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Reifen für die T70ü

Begonnen von vanduro36, 15. Dezember 2019, 06:17:13

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bikeever

Weiß man eigentlich, wieso es hinten ein ,,R"-Reifen sein sollte? Hat das irgendwelche wichtigen Vorteile?

Grüße
Martin

Ichnusa

Zitat von: bikeever am 24. Dezember 2020, 11:35:15
Weiß man eigentlich, wieso es hinten ein ,,R"-Reifen sein sollte?

Keine Ahnung, für mich macht das bei einem Motorrad wie die Tenere 700 (Leistung, Geschwindigkeit, Beladung) überhaupt keinen Sinn. Eigentlich spricht alles für einen Diagonalreifen.

hakim

Hallo,
das R für den Radialreifen am Hinterrad der T700 hat primär den formalen Grund, daß YAMAHA sich zwecks EU-Homologation für den PIRELLI Scorpion STR als Serienreifen und alternativ für den MICHELIN Anakee WILD M+S entschieden hat. Sicher schaut man dabei auf das technisch Notwendige, aber auch auf Stückzahl und Kosten bei der Beschaffung. Jedenfalls sind diese beiden Reifen am Vorderrad diagonal und am Hinterrad radial aufgebaut - und so wird das dann ins COC übernommen, weil die Ténéré damit in die Prüfung ging. Ebenso wie der Speedindex V vom STR als Serienreifen abgelesen wird, obwohl ein T (bis 190km/h) für die Vmax = 186km/h technisch wie auch nach EU-Recht vollkommen ausreichen würde. Also: es landet einfach die Spezifikation des Serienreifens im COC, statt diese auf die tatsächlich technisch notwendigen Mindestanforderungen einzudampfen - was für uns als Fahrer ja sinnvoller wäre. Dafür ist die strikte Vorgabe der (zu hohen) COC-Spezifikation für den Hersteller risikofrei und für die Kontrollorgane eine einfach zu handhabende Regelung.
Hakim

Onkeldittmeyer

@mmo-bassman

Das ist Yamahas Empfehlung. So ähnlich wie xxx empfiehlt Motul - Schmierstoffe, entfaltet also keine rechtliche Wirkung.


@hakim

Wenn ich mich richtig erinnere, hatten alle meine bisherigen Mopeten die Vorgabe vorn Diagonal, hinten Radial.
War nie ein Problem, weil die in Frage kommenden Reifen in der Regel diese Voraussetzungen erfüllten.

tam91

Hallo
Für die Leistungsklasse der Ténéré 700 ist ein Radialreifen hinten schon sinnvoll.
Bei der XTZ 750 Super Ténéré war es genau umgekehrt da war nur ein Diagonal eingetragen und mit aufkommen der ersten Radialreifen durfte man die nicht fahren ( da Mischbereifung auf einem Fahrzeug verboten ist) und es bedurfte damals einer Freigabe von Yamaha um die Radialreifen nutzen zu dürfen denn es ist nicht richtig das man statt einem diagonal einen biasbeltet oder Radialreifen fahren darf. Es handelt sich um abweichende Bauarten und die sind genehmigungspflichtig. Ich sehe auch darin das eigentliche Problem das die alten Freigaben ungültig sind, das man nämlich nicht mehr die (sehr gut funktionierenden) Radialreifen auf den alten Mühlen fahren darf sonder sie erst mal eintragen lassen muß.
Ein Radialreifen verbessert die Haltbarkeit bei sonst gleichem Reifen in der Größenordung des Faktors 2 ist also eine durchaus sinnvolle Sache. Der Nachteil liegt in der flexibleren Flanke was aber eher bei Vierrädern im Gelände Ärger macht da man die sich hier leichter Beschädigen kann. Bei Motorrädern halte ich das für weniger relevant, jedoch kommt gerade beim Fahren mit niedrigem Druck ein Hauptvorteil der Radialreifen, nämlich die geringere Erwärmung durch geringeres Walken zum Tragen.
Gruß
Christoph

Onkeldittmeyer

Zitat von: tam91 am 25. Dezember 2020, 17:37:48
(...)
( da Mischbereifung auf einem Fahrzeug verboten ist)
(...)

War das früher mal so? So lange ich denken kann, ist das bei Krafträdern wumpe.
Habe sicherheitshalber nochmal geschaut: Gilt nicht für Krafträder, ausgenommen Klein- und Leichtkrafträder sowie Mofas (warum auch immer).

tam91

Hallo
Als 18 vor dem Krieg der T66X von Michelin als Radialreifen rausgekommen ist durfte den erstmal keiner fahren  da vorne Diagonalreifen und hinten Radialreifen. Erst nachdem die Hersteller Unbedenklichkeitsbescheinigungen  erstellt hatten konnte man die dann eintragen lassen, war ein mordsmäßiger Akt.
Ich habe auch mal nachgeschaut und bin auf folgendes gestoßen:
"Was genau ist eine Mischbereifung?

Es gibt verschiedene Wege, den Begriff "Mischbereifung" zu interpretieren. Zuallererst gibt es die gesetzliche Definition. Gemeint ist damit, bei einem Fahrzeug Diagonal- und Radialreifen zu kombinieren – was gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVO) verboten ist. Maßgeblich ist hier § 36 Abs. 6:

    An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; (...)

