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Erfahrungen mit Reifen auf der ST

Begonnen von Fredl, 19. April 2011, 11:56:25

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Kardanfan

Ich beziehe mich auf den Test im MOTORRAD-Heft 12, da sind folgende Reifen getestet worden auf einer GS:

- 1. Platz Dunlop Trailmax TR 91
Wenn ich bei Dunlop nach einer Freigabe suche, existiert dort in der Suchmaske die XT1200Z nicht - also nichts für die XTZ!!!!!

- 2. Platz Continental Trail Attack
Wie schon beschrieben - keine Freigabe für die XTZ!!!!

- 3. Platz Metzeler Tourance EXP
Hier muss wie schon beschr. die Kennung "C" berücksichtigt werden - Fahreigenschaften super, Haltbarkeit ..... /devil/

- 4. Platz Pirelli Scorpion Trail
Es gibt keine Freigabe für die XTZ!!!!

- 5. Platz Bridgestone Battle Wing
Hat eine Freigabe und ist auch bei der XTZ eingetragen - z. T. Serienbereifung neben dem Tourance EXP

- 6. Platz Michelin Anakee 2
Freigabe existiert, selber Reifentyp/-kennung wie bei der GS (so wie ich es lese)

- 7. Platz Avon Distanzia .............. sollte eigentlich nicht gefahren werden, nach meiner Meinung!!!
Es gibt keine Freigabe für die XTZ!!!! Ausserdem hat der einen Bremsweg (aus 100 km/h) von 74,1 m bei Regen, während die anderen Reifen bei 59-62 m liegen, der TR 91 sogar nur bei 51,4 m

Also reifentechnisch ist die XT 1200 Z schon ein Sonderfall!!!!!

Gruß Kardanfan



paulchen

da wir bei der st keine reifenbindung haben, können wir doch aber eigentlich auch z.b. den contiaufziehen, oder?
muß es denn bei dem metzeler die kennung "c" sein, oder kann es auch ne andere mischung (haltbarer) sein. rein rechtlich...

ila

Hallo Paulchen,
rechtlich können wir alles aufziehen. Nur wenn ein Hersteller an einer Freigabe arbeitet und sie nicht hinbekommt, macht mich das stutzig :-).....

Und einen "Schmelzreifen" möchte ich nicht nochmal, somit fällt der TR91 und Roadsmart erstmal weg - ausserdem habe ich persönlich was gegen Dunlop (ist aber mein eigenes Ding... :-) )

Der Scorpion Trail ist ziemlich das Gleiche wie der EXP, bleibt noch der Anakee - der soll aber schlechter sein als der PiRo....

Jaja, Fragen über Fragen....

Gruss Ingo



ila

Hallo Kardanfan,

in dem Test hat sich der CTA bei Nässe auch nicht mit "Ruhm bekleckert" - entweder wurde er verrissen oder er ist tatsächlich mit Vorsicht zu geniessen...

Gruss Ingo

Kardanfan

Klar können wir alle Reifen aufziehen, die den Abmessungen im Fahrzeugbrief entsprechen, ..... aber ich zitiere hier den Text von Metzeler:

...... Nach den durchgeführten Tests wird hiermit bestätigt, dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombination keine Bedenken bestehen.
Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß StVZO erhalten.


Wenn also ein Unfall passiert, dann wird ggf. die Versicherung prüfen, ob dieser mit den Reifen in Zusammenhang steht/stehen könnte.
Und wenn man keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vorlegen kann .... wie will man da das Gegenteil beweisen?

Außerdem sollte es jedem zu denken geben, wenn ein Hersteller die Freigabe verweigert. Jeder verkaufte Reifen ist bares Geld. Also haben alle das Interesse, ihre Reifen möglichst für viele Motorräder zuzulassen! Aber keiner will sich ein Problem einhandeln, wenn z. B. starke Pendelneigungen (aus welchen Gründen auch immer) entstehen, und die Maschine mit Fahrer sich unbeherrschbar zeigt!

Ich ziehe auf jeden Fall keine Reifen ohne Freigabe des Herstellers auf.

Gruß Kardanfan

Fliewatüt

@ all

Gerade gefunden im Netz - ist, glaube ich, haftungsrechtlich gesehen ganz wichtig :(


Keine Fabrikatsbindung - und der Hersteller ist fein raus - was es bei eingetragenen Reifengrößen ohne Markenbindung zu beachten gilt, lässt sich wunderschön in der pdf-Datei nachlesen.

