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XTZ750 - TDM850 4tx Motor Eintragung Österreich

Begonnen von CAMPER, 09. April 2019, 09:28:52

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Mille

Nö abmelden. Auf anderen Ramen umbauen und damit anmelden. Weil der Ramen mit dem du vorfahren musst ist vermerkt. Und wird bei einer neuanmeldung sofort wieder zum vorführen angezeigt. Sprich der alte ramen ist solange unbrauchbar bis man im originalzustand wieder bei der Landesregierung vorgefahren ist. Aber dort muss alles passen. Auch Blinker etc.
Ziel? Was ist das?

MfG Mille

motorang

Zitat von: Mille am 18. April 2019, 08:11:39
Stimmt so nicht und das kann ich aus Erfahrung sagen. Nur weil es in den Brief übertragen wurde heist nicht das es legal ist! Solche Fälle treten 2bis3 mal jährlich bei der Öamtc Prüfstelle auf.
Dem prüfer fällt auf das etwas nicht nach österreichischem Recht ist. Der muss dann eine Meldung machen und das Fahrzeug wird stillgelegt. Tut er das nicht wird ihm die Prüfbescheinigung entzogen falls das Fahrzeug vom technischen Prüfzug aufgehalten wird und die den Fehler finden.

So bereits passiert in Murau.

Ach du je.
Legal ist es wenns so ist wie in den Papieren. Das ist die Definition von legal. Dass die Genehmigung in Übereinstimmung mit der Gesetzeslage ist: dafür ist die Behörde zuständig, nicht der Fahrzeughalter.

Der ÖAMTC-Pickerlprüfer hat wie jeder andere Werkstattprüfer da gar nichts zu melden, dem liegt das Genehmigungsdokument ja nicht mal vor, lediglich die Zulassung. Der Pickerlprüfer hat zu schauen ob das Fahrzeug verkehrssicher ist (Prüfkatalog) und den Angaben in der Zulassung entspricht (Reifendimensionen, Emissionen etc).
Mehr hat der nicht zu tun, Sachen die darüber hinausgehen stehen im Genehmigungsdokument und das ist bei den alten Kraxn aus Papier und bei mir daheim ...
Lediglich bei berechtigten Zweifeln (Offensichtlichkeiten ...) oder wenn es ein historisches KfZ ist, wird das Genehmigungsdokument aka Typenschein verlangt und mit dem Fahrzeug abgeglichen. Eventuell auch wenn am Motor 850ccm steht und in den Papieren 750ccm.

Mein Prüfauftrag lautet in etwa so:

"Bitte schauen Sie sich das Fahrzeug nach Prüfkatalog durch, aber schreiben sie mir kein Gutachten wenn es negativ wäre - dann ist das lediglich eine Vorabüberprüfung was für ein Pickerl zu machen WÄRE, und die ich gerne auch so mit Ihnen nach Stundensatz abrechne (z.B. "Ankaufüberprüfung" beim ÖAMTC)."

Keine Meldung an die Behörde. Keine Frist für eine Nachprüfung.
Ein Gutachten wird nur dann geschrieben, wenn in der Vorabuntersuchung keine gravierenden Mängel gefunden werden.
Vorab untersuchen lassen kann man auch eine komplette Leiche ... einfach um eine Liste der nötigen Arbeiten zu haben oder bei einem Ankauf zu wissen was auf einen zukommen könnte.

Wenn was falsches in den Papieren steht ist das nicht mein Problem.
Dann soll sich dann von mir aus eine Behörde mit der anderen streiten, für sowas hab ich Rechtsschutz.

Einem Freund von mir hat ein Motorradpolizist vor ein paar Jahren eine laange Anzeige geschrieben von Sachen, die seiner Meinung nach alle nicht legal sind. Samt vorgeschriebener Vorführung bei der Landesprüfstelle (die ja auch den mobilen Prüfzug betreiben).
Da sind wir dann mit dem Typenschein und dem Mopped hin, unverändert. Eine XR600 aus USA von Mitte der 1980er, netterweise mit Bildern in der Einzelgenehmigung:

Spiegel nur links,
kein selbsteinklappender Ständer,
keine Batterie,
funzeliges Licht,
keine Blinker,
kein Kettenschutz,
lauter Endtopf ohne E-Nummer,
alles original XR600 USA - und netterweise auf den Fotos der Einzelgenehmigung gut erkennbar oder textlich als Ausnahme erwähnt.
Die haben sogar den Lärm gemessen. Entsprach den Papieren.

