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LED Zusatzscheinwerfer

Begonnen von Buergermeister, 03. Februar 2013, 20:58:42

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displex

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich ein TÜV Mensch dazu bereit erklärt, LED Scheinwerfre ohne Prüfnummer als Zusatzfernscheinwerfer einzutragen.
Einzig die Lösung "Arbeitsscheinwerfer" scheint mir noch logisch.
Diese darfst du dann im dunklen Wald verwenden aber nicht auf der Strasse.  8)

Stollenfahrer

Hiho,

deswegen Fernlichtzusatz denn das Fernlicht musst du eh ausmachen wenn du:
-Vorausfahrende Fahrzeuge
-Entgegenkommende Fahrzeuge
-Personen im Sichtfeld hast
-oder in Ortschaften bist.

Dann kann, muss aber nicht, der Tüv'er das eintragen wenn er es mit geltendem Recht und seinem Gewissen
vereinbaren kann.

( Rechtlich dürfen solche Zusatzscheinwerfer nicht mehr als einen bestimmten Lumenwert aufweisen (oder schreiben eine Reinigungsanlage und/oder ein Leveling vor.
Und ein bestimmtes abgegrenztes Ausleuchtverhalten mit genauer Positionierung sollen sie auch haben. )

Auch 2 gleiche darfst du in (nur) Deutschland nicht haben (§52 StVZO). Laut EU-Recht geht das zwar, aber ich werd mich nicht wegen solcher Lapalien mit meinem TÜV'er streiten. da kommen dann halt verschiedene ran und gut.
Die 10 Watt Solstice gibt es ja Äußerlich gleich mit unterschiedlichen Abstrahlwinkeln.
10°   30°   60°    &   30°x65°

Mein TÜV'er sagte: "Ich schau es mir an, dann werd ich sehen." Zusagen gibt er keine.
In den §§ 49 - 54 StVZO // 93/92 EWG findet man einiges was es zu beachten gilt.

In Erwartung an eine gnädige DEKRA, Tommy.
aka Stollenfahrer.

TheBlackOne

Ich bezweifle SEHR stark, dass dir ein Prüfer ungeprüfte Scheinwerfer ohne Prüfzeichen oder vergleichbarer Unterlagen als zusätzliche Fernlicht-Scheinwerfer einträgt.
Das Argument "kann man ja eh nur benutzen wenn niemand anders da ist" ist zwar durchaus schlüssig, aber kaum anzuwenden.

Es ist korrekt, dass alle Fernlicht-Scheinwerfer eine gewisse Helligkeit nicht überschreiten dürfen. Warum ich das jetzt aus dem Stehgreif weiss? Weil hier in Schweden jeder zweite mit zusätzlichen Scheinwerfern am Auto herumfährt (Rallye-mäßige Scheinwerfer), und ich mich deshalb mit dem Thema beschäftigt habe.
Warum ich das erwähne? Weil genau das deinem vorigen Argument im Wege steht: Woher kennt der Prüfer bei Noname-Scheinwerfern eben jene Helligkeit?

Mit Streiten hat das EU-Zulassungsrecht nichts zu tun. Ist das Motorrad nach EU-Recht abgenommen, gilt jenes Recht für alle Komponenten daran; absonsten die Stvzo.
Rosinenpickerei ist nicht.

Tom Paris

Nein. Geht nicht. Lichttechnisches Einrichtungen dürfen nicht mehr per einzelabnahme eingetragen werden.

Mc Gyver

Warum nimmt man nicht einfach zugelassene LED-Scheinwerfer? Gibt doch mittlerweile ne breite Auswahl. Bevor man wie bereits erwähnt Monga-Blonga oder Bling-Blong dranschraubt und sich dann beim TÜV über nen knickrigen Prüfer wundert oder schlimmer bei einem Unfall in Versicherungsprobleme ( ich wurde von dem Moped geblendet...) kommt, kann man für 50.-€ mehr was gescheites kaufen und hat Ruhe...
Was man nicht selbst gemacht hat, gehört einem auch nicht richtig

gnortz


TheBlackOne

Was mich bei den Prüfzeichen dort stutzig macht (z.B. bei diesen Scheinwerfern: http://www.tuffplus.cn/content/?67.html) ist, dass HC/R für Halogenscheinwerfer steht. Andererseits finde ich kein eigens Prüfzeichen für LED-Scheinwerfer...

Tom Paris

Schöne prüfzeichenfälschung. Ece 112 oder 113 ist für led scheinwerfer zulassungsnorm

ryna

#68
LED hat R128;
112/113 bezeichnet die Lichtstreuung asymatrisch oder symmetrisch.
Zulässige 7" LED Scheinwerfer gibt es beispielsweise von Nolden: http://www.noldengmbh.de/de/unternehmen/news/33-ncc-bi-led-scheinwerfer
... allerdings nicht günstig.

gnortz

http://shop.thunderbike.de/H-D-Original-Zubehoer/VRSC/Scheinwerfer-Zubehoer/

Sollten doch auch zugelassen sein. Aber 1000 Euros für ein bisschen mehr
Licht .

Mc Gyver

Was man nicht selbst gemacht hat, gehört einem auch nicht richtig

ryna

Der Louis Abblendscheinwerfer hat 7 Watt. Ob damit eine Fahrbahn den Erwartungen entsprechend ausgeleuchtet werden kann?

Mc Gyver

Als Zusatzscheinwerfer, Tagfahrlichtersatz, ist das mit Sicherheit ausreichend. Die BMW-Zusatzscheinwerfer haben 13W also fast doppelt ... Sind allerdings auch größer, vor Allem nach hinten... Bei leicht höherem Preis: ca. 100-130.-€
Was man nicht selbst gemacht hat, gehört einem auch nicht richtig

TheBlackOne

Wenn ich das richtig verstehe, geht es bei der ECE-R128 darum, austauschbare LED Leuchtquellen in aller Art Leuchten (wie heute z.B eine Blinkerbirne) zu erlauben: http://www.autolichtblog.de/2013/02/07/neue-ece-regelung-bringt-led-lichtquellen-voran/

ryna

Scheinwerfergehäuse sind immer im Zusammenhang mit dem Leuchtmittel geprüft. Sofern in naher Zukunft LED-Leuchtmittel zu akzeptablen Preisen käuflich sind, werden kaum alte Scheinwerfergehäuse nochmals mit LED dem Prüfungsprozess unterworfen.
D.h. einfach einen LED-Strahler in einen alten Scheinwerfer reinhängen, geht nicht. Das war und ist mit den Xenon-Nachrüster genauso.
Die Industrie lässt sich sicherlich nicht das Geschäft mit Nachrüstscheinwerfern entgehen.

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