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Moppedcafe, S. Auerteig
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Reifenfreigaben für die T700

Begonnen von Patrick, 23. Januar 2020, 17:44:01

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Peter700

#120
Davon gehe ich auch aus und auch mein KÜS-Prüfer zu dem ich im April muss hat keinen blassen Schimmer. Der macht fast nur Autos und winkt mich mit meinen Mopeds seit Jahren zügig durch.

Streng genommen ist aber die BE erloschen, im Falle eines Unfalls mit Haftungsanspruch könnte ein sehr cleverer Rechtsverdreher hier ansetzen, dann wirds unangenehm.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Onkeldittmeyer

Zitat von: Peter700 am 28. Februar 2026, 22:25:23Davon gehe ich auch aus und auch mein KÜS-Prüfer zu dem ich im April muss hat keinen blassen Schimmer. Der macht fast nur Autos und winkt mich mit meinen Mopeds seit Jahren zügig durch.

Streng genommen ist aber die BE erloschen, im Falle eines Unfalls mit Haftungsanspruch könnte ein sehr cleverer Rechtsverdreher hier ansetzen, dann wirds unangenehm.


Was soll der Rechtsverdreher ansetzen. Entweder ich bin Schuld am Unfall, dann zahle ich, oder eben nicht, dann nicht.

Peter700

Wenn er zB. unterstellt, der Bremsweg wäre wegen nicht zulassungskonformer Reifen zu lang gewesen, der Unfall hätte sich mit modernen Radialreifen verhindern lassen. Sicherlich weit her geholt, aber beweis erstmal das Gegenteil, wenn ers behauptet, hast Du den Spielball und bist genötigt die Aussage zu widerlegen und das Gegenteil zu beweisen.
Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Onkeldittmeyer

Ziemlich irrelevant, weil ich immer innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können muß.
Dafür ist die Karre aber ja haftpflichtversichert, gell?

Peter700

Völlige Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit!

Onkeldittmeyer

Zitat von: Peter700 am 02. März 2026, 22:45:12Auch ohne Betriebserlaubnis?

Na, wenn Du die Karre auf öffentlichen Straßen ohne Haftpflicht in Betrieb nimmst, ist die erloschene BE sicher das kleinere Problem.
Das eine ist eine Straftat, das andere ein Bußgeld.

Franki

ist es - theoretisch - nicht so, dass die eigene Versicherung dann die Auslagen an den Unfallgegner von einem selbst zum Teil oder vollständig zurückverlangen kann? Natürlich noch nie von so einem Fall gehört; dennoch versicherungstechnisch möglich...?

Deko

Steht alles in den Vertragsunterlagen wann und wann nicht ☝️
Gruß Rolf



Trink schneller - die Leute gucken schon 🍺

Ede

Zitat von: Peter700 am 02. März 2026, 19:35:36Wenn er zB. unterstellt, der Bremsweg wäre wegen nicht zulassungskonformer Reifen zu lang gewesen, der Unfall hätte sich mit modernen Radialreifen verhindern lassen. Sicherlich weit her geholt, aber beweis erstmal das Gegenteil, wenn ers behauptet, hast Du den Spielball und bist genötigt die Aussage zu widerlegen und das Gegenteil zu beweisen.
In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung solange die Schuld nicht nachgewiesen ist! Nicht so viele (schlechte) US-Produktionen gucken, dort ist es nämlich genau anders herum.

Übrigens ist der 1. März schon gewesen, das Wetter passt und warum diskutiert ihr hier um ungelegte Eier? Geht Moppedfahren  /-/  /tewin/
Gruß Ede

Nicht asphaltierte Wege zu befahren ist kein Offroad!

Svoeen

Ich versteh die ganze Diskussion nicht. Keiner von uns wird jemals eine rechtlich verbindliche Aussage treffen können. Wenn schon die Zuständigen keine Ahnung haben, dann wir erst recht nicht. Da bringt auch das ganze wilde rumspekulieren nix.

Also, alle, die deswegen Bedenken haben: Lasst sie einfach eintragen oder fahrt einfach mit der Bescheinigung vom Hersteller spazieren, aber lasst dann dieses ewige Spekulieren und falls und dann und ...
Das Rumgenöle bringt hier keinem was und wird am Problem auch nichts ändern. Beschwert euch bei den Zuständigen in Berlin oder Brüssel und nicht hier, da besteht zumindest die Chance, dass etwas besser wird.

Alle, die keine Bedenken haben: Viel Spaß beim entspannten Fahren /-/

Onkeldittmeyer

Zitat von: Franki am Gestern um 00:06:07ist es - theoretisch - nicht so, dass die eigene Versicherung dann die Auslagen an den Unfallgegner von einem selbst zum Teil oder vollständig zurückverlangen kann? Natürlich noch nie von so einem Fall gehört; dennoch versicherungstechnisch möglich...?

Nein, ist nicht möglich.

Nur bei Alkohol / Drogen , Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht.

Und selbst da ist der Regress gedeckelt auf ich glaube 5000 Euro.


Franki

danke Dir für die Richtigstellung!! 8)  Und: Gruß in die Heimat! /beer/

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