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Conti Trail Attack

Begonnen von Eifelblitz, 26. August 2010, 12:45:18

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Eifelblitz

Hallo,

am Dienstag war es endlich soweit und ich konnte endlich meine silberne Super Ténéré bei meinem Händler in Empfang nehmen.

Nach der Probefahrt mit dem Vorführfahrzeug, welches mit den Battelwing Reifen ausgerüstet war, stand für mich sofort fest das dieser Reifen nicht auf meiner neuen Maschine drauf bleibt. Das soll aber jetzt nicht heissen das der Battelwing ein schlechter Reifen ist. Es liegt wohl eher daran das der Reifen nicht ganz zu meinem Fahrstil passt.

Also entschied ich mich für den Conti Trail Attack. Den Reifen hat mir mein Händler ohne Aufpreis gewechselt.

Und ich sollte nicht enttäuscht werden. Die Maschine läst sich super leicht abwinkeln und präzise durch dir Kurve fahren ohne jegliche Korekturen. Auf das Aufstellmoment ist sehr gering bzw. fast garnicht vorhanden. Ebenso bekomme ich vom Reifen eine sehr gute Rückmeldung.

Die Haftung im Nassen dürfte Vergleichbar mit dem Metzler sein, wogengen im Trockenen ein klares Plus für den Conti.

Über den Verschleis kann ich natürlich nach zwei Tagen noch nichts sagen.

Werde nach 2000 km mal das Profil nachmessen.

Gruß

Alex




Eifelblitz

So,

habe jetzt 2000 km mit dem Conti abgespult.

Profiltiefe neu:

vorne: 4,3
hinten: 8,6

Profiltiefe nach 2000 km:

vorne 4,0
hinten 8,1

Auch im Nassen keinerlei Probleme mit dem Reifen gehabt, keinerlei Rutscher.

Im Trockenen Problemlos bis auf die Fußrasten abzuwinkeln ohne das Gefühl zu haben das der Reifen an seine Grenzen kommt.

Auch auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten über 160 absolut ruhig und Spurstabil.

Gruß

Alex








Holger aka Holle

...kann ich mich nur anschliessen....kaum verschleiss und super Grip!!


/tewin/

Sutener

Auf der Rückfahrt vom Säxtet hat der Bubbler auf seiner 750ger ST mit dem Trail Attack bei dem Regen im Harz so eine flotte Sohle vorgelegt, das ich mit dem Anakee ganz schön Muffe hatte die selben Geschwindigkeiten in der Kurve zu fahren.

Gut, er hatte kein Gepäck nur einen Rucksack auf dem Rücken und ich war voll aufgerödelt mit Koffern, Gepäckrolle und Tankrucksack.

Oder bin doch zu sehr Schisser bei nässe....... /mecker/

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DT 175
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2 mal DR600 Dakar
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2 x XTZ 750 Super Tenere
T7

GodFlesh

Ich kann eine langsamere Gangart im Nassen gut nachvollziehen. Besser mit vollen Hosen heile wieder zu Hause angekommen, als wie ein Mann in die Leitplanke gekracht.
Selbst wenn das Gummi auch im Nassen gut gript, weißte nie, ob sich nicht irgendwo unter dem Nassen ne fiese Bitumenschlange oder Dreck verbirgt und dir das Vorderrad weghaut.

Sutener

Das stimmt natürlich.

Ich habe gerne noch reichlich Reserve, wenn sich die Kurve nicht kenne und sie sich auf einmal zu zieht, dann möchte ich nochmal nachlegen können und nicht schion an der Grenze sein.

Dafür ist ein bei Nässe sehr gut haftender Reifen einfach gut. 
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bubbler

Nein, das war nicht schnell. Bin nur gerollt.
Wie Andreas richtig anmerkte bin ich nur mit Tailpack unterwegs gewesen. Der Rucksack war leer.
Hab die Regenkombi ja anziehen müssen.  /mecker/
Ausserdem waren wir in mir bestens bekannter Gegend.
Nochdazu hab ich ~3000 km im Juni bei Nässe & Kälte in den Westalpen geübt.
Was den Conti angeht bin ich super zufrieden.
Die Dicke legt sich absolut sicher & leicht in Schräglage & läuft wie auf den sprichwörtlichen Schienen.
In den entsprechenden Tests war aber der (alte) Anakee im Nassen stets der beste Reifen.
Test Bikes waren GS1200 & 800.

