Welcome to YAMAHA TENERE FORUM. Please login or sign up.

22. November 2024, 23:16:26

Login with username, password and session length

Vollwertiger Doppel Scheinwerfer

Begonnen von troll, 03. Dezember 2018, 15:14:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

tam91

Hallo
Da hab ich mich unklar ausgedrückt ich hab auch 2 H4 Einsätze aber halt die Serienteile. ich hab einfach die Halter abgetrennt und dann gaaaanz vorsichtig entsprechend an den H4 angepunktet die Idee mit dem Aufkleben der Ringe ist aber super und viel einfacher.
Thema Klarglasscheinwerfer: Meinem Sohn haben wir an seine TT einen großen 7`Klarglasscheinwerfer mit den Hochleistungsbirnen drangemacht -da geht was. Insofern müsste mit 2 kleineren Klarglasscheinwerfern kein Auge trocken bleiben.
Gruß
Christoph

TheBlackOne

Zitat von: tam91 am 15. Dezember 2018, 17:49:18Thema Klarglasscheinwerfer: Meinem Sohn haben wir an seine TT einen großen 7`Klarglasscheinwerfer mit den Hochleistungsbirnen drangemacht -da geht was. Insofern müsste mit 2 kleineren Klarglasscheinwerfern kein Auge trocken bleiben.
Gruß
Christoph
Es ist die Summe der Maßnahmen: Scheinwerfer, Leuchtmittel (aka "Birne"), Spannungsversorgung (Relais, Zuleitungen). Wenn man gerade dabei ist, kann man auch gleich einen Rundumschlag machen.

Monstrumologe

Weiß eigentlich jemand, wie das ganze in Sachen Zulassung aussieht? Praktisch ändert sich ja nicht wirklich viel durch den Doppel-H4-Umbau, bis auf den Wegfall der H1-Leuchte. Würde mich aber nicht wundern, wenn es ausreicht, damit ein Prüfer den Weltuntergang vorhersagt. Hat jemand Erfahrung?

@Gnortz: Kannst Du diesbezüglich was berichten?
Sic parvis magna.

Christof

Da die Kombi z.B. an der TDR Serie ist und auch nirgendwo schriftlich vermerkt ist, dürfte es zulässig sein. Bisher hat das bei mir kein Sau interessiert.
Wer fragt, gibt seinem Gegenüber nur die Chance sich aufzuplustern...!

dermax

Zitat von: Monstrumologe am 17. Dezember 2018, 00:21:41
Weiß eigentlich jemand, wie das ganze in Sachen Zulassung aussieht? Praktisch ändert sich ja nicht wirklich viel durch den Doppel-H4-Umbau, bis auf den Wegfall der H1-Leuchte. Würde mich aber nicht wundern, wenn es ausreicht, damit ein Prüfer den Weltuntergang vorhersagt. Hat jemand Erfahrung?

@Gnortz: Kannst Du diesbezüglich was berichten?

Bei mir wars vor dem umbau genau anders rum, der Prüfer hat gemeint es sei eine Lampe defekt  :P

LG Max
Schraubst du noch oder fährst du schon?

Svoeen

Ich hab damals meinen Prüfer gefragt: Überhaupt kein Problem, da Scheinwerfer und Leuchten ja bauartzugelassen sind und nur richtig(An der richtigen Stelle) montiert sein müssen und die Anzahl muss halt stimmen.

Gruß
Sven
XTZ 850 mit 3VD, XT 600 3UW offen, XTZ 660 3YF, XT 750 Scrambler, WR 450 F (06er), XV 750 SE mit gereckter Gabel, XS 1100 Gespann, R 1100 GS, Grizzly 660

Mc Gyver

Zur Zeit als die ST auf den Markt kam, war für einspurige Fahrzeuge nur 1 Abblendlicht zugelassen. Das hat sich später geändert (Siehe TDR) und seit dem interessiert das eigentlich nicht mehr.

Grüße, Peter
Was man nicht selbst gemacht hat, gehört einem auch nicht richtig

gnortz

Mein Dekra Mensch hat nur die beiden LED Standlichter (von Louis)  bemängelt , obwohl sie ein E Prüfzeichen haben .
Sind aber im Scheinwerfer nicht zulässig. Bleibt so.
Bei der Scheinwerfereinheit aus Polen solltest du beim Kauf erwähnen das du 2 Standlichter willst .
Bei mir kam einer ohne .

tam91

Hallo
Das mit den Beleuchtungsvorschriften ist ein wenig kompliziert. Einfach ist: wenn ein Prüfzeichen drauf ist, ist es bezüglich der Teile legal, Schlangenlinie mit Nr., E Prüfzeichen usw. sind in Ordnung.
Jetzt wird es etwas komplizierter: Was, wieviel und mit welchen Maßen man was anbauen darf, hängt von den zugrundeliegenden Vorschriften ab. Nach STVZO (danach ist die alte ST zugelassen) gilt z.B  nur ein Abblendlicht. Neuere Motorräder so grob ab Anfang der 90er Jahre sind nach ECE zugelassen, da sind dann z.B. zwei Abblendlichter erlaubt. Und jetzt wird es wieder blöd: Man darf die beiden nicht mischen, hieße z,B, für die ST: man müsste checken ob der Rest der Anbauten und LTE (Lichttechnischen Einrichtungen)  nicht der ECE wiederspricht, dann würde es gehen. In der Praxis juckt das auch bei den Prüforganisationen nicht wirklich jemanden; das ist wie bei den Rechtschreibreformen irgendwann blickt keiner mehr durch und die Sachen vermischen sich im täglichen Gebrauch. Das einzige wo man wirklich drauf achten sollte ist das die LTE die Prüfzeichen haben, sonst gibts bei Kontrollen richtig Streß mit erlöschen BE und so und das gibt immer Punkte.
Gruß
Christoph 

ndugu

Ich habe mir einen Schalter eingebaut, um bei Bedarf das zweite Abblendlicht abschalten zu können.

Christof


SMF spam blocked by CleanTalk