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Entdrosselung

Begonnen von Ulrich, 18. März 2013, 23:37:48

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hdidi

Zitat von: Odin22 am 02. Mai 2013, 09:48:43
Auf die Knie´e Jünger, der Messias des " Centtunings " hat gesprochen ... ;D    /beer/    /-/   hdidi ist der Erwecker der vorenthaltenen Leistung ...  /beer/ /tewin/

Gruß Ralf



Olle Petze........ /mecker/  /-/

Ulrich

Zitat von: hombacher am 01. Mai 2013, 13:10:55

Okeeeeeeey, notiere ich also richtig: Traktionskontrolle bleibt erhalten?

Was mich dann zu der Frage bringt, wofür war dieser Überbrückungs-Cheat eigentlich gedacht? Na, auch egal, wenn es nichtmal die Antwort auf: Wozu Gangdrossel, gibt.

Gruss
hombacher

wie ich es verstanden habe ist die Bezeichnung Gangdrossel nur aufgekommen weil die Drosselung in den Gängen eingebaut wurde, wo meist höhere Drehzahlen in kurzen Zeitfenster gefahren wird, ich kann mir vorstellen dass die Traktionskontrolle vor der Drosselung dazu kam, als man merkte dass dies nicht ausreicht um die Maschine für eben jedermann fahrbar zu halten, wurde zusätzlich in diesen kleinen Gängen mit hoher Drehzahl eine Drosselung eingepflegt.

vielleicht wurde auch deshalb die Entdrosselung über den Kupplungsschalter so einfach als Lösung gehalten um dem erfahrenen Moppedisten die Möglichkeit frei zu stellen was er mit den Alternativen anfängt, auf eigene Gefahr.

Nur um Geräusch- und Abgaswerte einzuhalten, hätte man sicher leichter im Abgasstrang reduzieren können, dafür bräuchte man nicht die Software zu ändern.

Mein Interesse bildete sich eben auch in diese Richtung, ob sich durch die Drosselung durch Software, andere ebenfalls über die Software angesteuerte Komponenten wie die Traktionskontrolle durch die Entdrosselung ändern, oder sich anders verhalten und dadurch die Entdrosselung über die Software als die richtigere Lösung gegenüber dem Kupplungsschalter anbietet.

aber das scheint geklärt zu sein, dass sich im restlichen Programm nichts ändert.

was mich nur noch interessiert ist; durch die Entdrosselung steht der Maschine ja nur die eigentliche Leistung zur Verfügung die auch eingetragen ist, gilt dann die Entdrosselung als unerlaubtes Tuning und ist die BE dadurch erloschen oder wie verhält sich das ?

weil die Entdrosselung führt ja in den oberen Gängen zu keiner Mehrleistung und ändert zb. an der Vmax auch nichts?

Gruß
Ulrich









lagomike

Ich habe das modifizierte Steuergerät schon 1 1/2 Jahre drin und bin begeistert. Vor allen in den Bergen beim raus beschleunigen aus Kurven oder Bergauf ist das schon ne Wucht. Geht auch einen Gang höher als vorher. Im normalem Alltag ist das eher unauffällig.
Mike

Sartene

Hi,

ich persönlich denke, dass mir die ECU Umprogrammierung nicht so gut gefällt, wie die Lösung mit dem Schalter/Büroklammer etc.... Zum einen, weil die Schalterlösung/ etc. erheblich unter 20 Euro kostet, ganz zu schweigen von mehreren hundert Euro für das Umprogrammieren der ECU und zum anderen, weil beide Lösungen das identische Ziel haben! Aber erheblich unterschiedlich kosten. /devil/

Und sollte es mal Ärger mit der ECU geben, so wäre eine nicht umprogrammierte ECU jungfräulich und der Schalter ohne Spuren, Rückstände in Minuten zurück gebaut......

Aus meiner Sicht nur Vorteile für die Schalterlösung.

Aber ich verhehle nicht, dass beide Lösungen unzulässig sind und sehr wahrscheinlich das Erlöschen der BE zur Folge hätten. Aber das muss sich jeder selber überlegen......

Viel Freude beim Fahren.

Kaleu   /tuar/

/tewin/
Ténéré?  Na was denn sonst??!!!!!

hdidi

Hi Kaleu,

Du wirst aber auch keinen finden, der teures Geld für ECU-Mapping bezahlt hat, der dann schreibt, daß es sich nicht rechnet und es nichts bringt  ;D

/-/

lagomike

#35
Zitat von: hdidi am 07. Mai 2013, 12:21:41
Hi Kaleu,

Du wirst aber auch keinen finden, der teures Geld für ECU-Mapping bezahlt hat, der dann schreibt, daß es sich nicht rechnet und es nichts bringt  ;D

/-/

Doch ich.
Am anfang bei der ersten Fahrt mit der NEUEN habe ich nicht viel gemerkt war zwar nur Landstr. und die 1ste Fahrt nach dem Winter. Aber dann später in den Bergen war der unterschied schon eklatant. Möchte die Modifikation nicht mehr missen.  

1200Z

Zitat von: Sartene am 07. Mai 2013, 09:53:35

Aber ich verhehle nicht, dass beide Lösungen unzulässig sind und sehr wahrscheinlich das Erlöschen der BE zur Folge hätten. Aber das muss sich jeder selber überlegen......

Kaleu   /tuar/

/tewin/

Wieso sollte die Betriebserlaubnis bei der ECU-Entdrosselung erlöschen? Das Motorrad ist für 110 PS zugelassen. In welchem Gang diese Leistung erzielt wird, spielt doch keine Rolle.

Sartene

Da liegst Du leider falsch! Nicht, was die Geschwindigkeit angeht, sondern das mit dem Erlöschen.

Paragraf 19 (2) StVO beschreibt das Erlöschen der BE.

Wer unter anderem Veränderungen am Abgasverhalten und/ oder am Geräuschverhalten vornimmt, bewirkt das Erlöschen der BE.
Die Drosselung der unteren drei Gänge wurde erforderlich, um die Geräusch- und Abgasvorschriften des Gesetzgebers zu erfüllen. Wer hier Änderungen vornimmt, der handelt der Vorschrift zuwider, was zum Erlöschen führt.
Somit liegst Du leider falsch.

Euch einen schönen Abend.

Kaleu /tuar/

/tewin/
Ténéré?  Na was denn sonst??!!!!!

1200Z

Zitat von: Sartene am 07. Mai 2013, 22:43:42

Die Drosselung der unteren drei Gänge wurde erforderlich, um die Geräusch- und Abgasvorschriften des Gesetzgebers zu erfüllen.

Woher weißt du das denn?

hdidi

Zitat von: 1200Z am 07. Mai 2013, 23:24:18
Woher weißt du das denn?

Hallo Unbekannter,
das ist seit langem überall bekannt  :o

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