Hoffe wir haben nächsten Mo/Di trockenes Wetter mit ohne Gepäck  ;D
Grüsse Bubbler

Sutener

@ Bubbler: Schön gerollt!  /devil/

Wetterbericht sagt nix gutes voraus, aber diesmal bin ich ja auch ohne Gepäck!
Und Regenerfahren sind wir ja beide /-/
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Sutener

So, der Beweis ist erbracht, der Conti Trail Attak haftet im Regen genauso gut wie der Anakee.
Er hat sogar den Vorteil  bei 7000 km noch über 50% Profil zu haben und bedingt durch den geringeren Negativen Profilantei bilden sich keine Sägezähne.

Bubbler wird die Laufleistung noch posten, wenn er runter ist.


Ich bin an ihm dran geblieben im Regen aber auf seiner Hausstrecke hat er mich abgehängt, ich bin nicht an der Wi...frosch grünen Kawa vorbei gekommen die Olaf ganz lässig noch in der Kurve überholt hat /mecker/ /mecker/
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bubbler

Hi, Hi
irgendwie bekomme ich doch täglich mindestens einen Brenner...
Wir machen das nochmal, aber dann ganz im Trockenen

/-/

Grüsse Bubbler

Sutener

@ Bubbler: Dann überholst du alle rechts in der Kurve oder wie? ;D ;D
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Tom Pfalz

Sorry gemessen habe ich die Profiltiefe am Reifen schon lange aber wohl immer wieder vergessen zu Schreiben.

Ich finde den originalen Metzler vom Grip her den besseren Reifen, allerdings ist der Verschleoß imenz.
Mein Metzler war bei 4500km auf Verschleißgrenze nach 5500 KM war er ein platt.

Seit dem fahre ich den Conti:
Ich finde ihn nicht schlecht, wie gesagt der Grip ist nicht ganz so wie beim Metzler aber die Laufleistung ist Super  :o
Neu habe ich ihn nicht gemessen aber einen Wert nach 8000Km kann ich angeben:
Vorne 2,2mm
Hinten 2mmm

Naja ich denke da wird es im Fühjar was neues geben.
Gruß
Tom

chris76

#12
Hallo! Ich würde auch am liebsten den TrailAttack fahren. Allerdings gibt es dafür an der XT 1200 Z (noch) keine Freigabe. Und laut der einzigen aussagekräftigen Quelle von zu dem Thema, die ich auf die Schnelle gefunden habe, ist es nach wie vor Pflicht, nur explizit freigegebene bzw. vom Motorradhersteller empfohlene Reifen (bei der 1200er also Bridgestone und Metzeler) zu verwenden. Zitat:

"Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu."

http://www.bikersjournal.de/news/test-technik/ansicht/datum/2007/09/27/unklare-situation-um-reifenbindung-verunsichert-biker-1/seite//1.html

Der Artikel ist von 2007. Hat sich seitdem schon wieder was geändert? Mir geht es nicht so sehr darum, ob mir die Grünen am Straßenrand da ein paar Teuros abknöpfen, sondern eher darum, was im Falles eines Unfalles mit dem Versicherungsschutz passiert.

(EDIT) In diesem Thread wird die Frage auch nicht abschließend geklärt:
http://www.tenere.de/forum/index.php?topic=1654.0

Paetschman

Ich suche einmal ob ich die Stellungnahme des GTÜ dazu noch einmal finde...

/tuar/ Paetschman  /UTE/
...I've been everywhere, man. Crossed the desert's bare, man. I've breathed the mountain air, man...(Jonny Cash)
Mein aktuelles Programm findet ihr unter https://www.advtime.eu/index.php/ein-startseiten-abschnitt/

GodFlesh

Im Fazerforum ist grad ein Text aufgetaucht, der eigentlich im Banditforum veröffentlicht wurde. Da hat sich ein User des Banditforums mit der Reifenfrage an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gewandt und folgende Antwort bekommen :

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.09.2010.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat kann ich Ihnen heute
folgendes mitteilen:

Wenn der Fahrzeughersteller SUZUKI für die unter der angegebenen
Typgenehmigungsnummer fallenden Motorräder eine Fabrikatsbindung nicht
mehr für notwendig hält, darf jeder typgenehmigte Reifen mit der
entsprechenden Reifengrößenbezeichnung unter Einhaltung der notwendigen
Last- und Geschwindigkeitsindexes montiert werden.

Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist dann nicht mehr bindend.
Allerdings muss die Bescheinigung von SUZUKI mitgeführt werden.
Alternativ könnte der Eintrag aber auch unter Vorlage der
Herstellerbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsbehörde zur
Streichung vorgelegt werden.
Es ist unerheblich, ob, wie in der anliegenden Kopie der
Verkehrsblattverlautbarung erläutert, der Hersteller des Motorrades
weitere bestimmte Reifen freigibt, oder sämtliche auf dem Markt
erhältliche Reifen für zulässig erklärt.