Ich hatte meinen Reifenhändler auch schon informiert, daß er sich einen Satz Dunlop Trailmax TR91 auf Halde legen soll, um das Pärchen nächste Woche montieren zu lassen.

Jetzt werde ich Ihn wohl zurückpfeifen müssen  /mecker/ /mecker/ /mecker/
Eigentlich hat der Trailmax alles, was ich haben will - guten Trockengrip, guten Nässegrip, Spitzenwerte beim Bremsen im Nassen und einen weichen Übergang im Grenzbereich - Pustekuchen - nix isses  /mecker/ /mecker/ /mecker/

Viel Spass beim Durchlesen

Gruß Peter

Maex

Hallo STler

eigentlich wollte ich über bald den Anakee 2 berichten, aber ich muss von Vorne beginnen, da ich es nicht lassen konnte einen Nagel hinten aufzufischen.
Auf den ersten 1475 km kann ich nichts Negatives dazu sagen. Er klebt ebenso wie der BW 502 auf der Strasse bis die Raste streift. Auch im Regen (sehr strömend) gibt er sich vertrauenerweckend.
Ausserdem sieht er für mich vom Bild her besser aus als der BW.

bisherige Reifen:
1. Satz: BW 501/502: v 11'300 km, h 8'500 km - wieder v und h BW
bei 16'700 km: v BW noch drauf, h BW 8'200 km - danach hinten Anakee 2
bei 18'200 km: v BW noch drauf, h Anakee 2 mit Nagel - wieder Anakee 2

XT12

Zitat von: Fliewatüt am 01. Juni 2011, 19:03:21
@ all

Gerade gefunden im Netz - ist, glaube ich, haftungsrechtlich gesehen ganz wichtig :(


Keine Fabrikatsbindung - und der Hersteller ist fein raus - was es bei eingetragenen Reifengrößen ohne Markenbindung zu beachten gilt, lässt sich wunderschön in der pdf-Datei nachlesen.
...

Gruß Peter

@Peter,

hast Du Dein PDF-Dokument genau gelesen?
Es ist aus dem Jahr 2007.
Also richtig aktuell!
Und wer ist eigentlich das Biker-Journal? Geben die rechtsverbindliche Auskünfte?

Meine Anfrage bei TÜV-Süd aus dem Jahr 2011 hat ergeben, dass ich fahren darf was ich will.

Viele Grüße
Franz

XT12

Zitat von: Maex am 01. Juni 2011, 19:29:17

bisherige Reifen:
1. Satz: BW 501/502: v 11'300 km, h 8'500 km - wieder v und h BW


Meine BW war vorne bereits nach 6.000km an den Flanken illegal.
Der hintere hat 7.300km gehalten.

Die neuen BW hatte vorne 0,5mm mehr Profil als die Serienreifen (5,0 statt 4,5mm) und halten auch an den Flanken besser.
Der neue Hinterreifen hatte auch einen halben mm mehr Profil (8,5 statt 8,0mm).


Fliewatüt

#84
@Franz

Hallo Franz - logisch habe ich das Datum entdeckt - ist das für dich relevant - im Netz finden sich  noch weitere Info's - teils auch jüngerem Datum  :) - Die jüngste Info ist von 2008!!!

Auf der Seite vom Institut für Zweiradsicherheit e.V. heißt es:

Auszug:" Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.

Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2-und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.

Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auszug Ende.
Der komplette Text kann hier nachgelesen werden.

Am Ende des Textes heißt es dann
Zitat: Im Übrigen gelten für Mofas (25 km/h Höchstgeschwindigkeit) und Kleinkrafträder bzw. -roller (45 km/h) keine Reifenfabrikatsbindungen. Allerdings müssen bei diesen Fahrzeugkategorien die vorgeschriebenen Reifengrößen mit den entsprechenden Tragfähigkeitsindizes (Lastindex, Loadindex) verwendet werden. Zitat Ende.

