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ABE und Reifenfreigabe

Begonnen von APe, 27. Februar 2026, 12:43:49

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APe

Moin an euch Alle,

ich stehe grade vor dem Problem der neuen (seit 2020) Reifenregeln.

Hat zufällig jemand eine ABE F680*06. Ich habe nämlich keine. Müsste aber mal mal neue Reifen beschaffen. Deshalb wäre mal gut zu wissen, ob da eine Reifenbindung drin steht oder nur die Größe. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht neben der Größe nur der Verweis auf die ABE.

Saludos Cordiales :)

APe

Ein Bekannter meinte, dass im alten Fz-Brief alles drin stehen müsste.
Da stehen nur die federnd angebrachten Blinker drin.
Der Text "Reifenfabrikatsbindung gem. Betrieberlaubnis beachten." Ist da wohl als Standardtext reingekommen.

Aber falls jemand was anderes weiß...gerne.

Fabian

Also: ich habe zwei XTZ 660, es gibt da keine Fabrikatsbindung und die im Schein eingetragene Größen können gefahren werden. Die Floskel mit dem Hinweis auf die Betriebserlaubnis heißt wohl, dass der TÜV/GTÜ etc. Noch mal auf Daten vom Kraftfahrtbundesamt zurückgreifen kann, die wir nicht einsehen können. Es bedarf auch keines erweiterten Eintrages im Schein. Für uns ist das egal. Andere Größen können wahrscheinlich aber nicht gefahren werden bzw.nur nach Prüfung und Eintrag! Tipp: vor der Hauptuntersuchung einfach mal den Prüfer ansprechen, ob der vorhandene/gewünschte Reifen eintragungspflichtig ist oder nicht. Das kostet ja nichts.

APe

Herzlichen Dank,

so habe ich das inzwischen auch ermittelt.

Arne

yenzee

Ich fahre seit Jahren/Jahrzehnten nen 130er hinten. Dies geht zwar nun nicht mehr und ich musste ihn eintragen lassen, aber was solls...

BenBen3YF

Zitat von: APe am 27. Februar 2026, 12:43:49Moin an euch Alle,

ich stehe grade vor dem Problem der neuen (seit 2020) Reifenregeln.

Hat zufällig jemand eine ABE F680*06. Ich habe nämlich keine. ....


Ich hänge mich mal an diesen Post an:  ich bräuchte dringend für die HU eine ABE bzw. Typ-Genehmigung F680 (für die 3YF).  Hintergrund ist, dass ich einen Grauimport einer 3YF habe, die unter der Schlüsselnummer 000-00000 mittels Einzelabnahme in Deutschland zugelassen wurde. In der Zulassungsbescheinigung I steht der damals übliche Passus "Reifenpaarung nach Herstellerfreigabe". 

Ich weiß natürlich, dass für die 3YF die Reifenbindung etwa im Jahr 2000 aufgegeben wurde. (Bis 2024 wurden die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller für das Fahrzeug akzeptiert, das gilt aber seit 2025 nicht mehr).

Nun muss ich für das Bestehen der HU nachweisen, dass es keine Reifenbindung mehr für die 3YF gibt, (und folglich nur die Reifengrößen und Bauart noch relevant sind). Und das sollte in der Typgenehmigung F680 stehen.

Also flehe ich euch an: wenn einer von euch bei seinen Zulassungsdokumenten die F680 Typgenehmigung hat, bitte mir einen guten Scan davon zu senden.

Ich wäre euch fast unendlich dankbar ...

Ede

Heidenau
Mitas
um nur 2 Suchergebnisse zu nennen.
Und letztendlich haben die Herren Graukittel Zugriff auf die Reifendatenbanken und sind in deinem Fall offenbar nicht geneigt ihren Aufgaben der Nachforschung nachzukommen. Oder sind in ihrem Job schlichtweg überfordert und wälzen ihre Aufgaben auf den Kunden ab. Es handelt sich um Reifen und nicht irgendwelche exotischen Bauteile...

Freundlich bleiben und eine Etage höher gehen um dort sein Anliegen zu erörtern. Hilft manchmal Wunder.
Gruß Ede

Nicht asphaltierte Wege zu befahren ist kein Offroad!

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