Eine Verweigerung der Zuteilung der Prüfplakette im Rahmen der
Hauptuntersuchung nach * 29 StVZO ist nicht zulässig (s. VkBl.).

Zu der grundsätzlichen Frage folgende Stellungnahme:

Sind in den Fahrzeugpapieren von Motorrädern Beschränkungen bei den
Reifen in Form einer Fabrikats- oder Typbindung enthalten, muss bei
Reifenersatz wieder der angegebene Reifen aufgezogen werden. Ob
Fahrzeuge über nationale oder internationale Genehmigungsverfahren in
den Verkehr kommen, ist nicht relevant. Sind im Laufe des Fahrzeuglebens
weitere Reifenfabrikate oder Reifentypen vom Reifen- oder
Motorradhersteller freigegeben worden, dürfen auch diese Reifen gefahren
werden. Für die Freigaben werden Herstellerbestätigungen erstellt, die
von den Motorrad- und Reifenherstellern in der Regel über das Internet
bezogen werden können.

Die vorgenommene Beschränkung erfolgt nicht willkürlich, sondern stützt
sich auf das geltende Recht ab. Gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG,
Artikel 7 Abs. 3, können Beschränkungen in einer Genehmigung aufgenommen
werden, die bezogen auf Reifen, Fabrikat und Typ im
Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG, Kapitel 1 Anhang III, Anlage 2,
Anschnitt II zur Sicherung der fahrdynamischen Stabilität ausgewiesen
werden.

Hintergründe der technischen und physikalischen Bedingungen:

Die Fahrstabilität von Motorrädern ist ein entscheidendes
Sicherheitskriterium. Definiert wird der Begriff "Fahrstabilität" als
Störungsunempfindlichkeit des Motorrades im gesamten
Geschwindigkeitsbereich. Im Gegensatz zum Zweispurfahrzeug, befindet
sich das Motorrad bei niedrigen Geschwindigkeiten im labilen
Gleichgewicht und wird nur bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit rein
dynamisch stabilisiert.

Das fahrdynamische Verhalten wird durch die Eigenschaften der einzelnen
Fahrzeugbauteile und deren Zusammenspiel bestimmt. Zu den
charakteristischen Größen zählen Gewichte, Schwerpunktlagen, Trägheiten,
Steifigkeiten, Dämpfungseigenschaften, aerodynamische Kennwerte sowie
geometrische Daten.

Der Motorradreifen hat als fest integriertes Konstruktionselement
wichtige Funktionen zu erfüllen. Alle auftretenden dynamisch
veränderlichen Kräfte müssen über den Kraftschluss mit der Fahrbahn
übertragen werden. Hierbei sind die Anforderungen beim
Einspurfahrzeug aus Gründen seiner Fahrdynamik komplexer als bei anderen
Fahrzeugarten.

Bislang hat man drei Stabilitätsstörungen, das Kippen, Flattern und
Pendeln beim Zweirad unterschieden. In jüngerer Zeit kam das
Lenkerschlagen hinzu. Das Flattern ist bei Motorrädern im
Geschwindigkeitsbereich von 40 bis 100 km/h von Bedeutung. Dabei handelt
es sich um reine Schwingungen des Lenksystems. Grundsätzlich ist jedes
nachlaufgeführte Rad (Kraftradvorderrad) von diesem Phänomen betroffen.
Beim Pendeln handelt es sich um eine kombinierte Roll- und Gierbewegung
des gesamten Motorradrumpfes, wobei das Lenksystem gegenphasig um die
Lenkachse schwingt.
Der Motorradreifen hat als wichtiges federndes und dämpfendes Element
beim Abbau dieser gefährlichen Fahrzeugschwingungen eine wesentliche
Funktion.

In Anbetracht oben genannter Bedingungen wird auch weiterhin im Sinne
der Verkehrssicherheit an der Möglichkeit festgehalten, Beschränkungen
beim Fahrzeug in Form von Fabrikats- / Typbindungen bei Reifen für
einspurige Fahrzeuge vorzunehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wenn grad einer sein Certificate of Conformity zur Hand hat, möge er mal bitte reinschauen, ob da vieleicht noch irgendeine Art der Reifenbindung eingetragen ist. In der Zulassungsbescheinigung sind nur die entsprechenden Kenngrößen für die Bereifung eingetragen. D.h. wir müssten also theoretisch unabhängig von einer Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers eigentlich freie Wahl haben.
Kann natürlich auch sein, dass ich dieses hölzerne Juristendeutsch mal wieder vollkommen falsch interpretiert habe  ::)

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