Natürlich finden sich im Netz auch Informationen vom Verkehrsministerium
hier ein Auszug:
...Gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG, Artikel 7 Abs. 3, können Beschränkungen in einer Genehmigung aufgenommen werden, die bezogen auf Reifen, Fabrikat und Typ im Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG, Kapitel 1 Anhang III, Anlage 2, Anschnitt II zur Sicherung der fahrdynamischen Stabilität ausgewiesen werden..
Richtig ist, dass bei Reifen für mehrspurige Fahrzeuge die Fabrikatsbindung entfallen ist... Auszug Ende
Der komplette Text isthier nachzulesen

Deshalb bin ich der Meinung, daß die Informationen
Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. -bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert.

Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.

Hintergründe
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw. internationalen Rechtsvorschriften.
Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im alten Fahrzeugschein bzw. -brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen) eingetragen waren, auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22) geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EG-Typgenehmigung nach EG-RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes.
Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Maßgeblich war an diesem Entscheid die Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränkten Verwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität, sodass die in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen - sowie sonstigen Einschränkungen - auch in Zukunft das Maß der Dinge sind.


Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu.
wichtig sind und nicht zu einem Freibrief für x-beliebige Reifen verwendet werden können.

Auch eine Bedienungsanleitung ist ein amtliches Dokument (nicht umsonst kann BMW lose Beilegeblätter zur Bedienungsanleitung nachreichen und somit einem Fahrzeugrückruf durch das KBA umgehen - so empfunden bei meiner BMW K1200LT /mecker/)

Bei Yamaha steht in der Bedienungsanleitung zur XT1200Z  unter Punkt 8-1

Hinterreifen:
  Ausführung:
     Schlauchlos-Reifen
  Dimension:
     150/70R17M/C 69V
  Hersteller/Typ:
     BRIDGESTONE/BW502
  Hersteller/Typ:
     METZELER/TOURANCE EXP C
Für den Vorderreifen gilt dies ähnlich - auch hier ist eine exakte Reifenauflistung vorhanden.

Daraus ergibt sich für mich - kein Reifen ohne Freigabe vom Reifenhersteller - alternativ noch von der Yamaha-Homepage

Natürlich kann man noch den Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG anzweifeln, von wegen zu alt oder schon wieder überarbeitet...

Hier habe ich noch einen Auszug vom KBA gefunden:
Auszug:
Zusätzlich möchte ich anmerken, dass in den Fällen, in denen ein Fahrzeughersteller im Beschreibungsbogen zu einer Typgenehmigung bestimmte von ihm freigegebene Reifenpaarungen angibt, das KBA bei der Erstellung der Zulassungsdatensätze in der Vergangenheit im Feld 22 die Bemerkung "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" vorgegeben hat. Mittlerweile wird dort jeweils eine zulässige Reifenpaarung eingetragen, sofern der Fahrzeughersteller bestimmte Reifenfabrikate vorgibt. Über die Übrigen ggf. zulässigen Reifenpaarungen hat der Fahrzeughersteller den Verfügungsberechtigten in geeigneter Weise zu informieren. Auszug Ende

Womit ich wieder bei der Bedienungsanleitung lande.

Genug kopiert - jetzt ist Feierabend - für mich ist jetzt klar - es gibt bei Zwei- bzw. Dreirädern nach wie vor die Reifenbindung - auch wenn diese nicht mehr im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung I stehen.

Gruß Peter

PS: sorry, wenn's ein bißchen länger geworden ist - ist aber auch für mich ein wichtiges Thema - ich hoffe, jetzt ist es auch für Andere etwas klarer

GodFlesh

Freigabe hin oder her. Ich fühle mich mit meinen Dunlop Roadsmart erheblich sicherer als mit diesem ganzen Battlewing/Tourance/sonstwas Zeug und wär mit Sicherheit schon x mal in der Botanik gelandet wenn ich den Grip vom Roadsmart nicht hätte. Und wenn ein oberschlauer Beamter der Meinung ist, er müsste mich dafür mit Geldstrafe und Punkten belegen, dann muss er das halt tun. Ich bleib bei meinen klebrigen reinrassigen Straßenreifen und wo z.B. der Battlewing aufhört, fängt für mich der Spaß erst an.

Kardanfan

@ GodFlesh

Halt den Ball mal flach! Wenn Du einen Unfall verursachst, oder darin verwickelt bist, und Deine Versicherung wegen den "falschen" Reifen die Schadensregulierung erstmal verweigert, dann haben alle, die Ansprüche haben, das Nachsehen!!!!

..... oder würdest Du so einen Schaden selber aus der Portokasse zahlen?

