen auf meiner Maschine funktioniert. Ich komme mit jedem Reifen klar, Hauptsache rund und schwarz. Solange einer drauf ist, stelle ich mich auf seine Charakteristik ein. Und wenn ich nicht zufrieden bin, kommt danach was anderes drauf. Meine Entscheidung, meine Verantwortung. Für mich persönlich haben Freigaben keinen Mehrwert, es sei denn daß sie mir eventuell eine Legalisierung ermöglichen, so ich diese denn für erforderlich erachte. So wie im Falle des TKC70 auf meiner 1290Superadventure. Für diese gab es von CONTI keine Freigabe, aber für den in relevanten Merkmalen identischen Vorgänger 1190Adventure. Einzeleintragung und fertig.
Nochmal zur T7: Maßgebend ist das COC, was keinerlei Reifenbindung aufweist! Die Aussage in der Bedienungsanleitung  "Ausschließlich die nachfolgenden Reifen (A.d.V.: Rally STR und Anakee Wild) sind nach zahlreichen Tests von Yamaha freigegeben worden..." stellt auf Hintergrund des COC und der aktuellen Rechtslage faktisch nicht mehr und nicht weniger als eine werksseitige Empfehlung in Verbindung mit einen Haftungsausschluß von seiten YAMAHA dar. Das Erste ist hilfreich, das Zweite legitim, all das bedeutet aber nicht, daß kein anderer Reifen, welcher die COC-Spezifikationen erfüllt, legal gefahren werden darf.
Hakim

norei

Zitat von: jenova am 13. Mai 2020, 14:11:09
... Die Reifenbindung besteht seitens Yamaha weiterin und hat mit Gesetz nichts zu tun. Steht mehr als deutlich im Handbuch auf Seite 6-20. ...

Du mußt ein anderes Handbuch haben als ich (ich habe in das online verfügbare geschaut) - da sehe ich nichts in dem von dir geäußerten Sinn stehen (die Angabe in dem Kasten sehe ich lediglich als einen Hinweis auf den Auslieferungszustand an); kannst du mich da 'mal aufklären?
Tenere 700 black

bikeever

Zitat von: norei am 13. Mai 2020, 15:26:57
Du mußt ein anderes Handbuch haben als ich (ich habe in das online verfügbare geschaut) - da sehe ich nichts in dem von dir geäußerten Sinn stehen (die Angabe in dem Kasten sehe ich lediglich als einen Hinweis auf den Auslieferungszustand an); kannst du mich da 'mal aufklären?

Den Passus mit dem alternativen Anakee Wild gibt es bisher nur in der gedruckten Version...

Teneg 7

Also Ich habe zwei Deutsche Dokumente ( Fz. Schein und Brief) und ein Europäisches vom Großen Yamaha Mann .
In keinem steht was von einer Markenbindung drin . Und das ist für mich Ausschlaggebend .
Dann gibt es noch die Betriebsanleitung . Da steht drin das die Reifen XYZ von Yamaha nach zahlreichen Tests freigegeben worden sind .
Das sehe Ich als Empfehlung an , um irgendwelche Regress - Garantieansprüche mit einer von Yamaha nicht getesteten Bereifung abzulehnen .
Denn Ich sah an einem Allrad LKW aus Japanischer Proguktion auch schon einen Aufkleber daß , das Fahrzeug nur auf befestigten Wegen gefahren werden darf .
Die Ganze Diskussion hier bringt doch nichts , und langweilt so langsam . Es soll doch jeder das draufmachen was er denkt .
Gruß Stefan

Ollip

Hallo in die Runde !

Heute habe ich den Mitas E 10 auf der T7 getestet.
Zielsetzung war einen Grobstoller zu fahren der die Endgeschwindigkeit der T7 zulässt aber auch ordentliche Traktion im Gelände bietet . Vorab muß ich anmerken, das Mitas eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die T7 / E 10 auf ihrer Seite hat.
Der Reifen hat kaum Abrollgeräusche ,liegt in Kurven vollkommen sicher ,Bremsverhalten ist für einen Grobstoller völlig in Ordnung ,wohlbemerkt alles auf trockener Straße . Nässe konnte ich noch nicht testen , soll aber in Tests nicht so dolle sein.
Da der Reifen Geschwindigkeitsindex T besitzt(190 Km/h) u. von Mitas für die T7 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen hat ,habe ich heute das Verhalten auf der BAB getestet : ab 120 Km/h habe ich in 10er Schritten Lenkbewegungen eingeleitet u. das Verhalten beobachtet : Ab 150 Km/h wirds abenteuerlich , bei über 160 wird's gefährlich : Es stellt sich selbst bei leichter Lenkbewegung gefährliche Pendelbewegung um die Längsachse ein !! Habe dann mit verschiedenen Drücken experimentiert , immer mit dem gleichen Ergebnis . Bevor jetzt wieder der Grobstoller/Fahrphysik-Thread aufkommt muß ich sagen das ich ausschließlich auf Grobstollern unterwegs bin und mir derer Einbußen im Straßenbetrieb völlig bewußt bin ,aaaber : Dies soll als Warnung dienen ,das dieser Reifen bei der T7  auf der BAB ab 160 nicht funktioniert ,obwohl bis 190 Km/h freigegeben . Wie hier eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zustandegekommen ist ,hätte ich gern erläutert bekommen .
Zum Vergleich : Meine XT 660 Z läuft in der Kombi ANAKEE WILD vorn u. MITAS E 09 hinten bei 160 Km/h an zwei Fingern sturr geradeaus.
Fazit : Fürs Gelände u. Kurvenhatz im trockenen gut, aber bitte keine zügige BAB -Fahrt auf der T7 ( obwohl von den Daten her möglich ).
Als nächstes werde ich wie von Yamaha freigegeben ,den ANAKEE WILD auf der T7 testen . Wenn jemand schon Erfahrungen gemacht hat , wie der Anakee sich auf der T7 /BAB bei zügiger Fahrt verhält ,wäre ich für ein kurzes Feedback dankbar ! Ein freigegebener Reifen sollte meines Erachtens nach auch sicher kontrollierbar die freigegebene angegebene Geschwindigkeit erreichen können ,auch unter Abstrichen ( Grobstoller eben ).
Beim E 10 / T7 wird's echt gefährlich und nicht nur eben nervend !

  Gruß Olli

diekuh

Danke für die Einschätzung. Da weiß ich schon mal was ich nicht montierte. Bin auch noch schwer am überlegen, aber am liebsten wäre mir wieder einer ala Heidenau K60 Scout. Biserl hab ich noch zum Wechsel

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