Mit dem Bericht von der Prüfstelle sind wir dann zum Polizeirichter,
und der hat die Anzeige eingestellt. Punkt.

Wenn man allerdings Dreck am Stecken hat wird man sich überlegen ob ein Rückbau sich ausgeht (zeitlich oder finanziell). Man hat ja eine Frist, innerhalb derer man bei der Prüfstelle antanzen muss.
Der einfache Weg aus der Sache ist dann: abmelden. Und bei der Behörde angeben dass das Fahrzeug verunfallt oder defekt ist, und deswegen abgemeldet und nicht mehr vorführbar ist.

Richtig blöd ist man erst dran, wenn man mit der (illegallen) Karre einen Unfall baut und einem wer draufkommt. Zumal wenn da irgendwas unfallauslösend oder unfallentscheidend sein könnte. In Österreich erlischt zumindest nicht sofort der Versicherungsschutz wenn man was illegal umbaut. Aber wenn es unfallursächlich sein könnte und die Versicherung sich da Chancen ausrechnet, dann wird sie in Regress gehen. Und dann schaust blöd, weil das Corpus Delicti ist dann möglicherweise in der Verwahrstelle und dann bastelt keiner mehr was retour bevor der Gutachter dran war. Und das wird dann richtig unangenehm, finanziell und auch vorstrafenmäßig. Oiso Vursicht, Burschen.

Gryße!
Andreas, der motorang

Domiteur


Was sagt denn der Fragesteller Jeyjey zu all den Hinweisen.

Projekt verworfen, oder jetzt erst recht...?  /-/

Gruß. M.

Alles kann...., nichts muss...!!

tommy

Mille  /beer/ Murauer Bier ist besser als diese Flaschen  8)

CAMPER

Zitat von: Domiteur am 18. April 2019, 19:33:50
Was sagt denn der Fragesteller Jeyjey zu all den Hinweisen.

Projekt verworfen, oder jetzt erst recht...?  /-/

Gruß. M.



Nene das Projekt wird ganz bestimmt nicht verworfen, drauf und dran den Motor jetzt das erste mal zu starten.
hab in Wien beim Tüv angerufne und der meinte das ein Umbau vom Motor incl eintragen ohne weiteres möglich ist bis 30% Leistungssteigerung, was sich beim 4TX(69 zu 82 ps ) ausgeht. Kostenpunkt wären ca 400€. Nur sollte bis dato alles original sein bzw mit ABe. Problem A: Mein Fahrwerk haha komplett umbau, hinterer original Dämpfer jetzt mit Ausgleichsbehälter und Luft Catridge. (250mm Federweg)
Vorne Gabelumbau ebenfalls neu geshimmt und mit Air cartridge(270mm Federweg).
Diese Konstruktion, so sei mir bewusst, ist ganz bestimmt nicht eintragungsfähig :D

Aber nun gut, bin eben am überlegen ob ich den Motor eintragen lassen. Hätte ja noch das alte Gehäuse und hab da auch schon beim Mille angefragt bzgl Umbau des Motorgehäuses. Aber da wag ich mich fast nicht ran.... und von wem anderen machen lassen.. hmm was das kostet?

Ja jetzt mal Umbaun dann seh ich weiter. Rahmen kam gerade vom Sanstrahlen und pulvern zurück-- Gelb :D sieht schon mal geil aus   /tewin/ :P

xtzdidi

Also wenn Dein ein Fahrwerk nicht eintragungsfähig ist, brauchst du Dir um Deinen Motor auch keinen Kopf zu machen. Da ist es am Ende egal, wofür Dir der Versicherer die Haftung versagt.

Just my 5ct.

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Grüße von Stefan D. aus W., the home of the cloudburst!

Mille

Aber ein Motor fällt bei einer kontrolle eher auf wenn die ccm nicht stimmen. Soviel lernen sogar unsere Polizisten in Ihrer derzeit 1jährigen ausbildung. ;)

Ein sauger umgebautes fahrwerk fällt da nicht so schnell auf.

Was deinen Motor umbau betrifft. Fahr sie erst einmal so und einen gehäusetausch würde ich dann eher mal im winter machen.

LG
Ziel? Was ist das?

MfG Mille

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