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Reifenfreigabe Metzeler Tourance für XT 1200 zur Info

Begonnen von thorbenhh, 22. April 2011, 11:48:20

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thorbenhh

Guten Tag,
ich besitze eine Yamaha XT1200z für die Sie den Tourance EXP freigegeben haben. Ich interessiere mich jedoch für den Tourance, für den es zwar für die großen BMW Enduros, jedoch nicht für die Yamaha eine Freigabe gibt. Kann ich in naher Zukunft mit eine Freigabe  für die XT1200z rechnen ?
vielen Dank im Voraus.
Thorsten Benda

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Freigabe für die von Ihnen gewünschte Reifenkombination ist noch nicht verfügbar. Es ist momentan nicht möglich Ihnen eine Auskunft zu geben, wann das Freigabeverfahren abgeschlossen sein wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen derzeit als einzige Möglichkeit zur Reifeneintragung die Einzelabnahme durch einen anerkannten Sachverständigen anbieten können. Der Reifenhersteller kann hierzu nur die technischen Daten der Reifen bescheinigen. Gerne senden wir Ihnen die entsprechenden Datenblätter auf Wunsch per Post oder Fax zu. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer zuständigen TÜV/Dekra-Stelle in Verbindung.

Viele Grüße
Pirelli Deutschland GmbH
Kundendienst München


thorbenhh


Bernybaby

Metzler hat leider nicht den passenden Vordereifen für die Reifenpaarung.
Es fehlt die M/C-Karkassenauslegung. siehe auch:

http://www.metzelermoto.de/web/catalog/moto/moto_catalogo_schedaDescription.page?categoria=/catalog/moto/enduro_street/none&vehicleType=MOTO&product_id=878039&uri=/metzeler/de_DE/browser/xml/catalog/moto/EnduroStreet_Tourance.xml&menu_item=/products/catalog/enduro_street

Warum will mancher was es noch nicht gibt?  Es sind midestens 3 gute Reifenpaarungen auf dem Markt. Und so ne ST ist nun mal kein Auto.  /devil/


/angel/ /-/

thorbenhh

Hi,

ich habe zu M/C mal ein bischen gegoogelt und folgendes gefunden.

Was bedeutet die Bezeichnung M/C?
Die Signatur weist darauf hin, dass es sich um einen Motorradreifen handelt, der ausschließlich auf einer Motorradfelge montiert werden darf. M/C = Motorcycle.
Diese Signatur ist seit dem 01.05.2003 auf allen Motorradreifen Pflicht.

http://ssl.delti.com/motorradreifendirekt_de/FAQs/Fragen_rund_um_die_Produkte_Fragen_zu_Motorradreifen.html#3002

siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Motorradreifen

M/C scheint nach diesen Aussagen nichts anders zu bedeuten, als das es sich um eine Motorradreifen handelt.
Also was bedeutet  " Es fehlt die M/C- Karkassenauslegung " ?


XT12

Zitat von: thorbenhh am 22. April 2011, 11:48:20

... Yamaha XT1200z für die Sie den Tourance EXP freigegeben haben.


Von Yamaha werden zwei Reifenpaarungen empfohlen.
Laut den Fahrzeugpapieren unterliegt die XT1200Z keiner Reifenbindung. Zumindest sind in meinen Fahrzeugpapieren keine Reifenghersteller eingetragen.
Somit kann ich alle Reifen mit der entsprechenden Spezifikation (vorne: 110/80R19M/C 59V und hinten 150/70R17M/C 69V) fahren.
Der Tourance wird in den entsprechenden Größe angeboten und kann somit aufgezogen werden.

Viele Grüße
Franz

thorbenhh

Zitat von: XT12 am 23. April 2011, 21:23:15
Von Yamaha werden zwei Reifenpaarungen empfohlen.
Laut den Fahrzeugpapieren unterliegt die XT1200Z keiner Reifenbindung. Zumindest sind in meinen Fahrzeugpapieren keine Reifenghersteller eingetragen.
Somit kann ich alle Reifen mit der entsprechenden Spezifikation (vorne: 110/80R19M/C 59V und hinten 150/70R17M/C 69V) fahren.
Der Tourance wird in den entsprechenden Größe angeboten und kann somit aufgezogen werden.

Viele Grüße
Franz

Das ist nicht richtig !

www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf

Auszug aus der PDF

Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten?
Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.

Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand.

Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestetund folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller. Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung.
Quelle Biker Journal 03.10.2007

XT12

Ist zwar schön zu lesen, aber welche gesetzliche Grundlage soll das haben.
Ich fahre die Reifengröße, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Warum sollte ich deswegen 3 Punkte und eine Strafe bekommen.
Seit wann ist das Benutzerhandbuch mit Reifenempfehlungen Grundlage der Fahrzeugpapiere?
Beim Auto gibt es auch keine Reifenbindung. Hier fährt man auch die Größe, die in den Papieren steht.

Ich glaube hier hat eine Jouralie etwas durcheinander gebracht.


dauphin


Pepe

Die der Fahrzeug- oder ein Reifenhersteller freigegeben hat.

In der Betriebsanleitung des Herstellers stehen momentan nur 2 Reifentypen, von Reifenproduzenten gibt es meines Wissen noch nichts Neues  ;)

XT12

Zitat von: Pepe am 25. April 2011, 16:19:04
Die der Fahrzeug- oder ein Reifenhersteller freigegeben hat.

In der Betriebsanleitung des Herstellers stehen momentan nur 2 Reifentypen, von Reifenproduzenten gibt es meines Wissen noch nichts Neues  ;)

Hallo Pepe,

das sehe ich anderes.

In den verlinkten Dokument steht:

?Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert.?

Wenn es eine Reifenbindung in den Fahrzeugpapieren gibt, dann muss sich daran halten. Hier gilt die EU Richtlinie nicht.

Des steht aber auch drin:
?Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen.?

Somit können wir montieren was wir wollen.

Viele Grüße
Franz

dauphin

ich habe es bisher so verstanden, dass die betriebsanleitung eine empfehlung der zu montierenden reifen darstellt ...

Pepe

Hallo Franz,

es geht um den Umfang der Definitionen des Herstellers. Yamaha schreibt Größe und Fabrikat vor.

Wie und wo ist egal, auch bei BMW steht nichts mehr in Schein oder Brief sondern es wird auf Freigaben auf der Homepage verwiesen.

Sorry, mir wäre es anders auch lieber

Peter

XT12

Hallo Peter,

ich gehe morgen zum TÜV und frage nach.
Ich sehe die Vorgaben von Yamaha nur als Empfehlung nicht als Vorschrift.
Bei den PKWs geben die Hersteller auch Empfehlungen für Reifen und da muss man sich auch nicht dran halten.

Also sehen wir mal, was der TÜV spricht.

Viele Grüße
Franz

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