In der Theorie ist diese Art der Mischbereifung demnach verboten. In der Praxis ist diese Regelung jedoch kaum noch relevant, da Diagonalreifen lediglich bis in die 80er-Jahre hinein verbaut wurden und heutzutage daher höchstens noch bei Oldtimern zum Einsatz kommen. "

Demnach ist eine Mischbereifung zwischen Radial und Diagonal erst mal verboten. Damit haben unsere ganzen alten etwas leistungsstärkeren Schätzchen wie z.B. die Super Ténéré ein Problem das die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller nicht mehr anerkannt werden. Das scheint aber bis jetzt, im Gegensatz zur Geschwindigkeitsindexproblematik, noch nicht hochgekocht sein.
Gruß
Christoph

Onkeldittmeyer

Krafträder sind zwei Sätze weiter davon ausgenommen...

tam91

Hallo
Danke das hatte ich nicht mitgeschnitten. Super dann hat man wenigstens damit keinen  Streß.
Gruß
Christoph

hakim

Hallo,
das kommt davon, daß unsere Moppeds halt nur ein Rad pro Achse haben... ;)
Hakim

Onkeldittmeyer

Achsweise Beschränkung gibt es dann ja wieder erst ab 3,5 Tonnen.
Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Mofas müssen wie Pkw einheitlich mit Diagonal- oder Radialbereifung ausgerüstet sein.

Das wird zwar langsam offtopic, aber falls jemand den Sinn erkennt, ich bin total neugierig. ;-)

Joe.M

Hallo zusammen,
wollte euch mal berichten wie es bei mir in der Praxis aussieht. Ich hab hier im Forum immer schön mitgelesen und die fachkundigen Infos von Hakim besonders. Ich will mir den Bridgestone Battlax AX 41 drauf ziehen lassen. Der hat ja das Problem mit dem B Reifen am Hinterrad. Spaßens halber bin ich zu meinem Händler und hab den mal gefragt. Er wusste davon nix und wollte seinen TÜV-Prüfer fragen. Auch der hatte keine Ahnung ob man den Reifen aufziehen kann. Mein Händler meinte ich sollte nicht so viel im Internet lesen.... Letztendlich hat er mir von Bridgestone die Bereifungsempfehlung ausgedruckt, auf der steht nur die Fußnote, dass es seitens des Herstellers Yamaha keine Reifenbindung gibt. Also kein Hinweis auf Eintragung etc.   So siehts also in der Praxis aus, wer sich informiert und auf Nummer sicher gehen will ist am Ende der Dumme. Und wenn die "Profis" wie TÜV und Händler nix wissen bist du ganz angearscht. Zwischenzeitlich hab ich die AX 41 bestellt und sie liegen bereit zur Montage. Ob ich dann damit zur Eintragung gehe weiß ich noch nicht.
Gruß Joe
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MudMonster

Danke für Deinen Erfahrungsbericht.

Der AX41 ist auch meine Wahl, wenn die Erstausstattung runter ist.

Sich informieren schadet generell nicht. Aber wo sich selbst Experten nicht einig sind und die Lage unklar ist, bietet es sich immer an, das zum eigenen Vorteil zu nutzen.

Da gilt dann die alte Weisheit "wer viel fragt, kriegt viele Antworten".
Und wenn ich die möglicherweise nicht hören will, frage ich am Besten gar nicht erst  ;D

xtzrga

Zitat von: Joe.M am 06. Januar 2021, 20:52:14
Hallo zusammen,
wollte euch mal berichten wie es bei mir in der Praxis aussieht. Ich hab hier im Forum immer schön mitgelesen und die fachkundigen Infos von Hakim besonders. Ich will mir den Bridgestone Battlax AX 41 drauf ziehen lassen. Der hat ja das Problem mit dem B Reifen am Hinterrad. Spaßens halber bin ich zu meinem Händler und hab den mal gefragt. Er wusste davon nix und wollte seinen TÜV-Prüfer fragen. Auch der hatte keine Ahnung ob man den Reifen aufziehen kann. Mein Händler meinte ich sollte nicht so viel im Internet lesen.... Letztendlich hat er mir von Bridgestone die Bereifungsempfehlung ausgedruckt, auf der steht nur die Fußnote, dass es seitens des Herstellers Yamaha keine Reifenbindung gibt. Also kein Hinweis auf Eintragung etc.   So siehts also in der Praxis aus, wer sich informiert und auf Nummer sicher gehen will ist am Ende der Dumme. Und wenn die "Profis" wie TÜV und Händler nix wissen bist du ganz angearscht. Zwischenzeitlich hab ich die AX 41 bestellt und sie liegen bereit zur Montage. Ob ich dann damit zur Eintragung gehe weiß ich noch nicht.
Gruß Joe
So hab ich es auch gemacht! Tausende diverse Infos. TÜV und Co. wissen von nix- das war mir dann zu viel! Den ersten Satz AX 41 hab ich schon durch- super Reifen, war aber schnell runter. Jetzt kommt der Anakee wild drauf . Bin gespannt wie der so ist...

Teneg 7

Hallo an Euren Erfahrungen mit dem Michelin bzw. Bridgestone wäre Ich auch interessiert .
Die sind bei mir auch in der engeren Auswahl .
Gruß Stefan

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