Außerdem reagiere ich ein bisschen ..... komisch, wenn jemand der eine XTZ1200 fährt posaunt, dass er erst dort Spass hat, wo der BW aufhört .......

Vielleicht solltest Du dann eine R1 oder so fahren, und zwar auf dem Rennkurs!

Die Reifen heute sind "fast" alle so gigantisch - da haben wir vor 20 oder 30 Jahren nur davon geträumt!!!! Und wer so am Limit, an der Grenze, fährt - wie Du anscheinend - der hat auf öffentlichen Strassen nichts zu suchen  /devil/!

Und zu meinem Fahrstil sage ich nichts (aber da reicht der Tourance EXP) -  ich weiß was geht, und was nicht. Und den Roadsmart bin ich auf meiner XJR auch gefahren, direkt nach dem Michelin Pilot Power (falls Dir das etwas sagt) .....

Ich wünsche allen ein gute Fahrt

Gruß Kardanfan

Supergü


  Finde der GodFlesh hat recht, außerdem braucht man sich nicht gleich in die Hosen machen,
  wegen den ganzen Bestimmungskäse.
  Gü
  Macht ihr immer nur das was erlaubt ist ?

Fredl

#88
Servus Gemeinde!
Bitte bleibt beim Antworten auf meine Frage bei Euren Erfahrungen mit den von Euch gefahrenen Reifen
Ich interessiere mich nicht für eine Diskussion ob Yamaha oder irgendwer anderer einen Reifen freigegeben hat!
Fakt ist es gibt weder im Teil I noch Teil II eine Fabrikatsbindung und somit darf ich fahren was ich will!
Seid mal ein wenig realistisch, ein Unfall wegen einem Reifen???? Meist ist es doch dann nicht angepasste Geschwindigkeit: Wegrutschen bei Regen usw.; Drogen oder Alkkoholeinfluss, Unaufmerksamkeit; Selbstüberschätzung; mangelndes Fahrkönnen usw.
Wenn ich jetzt mal die Fred?s bis jetzt zusammenfasse schmelzen die in der Betriebsanleitung empfohlenen Reifen für einen Tourenfahrer wie Eis in der Sonne...Schelm wer hier Profitgier wittert :-X
Die Racer unter Euch, die maximale Haftung suchen haben hier Ihre Erfahrugnen schon gepostet...Danke Jungs :)
Ich selber bin Tourenfahrer und nächste Woche geht es wieder in den Norden (Schweden und Norwegen), da kommen locker wieder 8.000 km zusammen!
Ich fahre jetzt den alten Metzler Tourance und der hat nach 2000 km gerade mal 1 mm von 9 mm Profil verloren!
Ich hab diese Reifenkombination ausgiebig bei einem Sicherheitstraining getestet: Vollbremsungen auf unterschiedlichen Belägen; Vollbremsungen bei Nässe; Kreisbahn links und rechtsrum bis die Funken nur so flogen;
Flucht ins Gelände; Steilauffahrten am Geländehügel; Bremsen in Schräglage und auf Sand; Ausweichen; Überfahren von Brettern und anderen Hindernissen; Schrittgeschwindigkeit über eine LKW-Reifendecke; entlangfahren von Bitumenstreifen usw. Der Reifen hat gehalten wie schon die ganzen Jahre vorher auf der BMW GS!
Ich denke also, der alte Metzeler Tourance ist für Fernreisen die erste Wahl!
Wenn ich aus dem Norden zurück bin, also dann mit ca. 10 tkm auf dem Tourance, werde ich Euch über meine Erfahrungnen nochmal berichten /tewin/

Pepe

Servus Fredl,

nach dem zweiten Satz EXP meine Erfahrung:

Der EXP ist klar besser als der alte Tourance. Insbesondere bei hohen Temperaturen hält der Hinterreifen besser. Den größten Unterschied macht aber der Vorderreifen. Hier habe ich mit dem neuen Profil im Gegensatz zum alten Tourance oder Anakee keinerlei Sägezahnbildung an den Flanken und die damit verbunden Unruhen in Kurven, fährt sich wie ein reines Strassenprofil. 10.000 km hat bei mir noch kein Hinterreifen gehalten.

Den EXP-Hinterreifen bin ich im Mischbetrieb 7.600 km gefahren. Das Bessere ist eben des Guten Feind.

Gruß

Peter

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