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Unwucht inm Reifen

Begonnen von DucHolliday, 15. Mai 2020, 16:59:56

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Mike-HRO

#90
Moin,

Die letzte Vorlesung in Recht ist zwar schon lange her (da kam die letzte DR650 SE Frisch auf den Markt), aber ich versuche es mal:

Zu allererst. Der Kaufvertrag kam zwischen dir und dem Haendler zustande und nicht mit dem Hersteller!

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Oder kurz ausgedrueckt, der Kauf ist ein zweisitiges Rechtsgeschaeft zwischen dem Verkaeufer und dem Kaeufer. Alle o.g. Nacherfuellungen erfolgen durch den Verkauefer.
Der Haendler, der ja mit dem Hersteller ebenfalls ein Rechtsgeschaeft eingegangen ist, muss seine Ansprueche wiederum gegenueber dem Hersteller geltend machen. Bei Rechtsgeschaeften zwischen Vollkaufleuten gilt dann allerdings nicht das BGB sondern das HGB

Mike-HRO

Zitat von: Hagen von Tronje am 05. August 2020, 15:31:14
Rechtlich ist derjenige für die gesetzliche Gewährleistung zuständig der das Motorrad verkauft hat. Dadurch ist mit dem Händler ein Vertrag zustande gekommen. Aufgrund dieses Vertrages ist der Händler der für die Gewährleistung zuständig. Da du mit dem Hersteller keinen Vertrag geschlossen hast ist dieser erstmal außen vor.

Man kann es natuerlich auch kurz und knapp schreiben  8) ;D

opat7

Hallo,
ich schließe Geschäfte nur nüchtern ab und erwarte auch, dass der Kaufmann nicht "voll" ist. /beer/
Gruß
Helmut

Kiellike

Eigentlich wollte ich das Thema für mich begraben. Konnte ich aber nicht. Heute hat ein Reifenhändler das Vorderrad ausgebaut und geprüft. Er hat festgestellt, dass der Reifen nicht korrekt auf der Felge montiert war (Kennlinie lief nicht parallel zur Felge).

Drüber hinaus hat er erkannt, dass der Reifen einen Höhenschlag hat. Das habe ich schriftlich bekommen. Nun werde ich den Verkäufer schriftlich zur Mangelbeseitigung auffordern.

hakim

Hallo,
die Höhenschlagprobleme des Rally STR scheinen endgültig gelöst worden zu sein ;)! Laut einer noch unbestätigten Aussage von Mopedreifen.de in einem KTM-Forum soll PIRELLI die Produktion des Rally STR in der Ausführung 90/90-21 eingestellt haben. Ich habe kurz recherchiert, nicht lieferbar u.a. bei Mopedreifen.de und MotorradreifenDirekt (Delticom).
Hakim
Quelle: https://www.ktmforum.eu/forum/thread/119298-pirelli-scorpion-rally-str-front-21-produktion-eingestellt/

DucHolliday

....control is nothing without power.....

hakim

Hallo,
ja, hab´s dort auch gerade gelesen. Trau´ keinem Forum! :D
Aber einen Lieferengpass gibt es derzeit wohl allemal.
Hakim

lerntux

Wird doch bei Pirelli ganz normal gelistet. Verfügbare Größen unter anderem 90/90-21
https://www.pirelli.com/tyres/de-de/motorrad/all-tyres/sheet/scorpion-rally-str

tam91

Hallo
Aufpassen Jungs und Mädels wir haben die Sonderkennung "A", wenn Ihr den ohne Kennung kauft, werden in der Größenordnung 300€ fällig und der soll wohl auslaufen. Die A Kennung kostet weniger als 1/4 und ich denke der wird weitergebaut, denn es ist meiner Meinung nach ein super Reifen und den Umsatz wir sich Pirelli nicht entgehen lassen, sondern das Qualitätsproblem beseitigen.
Hat eigentlich schon jemand das Problem mit  einem nachgekauften Reifen gehabt oder ist das nur auf die Erstausrüstung beschränkt?
Gruß
Christoph

lerntux

Zitat von: tam91 am 16. August 2020, 17:03:50
wir haben die Sonderkennung "A", wenn Ihr den ohne Kennung kauft, werden in der Größenordnung 300€ fällig und der soll wohl auslaufen. Die A Kennung kostet weniger als 1/4 und ich denke der wird weitergebaut,
Und woher kommt diese Erkenntnis ?
Pirelli Mitarbeiter oder angefragt ?
Ich sehe hier:
https://www.mopedreifen.de/Motorradreifen/PIRELLI/SCORPION-RALLY-STR-FRONT.html?id=4176
einen ähnlichen Preis ( 2,-€ Differenz) wie bei A
https://www.mopedreifen.de/Motorradreifen/PIRELLI/SCORPION-RALLY-STR-FRONT-A.html?id=4693
beide sind derzeit nicht verfügbar oder wie man derzeit so schön sagt Coroniert ;)
Bei Pirelli wird diese Größe noch ganz normal ohne A gelistet.
Also woher stammen diese Informationen, bitte mit Quellenangabe.

tam91

Hallo
Hab ich bei Reifentiefpreis de vor 3 Wochen gekauft und meinen Händler drauf aufmerksam gemacht, der sich fürchterlich über die 300 € für den ohne A aufgeregt hat.
Hab aber gerade nochmal recherchiert ist derzeit bei denen nicht mehr im Programm, da bin ich froh daß ich mir den Satz für meine Frau schon mit etwas Luft besorgt hab.
Gruß
Christoph

Thommy

Hallo Christoph,

ich habe vor 2 Wochen einen neuen Satz STR (vorne mit "A") selbst aufgezogen.
Keinerlei Problem mit hoppeln o.ä.

Grüße
Thommy
Horx-Racing@gmx.net
Remember Dirk: Zielen Sie auf den Mond, wenn Sie ihn verfehlen, gehören Sie zu den Sternen
Remember Axel: Die Wüste lebt!
Mist....wie sehr vermisse ich diese beiden.... :-(

tam91

Hallo
Ich hab meinen zweiten Satz auch schon seit 7000km drauf und werde die Tage bei meiner Frau vor unserem Urlaub neue aufziehen da bei 13000km  und 4 Wochen Zeit die Restprofiltiefe nicht reicht. Bis jetzt hab ich auch noch keine Probleme gehabt, deshalb auch die Frage, ob das vielleicht nur ein Erstausrüstungsthema ist.
Gruß
Christoph 

t7cento

Hallo,
ich habe nun auch seit 4 wochen eine t700.
mein lenker wackelt bei tempo 60-70 so stark, dass man angst bekommt.
ich werde vermutlich beim ersten kundendienst den reifen wechseln.
gruß

jim knopf

Zitat von: t7cento am 22. Oktober 2020, 11:01:27
Hallo,
ich habe nun auch seit 4 wochen eine t700.
mein lenker wackelt bei tempo 60-70 so stark, dass man angst bekommt.
ich werde vermutlich beim ersten kundendienst den reifen wechseln.
gruß

Hi, bei mir ist es immer nur da wenn der Reifendruck zu niedrig ist.
Blas mal rein auf 2,5 oder aufwärts und dann ist es gut.
Im Endeffekt ein Top Reifendruckmesser :-)
kann bei Dir natürlich anderers sein.

Grüße
Jim

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